Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg

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Transkript:

Laufende Nr./ Jahrgang Seitenzahl Aktenzeichen 01.2006 1-12 6034.02 Studienbüro - SB University of Applied Sciences Datum 10.01.2006 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung IV der Zentralen Hochschulverwaltung, Prinzregentenufer 41, 90489 Nürnberg, Tel. (09 11)58 80-44 34 Postanschrift:: E-Mail: Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg, Studienbüro Postfach 90121 Nürnberg Studienbuero@fh-nuernberg.de) 221051.0556-WFK Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Ausbildung zum Counsellor an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Vom 9. Januar 2006 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg folgende Satzung: 1 Studienziel Ziel der Weiterbildung Counsellor ist die Qualifizierung zur professionellen Gestaltung und Management von Kommunikations- und Reflexionsprozessen sowie (Selbst-) Organisations- und Beziehungsstrukturen in den Kontexten jeder Form von Dienstleistung von der psychosozialen Beratung bis hin zur Führung / Projektleitung. Sie besteht aus den Teilen Weiterbildung Counsellor für die Arbeit mit Einzelnen und Kleingruppen und Weiterbildung zum Counsellor für die Arbeit mit Großgruppen und Organisationen Seite 1 von 12

2 Ausbildungsdauer und Regelstudienzeit (1) Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester für den Teil Weiterbildung Counsellor für die Arbeit mit Einzelnen und Kleingruppen und zwei Semester für den Teil Weiterbildung zum Counsellor für die Arbeit mit Großgruppen und Organisationen und wird berufsbegleitend durchgeführt. (2) Jeder Teil kann für sich mit einem Zertifikat abgeschlossen werden. Die erfolgreiche Teilnahme an beiden Teilen ist die Voraussetzung für das Zertifikat Counsellor für die Arbeit mit Einzelnen, Gruppen und Organisationen. (3) Die Weiterbildung wird von der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg, Fachbereich Sozialwesen, in Kooperation mit der Grundig Akademie Nürnberg, Gemeinnützige Stiftung e.v., durchgeführt. 3 Qualifikationsvoraussetzungen und Zulassung zum Weiterbildungsangebot (1) Voraussetzung für die Teilnahme am Weiterbildungsangebot ist eine Eignung, die grundsätzlich ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit einschlägiger Ausrichtung und eine zweijährige, einschlägige Berufstätigkeit voraussetzt. Über die Einschlägigkeit und mögliche Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission. (2) Die Teilnahme am Weiterbildungsangebot setzt ferner voraus, dass zwischen dem Teilnehmer und der insoweit für die Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg handelnden Grundig Akademie ein Vertrag über die Durchführung des Weiterbildungsangebots zustande gekommen ist. (3) Die Teilnahme am Weiterbildungsangebot Counsellor für die Arbeit mit Großgruppen und Organisationen setzt neben den Voraussetzungen gem. Abs. 1 die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung Counsellor für die Arbeit mit Einzelnen und Kleingruppen voraus. Zur Teilnahme an der Weiterbildung Counsellor für die Arbeit mit Großgruppen und Organisationen kann auch zugelassen werden, wer neben den Voraussetzungen gem. Abs. 1 eine der Weiterbildung zum Counsellor für die Arbeit mit Einzelnen und Kleingruppen vergleichbare Weiterbildung abgeschlossen hat. Über die Vergleichbarkeit entscheidet die Prüfungskommission. In diesem Fall wird kein Zertifikat für die Ausbildung zum Counsellor für die Arbeit mit Einzelnen, Gruppen und Organisationen ausgestellt. (4) Eine Teilnahme an einzelnen Modulen des Weiterbildungsangebots ist möglich. Darüber kann auf Wunsch des Teilnehmers eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. 4 Module und Prüfungen (1) Die Module, ihre Stundenzahl, die Lehrveranstaltungsart und die Prüfungen sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung festgelegt. (2) Ziele und Inhalte der einzelnen Module ergeben sich aus dem Studienplan. SPO WZ-Counsellor Seite 2 von 12

5 Studienplan Die Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebots und zur Information der Teilnehmer des Weiterbildungsangebots einen Studienplan. Der Studienplan soll insbesondere auch Regelungen und Angaben enthalten über die zeitliche Aufteilung sowie über die Form und Organisation der Lehrveranstaltungen. 6 Prüfungen (1) Jeder Teil der Weiterbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in allen dazu gehörenden Modulen eine mindestens ausreichende Endnote erzielt wurde. (2) Jede Prüfung kann einmal wiederholt werden, wenn sie mit einer nicht ausreichenden Endnote bewertet wurde. (3) Nach Ablauf von acht Semestern erlischt jeder Prüfungsanspruch. 7 Zertifikat Über die bestandenen Weiterbildungen wird ein Zertifikat nach Anlagen 2 bis 4 zu dieser Satzung erteilt. 8 Prüfungskommission Im Fachbereich Sozialwesen wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus drei hauptamtlich lehrenden Professoren besteht. Diese Prüfungskommission übernimmt auch die Aufgaben des Prüfungsamtes i.s. des Abschnittes II der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBl S. 686; BayRS 2210-4-1-4-1-WFK). 9 Sonstige Bestimmungen Für das berufsbegleitende Weiterbildungsangebot, insbesondere die Prüfungen und das Prüfungsverfahren, gelten die Vorschriften der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen entsprechend, soweit diesen nicht die Bestimmungen dieser Satzung und der Charakter der berufsbegleitenden Weiterbildung entgegenstehen. SPO WZ-Counsellor Seite 3 von 12

10 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. März 2003 in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg vom 17.02.2004 und des Genehmigungsschreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 22.10.2004, Nr. XI/3-H 3444.NÜ-11/15 386. Nürnberg, 9. Januar 2006 Prof. Dr. Herbert Eichele Rektor Diese Satzung wurde am 10.01.06 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 10.01.06 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist daher der 10.01.06. SPO WZ-Counsellor Seite 4 von 12

1 - Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Ausbildung zum Counsellor - an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Ausbildungs- und Prüfungsplan Teil 1: Ausbildung zum Counsellor für Einzelne und Kleingruppen 1 2 3 4 5 6 lfd.nr. Modul ZE Art der Lehrveranstaltung Tag und Uhrzeit der Prüfungen Veranstaltung 1 Einführung in die Beratung von V, SU schrp 90 min Einzelnen und Kleingruppen 70 2 Beratung von (Einzel-)Personen 70 V, SU schrp 90 min 3 Beratung und Moderation von Ü, SU schrp 90 min. Kleingruppen und Teams 40 4 Rahmenbedingungen der Beratung Ü, SU schrp 90 min. von Einzelnen und Kleingruppen 40 5 Projektarbeit und Prüfung Ü, SU schrp 90-120 50 min. ZE insgesamt 270 Seite 5 von 12

Teil 2: Ausbildung zum Counsellor für Großgruppen und Organisationen 1 2 3 4 5 6 lfd.nr. Modul ZE Art der Tag und Uhrzeit der Prüfungen Lehrveranstaltung Veranstaltung 1 Einführung in die Beratung von Großgruppen und Organisationen V, SU schrp 90 min 2 Arbeit mit Großgruppen, Beratung von und in Organisationen 1 3 Arbeit mit Großgruppen, Beratung von und in Organisationen 2 30 50 60 4 Rahmenbedingungen der Beratung von Großgruppen und Organisationen 60 Projektarbeit und Abschlussprüfung 5 70 ZE 270 V, SU schrp 90 min V,SU schrp 90 min Ü, SU schrp 90 min Ü schrp 90-120 min Erläuterung der Abkürzungen: schrp SU Ü V ZE = schriftliche Prüfung = seminaristischer Unterricht = Übung = Lehrvortrag = Zeiteinheiten (1 Zeiteinheit = 45 Minuten) Seite 6 von 12

Anlage 2 zur Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Ausbildung zum Counsellor an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg LOGO der Grundig - Akademie Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg FACHBEREICH SOZIALWESEN Und Grundig Akademie Nürnberg Zertifikat über die erfolgreiche Ausbildung zum Counsellor für Einzelne und Kleingruppen geboren am in hat im Rahmen einer Ausbildung nach der Studien- und Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Counsellor für Einzelne, Gruppen und Organisationen die Prüfungen in den nachstehend aufgeführten Modulen mit Erfolg abgelegt. Seite 7 von 12

Modul: Note Modul 1 Einführung in die Beratung von Einzelnen und Kleingruppen Modul 2 Beratung von (Einzel-) Personen Modul 3 Beratung und Moderation von Kleingruppen und Teams Modul 4 Rahmenbedingungen der Beratung von Einzelnen und Kleingruppen Modul 5 Projektarbeit und Prüfung Nürnberg, Der Rektor (Prägesiegel) Der Vorsitzende der Prüfungskommission Der Leiter der Grundig-Akademie Stempel Seite 8 von 12

Anlage 3 zur Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Ausbildung zum Counsellor an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg LOGO der Grundig - Akademie Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg FACHBEREICH SOZIALWESEN Und Grundig Akademie Nürnberg Zertifikat über die erfolgreiche Ausbildung zum Counsellor für Großgruppen und Organisationen geboren am in hat im Rahmen einer Ausbildung nach der Studien- und Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Counsellor für Einzelne, Gruppen und Organisationen die Prüfungen in den nachstehend aufgeführten Modulen mit Erfolg abgelegt. Seite 9 von 12

Modul: Note Modul 1 - Einführung in die Beratung von Großgruppen und Organisationen Modul 2 - Arbeit mit Großgruppen, Beratung von Organisationen 1 Modul 3 - Arbeit mit Großgruppen, Beratung von Organisationen 2 Modul 4 - Rahmenbedingungen der Beratung von Großgruppen und Organisationen Modul 5 - Projektarbeit und Abschlussprüfung Nürnberg, Der Rektor (Prägesiegel) Der Vorsitzende der Prüfungskommission Der Leiter der Grundig-Akademie Stempel Seite 10 von 12

Anlage 4 zur Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Ausbildung zum Counsellor an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg LOGO der Grundig - Akademie Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg FACHBEREICH SOZIALWESEN Und Grundig Akademie Nürnberg Zertifikat über die erfolgreiche Ausbildung zum Counsellor für Einzelne, Gruppen und Organistionen geboren am in hat im Rahmen einer Ausbildung nach der Studien- und Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Counsellor für Einzelne, Gruppen und Organisationen die Prüfungen in den nachstehend aufgeführten Modulen mit Erfolg abgelegt. Seite 11 von 12

Teil 1: Beratung von Einzelnen und Kleingruppen Modul: Note Modul 1 Einführung in die Beratung von Einzelnen und Kleingruppen Modul 2 Beratung von (Einzel-) Personen Modul 3 Beratung und Moderation von Kleingruppen und Teams Modul 4 Rahmenbedingungen der Beratung von Einzelnen und Kleingruppen Modul 5 Projektarbeit und Prüfung Teil 2: Beratung von Großgruppen und Organisationen Modul: Note Nürnberg, Modul 1 - Einführung in die Beratung von Großgruppen und Organisationen Modul 2 - Arbeit mit Großgruppen, Beratung von Organisationen 1 Modul 3 - Arbeit mit Großgruppen, Beratung von Organisationen 2 Modul 4 - Rahmenbedingungen der Beratung von Großgruppen und Organisationen Modul 5 - Projektarbeit und Abschlussprüfung Der Rektor (Prägesiegel) Der Vorsitzende der Prüfungskommission Der Leiter der Grundig-Akademie Stempel Seite 12 von 12