spotlight 2016 - Festival für Bewegtbildkommunikation Teilnahmebedingungen



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Transkript:

spotlight 2016 - Festival für Bewegtbildkommunikation Teilnahmebedingungen spotlight ist ein einmal jährlich in Deutschland stattfindendes Werbefilmfestival. Es setzt sich zusammen aus den beiden Wettbewerbs- Sektionen spotlight PROFESSIONALS und spotlight STUDENTS. spotlight PROFESSIONALS bezeichnet den Profi- Wettbewerb für kommerziell produzierte und eingesetzte Spots, eingereicht von Filmproduktionen, Werbeagenturen, Werbetreibenden etc. (im Folgenden Einsender genannt). spotlight STUDENTS bezeichnet den Nachwuchs- Wettbewerb für kommerziell oder frei produzierte Spots, eingereicht von Filmhochschülern etc. (im Folgenden ebenfalls Einsender genannt). In den beiden Wettbewerben werden die Beiträge in den Kategorien TV & KINO, WEB & MOBILE, ANIMATED COM und TRAILER / TEASER / TRENNER durch die Fachjury, die sich aus den Bereichen Kreation und Gestaltung, Lehre und Forschung, Marketing und Werbung zusammensetzt, bewertet. In allen Kategorien wird eine Auswahl der Wettbewerbsbeiträge zusätzlich durch eine Publikumsjury beurteilt. Fachjury und Publikumsjury vergeben die spotlight- Awards jeweils separat, ihr Votum erfolgt unabhängig voneinander in getrennten Veranstaltungen bzw. Filmvorführungen. Mehrfachauszeichnungen von Wettbewerbsbeiträgen sind möglich. KATEGORIEN Wettbewerbsbeiträge sind alle zu werblichen Zwecken gestalteten Formen der Bewegtbildkommunikation, die insbesondere den folgenden Kategorien zugeordnet eingereicht werden können und nach dem 01.10.2014 im deutschsprachigen Raum erstmalig gesendet, bzw. zur Einschaltung gekommen sind. 1 I KATEGORIE TV & KINO > Einzelspot / Kampagne TV- und Kinospots sämtlicher Bereiche (von Markenwerbung bis Social Advertising) 2 I KATEGORIE WEB & MOBILE unterteilt in die Unterkategorien: a) WEB & MOBILE > Online Einzelspot Filme, für den digitalen Raum produziert. b) WEB & MOBILE > Digitale Kampagne Online- Kampagnen (Websites, Microsites, Virales Marketing). Online- Kampagnen, die Marketingbotschaften über themenrelevante Content- Plattformen und durch die Einbindung von Konsumenten vermitteln. Schnittversion max. 90 Sekunden c ) WEB & MOBILE > Mobile / App App oder mobile Web- Kampagnen. Schnittversion max. 90 Sekunden 1

3 I KATEGORIE ANIMATED COM unterteilt in die Unterkategorien: a) ANIMATED COM > Werbung Film / Kampagne b) ANIMATED COM > Kommunikation im Raum c) ANIMATED COM > Technologie Animation beste Technologie. Wettbewerbsbeiträge PROFESSIONALS, die in die Shortlist spotlight ANIMATED COM gewählt wurden, nehmen automatisch am Animated Com Award im Rahmen des Internationalen Trickfilmfestivals Stuttgart teil. Eine weitere Anmeldung bzw. Teilnahmegebühr hierfür ist nicht erforderlich. 4 I KATEGORIE TRAILER / TEASER / TRENNER Filme für TV- Sender und Kinofilme. WETTBEWERBSBEITRÄGE Es dürfen nur Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden, die erstmalig nach dem 01.10.2014 im deutschsprachigen Raum online waren oder zur Einschaltung kamen. Paralleleinreichungen von identischen Arbeiten in verschiedenen Kategorien sind nicht möglich. Dagegen möglich sind Paralleleinreichungen in verschiedenen Umsetzungen/Schnittversionen zu einem Thema/Produkt. EINSENDESCHLUSS, ANMELDUNG UND EINREICHUNG Einreichungen müssen bis spätestens 29.01.2016 eingegangen sein. Die Anmeldung und Einreichungen zu dem Wettbewerb erfolgt ausschließlich über das Internet unter www.spotlight- festival.de. Folgen Sie den Instruktionen auf der Website. Bei Rückfragen steht Ihnen das Festivalbüro gerne zur Verfügung unter Telefon +49 (0) 751 36665-11 oder per E- Mail unter teilnehmer@spotlight- festival.de TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt bei spotlight PROFESSIONALS sind - Agenturen - Filmproduktionen - Auftrag gebende bzw. werbetreibende Firmen und Institutionen - Einzelpersonen (CDs, ADs, Regisseure, Kameraleute sowie (in alphabetischer Reihenfolge) Animationskünstler, Autoren/Texter, Cutter, Komponisten, Maskenbildner, Schauspieler, Set- Designer, Sound- Designer, Stylisten, Visual- Effects- Artists u.a.. 2

Teilnahmeberechtigt bei spotlight STUDENTS sind Studenten und Auszubildende sämtlicher Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Schulen mit künstlerischen bzw. künstlerisch- technischen Ausbildungsbereichen. Die Vorlage der Bescheinigung der jeweiligen Hochschule/Akademie/Schule/ Ausbildungseinrichtung (Scan des Studentenausweises bzw. der Immatrikulationsbescheinigung o.ä.) im Rahmen des Einreichevorgangs ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wettbewerbssektion spotlight STUDENTS. Beiträge der Wettbewerbs- Sektion spotlight STUDENTS können nicht gleichzeitig an der Wettbewerb- Sektion spotlight PROFESSIONALS teilnehmen und umgekehrt. TEILNAHMEGEBÜHREN Teilnahmegebühr pro Spot bzw. Beitrag: EURO 200,00 (zzgl. 19% MwSt. = EURO 238,00) Für jeden weiteren Spot bzw. Beitrag desselben Einreichers in derselben Kategorie: EURO 150,00 (zzgl. 19% MwSt. = EURO 178,50) Hinweis: Einreichungen aus dem Ausland sind gleichfalls mehrwertsteuerpflichtig. Für die Teilnahme am Wettbewerb wird innerhalb der Wettbewerbs- Sektion spotlight STUDENTS keine Gebühr erhoben. Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Rechnungsstellung auf folgendes Konto zu überweisen: spotlight Internationales Werbefestival GmbH Baden- Württembergische Bank BLZ: 600 501 01 KtNr.: 1022647 IBAN: DE26600501010001022647 BIC: SOLADEST Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Einreichers. WICHTIG: Aus der Überweisung müssen Name und Sitz der Firma, die als Einsender bei der Anmeldung registriert wurde, eindeutig hervorgehen. Beiträge, für die die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, werden aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. FORMATVORGABEN Beiträge sind ausschließlich im H.264 Format nach folgenden Vorgaben einzureichen: Container: MOV; Codec: H.264; Bildrate: 25p (Vollbilder); Codierung: Mehrere Durchgänge / Multipass (Beste Qualität); Datenrate: auf 8.000 kbps (CBR/konstant) begrenzen; Ton: WAV oder AAC mit mindestens 192kbps, Maximalpegel - 9dbFS; Auflösung: 1080p (1920 x 1080). WICHTIG: Beiträge / Spots in den Kategorien TV & KINO, WEB & MOBILE > Online Einzelspot, ANIMATED COM > Werbung, ANIMATED COM > Kommunikation im Raum, ANIMATED COM > Technologie und TRAILER / TEASER / TRENNER müssen so eingereicht werden, wie sie gesendet/veröffentlicht wurden, d.h. ohne (zusätzlichen) Vor- und/oder Abspann sowie ohne Logo- Einblendungen der Agentur oder Filmproduktion. 3

PREISVERGABE Die spotlight- Awards werden sowohl bei spotlight PROFESSIONALS als auch bei spotlight STUDENTS jeweils in den Kategorien TV & KINO, WEB & MOBILE, ANIMATED COM und TRAILER / TEASER / TRENNER separat vergeben. Und zwar jeweils sowohl von der Publikumsjury als auch von der Fachjury. Die Fachjury bewertet sämtliche eingereichte und dem Reglement entsprechende Spots. Die Wettbewerbsrolle für die Publikumsjury setzt sich zusammen aus den von der spotlight- Vorjury nominierten und der von der spotlight- Fachjury in die Shortlist gewählten Wettbewerbsbeiträge. Die Publikumsjury bewertet die Spots mittels digitaler Abstimmung. JURIERUNG UND AWARDVERLEIHUNG Die jeweilige Fachjury setzt sich zusammen aus Vertretern der Bereiche Kreation, Produktion, Marketing, Medien, Lehre und Forschung. Die Zusammensetzung der Fachjurys 2016 werden im Februar 2016 auf der Homepage des spotlight- Festivals unter www.spotlight- festival.de veröffentlicht. Sie vergeben in beiden Wettbewerbs- Sektionen und den Kategorien TV & KINO, WEB & MOBILE, ANIMATED COM und TRAILER / TEASER / TRENNER den spotlight- Award je einmal in Gold, Silber und Bronze. Im begründeten Ausnahmefall hat die Fachjury auch die Möglichkeit, eine andere Gewichtung vorzunehmen: So ist anstelle der Vergabe von 1 x Gold und 1 x Silber und 1 x Bronze ersatzweise auch die Vergabe von 2 x Silber und 1 x Bronze beziehungsweise umgekehrt möglich oder gegebenenfalls auch 3 x Bronze. Ebenso kann die Fachjury bei entsprechend hoher Leistungsdichte in einer Wettbewerbskategorie auch mehr als drei Awards vergeben. Im begründeten Ausnahmefall kann die Fachjury in einer Wettbewerbskategorie auch weniger als drei Awards vergeben. Alle Beiträge, die von der Fachjury in die Shortlist gewählt wurden, erhalten eine spotlight Auszeichnung. Die Jurierung für die Kategorien TV & KINO, WEB & MOBILE und TRAILER / TEASER / TRENNER sowie der Wettbewerb mit Publikumsjury finden am 29. / 30. April 2016 in Stuttgart statt. Die Jurierung für die Kategorie ANIMATED COM findet bereits Ende Februar 2016 statt. Die Preisverleihung für alle Kategorien findet am 30. April 2016 in Stuttgart statt. Für den Wettbewerb mit Publikumsjury und der anschließenden Preisverleihung am 30. April 2016 in Stuttgart erhält jeder Einreicher zwei kostenfreie Tickets. VERANSTALTER spotlight Internationales Werbefestival GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Peter Frey Ittenbeuren 5 D 88212 Ravensburg Tel: 0049 (0)751 / 36665 11 Fax: 0049 (0)751 / 36665 29 Veranstalter ANIMATED COM Film- und Medienfestival ggmbh mit Sitz in Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Ulrich Wegenast und Dittmar Lumpp in Kooperation mit dem spotlight Internationales Werbefestival GmbH 4

GARANTIE UND RECHTEEINRÄUMUNG Der Einreicher garantiert, Inhaber aller Nutzungs-, Verwertungs- und sonstiger Schutzrechte zu sein bzw. soweit er nicht Inhaber dieser Rechte ist die vorherige Zustimmung aller betroffenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten und aller sonstigen Mitwirkenden an der Herstellung der Produktion erhalten zu haben und über diese Rechte im Rahmen des Festivals zeitlich und räumlich uneingeschränkt verfügen und diese für die Dauer des Festivals übertragen zu dürfen und garantiert ferner, dass Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Der Einreicher steht dafür ein, dass die abgebildeten Personen und Inhaber der abgebildeten Werke ihre sämtlichen erforderlichen Einwilligungen zur Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen des Festivals und seiner publizistischen Auswertung eingeräumt haben. Dies vorausgeschickt, überträgt der Einreicher dem Veranstalter im Rahmen des Festivals folgende Rechte: Der Einreicher überträgt dem Veranstalter für die Dauer des Festivals und zu seiner publizistischen Bewerbung, Darstellung und Auswertung in Fernsehen, Rundfunk, Internet (unabhängig von der Art der Übertragung), Kino, Presse, per Video, CD, CD- ROM, DVD und allen bekannten digitalen Speichermedien das nicht- ausschließliche Recht, die Produktion unter Verwendung des Werkes, von Teilen oder Bearbeitungen derselben sowie Fotos auch ausschnittsweise zeitlich und räumlich und inhaltlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere vorzuführen, zu senden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, wiederzugeben, darzustellen und wahrnehmbar zu machen. Damit verbunden ist das Recht, im Zusammenhang mit der Produktion Preise auszuloben, Ausschreibungen zu veranstalten und Gebühren (Teilnahmegebühr sowie Eintrittsgebühr für Publikumsveranstaltungen) zu vereinnahmen. Der Einreicher berechtigt den Veranstalter unwiderruflich unentgeltlich die eingereichte Produktion insbesondere für den Fall, dass diese für die Endausscheidung nominiert wird, zu vervielfältigen, vor, während und nach dem Festival und als Dauersendung öffentlich vorzuführen, die Produktion in jeder technischen Form zu archivieren und abrufbar zu speichern sowie den Titel zu verwenden Medienpartnern (TV, Presse, Internet) und Sponsoren zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Verfügung zu stellen und berechtigt diese, die Beiträge auch zu Abstimmungszwecken öffentlich vorzuführen oder zu senden. Zum Zwecke der Bewerbung des Festivals sowie zu Abstimmungszwecken ohne örtliche Einschränkung via Internet vor, während und nach dem Festival zeitlich unbegrenzt elektronisch wahrnehmbar zu machen sowie in sogenannten linearen und interaktiven Online- Diensten, On- Demand- Abrufdiensten, die nicht unter das Senderecht fallen, zu verwenden, zum Zwecke der Bewerbung des Festivals zur Herstellung einer CD- Rom und/oder DVD zu verwenden, bearbeiten und mit anderen Werken zu verbinden sowie diese CD/DVD zu vervielfältigen und zu verbreiten. Zum Zwecke der Bewerbung des Festivals unabhängig vom Format zu vervielfältigen und öffentlich vorzuführen und zu verbreiten. Zu diesem Zweck hat der Einreicher sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften, die für eine solche Vorführung/Veröffentlichung eingehalten werden müssen, erfüllt sind. Werden durch die Vorführung/Veröffentlichung durch den Veranstalter irgendwelche Rechte verletzt, haftet hierfür ausschließlich der Einreicher, der den Veranstalter von jeglichen Inanspruchnahmen dritter Seite vollständig freistellt. Die Preisträger sind berechtigt, die spotlight- Awards für Werbezwecke gebührenfrei zu nutzen. ZUSICHERUNG Der Einreicher versichert, dass der vorstehenden Rechteübertragung fremde Rechte, insbesondere auch ausländische Urheber- und verwandte Schutzrechte sowohl des Auftraggebers, des Einreicher, möglicher Miturheber also auch sonstiger Dritter nicht entgegenstehen und stellt den Veranstalter von eventuellen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der von Verwertungsgesellschaften erhobenen Gebühren, frei. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 5