Bildungsschecks zur Qualifizierung von Existenzgründern



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Transkript:

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG Bildungsschecks zur Qualifizierung von Existenzgründern Um Sie als angehenden Existenzgründer in Ihren unternehmerischen Fähigkeiten zu stärken, haben die Europäische Union und das Land Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der IHK zu Rostock eine Förderung zur Qualifizierung von Existenzgründern durch Bildungsschecks ins Leben gerufen. Mit den Bildungsschecks können Sie Qualifizierungsbausteine, bestehend aus aufeinander abgestimmten Grund- und Spezialkursen nutzen. Individuelle Unterstützung erhalten Sie in einem weiteren Baustein mit einer begleitenden Beratung (Coaching) an zwei Beratungstagen bei Unternehmensnachfolgen und technologieorientierten Neugründungen mit bis zu vier Beratungstagen. Die Zuwendung in Form der Bildungsschecks wird Ihnen als Projektförderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent (für Studenten in Höhe von bis zu 90 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Eckpunkte auf einen Blick: Natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Als antragstellende Person dürfen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eigenverantwortlich gewerblich bzw. freiberuflich selbstständig tätig sein. Maßgeblich dazu gilt, dass Sie als Antragsteller zu diesem Zeitpunkt keine rechtsverbindlichen Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen haben und keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne einer Leistungserbringung zur Umsatzerzielung erbracht haben. Zudem darf die zukünftige Tätigkeit keine Scheinselbstständigkeit darstellen. Sind Sie bereits mit einer Nebentätigkeit selbstständig tätig, ist diese unschädlich, wenn Sie diese mit den beantragten Maßnahmen in einen Vollerwerb überführen. Dabei gilt, dass neben der Nebentätigkeit andere Einkommen bzw. nachvollziehbare Abhängigkeiten von Dritten zur Aufrechterhaltung der privaten Lebenshaltung vorliegen (z. B. Gehalt, Lohn, ALG I, ALG II, BAFÖG). Was wird gefördert? Als Bildungsscheckinhaber wird Ihre Teilnahme an Maßnahmen der Qualifizierung sowie die Beratung und Begleitung als Existenzgründer gefördert. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören: ein Grundkurs mit 48 Stunden, u. a. zu den folgenden Themen: - allgemeine Grundlagen Markterschließung - Risikominimierung - notwendige Verträge - Überblick über Steuern und Abgaben - Einführung in das Rechnungswesen - Finanzierung und öffentliche Mittel

- Vorbereitung auf Kreditgespräche - Unternehmensentwicklung - Unternehmerpersönlichkeit - Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes Spezialkurse (in Kombination max. 40 Stunden gesamt) - Rechnungswesen / Steuern und Abgaben / Controlling (24 Stunden) - Gesellschafts- und Firmenrecht / Vertragsrecht / Arbeitsrecht (24 Stunden) - Gründungsplanung / Umgang mit Beratern und Banken / Versicherungen und Absicherung (24 Stunden) - Marketing / Nutzung neuer Medien / Verkauf und Vertrieb (16 Stunden) - Büro- und Arbeitsorganisation (16 Stunden) - EDV / Telekommunikation (16 Stunden) eine individuelle Beratung und Begleitung (max. 2 Tagewerke, bei Unternehmensnachfolgen und innovativen Gründungen max. 4 Tagewerke), wenn von Ihnen der Entwurf des Unternehmenskonzeptes vorgelegt wird und die Zielrichtung durch einen Berater definierbar ist. Die Beratungs- und Begleitungsleistungen für innovative technologieorientierte Existenzgründungen müssen sich auf Schutzrechtsfragen, Patentrecherchen oder vergleichbare Leistungen beziehen. Bei Unternehmensnachfolgen müssen sich die Beratungs- und Betreuungsleistungen auf den Verhandlungsprozess zwischen Übergabe- und Übernahmeinteressierten (Kaufpreiseinigung, Finanzierung, Entwicklung von Strategien zur Unternehmensfortführung u.a.) beziehen. Unter welchen Voraussetzungen werden Sie gefördert? Sie müssen durchgehend an den Kursen und an der Beratung teilnehmen. Als antragstellende Person müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Der geplante Betriebssitz muss sich ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Grund- und Spezialkurse müssen Sie bei einem als Einrichtung der Weiterbildung nach 6 des Weiterbildungsgesetzes anerkannten Bildungsdienstleister durchführen. Angebote finden Sie unter www.weiterbildung-mv.de Schecks für die Beratung und Begleitung (Coaching) können Sie ausschließlich bei Beratern, die in der KfW-Beraterbörse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.beraterboerse.kfw.de gelistet sind, zur Begleichung der Rechnung einreichen. Wie werden Sie gefördert? Die Zuschüsse werden Ihnen in Form von Bildungsschecks in Höhe von 80 Prozent (für Studenten in Höhe von 90 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu den folgenden Förderhöchstgrenzen gewährt: Bezeichnung des Bildungsschecks max. Zuschuss in EUR Eigenanteil in EUR Grundkurs 312,00 (für Studenten 351,00) 78,00 (für Studenten 39,00) Spezialkurse à 8 Stunden je 52,00 (für Studenten 58,50) 13,00 (für Studenten 7,50) Begleitung und Beratung 400,00/Tagewerk 100,00/Tagewerk

(netto) (für Studenten 450,00) (zzgl. USt. auf Beratungsleistung) (für Studenten 50,00) Wie können Sie Bildungsschecks beantragen? Wenn Sie Bildungsschecks beantragen wollen, nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner bei der IHK zu Rostock Kontakt auf: Dienstleistungen Christine Dörband Telefon: 0381/ 338-221 Email: doerband@rostock.ihk.de Gastgewerbe/ Freizeitwirtschaft Fred Schneider Telefon: 0381/ 338-220 Email: schneider_fred@rostock.ihk.de Martin Breitzmann Telefon: 0381/ 338-224 Email: breitzmann@rostock.ihk.de Handel Petra Knöpke Telefon: 0381/ 338-223 Email: knoepke@rostock.ihk.de Verarbeitendes Gewerbe Theresa Duchow Telefon: 0381/ 338-120 Email: duchow@rostock.ihk.de Verkehr Heidrun Kaufmann Telefon: 0381/ 338-141 Email: kaufmann@rostock.ihk.de Geschäftsstelle Stralsund Karsten Liefländer Telefon: 03831/ 2604-830 Email: lieflaender@rostock.ihk.de Grit Triebke Telefon: 03831/ 2604-821 Email: triebke@rostock.ihk.de Simone Niemann Telefon: 03831/ 2604-822 Email: niemann@rostock.ihk.de Welche Unterlagen sind für die Beantragung notwendig? Da in einem Beratungsgespräch Ihr individueller Bedarf analysiert wird, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum persönlichen

Gespräch mit: Für die Beantragung von Grundkurs und/ oder Spezialkursen: Personalausweis Beruflicher Werdegang - beruflichen Ausbildung ggf. Studium - bisherige berufliche Tätigkeiten (Arbeitgeber und Beschreibung der Tätigkeit) - Fortbildungen/ Schulungen Kurzbeschreibung Ihrer Gründungsidee Zusätzlich für der Beantragung des Bildungsschecks für Begleitung und Beratung Gründungskonzept mit folgenden Schwerpunkten: A) Grundlegende Realisierbarkeit des Vorhabens - Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens - notwendige behördliche Genehmigungen B) Eignung der Gründerperson/Gründerteam - Aussagen zur fachlichen Eignung - Aussagen zur kaufmännischen Qualifikation C) Leistung, Markt und Absatz Aussagen zu: - Produkt/Leistung - Marktfähigkeit - Standort - Vertriebswege - Werbemaßnahmen - Selbstständigkeit D) Wirtschaftliche Tragfähigkeit Aussagen zu: - Kapitalbedarf - Finanzierung - Sachgemeinkosten - Umsatz - Personal - Liquidität - Rentabilität Begründung des Beratungsbedarf Was ist zu beachten, wenn Sie bereits im Nebenerwerb tätig sind? Sind Sie bereits im Nebenerwerb selbstständig tätig, bringen Sie bitte noch folgende Unterlagen zum Beratungsgespräch mit: Einkommensnachweis einer abhängigen Beschäftigung (z. B. Gehalt, Lohn) bzw. Nachweis über Lohnersatzleistungen ( z. B. ALG I, ALG II, BAFÖG). Was ist zu beachten, wenn Sie Student sind? Sind Sie Student und möchten die für Studenten erhöhten Förderhöchstgrenzen nutzen, bringen Sie bitte noch folgende Unterlage zum Beratungsgespräch mit: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Wie lösen Sie den Bildungsscheck ein? Ihr Bildungsscheck wird im Rahmen des Beratungsgespräches ausgegeben und unterliegt Bedingungen und Fristen, die Sie beachten müssen. So müssen Sie den Bildungsscheck für die Teilnahme am Grund- und/ oder an den Spezialkursen bei Bildungsdienstleistern, die über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach 6 des Weiterbildungsgesetzes verfügen, einlösen. Einen Scheck für die Beratung und Begleitung (Coaching) reichen Sie bei Beratern, die bei der Beraterbörse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Mittelstandsbank) gelistet sind (siehe www.beraterboerse.kfw.de zur Begleichung der Rechnung ein.

Beachten Sie dabei bitte folgende Fristen: Einlösung des/der Schecks innerhalb von 6 Monaten nach Ausgabe Abrechnung (Einlösung beim LFI) innerhalb von 9 Monaten nach Ausgabe Beispiel: Sie reichen Ihren Bildungsscheck für die Begleitung und Beratung im 1. Monat nach Ausgabe bei einem Berater ein. Sie haben weitere 8 Monate Zeit, das Coaching durchzuführen. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent (für Studenten in Höhe von bis zu 90 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Eigenanteil und die eventuell anfallende Umsatzsteuer (zum Beispiel bei 2 Beratungstagen 390,00 EUR) zahlen Sie direkt an den Bildungsdienstleister bzw. Berater. aktueller Stand: 16.03.2012 DOKUMENT-NR. 27850 MEHR ZU DIESEM THEMA Downloads Merkblatt Bildungscheck (PDF, 82 KB) (Dokument-Nr.: 76552) Richtlinie Bildungsscheck vom 20.12.2010 (PDF, 21 KB) (Dokument-Nr.: 39329) Musterantrag Bildungsscheck (PDF, 226 KB) (Dokument-Nr.: 27857) Muster Kurzkonzept Grund-/Spezialkurs Bildungsscheck (PDF, 36 KB) (Dokument-Nr.: 27856) Externe Links Übersicht über aktuelle Bildungsangebote (Grund- und Spezialkurse) (Link: http://www.weiterbildungmv.de/recherche/suche_allg.cfm?staatlich) Suche nach einem Berater in Ihrer Region (Link: http://beraterboerse.kfw.de) IHK ZU ROSTOCK GESCHÄFTSSTELLE Industrie- und Handelskammer zu Rostock Ernst-Barlach-Str. 1-3 18055 Rostock Tel.: 0381 338-0 Fax: 0381 338-617 info@rostock.ihk.de mehr Christian Rödel

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