Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen



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Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013

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Arbeitgeber- / Unternehmerverantwortung Quellen: BGV A1 / ArbSchG / BetrSichV Arbeitgeber müssen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten sorgen und sind verantwortlich für die Erfüllung der folgenden Pflichten: Erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen treffen Für die geeignete Organisation sorgen Gefährdungsbeurteilung vornehmen Betroffene über Gefährdungen unterweisen Sie können zuverlässige und fachkundige Personen beauftragen, Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Dabei müssen sie die Befähigung der Personen berücksichtigen. 3

Betreiberverantwortung Quellen: u. a. BetrSichV / DIN VDE 0105-100 und Erläuterungen Bd. 13 Anlagenbetreiber müssen für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen sorgen und sind u. a. verantwortlich für die Erfüllung der folgenden Pflichten: Schädliche Rückwirkungen der Anlagen auf andere Einrichtungen und die Umgebung verhindern Nachteilige Einwirkungen von außen auf die Anlagen vermeiden Anlagen und Betriebsmittel im sicheren Zustand erhalten Inspektions-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten veranlassen Mit Betreibern verbundener Anlagen abgestimmt arbeiten 4

DIN VDE 0105-100 / EN 50110 Betrieb von elektrischen Anlagen aus Abschnitt 4.3 Organisation: Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person, des Anlagenbetreibers stehen.... Jede elektrische Anlage, an der gearbeitet wird, muss unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen.... Für jede Arbeit muss ein Arbeitsverantwortlicher festgelegt werden. Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche müssen Schaltungen..und den Arbeitsplan miteinander vereinbaren Die Vorbereitung komplexer Arbeiten muss schriftlich erfolgen... 5

Überschaubare Arbeiten DIN VDE 0105-100 ( aus Abschnitt 4.3) Eine Elektrofachkraft kann festlegen, wie die Arbeit durchzuführen ist, damit die Sicherheit gewährleistet ist: a) in übersichtlichen Anlagen oder Anlagenteilen unter eindeutigen oder übersichtlichen Begleitumständen und b) wo überschaubare Arbeiten stattfinden oder c) bei Instandhaltungsarbeiten, die entsprechend vereinbarter Abläufe durchgeführt werden. Besondere Vorgaben für Hochspannungsanlagen und für das Arbeiten unter Spannung beachten! 6

Beispiel Windenergieanlage (komplexe Arbeiten) Anlagenbetreiber Netzbetreiber Hersteller/ Reparaturbetrieb 7

Beispiel Windenergieanlage (komplexe Arbeiten) Anlagenbetreiber Definition aus DIN VDE 0105-100: Unternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage wahrnimmt aus den Leitlinien des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik): Betreiber ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der Anlage zu treffen (vgl. VGH Bad. Württ. DVBl. 1988, 542; VG Gießen BVwZ 1991, 914) Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an.. 8

Beispiel Windenergieanlage (komplexe Arbeiten) Anlagenbetreiber Arbeitgeber Hersteller/ Reparaturbetrieb Netzbetreiber Weisung intern Anlagenverantwortlicher Arbeitsverantwortlicher Arbeitskräfte Arbeitsverantwortlicher Arbeitskräfte 9

Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes (Quelle: RWE Deutschland AG) Anlagenverantwortlicher Netzführung Erteilung der Freischaltgenehmigung oder Freischaltung, ggf. Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen durch die Netzführung Erteilung der VE, FWV gemäß der Richtlinie - Netzführung im Übertragungs- und Verteilungsnetz Beispiel VE FWV Verfügungserlaubnis (VE) oder Freigabe zur weiteren Verwendung (FWV) Entgegennahme der FWV oder VE 10

Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes (Quelle: RWE Deutschland AG) Arbeitskräfte Anlagenverantwortlicher DE Durchführungserlaubnis Veranlassung, Ausführung oder Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen (5 Sicherheitsregeln) an der Arbeitsstelle / Station Einweisung des Arbeitsverantwortlichen an der Arbeitsstelle über die durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen. Erteilung der Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen Beispiel Entgegennahme der DE Kontrolle, ggf. Durchführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle Einweisung der Arbeitskräfte an der Arbeitsstelle und Freigabe zur Arbeit FzA Freigabe zur Arbeit Arbeitsverantwortlicher Beginn der Arbeiten 11

Zusammenfassung Anlagenbetreiber sind (ständig) verantwortlich für den sicheren Betrieb und den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage Arbeitgeber bzw. Unternehmer sind (ständig) verantwortlich für die Sicherheit der Mitarbeiter und sorgen für die geeignete Organisation die Unterweisung aller Betroffenen die Benennung der Verantwortlichen wenn diese ausreichend qualifiziert sind Wenn an einer elektrischen Anlage gearbeitet wird trägt ein Anlagenverantwortlicher die Verantwortung ist ein (oder sind mehrere) Arbeitsverantwortliche (r) benannt wurden komplexe Arbeiten schriftlich vorbereitet 12

Das Buch zur DIN VDE 0105-100 13

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 Dipl. Ing. Tel. 02307 3 10 80 mobil 01578 94 94 363 E-Mail klaus.kargoll@t-online.de 14

15

Betreiber aus den Leitlinien des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) B 12.1 zu 12 (der BetrSichV) Betreiber Frage: Wer ist als Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage anzusehen. Antwort: Betreiber ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der Anlage zu treffen (vgl. VGH Bad. Württ. DVBl. 1988, 542; VG Gießen BVwZ 1991, 914). Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an.. Maßgeblich hierbei ist die privatrechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen dem Eigentümer der Betriebsanlagen und dem Nutzer. Ein Verpächter bleibt Betreiber, wenn er allein über die sicherheitstechnischen Vorkehrungen entscheidet. 16

DIN VDE 0105-100 / EN 50110 Betrieb von elektrischen Anlagen aus Abschnitt 1: Anwendungsbereich Diese Norm gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen....... Diese Norm gilt nicht beim Benutzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die den einschlägigen Normen entsprechen und die konstruiert und installiert wurden für den Gebrauch durch Laien. 17

1. Beispiel Mietwohnung Reparaturarbeiten Wohnungsverteiler Elektrofachkraft Mieter 18

1. Beispiel Mietwohnung Reparaturarbeiten Wohnungsverteiler Verantwortliche - Vermieter Eigentümer Betreiber (allg. verantwortlich für den sicheren Betrieb) Elektrofachkraft Anlagenverantwortlicher Arbeitsverantwortlicher Mieter Benutzer (trägt hier als Laie keine Verantwortung) 19