INFORMATIK POLICY GA & HMS BIEL



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Transkript:

INFORMATIK POLICY GA & HMS BIEL 1 Zweck der Informatik Policy In der Folge wird GA und HMS Biel mit "Schule" abgekürzt. Die vorliegende Informatik Policy gilt für sämtliche Angehörigen der Schule. Sie bezweckt: - Das Festhalten von Zielen, Strukturen, Prioritäten und Verantwortlichkeiten - Einen wohlgeordneten Übergang zum Informatikeinsatz gemäss MAR - Einen angemessenen Datenschutz ohne allzu starre Einschränkungen 2 Ziele der Schule im Bereich der Informatik 2.1 Interdisziplinärer Einsatz der Informatik gemäss MAR 2.2 Unterricht in Informatik und Bürotechnik gemäss BBT 2.3 Durchführung eines Informatik-Einführungskurses (Matura-Abteilung) 2.4 Unterstützung der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte 2.5 Möglichkeit für SchülerInnen, ihre Matura-Arbeit zu erstellen 2.6 Bereitstellung eines für die ganze Schule einheitlichen Arbeitsmittels 2.7 Raum für Eigeninitiative der FachlehrerInnen in den Informatik-Zimmern 2.8 Ermöglichen von Informatik Speziallösungen in Fachschaftszimmern 2.9 Verantwortungsvoller Umgang mit den Informatikmitteln 2.10 Einsatz des Internets angepasst auf die Bedürfnisse der Schule 2.11 Konzentration auf die längerfristig stabilen Aspekte der Informatik 3 Organisation der Informatikmittel 3.1 Informatikmittel der Schule für den Unterricht und die Unterrichtsvorbereitung - Ein Informatik-Vorbereitungszimmer (210) - Vier Informatik-Unterrichtszimmer (112, 113, 208 und 209) - Geräte, die der Schülerschaft direkt zur Verfügung gestellt werden (-016) - Ein Netzwerk für Unterricht und Unterrichtsvorbereitung ( Unterrichtsnetzwerk ) Der Informatik-Verantwortliche 1 der Schule wartet und erneuert die Hardware (PCs/Drucker) in den oben genannten Räumen. Er stellt ein einheitliches, lizenziertes "Softwareangebot der Schule" zur Verfügung. Er trägt die primäre Verantwortung für die Organisation der Daten auf den einzelnen Geräten und für das Funktionieren der Anlage als Ganzes. Der Informatik-Verantwortliche 1 arbeitet nach einem von jedermann einsehbaren Pflichtenheft. Er ist direkt der Schulleitung unterstellt. 3.2 Alle übrigen Informatikmittel der Schule - Geräte an Arbeitsplätzen der Verwaltung (Rektorat, Sekretariat, Bibliothek) - Abfrage- (Medienbestand) und Multimedia-PCs in der Bibliothek (010) INFORMATIK POLICY GA & HMS BIEL 1

- Geräte in den Lehrerarbeitszimmern (103 und Seminarraum der Bibliothek 010) - Ein Pool von Laptops, welcher den LehrerInnen für den Einsatz ausserhalb der Informatikzimmer zur Verfügung steht, namentlich während Spezialwochen - Geräte in verschiedenen Fachschaften (z.z. in Physik, Chemie, Biologie, Geographie, Geschichte, Bildnerisches Gestalten, IKA, Musik und Sport. - Ein Netzwerk für die Schulleitung und das Sekretariat ( Verwaltungsnetzwerk ) Der Informatik-Verantwortliche 2 der Schule koordiniert den Einkauf, den Unterhalt und die Erneuerung der unter Punkt 3.2 genannten Informatikmittel; er stellt auf den PCs das unter Punkt 3.1 genannte Softwareangebot der Schule zur Verfügung. Ausser beim Pool der Laptops verbleibt die primäre Verantwortung für das Funktionieren von Hardund Software bei der Verwaltung bzw. bei den jeweiligen Fachschaften. Diese können jedoch an den Informatik-Verantwortlichen 2 gelangen, welcher sie auf Wunsch berät und unterstützt. Der Informatik-Verantwortliche 2 arbeitet nach einem von jedermann einsehbaren Pflichtenheft. Er ist direkt der Schulleitung unterstellt. 3.3 Private Informatikmittel von Angehörigen der Schule Für die Anschaffung und den Betrieb seiner persönlichen Informatikmittel ist jedermann selbst verantwortlich. Es besteht keinerlei Anspruch auf Unterstützung irgendwelcher Art durch die beiden Informatik-Verantwortlichen oder andere Organe der Schule. 4 Zugangsregelung zu den Informatikeinrichtungen 4.1 Zugang zu den Informatik-Zimmern 208, 209, 210, 112 und 113 Die oben genannten Informatik-Zimmer verfügen im Schliessplan über einen speziellen Schlüssel. Die Geräte in diesen Räumen werden von vielen sehr unterschiedlichen BenutzerInnen eingesetzt. Der Einsatz der Informatik im Unterricht erfordert fachliche Kompetenz und ein hohes Mass an Eigenverantwortung bei der Lehrerschaft. Die fachlichen Voraussetzungen werden in Anlehnung an das MAR und kantonale Bestimmungen dazu festgelegt. Die schulspezifischen Punkte der Zimmer-, Geräteund Softwarebenutzung regelt die Schulleitung zusammen mit dem Informatik- Verantwortlichen 1 in einer "Benutzungsordnung für die Informatik-Zimmer". Der Zugang zu den genannten Informatikräumen setzt daher die folgenden Punkte voraus: a) Den erfolgreichen Besuch eines Informatik Grundkurses im Umfang und Rahmen der "Verfügung der Erziehungsdirektion betreffend die Fortbildung der Gymnasiallehrkräfte in Informatik im Hinblick auf die Umsetzung des Rahmenlehrplanes (RPL) für Maturitätsschulen" vom 18. August 1997. b) Die Teilnahme an periodischen Informationssitzungen betreffend Handhabung, Zustand sowie realisierte oder vorgesehene Neuerungen der Einrichtungen in den Informatik-Zimmern. Eine erste Sitzung dieser Art ist im unter Punkt a) genannten Informatik Grundkurs integriert. c) Die verbindliche Unterzeichnung der Benutzungsordnung für die Informatik-Zimmer (gekoppelt mit der Abgabe bzw. dem Besitz eines speziellen Informatikschlüssels). INFORMATIK POLICY GA & HMS BIEL 2

Vor dem erstmaligen Arbeiten in den Informatik-Zimmern studieren und unterzeichnen SchülerInnen eine entsprechende Benutzungsordnung. Sie arbeiten in diesen Räumen stets unter Aufsicht einer Lehrperson mit Informatikschlüssel. 4.2 Zugang zu den Geräten in den Lehrerarbeitszimmern (103 und Seminarraum 010) Diese PCs stehen der gesamten Lehrerschaft zur Verfügung. Der Besuch eines Windows-Grundkurses (gem. Punkt 4.1) wird dringend empfohlen. Die Benutzungsordnung für Informatik-Zimmer ist sinngemäss anwendbar. 4.3 Zugang zu den der Schülerschaft zur Verfügung gestellten Geräten (-016) Wenn der Standortraum nicht für Unterrichtszwecke benutzt wird, sind die der Schülerschaft zur Verfügung gestellten PCs stets frei zugänglich. Die Benutzungsordnung für Informatik-Zimmer ist sinngemäss anwendbar. 4.4 Zugang zu den Abfrage- und Multimedia-PCs der Bibliothek (010) Diese PCs sind während den Öffnungszeiten der Bibliothek frei zugänglich. Soweit nötig können nähere Bestimmungen zum Einsatz dieser Geräte in die "Benützungsordnung der Bibliothek / Mediothek" aufgenommen werden. 4.5 Zugang zum Pool schuleigener Laptops Für die Ausleihe von Geräten aus dem Pool der schuleigenen Laptops besteht ein Benutzungsreglement. Dieses bildet einen integrierenden Bestandteil des Pflichtenheftes des Informatik-Verantwortlichen 2. 4.6 Zugang zu den Informatikmitteln von Fachschaften Die Fachschaften regeln Zugang und Benützung ihrer Informatikmittel selbst. INFORMATIK POLICY GA & HMS BIEL 3

5 Regelmässiges Kursangebot in den Informatik-Zimmern Die folgenden Kurse benötigen eine Informatikinfrastruktur und finden daher weitgehend oder ausschliesslich in den Informatik-Zimmern der Schule statt. Unterricht für SchülerInnen des Gymnasiums: - Textverarbeitung (Fakultativkurs) - Informatik-Einführungskurs (Blockkurs in der Tertia) - Wirtschaftsinformatik (Fakultativkurs) - Naturwissenschaftliche Informatik (Fakultativkurs) - Anwendungen der Mathematik (Ergänzungsfach nach MAR) Unterricht für SchülerInnen der Handelsmittelschule: - Textverarbeitung - Informatik - Korrespondenz in Erst- und Zweitsprache Weiterbildung für LehrerInnen der Schule: - Informatik Grundkurse gemäss Punkt 4.1 a) Erwachsenenbildung für die Allgemeinheit: - Die Schulleitung kann zusammen mit dem Informatik-Verantwortlichen 1 über die Einführung eines entsprechenden Kursangebotes befinden. 6 Belegungsplanung und -prioritäten der Informatik-Zimmer Sobald sämtliche gymnasialen Klassen der Schule nach dem neuen Lehrplan gemäss MAR unterrichtet werden, haben die Matura-Abteilung (GA) und die Handelsmittelschule (HMS) einen bezüglich Belegungszeit aequivalenten Zugang zu den Informatik- Zimmern an der Alpenstrasse. Die Belegung der Zimmer richtet sich darüber hinaus nach der folgenden Prioritätenordnung: a) Erste Priorität besitzt der obligatorische oder fakultative Unterricht gemäss Punkt 5. Dieser wird im Stunden- und im Zimmerbelegungsplan semesterweise ausgewiesen. b) FachlehrerInnen mit Zugang gemäss Punkt 4.1 können semesterweise einzelne Lektionen in Informatik-Zimmern halten. Eine solche Belegung wird vor Erstellung des Stundenplanes angefordert und wie bei a) ausgewiesen. c) FachlehrerInnen mit Zugang gemäss Punkt 4.1 können zudem kurzfristig freie Informatik-Zimmer stundenweise für ihren Unterricht reservieren. Dazu liegt an passender Stelle eine Agenda oder Reservationsliste auf. Weiterbildungskurse für LehrerInnen und allfällige Kurse der Erwachsenenbildung finden ausserhalb der für den Unterricht nutzbaren Belegungszeit statt. INFORMATIK POLICY GA & HMS BIEL 4

7 Urheberrecht und Datenschutz 7.1 Softwarelizenzen Das Softwareangebot der Schule wird vom Informatik-Verantwortlichen 1 so lizenziert, dass es auf sämtlichen Geräten der Schule zur Verfügung gestellt werden kann. Dies umfasst jedoch keine Lizenzen für persönliche Laptops oder PCs von Lehrer- und SchülerInnen. Wer andere Software auf Geräten der Schule installiert oder einsetzt, ist persönlich verantwortlich für eine zweckgemässe Lizenzierung und die Einhaltung der Lizenzbestimmungen. SchülerInnen dürfen keine Software mitbringen (ausgenommen auf der HD eigener Laptops) oder gar solche auf Geräten der Schule selber installieren. 7.2 Datensicherung Jeder Benutzer von Informatikeinrichtungen der Schule ist selbst für die Sicherung seiner persönlichen Daten verantwortlich. Diese geschieht in der Regel auf 31/2 Zoll Disketten. Beim Einsatz der Informatik im Unterricht sorgt die betreffende Fachschaft oder Lehrperson für die Beschaffung, Verwaltung und sichere Aufbewahrung von entsprechenden Klassen- oder Gruppen-Diskettensätzen. Auf Disketten, welche SchülerInnen selbständig mitbringen, im Schulhaus aufbewahren oder auf Geräten der Schule einsetzen, dürfen sich nur Daten und Dokumente, jedoch keine von PCs ausführbare Dateien befinden. 7.3 Computerviren und Trojanische Pferde Das Softwareangebot der Schule wird vom Informatik-Verantwortlichen 1 frei von bekannten Viren und Trojanischen Pferden zur Verfügung gestellt. Wer zusätzliche Programme oder andere computerlesbare Daten von aussen in die Schule einbringt, ist persönlich verantwortlich für die Freiheit dieses Materials von Trojanischen Pferden, Link-, Makro- und Bootsektorviren. Die zwei Informatik-Verantwortlichen der Schule koordinieren die Virenprävention und bei einer grösseren Verbreitung von Viren deren Bekämpfung. 8 Neue Informationstechnologien (NIT) 8.1 Zugang zum Internet Die Schulleitung stellt den LehrerInnen und SchülerInnen einen leistungsfähigen Zugang zum Internet über das Unterrichtsnetzwerk zur Verfügung. Sie entscheidet zusammen mit den Informatik-Verantwortlichen wo und in welcher Art der Zugang zur Verfügung gestellt wird. Eine Vereinbarung zwischen der Schulleitung und dem Informatik-Verantwortlichen 1 regelt technische und andere (namentlich rechtliche) Fragen, welche eine solche Internetanbindung aufwirft. Diese Vereinbarung kann von jedermann auf dem Sekretariat der Schule eingesehen werden. INFORMATIK POLICY GA & HMS BIEL 5

Die Schulleitung und das Sekretariat haben auf dem Verwaltungsnetzwerk einen separaten Internetzugang, welcher vom Informatik-Verantwortlichen 2 betreut wird. Die Schule beteiligt sich finanziell am Schul-Internet-Server (SIS) in Bern. 8.2 Home Page Die Schule präsentiert sich auf dem Internet mit einer Home Page. Struktur und Inhalt dieses Internet-Auftritts werden durch die Schulleitung festgelegt. Die Home Page wird realisiert und unterhalten durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus der Rektorin, den beiden Informatik-Verantwortlichen sowie aus ein bis zwei weiteren Personen. Die Gruppe bestimmt ihre Arbeitsorganisation und -verteilung selbst. Persönliche Veröffentlichungen jeglicher Art auf dem Internet (Web, Usenet... ) sind klar als solche zu kennzeichnen, wenn sie mit dem Namen der Schule in Verbindung stehen oder gebracht werden könnten. 9 Unzulässiger Einsatz der Informatik Unzulässig ist jede Art der Verwendung von Informatikmitteln oder elektronischen Daten, welche die Schule oder Dritte direkt oder indirekt schädigt oder schädigen könnte. Dazu gehören namentlich: - die versuchte oder vollendete Sabotage an Hard- und Software; - die Herstellung, Beschaffung oder Verbreitung von menschenunwürdigen, kriminellem, brutalem, pornografischem oder rassistischem Material; - die unautorisierte Vervielfältigung oder Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material (Raubkopien); - das versuchte oder tatsächliche Umgehen oder Ausschalten von technischen Sicherheitsvorkehrungen an PCs der Schule oder an damit erreichbaren Servern und Informationssystemen (Hacking). Wer Informatikmittel in unzulässiger Weise verwendet, der setzt sich der möglichen administrativen Verfolgung durch die zuständigen Organe der Schule aus. Dies kann in schweren Fällen die Anzeige oder einen Antrag auf Ausschluss von der Schule bedeuten. 10 Haftungsausschluss Die Benutzung der Informatikmittel der Schule geschieht vollständig auf eigene Gefahr. Die Schulleitung und Informatik-Verantwortlichen lehnen, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung ab für informatische Schäden oder Auswirkungen aller Art (inklusive Datenverlust, nicht Verfügbarkeit der Informatik-Installationen, nach Hause geschleppte Viren und Trojanische Pferde und alle aus den genannten Punkten entstehenden Folgeschäden). INFORMATIK POLICY GA & HMS BIEL 6

11 Inkrafttreten Diese Informatik Policy wurde am 4. Dezember 1997 von der Lehrerkonferenz der Schule genehmigt. Sie tritt am 16. Februar 1998 in Kraft. Die Änderungen vom 1. Juni 2001 wurden an der Lehrer- und Lehrerinnenkonferenz vom 20. Juni 2001 mitgeteilt. Die Rektorin : B. Sermet INFORMATIK POLICY GA & HMS BIEL 7