AMADEUS FACHSEMINAR am 2. und 3. September 2019 in Berlin

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Transkript:

1 AMADEUS FACHSEMINAR am 2. und 3. September 2019 in Berlin Auf dem neuesten Stand: Besteuerung der Kultureinrichtungen und -veranstalter sowie der ausländischen Künstler Informationen - Erläuterungen - Gestaltungen Fachreferent: Dipl.-Finanzwirt Jörg Holthaus (Unna) Dozent an der Fachhochschule für Finanzen des Landes NRW in Nordkirchen - Gastdozent der Bundesfinanzakademie Berlin

2 Das aktuelle Seminarangebot zur Besteuerung der Kultureinrichtungen und -veranstalter sowie der ausländischen Künstler knüpft an die Fortbildungsveranstaltungen der vergangenen Jahre an. Das bereits erworbene Praxiswissen der Teilnehmer/-innen wird damit aktualisiert resp. kontinuierlich ausgebaut. Aber auch Neueinsteiger werden unkompliziert in den Veranstaltungsablauf integriert. Wertvolle Skriptunterlagen und hochaktuelle Materialien: Wie immer erhalten die Seminar-teilnehmer/-innen als obligatorische Handreichung zur Wissensarchivierung: Aktuelles aus der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung Exemplarische Fallgestaltungen sowie konstruktive Ratschläge und Praxisempfehlungen Seminarleitung: Der erfahrene Fachreferent ist anerkannter Experte bezüglich der speziellen Steuermaterie im Kunst- und Kultursektor, pflegt einen regelmäßigen und konstruktiven Gedankenaustausch mit Verantwortungsträgern verschiedener Kultureinrichtungen, führt regelmäßig individuelle Inhouse-Schulungen durch und ist selbst in der Finanzverwaltung tätig. Teilnehmerkreis: Das Seminar wendet sich an Neueinsteiger und Fortgeschrittene in den Steuerabteilungen kultureller Einrichtungen der privaten und öffentlichen Träger, die nicht nur mit im Ausland ansässigen Künstlern zu tun haben. Auch Kulturveranstalter und agenturen sowie spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater können ihr Fachwissen bedeutsam anreichern. Zeitablauf an beiden Seminartagen: Beginn: 09.00 bis 10.30 Uhr (kleine Pause: 10.30 bis 11.00 Uhr) Fortsetzung 1: 11.00 bis 12.00 Uhr (Mittagsbuffet: 12.00 bis 13.00 Uhr) Fortsetzung 2: 13.00 bis 14.30 Uhr (kleine Pause: 14.30 bis 15.00 Uhr) Ausklang: 15.00 bis 16.00 Uhr 1. Seminartag (2. September 2019): (1) Wissenswertes zur Abzugsbesteuerung ausländischer Künstler und Besonderheiten beim Lohnsteuerabzug A. Aktuelle Entwicklungen beim Steuerabzug nach 50a EStG 1. Steuerabzug bei fehlgeschlagenen Projekten (FG München vom 14.05.2018) 2. Steuerabzug für appearance-fees (FG Köln vom 15.02.2018) 3. Segmentierende Freistellung bei Darbietungseinkünften (BFH vom 24.04.2018) 4. Kein Steuerabzug bei Vergütungen an Non-Profit-Einrichtungen? (FG Hessen vom 27.07.2010 erstmals veröffentlicht am 02.08.2018 / FG München vom 29.01.2018) 5. Erweiterte Freistellungsmöglichkeiten bei Darbietungseinkünften und Rechteüberlassungen durch neue Doppelbesteuerungsabkommen: Änderungen ab 2018 und 2019, zukünftige Abkommen (Ausblick)

3 B. Systematischer Einblick in den Steuerabzug nach 50a EStG und Besonderheiten beim Lohnsteuerabzug bei Inlandsauftritten und Gastauftritten im Ausland 1. Unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht: Bei welchen Personen kommt ein Steuerabzug nach 50a EStG in Betracht? 2. Lohnsteuerabzug: Abgrenzungskriterien Arbeitnehmer/Selbständige, Besonderheiten bei der Pauschalversteuerung gastspielverpflichteter Künstler, Auslandsgastspiele 3. Darbietung/werkschaffende Tätigkeit/Rechteüberlassungen: Welche Tätigkeiten lösen den Steuerabzug aus? 4. Ermittlung des Steuerabzugs: Bemessungsgrundlagen, Nettovereinbarung, Abzug von Betriebsausgaben/Werbungskosten 5. Reduzierung/Vermeidung des Steuerabzugs: Vergütungen an Non-Profit-/staatliche Einrichtungen (aktuellste Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur), Begrenzungen durch DBA, erweiterte Möglichkeiten durch segmentierende Betrachtung des BFH (neue Rechtsprechung) 6. Freistellung von Kulturvereinigungen: aktueller Stand zur Freistellung wesentlich geförderter Duos, Trios und Quartette 7. Vertragsgestaltungen 2. Seminartag (3. September 2019): (2) Aktuelle Informationen und nützliche Ratschläge zur Künstlersozialabgabe 1. Verfahrensvorschriften 2. Abgabepflichtige Vergütungen: Abgrenzung Kunst + Publizistik + Lehre sowie Sport, Folklore, exotisches Brauchtum (Streitpunkt: Tanz) 3. Grenze von drei Veranstaltungen; Geringfügigkeitsgrenze 4. Sonderfälle: Preise, Schadensersatz (3) Wesentliche Aspekte der Umsatzbesteuerung ausländischer Künstler bei den Kunst- und Kultureinrichtungen sowie den übrigen Veranstaltern 1. Freistellung von Darbietenden, Bühnenchoreographen und Bühnenregisseuren ( 4 Nr. 20a UStG) 2. Ermäßigter Steuersatz bei Darbietenden, Bühnenchoreographen und -regisseuren ( 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG) 3. Ermäßigter Steuersatz bei werkschaffenden Künstlern (Urheberschutz) ( 12 Abs. 2 Nr. 7 c) UStG) 4. Bemessungsrundlage der Umsatzsteuer: Behandlung von Reisekosten 5. Steuerschuldumkehrung bei Vergütungen an ausländische Künstler ( 13b UStG)

4 ALLGEMEINE HINWEISE: Seminarstandort: Konferenzzentrum der Heinrich Böll Stiftung Schumannstr. 8, 10117 Berlin (nahe Hauptbahnhof) Wo und Wann: Am 2. und 3. September 2019 jeweils in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr Hinweis: Eine Auswahl von Übernachtungsmöglichkeiten (Hotelverzeichnis) in Veranstaltungsnähe kann bei der Seminarleitung an-gefordert werden. Teilnahmegebühr: Pro Person: 1.400,00 Euro (zzgl. 19 % USt) Sonderpreis für Angehörige des öffentlichen Dienstes: 900,00 Euro (zzgl. 19 % USt) Die Seminarteilnehmer/-innen erhalten: wertvolle Skriptunterlagen und aktuelle Materialien sowie vegetarisches Mittagsbuffet, Getränke, Obst und Lecker-Pausensnacks Veranstalter: Dipl.-Kfm. Uwe Baldauf (Kommun ense - Fortbildungen im Steuerrecht) Hindenburgdamm 4 (b), 12203 Berlin-Lichterfelde Telefon: 030 / 84 30 69 31 - Fax: 030 / 84 30 69 32 E-Mail: uwebaldauf@kommunsense.de Internet: www.kommunsense.de

5 AMADEUS FACHSEMINAR am 2. und 3. September 2019 in Berlin Besteuerung der Kultureinrichtungen und veranstalter sowie der ausländischen Künstler auf dem neuesten Stand Fax-Anmeldung: 030-84 30 69 32 ( ) Teilnahmebestätigung zur Seminarveranstaltung am 2. und 3. September 2019 (jeweils in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr) Ja, ich/wir nehme(n) an dem oben genannten Fachseminar gemäß Ausschreibung teil: Teilnehmer(in) 01:... Teilnehmer(in) 02:... Teilnehmer(in) 03:... E-Mail /Telefon: Rechnung an:...... Seminargebühr: 1.400 Euro p. P. zzgl. 19 % USt 900 Euro p. P. zzgl. 19 % USt (Sonderpreis für Angehörige des öd) Sonderrabatt für Mehrplatzbuchungen möglich! Inklusive Skriptum und sonstige Materialien, vegetarisches Mittagsbuffet, Getränke und Pausensnacks Veranstaltungsort: Konferenzzentrum der Heinrich Böll Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin (nahe Hauptbahnhof) Fachreferent Dipl.-Finanzwirt Jörg Holthaus (Dozent an der Fachhochschule f. Finanzen NRW)... (Datum) (Unterschrift)