Konzeption der Schulsozialarbeit der Caritas Sozialdienste e. V. Mülheim an der Ruhr



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Transkript:

Konzeption der Schulsozialarbeit der Caritas Sozialdienste e. V. 1

Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Grundsätze 3. Rahmenbedingungen 4. Arbeitsschwerpunkte der Schulsozialarbeit 4.1 Die Arbeit mit dem Kind 4.2 Die Zusammenarbeit mit dem Kollegium 4.3 Die Arbeit mit den Eltern / Sorgeberechtigten 5. Netzwerkarbeit 6. Ausblick 2

1. Einleitung Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe. Sie ist ein Hilfeangebot vor Ort mit niedriger Hemmschwelle. Ihr kommt die Aufgabe zu, Schülerinnen und Schüler auf ihrem Bildungsweg zu stärken. Durch eine frühe Förderung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler soll die Freude am Lernen erhalten bleiben. So wird eine spätere Schulmüdigkeit oder Verweigerungshaltung der Kinder und Jugendlichen vermieden. Zudem begleitet Schulsozialarbeit den Entwicklungsprozess der Kinder und Jugendlichen. Sie unterstützt diese bei dem Erwerb von Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen. Beratend und unterstützend steht die Schulsozialarbeit ebenfalls den Lehrerinnen und Lehrern zur Seite. Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, soziale Themen in die Schule einzubringen und durch das Einwirken auf eine lernfördernde Schulatmosphäre eine Verbesserung der Lern- und Bildungschancen schaffen. Zusätzlich kommt der Schulsozialarbeit die Aufgabe zu, Eltern bzw. Familien dort zu unterstützen, wo Bedarf ist. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, findet eine Vernetzung der Fachkräfte im Sozialraum statt. So kann gegebenenfalls in ein unterstützendes Angebot oder an einen Fachdienst vermittelt werden. Schulsozialarbeit ist ein entscheidendes Bindeglied zwischen Schülern, Lehrern und Eltern sowie den Fachdiensten im Sozialraum (z.b.: Beratungsstelle, SPZ, KSD, Familienbildungsstätten, Sozialagentur). Es sind drei Schwerpunkte von Schulsozialarbeit erkennbar: Prävention, Intervention und Netzwerkarbeit. Diese drei Säulen werden individuell den Bedürfnissen des Standortes angepasst und mit Inhalten gefüllt. 3

2. Grundsätze Schulsozialarbeit ist ein kontinuierliches Angebot der Jugendhilfe in der Schule. Die Hauptziele sind dabei: - gemeinsam mit der Schule das Kindeswohl im Blick zu haben - Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler - Mitwirkung an der Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen - Abbau von Bildungsbenachteiligung - Förderung von Inklusion in der Schule - Einbindung der Schule in den Sozialraum Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Schülerinnen und Schülern und Schulsozialarbeit ist die Basis für eine wirksame Schulsozialarbeit und somit entscheidend für das Erreichen der gesetzten Ziele. Um diese Ziele erreichen zu können, arbeitet Schulsozialarbeit systemisch. Die Schulsozialarbeiterin erarbeitet gemeinsam mit dem Schüler/ der Schülerin und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten, Lehrern etc. Strategien zur Förderung und Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen der Schülerinnen und Schüler. Daneben wird effektiv mit Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit relevanten Akteuren im Sozialraum kooperiert. Die Schulsozialarbeiterin ist Teil des Kollegiums. Sie unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer darin, auf auffällige Entwicklungen bei Kindern angemessen reagieren zu können. 3. Rahmenbedingungen Als Teil des Kollegiums erhält die Schulsozialarbeiterin die gleichen schulinternen Rechte wie Lehrerinnen und Lehrer. Sie nimmt an Dienstbesprechungen und Konferenzen teil. Zudem findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Schulleitung und Schulsozialarbeit statt. Bei diesen Treffen sollen der Ist - Zustand sowie die weitere Arbeitsplanung erörtert werden. Auch der Austausch zwischen OGS - Kräften und der Schulsozialarbeiterin erfolgt in regelmäßigen Abständen. Die Schulsozialarbeiterin erhält einen angemessenen Büroraum mit Telefon und Internetzugang. Dadurch wird gewährleistet, dass Telefonate sowie Fachgespräche ungestört geführt werden können. Das ist förderlich für die Schaffung einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre. Gespräche, die unter die Schweigepflicht fallen, müssen im geschützten Raum geführt werden. Der Schulsozialarbeit soll ein eigenes Budget zur Verfügung stehen. Zu finanzieren sind Arbeitsgemeinschaften sowie Einheiten zur Stärkung der Sozialkompetenz, zur Gleichstellung von Mädchen und Jungen und weiteren Angeboten. Aktionen der Schulsozialarbeiterin werden mit der Schulleitung abgesprochen und auf den jeweiligen 4

Standort abgestimmt. Zudem gehört zu einer erfolgreichen Schulsozialarbeit auch die Weiterqualifikation der Schulsozialarbeiterin durch Sichtung adäquater Literatur sowie durch Fort- und Weiterbildungen. Trägerintern sollten sich monatlich die Schulsozialarbeiterinnen kollegial austauschen und einen Arbeitskreis bilden. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Schulsozialarbeitern in der Stadt wird angestrebt und eine Optimierung der Arbeit fördern. Die Schulsozialarbeiterin gestaltet ihre Arbeitszeit flexibel und in eigener Verantwortung. Durch ihre besondere Rolle innerhalb der Schule setzt sie eigenständig ihre Aufträge um. Hierzu gehört auch die Einteilung, Verwertung und Dokumentation der Arbeit. 4. Arbeitsschwerpunkte der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit ist vielfältig. Folgende Schwerpunkte können in der Arbeit ausgemacht werden: 4.1. Die Arbeit mit dem Kind. 4.2. Die Zusammenarbeit mit dem Kollegium. 4.3. Die Arbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten. 4.1. Die Arbeit mit dem Kind Ein Schwerpunkt von Schulsozialarbeit an der Grundschule ist die Arbeit mit dem Kind. Schulsozialarbeit sieht sich hierbei nicht vorrangig als Feuerwehr, die nur hinzugerufen wird, wenn Probleme sichtbar werden. Die präventive Arbeit vor Ort hat einen hohen Stellenwert. Schulsozialarbeit ist nicht in die übliche Leistungsforderung und -bewertung eingebunden. Somit hat sie die Möglichkeit, offenere und individuellere Beziehungen zu Schulkindern aufzubauen, als dies für Lehrer möglich ist. Kindersprechstunde Die Kindersprechstunde ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialpädagogischen Arbeit. Je nach Absprache können Termine während oder nach dem Unterricht vergeben werden. Die Kinder können alleine, mit einem Freund oder in einer kleinen Gruppe zur Kindersprechstunde kommen. Für Notfälle ist die Schulsozialarbeiterin auch sofort ansprechbar. Es ist für die Kinder von großer Bedeutung, dass die Schulsozialarbeiterin unter Schweigepflicht (auch gegenüber der Eltern, Lehrern usw.) steht. Nur so können die Schülerinnen und Schüler ohne Angst ihre kleinen und großen Sorgen loswerden. Zu erwähnen ist jedoch auch, dass die Kinder ihrerseits mit jedem über den Gesprächsinhalt der Kindersprechstunde reden dürfen. In der Kindersprechstunde können alle Themen, die Kinder beschäftigen, angesprochen werden. Die Probleme können sehr 5

unterschiedlich sein (z.b. Einnässen, Konflikt mit Lehrern, Konflikt mit Mitschülern, Mobbing, Einsamkeit, Verwahrlosung). Ziel der Kindersprechstunde ist es, den Kindern einen geschützten Raum zu bieten, wo sie ihre Sorgen loszuwerden können. Sie werden dort auf eine andere Art und Weise ernst genommen und so motiviert, über Probleme zu reden, Selbstbewusstsein zu stärken, die Selbstbestätigung zu fördern und gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln. Diese Lösungsansätze können in Absprache mit dem Kind zum Beispiel Elterngespräche, Lehrergespräche, Mediation, evtl. hinzuziehen von Beratungsstellen oder anderen Institutionen, sein. (Ausnahme 8a KJHG oder Straftaten). Bei kleineren Problemen wird das Kind dazu befähigt und bestärkt, selbständig zu agieren. Kommt es in der Kindersprechstunde dazu, dass über eine Straftat oder Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung gesprochen wird, muss die Schulsozialarbeiterin sofort tätig werden. Eine Schweigepflicht besteht dann nicht mehr. Kompetenzstärkung Eine weitere Aufgabe der Schulsozialarbeiterin ist es, Programme zur Förderung und Weiterentwicklung der emotionalen und sozialen Kompetenzen der Schüler zu entwickeln oder vorhandene Programme zu nutzen. Dabei sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Die angebotenen Projekte sollen einem unangemessenen Verhalten der Kinder entgegenwirken sowie Gefühls und Verhaltensstörungen begrenzen. Die Durchführungsdauer hängt von den gegebenen Umständen ab. Die Teilnahme an den Projekten ist in Absprache mit der Schulleitung verpflichtend. Somit kann ein Projekt im Klassenverband durchgeführt werden oder einzelne Schülerinnen und Schüler werden gezielt eingeladen. Eine Form der Projektarbeit ist das Angebot eines Sozialkompetenztrainings. Die Förderung der emotional sozialen Fähigkeiten der Schüler wird an Schulen immer wichtiger. Ein Programm, das sich bewährt hat, ist Lubo aus dem All. Daneben kann zum Beispiel das Streitschlichterprogramm ein gutes Projekt sein, um die Entwicklung der sozialen Kompetenzen der Schüler zu fördern. Neben der Förderung der Sozialkompetenz nimmt auch die Genderarbeit Raum ein. In einer Zeit, in der viele Schüler mit einem alleinerziehenden Elternteil oder in einer Patchwork -Familie aufwachsen, fehlen häufig Vorbilder. Darüber hinaus können Aktionen, wie z.b. die Durchführung einer Kinderdisco in der Schule am Nachmittag, Umweltprojekte oder Projekte, die sich auf den Stadtteil des Schülers beziehen, für die Schüler spannend und deren emotionale und soziale Entwicklung förderlich sein. 4.2. Die Zusammenarbeit mit dem Kollegium Ein zentraler Arbeitsbereich ist die Zusammenarbeit mit dem Kollegium, zu dem neben den Lehrerinnen und Lehrern auch die OGS - Kräfte zählen. Ohne diese Teamarbeit 6

verliert die Arbeit mit und für das Kind an Wirksamkeit. Zusammenarbeit mit den LehrerInnen Austausch mit der Schulleitung Schulleitung und Schulsozialarbeiterin sollen sich regelmäßig Zeit für eine Bestandsaufnahme nehmen. Hierfür ist ein fixer Termin anzustreben. Folgenden Fragen sollte nachgegangen werden: - Welche Angebote wurden installiert? - Welche Erfahrungen konnten hinsichtlich der Effektivität dieses Angebotes gemacht werden? - An welcher Stelle werden besondere Ressourcen oder Defizite sichtbar und was bedeutet das für die weitere Arbeit? Da alle Projekte und Aktionen der Schulsozialarbeiterin von der Schulleitung genehmigt sein müssen, ist dieser Austausch unabdingbar. Zudem ist in diesen Gesprächen Raum, um Fälle zu besprechen, in denen die Unterstützung seitens der Schulleitung erforderlich ist (z.b. bei Ordnungsmaßnahmen). Dienstbesprechung, Konferenzen Als Teil des Kollegiums ist es selbstverständlich, dass die Schulsozialarbeiterin an Dienstbesprechungen und Konferenzen teilnimmt. So ist sie über aktuelle Anliegen, Arbeiten am Schulkonzept, geplante Aktionen etc. informiert und kann sich gegebenenfalls einbringen. Zudem kann die Schulsozialarbeiterin während dieser Besprechungen das gesamte Kollegium über geplante oder laufende Projekte sowie über gemachte Beobachtungen und weitere relevante Beobachtungen informieren. Zudem können an dieser Stelle die Lehrer sich ihrerseits einbringen. Gemeinsam können Arbeitseinsätze des Schulsozialarbeiters erarbeitet werden. Austausch mit den Lehrerinnen und Lehrern Gelingende Schulsozialarbeit ist nur möglich, wenn auch Lehrerinnen und Lehrer Verantwortung übernehmen: Sollten einzelne Kinder in einer Klasse auffallen oder Schwierigkeiten hinsichtlich der Klassengemeinschaft auftreten, suchen Lehrkräfte das Gespräch mit der Schulsozialarbeiterin. Ebenso tritt diese an die Lehrkräfte heran, wenn ihr etwas aufgefallen ist oder Schülerinnen und Schüler sie um Hilfe gebeten haben. Am Runden Tisch wird die Situation geschildert und erörtert. Anschließend wird gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen. 7

Hospitation Um die Situation in einer Klasse zu erfassen oder um auffälliges Verhalten eine Schülers zu beobachten, ist die Hospitation der Schulsozialarbeiterin in der entsprechenden Klasse erforderlich. Die Schulsozialarbeiterin hält sich hierzu möglichst unauffällig in der Klasse auf und dokumentiert ihre Beobachtungen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend mit der Lehrkraft erörtert und das weitere Vorgehen besprochen. Unterstützung bei Elterngesprächen Besonders wenn in einem Eltern-Lehrer-Gespräch neben den Leistungsdefiziten des Schülers auch dessen Sozialverhalten thematisiert wird, ist die Schulsozialarbeit gefragt. Eltern können hinsichtlich Sozialverhalten und Lernförderung ergänzend beraten werden. Bei einer Anspruchsberechtigung wird Hilfe bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket angeboten. Darüber hinaus können Impulse hinsichtlich der Förderung der Sozialkompetenz gegeben werden. Es kann den Eltern zum Beispiel der Beobachtungsbogen vorgestellt werden, an andere Fachdienste/Beratungsstellen verwiesen sowie Kontakt dorthin vermittelt werden. Die Schulsozialarbeiterin kann in schwierigen Gesprächen als Puffer dienen und zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern vermitteln. Gemeinsame Projekte Neben den Projekten, die allein von der Schulsozialarbeiterin geplant und umgesetzt werden, können unterschiedliche Projekte auch in der Zusammenarbeit mit einzelnen Lehrerinnen und Lehrern entstehen. So kann aus einem Sachkundethema wie beispielsweise Freundschaft ein Projekt zur Stärkung der Sozialkompetenz hervorgehen. Auch können Leistungsdefizite zum Beispiel bei der Lesefähigkeit zum Entstehen eines Projektes führen. Projekte, die in Zusammenarbeit mit Lehrkräften durchgeführt werden, finden in der Regel während des Unterrichts statt. Dadurch ist die Kontinuität des Projektes ebenso gewährleistet wie die regelmäßige Teilnahme der Schüler. Hofspiele Ob und in welchem Umfang Hofspiele angeboten werden, liegt im Ermessen der Schulsozialarbeiterin. Spielangebote während der Pause sollen die Gemeinschaft der Kinder unterstützen, einen kooperativen Gedanken sowie einen gewaltpräventiven Hintergrund haben und den Kindern alternative Spielmöglichkeiten bieten. Begleitung bei Ausflügen und auf Klassenfahrten Ausflüge sowie Klassenfahrten sind Aufgaben, die von Lehrkräften geplant und durchgeführt werden. Nur in Ausnahmefällen nimmt die Schulsozialarbeiterin an Ausflügen teil. Abzuwägen sind Zeitaufwand und pädagogischer Nutzen. Während eines Ausfluges besteht für Schulsozialarbeiterin und Schüler die Möglichkeit, unbeschwert ins Gespräch zu 8

kommen. Zudem kann die Schulsozialarbeiterin die Klassengemeinschaft außerhalb des Schulgebäudes beobachten. Klassenfahrten werden grundsätzlich nicht von der Schulsozialarbeiterin begleitet. Zusammenarbeit mit der OGS Ein Austausch sollte analog zu den Treffen mit der Schulleitung wöchentlich an einem fixen Termin stattfinden. Themen können sein: - Fallbesprechung - Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ( BuT ) - Planung gemeinsamer Aktionen und Projekte Da die OGS-Kräfte die Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Unterrichts erleben und somit einen anderen Blick auf das Familienleben der Kinder haben, sind die in der OGS gemachten Beobachtungen und gewonnenen Erkenntnisse für die Arbeit der Schulsozialarbeit mit und für den Schüler von großem Wert. Unterstützung bei Elterngesprächen Wie bei Eltern-Lehrer-Gesprächen kann die Schulsozialarbeiterin auch bei den Gesprächen zwischen OGS und Eltern hinzugezogen werden. Gemeinsame Projekte Da eine hohe Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der OGS betreut wird, liegt es nahe, gemeinsame Aktionen zu planen und den Kindern anzubieten. So könnten OGS und Schulsozialarbeit z.b. einmal im Monat für bestimmte Klassen/Jahrgänge der Schule in den Räumen der Schule ein Angebot machen. 4.3. Die Arbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten Es gibt unterschiedliche Ausgangsituationen für ein Gespräch zwischen Eltern und der Schulsozialarbeiterin: Eltern, die um Hilfe und Unterstützung bitten Eltern können aus eigenem Antrieb die Schulsozialarbeiterin aufsuchen. Die Beweggründe können unterschiedlich sein. So können sowohl Fragen im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket, als auch Fragen und Probleme, die im familiären sowie schulischen Bereich auftauchen, geklärt werden. Die Schulsozialarbeiterin unterstützt und stellt dann gegebenenfalls den Kontakt zu entsprechenden Fachstellen her. 9

Kinder, die um Hilfe bitten Kinder verspüren eventuell Not und wenden sich hilfesuchend an die Schulsozialarbeiterin. Aus dieser Hilfesuche heraus kann die Notwendigkeit entstehen, Eltern zu einem Gespräch einzuladen. So z.b., wenn das Kind von häuslicher Gewalt oder von Misshandlung berichtet. Das daraus resultierende Gespräch gibt den Eltern die Möglichkeit, ihre Sicht zu schildern und gegebenenfalls mit dem Jugendamt im Interesse des Kindes die weiteren Schritte zu planen. Bedarf, den die Schulsozialarbeiterin oder der/die LehrerIn sieht Es kommt immer wieder vor, dass LehrerInnen und/oder Schulsozialarbeiterinnen bemerken, dass in der Familie eines Schülers Hilfe zur Erziehung benötigt wird. Angefangen bei der Unterstützung bezüglich Organisation und Zuverlässigkeit bis hin zur Sicherung des Kindeswohls (Zahnarztbesuch, Frühstück, passende Kleidung etc.). In diesen Gesprächen wird erörtert, welche Umstände zu den Auffälligkeiten führen und welche Möglichkeiten gesehen werden, um an der Situation etwas zu ändern. Es muss geklärt werden, welche Unterstützung die Familie braucht, um Veränderungen herbeiführen zu können, und ob und gegebenenfalls welche Fachkräfte hinzugezogen werden müssen. Die Gespräche werden protokolliert und von den Eltern/Sorgeberechtigten, die an dem Gespräch teilgenommen haben, unterzeichnet. 5. Netzwerkarbeit Die Schulsozialarbeiterin verfügt über Informationen darüber, wer zum Sozialraum gehört. Sie kennt die Akteure und hat einen regelmäßigen Kontakt. Innerhalb eines Netzwerkes ist eine schnelle und konstruktive Umsetzung von Maßnahmen möglich. Somit ist die Vernetzung der Schulsozialarbeiterin im Sozialraum von großer Bedeutung. Unterschiedliche Sichtweisen können durch die Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Professionen zum Tragen kommen und eine optimale Beratung/Betreuung stattfinden. Fördermaßnahmen/Unterstützungsangebote laufen auch bei einem Institutionenwechsel der SchülerInnen ohne Unterbrechung fort. Diese Vernetzung trägt zudem zur Integration der Schule in den Sozialraum bei. Hierbei profitieren alle Akteure. Zum Netzwerk gehören z.b.: - Kindergärten/Hort, - SPZ, - KSD, - Schulpsychologe, - Jugendzentrum, 10

- Vereine 6. Ausblick In Zeiten, die geprägt sind von einer Pluralität der Lebensformen, von finanziell belasteten Familien, einer wachsenden Anonymisierung innerhalb der Sozialräume, einer Orientierung an Medien und virtuellen Kontakten und einer kulturellen Vielfalt, benötigen Familien und besonders Kinder Anhaltspunkte, um sich in diesen verwirrenden Verhältnissen zurecht zu finden. Dies ist nur über Vertrauen und Beständigkeit zu bewirken. Jede Vergleichsstudie, wie z. B. die PISA-Studie, nimmt eine Position des von oben Schauenden ein. Sozialarbeit hingegen erreicht durch ihre basisnahe Ansiedlung eine Perspektive von Mensch zu Mensch und hat dadurch die Chance schnell, individuell und konkret zu agieren. Der ihr entgegengebrachte Vertrauensvorschuss durch die Adressaten muss erarbeitet und erhalten werden. Der Schulalltag wird immer mehr durch die Lebensumstände der Schüler geprägt. Schule ist für Kinder und Jugendliche zum Lebensort geworden. Die Komplexität der Ursachen von außerschulischen Problemen und deren Auswirkung auf das Schulgeschehen fordert die Schulen heraus. Damit Bildung im umfassenden Sinne möglich ist, muss dieser Entwicklung die Schulsozialarbeit zur Seite gestellt werden. Aufgrund der bevorstehenden Inklusion an den Schulen entsteht schon bald ein weiteres Handlungsfeld. Werden Schulen mit diesen Herausforderungen allein gelassen, sind gelingende Bildungsbiografien nur schwer zu erreichen. Schulsozialarbeit gibt die Unterstützung, die Kinder und Lehrerinnen und Lehrer von vordergründig unterrichtsfernen Schwierigkeiten entlasten. Ein Verzicht auf Schulsozialarbeit an Schulen wird in der Konsequenz zu einer sich verschärfenden Chancenungerechtigkeit führen. 11