DEHOGA Spezial - Ausgabe Juli 2009 Sehr geehrter Herr Matthes! Nach den Kommunal- und Europawahlen steht nun die Wahl zum Sächsischen Landtag am 30. August 2009 bevor. In der letzten Ausgabe hatten wir Sie gebeten, den Bewerbern um Bundes- und Landtagsmandate auf den Zahn zu fühlen! Eine unserer Hauptforderungen an die Politik, die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Gastronomie und Hotellerie auch in Deutschland, wurde von den Bundestagsabgeordneten unseres Territoriums sehr unterschiedlich beantwortet. Die Vertreter der Großen Koalition in Berlin und Ihre Ableger in Dresden zeigten zwar Verständnis für unser Anliegen, aber gleichermaßen auch -zig Gründe, warum 7% in Deutschland nicht möglich sind. Allein die FDP ist voll auf unserer Seite. 7% ermäßigter Mehrwertsteuersatz für unsere Branche sind ein nachhaltiges Programm für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Investitionen und mit Abwrackprämien nicht zu vergleichen. Bitte nutzen Sie jede Gelegenheit, dies unseren Politikern zu vermitteln! Ihr Jan Burghardt Vorstandsvorsitzender Inhalt - Mehr Spielraum für Wirte! - Informationen zu den Mahnbescheiden der BGN - Krankengeldregelung für Selbständige neu gestaltet - Wer surft sündigt nicht! - Das Internetportal des DEHOGA Sachsen - Aktion der Woche - Ein Fördermitglied berichtet - das Planungsbüro Rösler - Matratzen werden billiger - Meine Meinung ist! Mehr Spielraum für Wirte! Reduzierte Mehrwertsteuer Was das konkret in Zahlen bedeutet! von Jürgen Benad
Seit dem 5. Mai 2009 ist es amtlich: alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union können in eigener Verantwortung entscheiden, ob die heimische Gastronomie den reduzierten Mehrwertsteuersatz anwenden darf. Frankreich hat sich bereits für das beste Konjunkturprogramm entschieden. Ab dem 1. Juli bedeutet das für alle französischen Kollegen: 5,5 Prozent, statt 19,6 Prozent Mehrwertsteuer. Weitere Mitgliedstaaten werden dem Beispiel Frankreichs folgen: Belgien, Finnland und die Tschechische Republik wollen ihrer Gastronomie den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch geben, spätestens dann zum 1. Januar 2010. Mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz im deutschen Gastgewerbe würden nicht nur die Wettbewerbsverzerrungen gegenüber unseren europäischen Nachbarländern beseitigt werden, sondern auch die Benachteiligung unserer Gastronomie gegenüber den Bäckern, Metzgern und Lebensmitteleinzelhändlern hier vor Ort. Mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent wären endlich die notwendigen Spielräume für Investitionen, Lohnanpassungen und attraktivere Preise gegeben. In Zahlen heißt das, dass pro 100 Euro Nettoumsatz ein Spielraum von 11,22% gerechnet vom Bruttoumsatz, also exakt 12,00 Euro, genutzt werden könnte. Kostet bei einem Restaurantbesuch in Deutschland und in Österreich das gleiche Essen für eine vierköpfige Familie 100 Euro, steht der Wirt in der Alpenrepublik am Ende deutlich besser da. Der österreichische Gastronom muss nur 9,09 Euro an das Finanzamt abführen. Ihm bleiben 90,91 Euro. Der deutsche Kollege wird mit 15,97 Euro belastet, sodass hier nur 84,03 Euro übrig bleiben. Bei einem Jahresumsatz von 300.000 Euro hat der österreichische Gastronom einen Vorteil 20.626 Euro netto. Das sind 20.626 Euro mehr Spielraum für Preissenkungen, Investitionen, Mitarbeiterqualifizierung und -entlohnung. Nun gilt es, allen Politikern, die am 27. September 2009 in den Deutschen Bundestag gewählt werden wolllen, von den Argumenten Pro 7 Prozent zu überzeugen. Quelle: AHGZ 13. Juni 2009 (Auszug), Jürgen Benad ist Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband Berlin Weitere Informationen finden Sie unter www.prosiebenprozent.de! Information zu den Mahnbescheiden der BGN Viel Ärger - Stellungnahme und Entschuldigung durch die BGN In den letzten Wochen erhielten wir sehr viele Fragen zu Mahnbescheiden der BGN betreffs der freiwillige Versicherung. Auf unsere Anfrage bei der BGN erhielten wir folgende Antwort, die auszugsweise zitiert wird: Durch den Wegfall der satzungsmäßigen Pflichtversicherung der Unternehmer und die Überführung deren Versicherung in die freiwillige Versicherung zum 01.01.2008 sowie das In-Kraft-Treten eines neuen Gefahrtarifes zum 01.01.2008 gehen immer noch viele Anfragen und Widersprüche bei der BGN ein.... Außerdem wurden mit den Beitragsbescheiden für das Jahr 2008 erstmalig die vom Gesetzgeber durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) eingeführten neuen Umlagen zur Lastenverteilung angefordert....schließlich haben die im Zusammenhang mit den seit 01.01.2009 geltenden neuen Meldepflichten der Arbeitgeber im Rahmen der Erweiterung des Verfahrens zur Datenerfassungsund übermittlungsverordnung (DEÜV) eingehenden Anfragen besonders am Jahresanfang viel Arbeitszeit gebunden, die nicht mehr der "übrigen" Sachbearbeitung zur Verfügung stand. Das Zusammentreffen der zuvor genannten Umstände mit weiteren Faktoren
hat leider dazu geführt, dass derzeit noch nicht alle eingegangenen Anfragen und Widersprüche bearbeitet werden konnten. Hierfür bitten wir um Entschuldigung. Obwohl wir noch viele offene Vorgängen haben, sahen wir uns gezwungen in der vergangenen Woche eine Mahnaktion zu starten, bei der nochmals 147.000 Mahnungen unser Haus verlassen haben. 35 Mitarbeiter/innen telefonieren zur Zeit nur noch und dennoch können wir das daraus resultierende Anrufaufkommen (täglich bis zu 87.000 Anrufe) nicht bewältigen. Folgende Information ist wichtig für Sie: Wenn Unternehmen besorgt wegen der Mahnung mit drohenden Vollstreckungsmaßnahmen anrufen, können Sie mitteilen, dass die BGN vor Oktober 2009 keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten wird. Dies sichern wir auch auf unserer Homepage unter www.bgn.de zu. Bis zum Oktober werden wir die entsprechenden Fälle nachgearbeitet haben. Bei vielen Anrufen stellen wir fest, dass Informationen von uns nicht wahrgenommen oder nicht verstanden wurden. Speziell für die Fragen zur Freiwilligen Versicherung steht die Internetseite www.fv-bgn.de zur Verfügung. -Zitatende Achtung: Die Freiwillige Versicherung der BGN sichert Sie bei allen betrieblichen Tätigkeiten gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (Wege von und zur Arbeit) und Berufskrankheiten ab. Ohne Gesundheits- Check und ohne Haftungsobergrenze. Nur die Berufsgenossenschaft versichert Berufskrankheiten, private Versicherer nicht. Krankengeldregelung für Selbständige neu gestaltet Die seit 1. Januar 2009 geltende Regelung entfällt zum 1. August 2009, da insbesondere für ältere Selbstständige die Wahltarife häufig sehr teuer ausfallen, und die Verwaltungskosten sehr hoch sind. Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. Arzneimittelgesetznovelle), das vom Bundestag verabschiedet wurde, wurde nun festgelegt, dass freiwillig versicherte Selbstständige ab dem 1. August 2009 das gesetzliche Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche versichern können. Sie zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz der GKV (derzeit 15,5%, ab 1. Juli 2009 14,9%). Daneben kann das Krankengeld aber auch weiterhin über Wahltarife abgesichert werden, um beispielsweise einen frühzeitigeren Krankengeldbezug oder eine höhere Leistung zu erhalten. Beitragsdifferenzierungen etwa nach dem Alter sind für diese Wahltarife allerdings nicht mehr zulässig. Für beide Varianten Versicherung des gesetzlichen Krankengeldes oder Abschluss eines Wahltarifs gilt eine gesetzliche Mindestbindungsfrist an die jeweilige Kasse von 3 Jahren. Rückwirkende Regelungen Die bisherigen Krankengeldwahltarife enden kraft Gesetzes zum 31. Juli 2009. Versicherte, die an diesem Tag Leistungen beziehen, erhalten sie weiterhin bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit oder bis die maximale Bezugsdauer ausgeschöpft ist. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, können sich freiwillig versicherte Selbstständige bis zum 30.9.2009 für einen neuen Wahltarif oder die beschriebene Möglichkeit der Absicherung des gesetzlichen Krankengeldes entscheiden. Die Wahl gilt rückwirkend zum 1.8.2009. Die Krankenkassen können in ihrer Satzung auch längere rückwirkende Entscheidungsfristen festlegen, wenn Sie beispielsweise nicht rechtzeitig neue Wahltarife anbieten können. Für Personen, die zum 31.7. Krankengeldleistungen beziehen, gilt sogar eine längere Übergangsfrist innerhalb von 8 Wochen nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit können sie sich
für eine neue Absicherungsform entscheiden. Wer surft sündigt nicht! Betriebliches Internet für private Zwecke? Für viele gehört das Internet zur täglichen Arbeit. Die PCs in Unternehmen werden jedoch nicht nur für die geschäftsbezogene Kommunikation genutzt, wie ein vom Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschiedener Fall zeigt: Die beklagte Arbeitgeberin hatte die Nutzung des betrieblichen Internets zu privaten Zwecken per Aushang untersagt. Für den Fall der Zuwiderhandlung war eine Abmahnung sowie je nach Schwere und Dauer eine verhaltensbedingte Kündigung angedroht. Ein als Schichtleiter tätiger Mitarbeiter hatte über einen Zeitraum von rund 15 Monaten 20 Dateien mit rein privatem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen und in drei Fällen an Kollegen weitergeleitet. Die Dateien enthielten einen sexistischen und anstößigen Inhalt. Die Arbeitgeberin sah hierin eine schwere Pflichtverletzung und kündigte dem Mitarbeiter fristlos, hilfsweise fristgerecht. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Arbeitsgericht nur hinsichtlich der fristlosen Kündigung Erfolg. Auf die Berufung des Klägers gab das LAG der Klage insgesamt statt. Nach Auffassung des LAG liegt zwar eine Pflichtverletzung vor. Diese wiege aber nicht so schwer, als dass sie ohne Abmahnung eine ordentliche oder gar außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte. Selbst bei einem ausdrücklichen Verbot der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz komme eine Kündigung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn keine exzessive Internetnutzung vorliegt und die Dateien weder einen pornografischen noch einen strafbaren Inhalt haben. LAG Rheinland-Pfalz, 14. Dezember 2007, 9 Sa 234/07 Quelle: AHGZ 4.Juli, Hendrik Bourguignon - Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Schmalz Rechtsanwälte Frankfurt/M. Internetportal des DEHOGA Sachsen und der Regionalverbände - Aktion der Woche Bewährt hat sich im vergangenen Jahr die Aktion der Woche. Die User bekommen diese sofort bei Öffnung unseres Portals angezeigt. Wenn Sie diese zusätzliche (kostenfreie) Werbemöglichkeit für Ihre Offerte nutzen wollen, stehen für Mitglieder unseres Regionalverbandes noch folgende Kalenderwochen zur Verfügung: 32. 36. 38. 42. 44. 46. 48. 50. 52. KW Bei Interesse bitten wir um Anmeldung bis zum Freitag der Vorwoche! Bitte beachten Sie, dass wir die Aktion der Woche nur veröffentlichen können, wenn diese auch auf Ihrer Homepage zu finden ist und Sie uns die entsprechende Internetadresse mitteilen.
Ansprechpartner: Gerhard Schwabe unter schwabe@gastinsachsen.de Ein Fördermitglied berichtet: das planungsbüro rösler, Birgit Rösler Aus alt mach neu! In der Gastronomielandschaft der Dresdner Neustadt kennt heute jeder das Lloyds. Das war nicht immer so. Im Sommer 2007 erhielt das planungsbüro rösler den Auftrag, das damals bestehende und schlecht laufende Eiscafe komplett umzubauen. Es machte die Aufgabe nicht leichter, dass der Wunsch des Auftraggebers war, einzelne Möbelteile, wie Tresen und Wandverkleidungen, die gut erhalten waren, wieder im neuen Lloyds zu verwenden. Das Objekt erhielt eine komplette Frischekur, neuer Betreiber, ein neues Konzept und neues Outfit waren zu planen. Dabei waren natürlich die Kosten nicht aus dem Auge zu verlieren und der Bauablauf zu koordinieren. Angefangen von der Lüftung, Heizung, Fenster, Sanitärtechnik wurde alles erneuert, und die alten, vorhandenen Möbelstücke gekonnt integriert. Nach der Planungs- und Vor-bereitungsphase, begann der Umbau und im April 2008 konnten die ersten Gäste begrüsst werden. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Heute lädt das Lloyds zu einem leckeren und stilvollem Frühstück ein und verwandelt sich nach Sonnenuntergang in eine stylische Cocktail-bar. Dabei treffen historische Elemente, wie der renovierte runde Eingang aus der Gründerzeit, die Stuckdecke, und üppige Kristall-leuchter, auf raffinierte moderne Elemente, wie die farblich wechselnde LED Lichtvoute in der Decke, eine Ganzglastür zum Kaminzimmer u. ä. Die gestreifte Seitentapete verbindet alles wirkungsvoll miteinander, und schafft die gewünschte Wohlfühlatmosphäre für Gäste von früh bis spät. Das Lloyds ist ein Beispiel, in dem eine konsequente Planung und Baubetreuung und eine gute Zusammenarbeit mit dem Betreiber, ein stilvolles und heute erfolgreiches Gastronomieobjekt entstehen ließ. Asprechpartner: Birgit Rösler, www.roesler-planung.de, email: birgit.roesler@roesler-planung.de Saubere Betten werden billiger Kauf und thermische Tiefenreinigung von Matratzen Ein neuer Rahmenvertrag der Interhoga hilft DEHOGA-Mitgliedern sparen.
Vertragspartner ist die MATRIX Nord-Ost GmbH. Beim Kauf von Matrix- Matratzen und deren thermischer Matratzen-Tiefenreinigung mit Innenimprägnierung erhalten DEHOGA-Mitglieder einen Preisnachlass in Höhe von 10 Prozent auf die Nettopreise der jeweils gültigen Preisliste. Wenn alle Matratzen des Betriebes nach dem Matrix-Verfahren gereinigt bzw. neue Matratzen angeschafft wurden, erhalten die Betriebe darüber hinaus ein Hygiene-Zertifikat. Mit dieser Maßnahme lassen sich 15 Punkte für die Deutsche Hotelklassifizierung erzielen. Als zusätzlicher Service werden bei Neukauf von Matrix-Matratzen die alten Matratzen kostenlos entsorgt. Kontakt und Informationen unter www.mitglieder-sparen.de Meine Meinung ist: Pro 7 Prozent! In der Wirtschaft wird die Krise durch riesige Konjunkturpakete abgefedert. Hauptziel ist die Sicherung der Arbeitsplätze, um einen politischen Kollaps zu verhindern. Verfolgt man die Informationen aus den Medien, gibt es kaum einen Tag, an dem nicht neue Hiobsbotschaften übermittelt werden. Mit riesigen Finanzspritzen sollen die Banken und die Großindustrie am Leben erhalten werden. Was aber geschieht mit der Hotellerie und Gastronomie? Unsere Branche ist der Hauptträger des Tourismus. Jeder Unternehmer, ob Gastronom oder Hotelier, versucht mit täglich harter Arbeit sein unternehmerisches Risiko zu minimieren und die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter zu erhalten. Was geht in der Wirtschaft eigentlich vor? Wo bleibt die viel gepriesene Unterstützung der klein- und mittelständigen Betriebe außerhalb der produzierenden Branchen? Der Mehrwertsteuersatz von 19% verschafft deutschen Unternehmen einen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber den anderen EU -Staaten. So haben meine Nachbarn in Polen in Hotellerie und Gastronomie einen Steuersatz von 7%. Aktuell wenden 23 von 27 EU-Staaten teils stark reduzierte Steuersätze an. 7% Mehrwertsteuer wäre gerade jetzt das beste Konjunkturprogramm für mehr Arbeitsplätze, mehr Nachfrage, mehr Investitionen und mehr touristische Förderung. Die Mitglieder des DEHOGA Sachsen fordern gerade in diesem "Superwahljahr" die Politiker auf, sich den Fragen und Problemen der Hotellerie und Gastronomie zu stellen und durch konstruktive Zusammenarbeit die bestehenden Probleme der Branche zu lösen. Wolfgang Richter, Vorstandsmitglied für Görlitz www.schellergrund.de Hinweis Newsletter Sie erhalten diesen Newsletter als Mitglieder oder Partner des DEHOGA Sachsen - Regionalverband Dresden. Sollten Sie keinen Newsletter mehr wünschen senden Sie bitte eine Email an dehoga-dresden@t-online.de mit dem Betreff "abbestellen".
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