Aktuelle Arbeitsschutz-Situation in der Arbeitnehmerüberlassung

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1 Aktuelle Arbeitsschutz-Situation in der Arbeitnehmerüberlassung NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH Werner-Forßmann-Str Winsen (Luhe) Tel Fax w.rupprecht@neptun-u-a.de

2 Arbeitsschutz in der Zeitarbeit 1. Einführung 2. Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung / Werkvertrag / Dienstvertrag 3. Unfallalltag in der Zeitarbeit 4. Rechtliche Grundlagen 5. Anforderungen an Verleiher und Entleiher 6. Ursachen des erhöhten Unfallrisikos 7. Lösungsmöglichkeiten

3 Zeitarbeit / Werkvertrag / Dienstvertrag Arbeitnehmerüberlassung Werk-/ Dienstvertrag Rechtsgrundlage AÜG BGB Erlaubnis Landesarbeitsamt Aufgabe Verstärkung eigener AN Werkergebnis / Dienstleistung Vergütung Stundensatz Bezogen Werkergebnis / Dienstleistungsergebnis Arbeitsort typisch: Betrieb des Unternehmens Bei der Fremdfirma

4 Zeitarbeit / Werkvertrag / Dienstvertrag Werkzeuge Stellung AN Arbeitnehmerüberlassung Entleiher, selten vom Verleiher LAN ist Mitarbeiter des Verleihers Weisungsbefugnis Entleiher für die Zeit der Überlassung inkl. Fürsorgepflicht Auswahl AN Gewährleistung Verantwortung Verleiher Nicht für Arbeitsergebnis Werk-/ Dienstvertrag Typisch: Werkzeuge der Fremdfirma AN sind Mitarbeiter Fremdfirma Fremdfirma Fremdfirma Fremdfirma

5 Zeitarbeit / Werkvertrag / Dienstvertrag Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsschutzverantwortung MA-Auswahl (VL), PSA (VL), Unterweisung (VL,EL), Vorsorgen (VL) Werk-/ Dienstvertrag -- Abstimmungspflichten nach 8 Arbeitsschutzgesetz, -- Koordinator bei gefährlichen Arbeiten nach Baust.verordng., BGV A1

6 Unfallstatistik Zeitarbeit Unfallstatistik in der Zeitarbeit VBG Zeitarbeit BGen insgesamt ,85 70,21 38, ,89 50,63 31, ,76 48,32 37,10 Unfälle je 1000 Versicherungsverhältnissen Quelle: VBG, Stand 2002

7 Tätigkeitsbereiche Zeitarbeit % 30 27, ,53 14,17 12,8 7,07 5,62 4,23 Hilfsarbeiter Schlosser, Mechaniker Übrige Dienstleistungsberufe Organisations-, Verwaltungsberufe Elektriker Übrige Fertigungsberufe Technische Berufe 0 Quelle: offizielle Statistik der BfA nach 8 AÜG 1. Halbjahr 2002

8 Es geschah am Unser Mitarbeiter war als Helfer zur Bedienung einer Abkantbank überlassen und hatte die Aufgabe, Bleche (ca. 25 x 30cm) an einer Abkantbank zu biegen. Als er dabei den Biegevorgang mittels Fußschalter auslöste, wobei er das Blech mit den Händen festhielt, quetschte ihm das Schwert den Daumen zwischen Schwert und Unterwerkzeug ein.

9 Es geschah am Unsere Mitarbeiterin war als Packerin an sogenannten Kartonverschlussmaschinen eingesetzt. Nach Angaben der Entleiherfirma erhielt sie von Frau die Anweisung, die außer Betrieb genommenen Verschlussmaschinen Nummer 1 und 8 zu reinigen. Nach der Reinigung habe sie ohne Auftrag an der Maschine Nummer 7 geputzt und sei dabei mit der Hand in die laufende Zahnradkette gekommen. Nach Angaben unserer Mitarbeiterin hatte sie den Auftrag die Maschinen in der Halle zu reinigen, wobei Frau in der Halle herumzeigte. Da unsere Mitarbeiterin nach Reinigung der außer Betrieb genommenen Maschine Nr. 8 nicht untätig sein wollte, fing sie an, die Maschine Nr. 7 zu reinigen obwohl sie bemerkte, dass diese in Betrieb war.

10 Es geschah am Unser Mitarbeiter, Herr, arbeitete seit dem bei der als Bediener eines Flurförderzeugs vom Typ Still R50, Fahrzeugbezeichnung Am stürzte Herr aus ungeklärter Ursache gegen Uhr samt Flurförderzeug von der Laderampe. Die Spurensuche ergab, dass Herr das Flurförderzeug, beladen mit einer Palette Taschentücher, rückwärts aus einer Lagergasse heraus fuhr, um entlang der Rampenkante zu fahren. Plötzlich bog er aus nicht bekannten Gründen ab, fuhr von der Rampe und stürzte auf die Gleise. Dabei wurde er zwischen Schutzbügel des Flurförderzeuges und Bahnschiene eingeklemmt und erdrückt.

11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 11 (6) Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers bei dem Entleiher unterliegt den für den Betrieb des Entleihers geltenden öffentlichrechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Insbesondere hat der Entleiher den LAN vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten. Der Entleiher hat den Leiharbeitnehmer zusätzlich über die Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten oder einer besonderen ärztlichen Überwachung sowie über erhöhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes zu unterrichten.

12 Arbeitsschutzgesetz 8 (1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. 12(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher...

13 Arbeitnehmer in Fremdbetrieben (BGI 580) Pflichten des Verleihers 1. Anforderungen an und Arbeitsanweisungen für PET 2. Bestellung geeigneter Sicherheitsbeauftragter 3. Bestellung oder Verpflichtung von Fachkräften Arbeitssicherheit 4. Bestellung oder Verpflichtung von Betriebsärzten 5. Bildung eines Arbeitsschutzausschusses 6. Erfassung der Qualifikation der LAN 7. Sicherheitstechnische Unterweisungen der LAN 8. Auftragsannahme unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Kriterien 9. Ausstattung mit PSA

14 Arbeitnehmer in Fremdbetrieben (BGI 580) 10. Durchführung und Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge 11. Sicherstellung der ersten Hilfe am Tätigkeitsort 12. Sicherheitstechnische Einweisungen am Tätigkeitsort 13. Sicherheitstechnische Kontrollen am Tätigkeitsort 14. Maßnahmen bei der Umsetzung von LAN

15 Arbeitnehmer in Fremdbetrieben (BGI 580) Pflichten des Entleihers 1. Auswahl der Vertragspartner 2. Auftragsvergabe unter Berücksichtigung sicherheitstechn. Kriterien 3. Eingliederung der LAN 4. Sicherheitstechnische Einweisungen am Tätigkeitsort 5. PSA 6. Durchführung und Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge 7. Maßnahmen bei der Umsetzung von LAN 8. Unfallmeldungen an den Verleiher

16 Unfallrisiko Defizite recherchiert bei Untersuchungen von Unfällen 1. Mangelnde Abklärung der durchzuführenden Tätigkeiten bei Auftragsannahme. Der Personalbesteller konnte die Tätigkeiten und Gefährdungen nicht erschöpfend beschreiben, der PET fragte nicht genau nach. 2. Über-/Unterqualifikation des LAN. 3. Keine oder mangelhafte Unterweisung. 4. Umsetzung des LAN ohne Berücksichtigung Kenntnisse, Erfahrungen, Möglichkeiten. 5. Keine Zeit für Einarbeitung. 6. Unvollständige PSA.

17 Unfallrisiko Defizite recherchiert bei Untersuchungen von Unfällen 7. Mangelnde stichprobenhafte Kontrolle am Tätigkeitsort. 8. Frustration, Gleichgültigkeit, geringe Aufmerksamkeit aufgrund der Art der Tätigkeit. Was sind die Gründe? 1. Defizite im persönlichen Verhalten aller Beteiligten. 2. Mangelnde Information und Abstimmung. 3. Defizite im organisatorischen Ablauf der Überlassung. 4. Mangelnde Qualifikation und Unterweisung aller Beteiligten. 5. Zeitmangel für Abstimmung, Unterweisung und Einarbeitung.

18 Unfallrisiko Hauptdefizite Fehlende Überlegungen zur Arbeitssicherheit aller Beteiligten. Zu wenig Zeit für Arbeitsschutz

19 Lösungsansätze Der Entleiherbetrieb kann mehr zur Sicherheit beitragen, wenn: die fachlichen Vorgesetzten selbst die Tätigkeiten und Voraussetzungen zur Arbeit gegenüber der Zeitarbeit definieren. neben einer genauen Tätigkeitsbeschreibung auch die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ( 6 Arb.schg.) übermittelt wird. sich Zeit für notwendige An- und Unterweisungen genommen wird. sich ein Mitarbeiter als Pate auf Kollegenebene um den LAN kümmert.

20 Lösungsansätze Der Verleiher kann mehr zur Sicherheit beitragen, wenn: mehr fachliches Wissen bei den Personalentscheidungsträgern vorhanden ist. sich Zeit für präzise fachliche und didaktisch sinnvolle Unterweisungen genommen wird.

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH Werner-Forßmann-Str Winsen (Luhe) Tel Fax w.rupprecht@neptun-u-a.de Fachkraft für Arbeitssicherheit

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