Ethik im Wirtschaftsalltag



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Transkript:

Kann ein Unternehmen überhaupt ethisch handeln? Ja. Aber nicht, indem das Unternehmen sich an einer allgemeingültigen Definition von Ethik versucht, sondern indem es die Rahmenbedingungen schafft, damit innerhalb des Unternehmens ethisches Verhalten nicht bestraft, sondern belohnt wird. Indem es Rahmenbedingungen schafft, welche die Unternehmenstätigkeit als Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens begreifen lassen (Corporate Social Responsibility). Indem es Sanktionen androht, wenn entsprechende interne Richtlinien (Code of Conduct) nicht eingehalten werden. Sustainability Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit umfasst drei Bereiche: Ökologische Nachhaltigkeit: d. h. Erhalt der Artenvielfalt, Klimaschutz, Pflege von Kultur- und Landschaftsräumen, schonender Umgang mit der Umwelt Ökonomische Nachhaltigkeit: eine Wirtschaftsweise, die durch langfristige Erträge eine dauerhafte Grundlage für Wohlstand bietet. Soziale Nachhaltigkeit: Eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit, d. h. des Zugangs zu Chancen und Ressourcen. Ziel ist die Beteiligung aller Bürger an Bildung, Wohlstand, Gesundheit Corporate Sustainability bezeichnet eine in diesem umfassenden Sinn nachhaltige Unternehmensführung. Corporate Social Responsibility (CSR) (Deutsch:»Soziale Verantwortung von Unternehmen«) Sozial verantwortlich sein heißt: gesetzliche Bestimmungen einhalten; investieren in Mitarbeiter, Umwelt und andere Stakeholder. CSR bedeutet, dass Unternehmen freiwillig Sozial- und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit mit einbeziehen. CSR wird auch als Überbegriff verwendet für jegliches freiwilliges Engagement von Unternehmen.

Corporate Governance bedeutet eine transparente und verantwortungsbewusste Unternehmensführung. CG umfasst verpflichtende Maßnahmen: das Einhalten von Gesetzen (Compliance). Befolgen anerkannter Standards. CG umfasst freiwillige Maßnahmen: Entwickeln und Befolgen eigener Unternehmensstandards. Entwickeln und Umsetzen von Leitungs- und Kontrollstrukturen. Code of Conduct (Deutsch:»Verhaltenskodex«). Inhalte solcher Codes of Conduct können sein: Bekenntnis zu Firmenwerten (corporate values), Führungsgrundsätze (business practices), Leitlinien für unternehmensethische Fragen oder für den internen Umgang miteinander. Ein Verhaltenskodex hat zwei Funktionen: Er dient der Orientierung, denn er schafft ein Bewusstsein für soziale Verantwortung. Er verbessert das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit innerhalb und außerhalb des Unternehmens.

Grundsätze sozialer Verantwortung bei Bosch Soziale Anliegen und gesellschaftliches Engagement sind wesentliche Bestandteile der Bosch-Unternehmensleitlinien. Zu unserem Selbstverständnis gehört es, die ökonomischen Zielsetzungen unseres Handelns mit den gesellschaftlichen und ökologischen Dimensionen in Einklang zu bringen. Wir berufen uns dabei auf elf Grundsätze, die unsere soziale Verantwortung dokumentieren. Auch die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, dem wir 2004 beigetreten sind, sind für uns maßgeblich.«entnommen aus: http://www.global-ethic-now.de/gen-deu/0d_weltethosund-wirtschaft/0d-04-verantwortung/0d-04-309-ethisch-handeln.php

Die Leitprinzipien der Katholischen Soziallehre* Die klassischen 4 Prinzipien der katholischen Soziallehre Personalität, Subsidiarität, Solidarität und Gemeinwohl wurden in den letzten Jahren um ein fünftes, das Prinzip der Nachhaltigkeit, erweitert. 1. Personalität Das Personalitätsprinzip umschreibt die Überzeugung, dass die menschliche Person Ebenbild Gottes und als solches Träger, Schöpfer und Ziel aller sozialen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivität ist und sein soll. Der Mensch mit seinen spezifischen Bedürfnissen, Sehnsüchten, Talenten und Fähigkeiten bildet demnach den obersten Maßstab für das individuelle Handeln, ebenso wie für Institutionen und Gesetze. Gleichheit, Freiheit, Sozialität und Schuldfähigkeit bilden dabei wesentliche Wesensmerkmale des Menschen. 2. Solidarität Als animal sociale ist der Mensch ein Lebewesen, das auf soziale Kooperation angewiesen und ausgerichtet ist. Der einzelne braucht die Gemeinschaft, wie diese umgekehrt auch auf den Beitrag des einzelnen angewiesen ist. In diesem Sinn meint Solidarität eine wechselseitige Beistandsverpflichtung nach dem Motto einer für alle, alle für einen. 3. Subsidiarität Das Subsidiaritätsprinzip ist ein dezentralisierendes und Macht begrenzendes Prinzip und besagt: Die übergeordnete Instanz darf nicht an sich reißen, was der Einzelne oder die untergeordnete Instanz leisten kann, sie soll aber dort unterstützen, wo der einzelne bzw. die kleinere Einheit die notwendige Leistung nicht selbst erbringen kann. Das bedeutet, dass es Aufgabe des Staates ist, den Einzelnen, die Familie und die zivilgesellschaftlichen Institutionen (untergeordnete Gemeinwesen) zu unterstützen, sollte dies nötig sein, nicht aber sie zerschlagen und aufsaugen, d.h. ihre Kompetenzen an sich ziehen. 4. Gemeinwohl Das Prinzip des Gemeinwohls benennt das Verhältnis zwischen Individuum und Gemeinschaft bzw. Gesellschaft. Aufgabe des Staates ist es, Rahmenbedingungen herzustellen, innerhalb derer sich das Miteinander der einzelnen und Gruppen zum Wohl des Ganzen entfalten kann. Ziel ist dabei die Erhaltung, Entfaltung und Vollendung der menschlichen Person. Organisatorisch bezeichnet das Gemeinwohl die Gesamtheit jener Bedingungen des sozialen Lebens, unter denen die Menschen ihre eigene Vervollkommnung in größerer Fülle und Freiheit erlangen können, und besteht besonders in der Wahrung der Rechte und Pflichten der menschlichen Person. Inhaltlich bezieht sich der Gemeinwohlbegriff auf die Werte und Ziele, die die Politik im Sinne von Gerechtigkeitsvorstellungen leiten und auf die Zukunft hin ausrichten sollen.

5. Nachhaltigkeit Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist angesichts negativer Folgen der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie eines massiv ressourcenverbrauchenden Lebensstils verstärkt ins Bewusstsein getreten. Es bezeichnet den Einsatz für gerechte Lebensbedingungen und einen schonenden Umgang mit der Natur auf Zukunft hin (Ökumenisches Sozialwort 2003, 289), und verbindet so das Anliegen globaler und intergenerationeller Gerechtigkeit mit dem Anliegen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Natur als Eigenwert zu schützen. (nach: http://www.iupax.at/index.php/component/content/article/1- menuelinks/167-die-drei-grundprinzipien-der-katholischen-soziallehrehtml)

Kriterien fü r eine sozialo kologische verantwortüngsvolle Aüftragsvergabe Im Folgenden werden Anforderungen aufgeführt, die künftig im Sinne einer sozial-ökologisch verantwortungsvollen Beschaffung bei der Auftragsvergabe gelten sollen. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand der gesellschaftlichen Debatte und dem Forschungsstand über gesellschaftliche Verantwortung von unternehmen. Sie sind deshalb als Mindestkriterien zu verstehen, die einer ständigen Weiterentwicklung bedürfen. Umweltkriterien Bei der Festlegung von Umweltkriterien kann auf zahlreichen bereits vorhandenen Vorschlägen und Erfahrungen (z.b. der Umweltverbände, des Umweltbundesamtes sowie europäischer Nachbarländer und der EU) aufgebaut werden. Im Ergebnis wird eine Datenbank mit produktgruppenspezifischen Kriterien benötigt, die als umweltbezogene Anforderungen in öffentliche Ausschreibungen einbezogen werden müssen. Dabei sind die Umweltkriterien innovationsoffen zu formulieren und stetig an sich ändernde Erkenntnisse, ökologische Anforderungen und Produktentwicklungen anzupassen. Zu den Grundsätzen eines umweltfreundlichen Konsums ( ) gehören dabei u.a. die Material- und Energieeffizienz der Güter und Dienstleistungen, die Berücksichtigung der Umweltintensität der Produktionsprozesse und der Lebenszykluskosten, die Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit, die Schadstoffarmut bzw. -freiheit sowie die Wiederverwertbarkeit der eingesetzten Materialien. Zu den ersten Elementen einer ökologischen Beschaffung ( ) sollten u.a. die vollständige Umstellung der Stromlieferverträge auf Ökostrom, die Beschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge und Mobilitätsdienstleistungen sowie eine klima- und umweltfreundliche Auftragsvergabe im Büro-, IT- und Baubereich zählen. Soziale Kriterien Der besondere Charakter sozialer Kriterien stellt für das Beschaffungswesen eine zusätzliche Herausforderung dar. Geht es um die Beschaffung von Produkten, so beziehen sich soziale Kriterien wesentlich auf die Herstellungsphase; sie sind im Endprodukt meist nicht erkennbar und daher, bei globalisierter Produktion und komplexen Zulieferketten, schwerer kontrollierbar. Die Gültigkeit der sozialen Kriterien für die gesamte Zulieferkette ist aber unabdingbar. Zudem gibt es für dieses Problem bereits Lösungsansätze, diese sind aber noch nicht in allen Produktgruppen verbreitet. Die Bewertung von Anbietern nach sozialen Kriterien betrifft teilweise die gesamte Unternehmenspolitik in relevanten Bereichen und nicht nur das spezifische Produkt. Deshalb sollte hier die Produktbewertung durch Elemente einer Unternehmensbewertung ergänzt bzw. ersetzt werden. Auch hier kann auf bereits vorhandenen und gut legitimierten Prinzipien und Systemen aufgebaut werden. Elementare und allgemeingültige soziale Kriterien können ausgehend von international anerkannten Institutionen und Abkommen entwickelt werden. Dies betrifft insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die von der Internationalen Arbeitsorganisation erarbeiteten Standards. In anderen Bereichen gibt es

durch bestimmte Verfahren legitimierte Systeme, die die verschiedenen Interessensgruppen einschließlich der Betroffenen angemessen beteiligen und eine unabhängige Überprüfung garantieren. Diese Verfahren sind teilweise an spezifischen Gütesiegeln erkennbar. Folgende Grundlagen sollten unbedingt als Kriterien zur Definition herangezogen werden: Menschenrechte Nach allgemeinem Verständnis hat die Erklärung der Menschenrechte der UN universelle Gültigkeit. Sie gilt deshalb auch für das Handeln von Unternehmen innerhalb ihres Verantwortungsbereiches. Nähere Bestimmungen der zugrundeliegenden allgemeinen Rechte finden sich insbesondere im internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte sowie in der UNKinderrechtskonvention. Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Hier sind insbesondere die so genannten Kernarbeitsnormen weithin akzeptiert und als absolutes Mindestmaß unabdingbar. Dazu gehören: Verbot von Zwangs- und Sklavenarbeit, Verbot der Diskriminierung, keine ausbeuterische Kinderarbeit sowie Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Darüber hinaus gelten auch die folgenden ILO-Standards als essentiell: existenzsichernde Löhne, keine überlangen Arbeitszeiten, menschenwürdige Arbeitsbedingungen (Gesundheits- und Arbeitsschutz, Verbot von Misshandlungen, sexueller Belästigung und Einschüchterungen) sowie feste Beschäftigungsverhältnisse (mit den entsprechenden arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen). Aus: Netzwerk Unternehmensverantwortung (CorA) (2009): Keine Ausbeutung mit Steuergeldern. Soziale und ökologische Beschaffung jetzt!