Ausbildungsbeschreibung von Mediendesigner(BA)/Mediendesignerin (BA) Schwerpunkt Webdesign vom 27.07.2006



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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Mediendesigner(BA)/Mediendesignerin (BA) Schwerpunkt Webdesign vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Der Abschluss Mediendesigner/in (BA) mit Schwerpunkt Webdesign setzt ein Studium an einer Berufsakademie in Niedersachsen voraus. Diese Ausbildung bietet den Studierenden ein verzahntes Lernsystem: Theoretische Studienphasen an einer Berufsakademie und praktische Ausbildungsphasen in einem Betrieb wechseln einander ab. Die Umstellung der Berufsakademiestudiengänge auf den Bachelorabschluss ist im Gange bzw. in einigen Bundesländern bereits vollzogen. Ausbildungsinhalte Die Ausbildungspläne der Ausbildungsstätten und die Studienpläne der Berufsakademie sind aufeinander abgestimmt, so dass die Studierenden sowohl theoretisch als auch praktisch an ihre Tätigkeit als Mediendesigner/innen herangeführt werden. Die Ausbildung verknüpft gestalterisch-künstlerische mit programmiertechnischen Lernzielen. Theoretische Ausbildung Das Studium gliedert sich in ein zweijähriges Grundlagen- und ein einjähriges Haupt- bzw. Vertiefungsstudium. Studieninhalte der Theoriephasen an der Berufsakademie sind beispielsweise: Kreativitätstechniken und Gestaltungsgrundlagen Umgang mit Programmen wie Photoshop, QuarkExpress und Freehand Webdesign, zum Beispiel Seitenerstellung mit HTML Programmieren zum Beispiel mit JavaScript bzw. Java, Erstellen komplexer Anwendungen, Einbindung von Datenbanken Medien- und Kommunikationstheorie Netzwerkadministration und E-Commerce Designgeschichte Geschäftsprozesse, Projektmanagement, Präsentationstechniken Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Recht Ein Textgestaltungs-Workshop und die Arbeit an komplexen Projekten im ausbildenden Unternehmen runden die Ausbildung ab. Praktische Ausbildung Während der praktischen Ausbildungsphasen in den kooperierenden Medienunternehmen erwirbt man in praktischer, zunehmend eigenverantwortlicher Arbeit Qualifikationen für die spätere Tätigkeit als Mediendesigner/in. Die Ausbildung im Medienunternehmen erstreckt sich auf die Bereiche: Medienproduktion, beispielsweise: Gestaltungsmöglichkeiten und Herstellungsmöglichkeiten, technische Umsetzbarkeit,

Produktionsabläufe Datenmanagement, beispielsweise: Datensicherung, Datenkonvertierung, Datenübertragung, medienrechtliche Bedingungen Mediengestaltung, beispielsweise: Konzeptionierung, Gestaltung mit verschiedenen Grafikprogrammen, Umsetzung in verschiedene Medien, Erstellung und Einbindung multimedialer Inhalte kaufmännische Bearbeitung, beispielsweise: Angebotserstellung, Kalkulation, Auftragsprüfung, Kundengespräche Ausbildungsunternehmen, beispielsweise: Stellung, Rechtsform, Berufsbildung, Hard- und Software, Arbeitsabläufe Rechtsgrundlagen Studien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademien auf Grundlage der Berufsakademiegesetze der Bundesländer Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Mediendesigner/innen (BA) werden an wechselnden Lernorten - in der Berufsakademie und in einem Unternehmen der Medienbranche - ausgebildet. Während der theoretischen Ausbildung an der Studienakademie besucht man Vorlesungen, Seminare und Übungen. Diese finden in Hörsälen, Seminar- und Übungsräumen (Computerräume) statt. Das Gelernte bereiten die Studierenden am häuslichen Schreibtisch nach. Während der Praxisphasen lernen sie die verschiedenen Geschäftsbereiche des ausbildenden Betriebes kennen und gewinnen dabei einen Einblick in die Bedingungen der späteren Arbeitswelt. Sie durchlaufen die verschiedenen Abteilungen des Unternehmens, z.b. die Produktionsabteilung, die kaufmännische Abteilung und die Abteilung für Datenmanagement. Die Ausbildung zum bzw. zur Mediendesigner/in (BA) - Webdesign wird nur in Niedersachsen angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Ausbildungsstätten Berufs- und Fachakademien (ohne Hochschulen) Das Studium an einer Berufsakademie im Bereich Mediendesign mit dem Schwerpunkt Webdesign ist derzeit nur in folgendem Bundesland möglich: Niedersachsen Ausbildungssituation/-bedingungen Theoretisches Studium an der staatlichen Akademie und praktische Ausbildung bei einem Praktikumsplatz wechseln einander in der Regel vierteljährlich ab. Sowohl für die Theorie- als auch für die Praxisphasen gilt Anwesenheitspflicht. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Während der Theoriephasen besuchen die Studierenden die Berufsakademie, meist auch nachmittags. Unterrichtsfreie Zeiten, zum Beispiel die Abendstunden oder das Wochenende, benutzen sie zur persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Besonders vor Klausuren und Prüfungen kann dazu ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich sein. Ist der Studiengang modularisiert und mit Leistungspunktsystemen z.b. nach dem European Credit Transfer System (ECTS) versehen, wird der Leistungsstand kontinuierlich kontrolliert. Während der praktischen Ausbildungsphasen entspricht die Arbeitszeit der in den Betrieben üblichen, meist tarifvertraglich geregelten Wochenarbeitszeit. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung In der praktischen Ausbildung unterscheiden sich die Arbeitsmittel nicht von denen, die in der späteren Berufspraxis verwendet werden. Für das theoretische Studium werden neben der Fachliteratur die üblichen persönlichen Arbeitsmittel gebraucht. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Theoretisches Studium an einer staatlichen Akademie und praktische Ausbildung in einem Arbeitsplatz wechseln einander in der Regel vierteljährlich ab. Für die Dauer des Studiums werden die Studierenden einem Kurs fest zugeordnet, woraus sich eine dem Klassenverband ähnliche Grundsituation herausbildet. Es gibt so ein Miteinander von Studierenden und Lehrenden, in der Regel in überschaubaren Gruppen. In der praktischen Ausbildung sind die angehenden Mediendesigner/innen - Webdesign in die internen Abläufe des Unternehmens integriert. Dabei haben sie Kontakt zu den Fachkräften und Hilfskräften des Arbeitgebers sowie zu Kunden. Finanzielle Aspekte In der Regel erhalten die Studierenden an Berufsakademien sowohl für die Praxis- als auch für die Theoriephasen von den kooperierenden Ausbildungsunternehmen eine sozialversicherungspflichtige Vergütung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Januar

2005 das Verbot allgemeiner Studiengebühren an staatlichen Einrichtungen für nichtig erklärt hat, ist davon auszugehen, dass einige Bundesländer ab 2007 auch an staatlichen Berufsakademien Studiengebühren erheben werden. Berufsakademien in privater Trägerschaft können schon immer Studiengebühren erheben. Zudem entstehen Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, wie Verwaltungskostenbeiträge, Beiträge für das Studentenwerk, Ausgaben für Studienmaterial und Prüfungsgebühren. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Berufsakademie erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit entnehmen. Daneben fallen eventuell Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Lebenshaltungskosten an. Informationen zu den durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Grundsätzlich haben Studierende an Berufsakademien einen Anspruch auf Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz: Das neue BAföG Einkünfte im Sinne des Gesetzes werden bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt. Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. In Niedersachsen ist das Studium an Berufsakademien keine förderungsfähige Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Ausbildungsform Die Ausbildung findet zu gleichen Teilen an einer Berufsakademie sowie in einem Wirtschaftsunternehmen statt, das mit der Studienakademie kooperiert. Sie ist in sechs Abschnitte von je einem halben Jahr unterteilt, wobei sich jedes Studienhalbjahr in eine Theorie- und eine Praxisphase gliedert. Im Rahmen der Hochschulreform werden Studieninhalte und Prüfungen neu gestaltet und modularisiert. Die dreijährige Ausbildung ist gestuft in ein zweijähriges Grund- und ein einjähriges Hauptstudium. Nach zwei Ausbildungsjahren legt man die Prüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien - Fachrichtung Mediendesign ab. Das Bundesland Niedersachsen regelt die Ausbildung im Niedersächsischen Berufsakademiegesetz. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschlüsse Die Abschlussprüfung an Berufsakademien stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in den Prüfungsordnungen der Berufsakademien geregelt. Diese basieren auf den Berufsakademiegesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie auf den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen. Nach dem zweijährigen Grundstudium kann eine Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgelegt werden. Zuständig ist die jeweilige Kammer. Informationen zu den Abschlüssen an unterschiedlichen Berufsakademien finden Sie unter Studien- und Berufswahl Erforderliche Nachweise Die Zulassung zu der Diplomprüfung bzw. Abschlussprüfung setzt voraus, dass die studienbegleitenden Leistungsnachweise erbracht wurden die Diplom-Vorprüfung bestanden bzw. der nach der Grundstufe vorgesehene Abschluss erreicht wurde die praktische Ausbildung im Betrieb planmäßig durchgeführt wurde Die Prüfungsordnung der jeweiligen Berufsakademie schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei Studiengängen, die modularisiert oder international akkreditiert wurden, erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Diplom-Vorprüfung Nach zwei Ausbildungsjahren wird das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Die Prüfung besteht aus einem theorie- und einem praxisbezogenen Teil. Sie findet in Form von schriftlichen oder mündlichen Fachprüfungen statt. Die Fachprüfungen werden meist studienbegleitend abgelegt, d.h. jeweils nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung. Nach dem Grundstudium erreichen die Studierenden einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Diplom-Prüfung In der Abschlussprüfung werden die Studierenden schriftlich und mündlich in den Fächern des Hauptstudiums und aus der Abschlussarbeit geprüft. Sie legen die Prüfungen meist studienbegleitend ab. Wie im Grundstudium gliedern sich die Prüfungen je in einen theorie- und praxisbezogenen Teil. In der Abschlussarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich Webdesign innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Hierfür stehen drei Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können ein- bis zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Für die Wiederholung der Prüfungen und

der Diplomarbeit gelten die Bestimmungen des Bundeslandes. Prüfende Stelle Die interne Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der jeweiligen Berufsakademie abgenommen; teilweise unter Beteiligung der Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer. Die Prüfung für den ersten Abschluss in einem Ausbildungsberuf wird von der Industrie- und Handels- oder der Handwerkskammer abgenommen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Mediendesigner/Mediendesignerin (Berufsakademie) (Mediendesigner/Mediendesignerin (BA)) Der Abschluss des anerkannten Ausbildungsberufs lautet: Mediengestalter für Digital- und Printmedien - Fachrichtung Mediendesign/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien - Fachrichtung Mediendesign Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Generell ist für ein Studium an einer Berufsakademie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU- Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und die deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Bewerber/innen mit Fachhochschulreife müssen zum Teil eine Eignungsprüfung ablegen. Bei Studieninteressierten aus anderen Ländern ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. In der Regel müssen Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Zwingend erforderliche Bedingung für die Aufnahme an einer Berufsakademie ist zudem ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten, von der Studienakademie anerkannten Medienunternehmen, das den betrieblichen Teil der Ausbildung übernimmt. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an der niedersächsischen Berufsakademie ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife - oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung wird nicht vorausgesetzt. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Auswahlverfahren werden in der Regel von den mit der Berufsakademie kooperierenden Betrieben durchgeführt, meist in Form von Vorstellungsgesprächen oder Tests. Darüber hinaus führen die Berufsakademien teilweise Eignungsprüfungen durch. Beispielsweise müssen im Bundesland Sachsen Studieninteressierte, die lediglich über die Fachhochschulreife verfügen, eine solche Prüfung absolvieren. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Wer an der Berufsakademie studieren möchte, muss einen Ausbildungsvertrag mit einem Medienunternehmen abgeschlossen haben. Die Betriebe stellen die Bewerber/innen ein und melden sie bei der Berufsakademie an. Perspektiven nach der Ausbildung Mediendesigner und -designerinnen (BA) - Webdesign sind beschäftigt bei Werbe- und Multimedia-Agenturen, Providern und anderen Online- Dienstleistern, Medienunternehmen und Softwarehäusern. Weitere Tätigkeitsfelder bilden Versandhandelsketten, die ihre Waren über das Internet anbieten oder PR-Abteilungen von größeren Unternehmen, Verlagen und Institutionen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Mediendesigner und -designerinnen (BA) - Webdesign nicht beendet. Neue Software und Multimediatechniken oder auch Technologieweiterentwicklungen erfordern eine ständige Weiterbildungsbereitschaft. Die Notwendigkeit des Lernens zieht sich durch das ganze Berufsleben. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den eigenen Interessen und Vorlieben ab. Während des Studiums an der Berufsakademie wird den Mediendesignern und -designerinnen ein breites Fachwissen beispielsweise in den Bereichen Gestaltung, Webdesign, Konzeption und Planung, Herstellung multimedialer Produkte sowie

betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen vermittelt. Diese ermöglichen die Ausübung verschiedener Tätigkeiten. Man kann sich auf Teilgebiete wie z.b. Medienberatung, Programmierung oder Projektleitung spezialisieren und sich in diesen Bereichen auch selbstständig machen, beispielsweise durch Gründung eines Dienstleistungsbüros oder einer Agentur. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden und führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar, das das notwendige Wissen über Multimedia-Konzeption, Rundfunk-, Fernseh- und Videotechnik vermittelt oder ein Hochschulstudium in Grafik-Design oder Medieninformatik. Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Ausbildungsalternativen Zum Berufsziel Mediendesigner/in (BA) - Webdesign gibt es Alternativen in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel: Design Betriebswirtschaft, insbesondere für Medienunternehmen Medieninformatik Eine Gemeinsamkeit der Berufe aus diesen Bereichen besteht in Fach- und Führungsaufgaben für Medienunternehmen auf den Gebieten Design und Informatik. Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Anerkennung der Abschlüsse der Berufsakademien im tertiären Bereich, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.09.1995, zuletzt geändert am 12.09.1997 (KMK-Beschlusssammlung) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 97kB) Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2004) Fundstelle: KMK Internet Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i.d.f. vom 22.10.2004) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.06.1983 (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom 22.09.2005 (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln das Berufsakademiestudium in ihren Berufsakademiegesetzen und den dazugehörigen Studien- und Prüfungsordnungen. Regelungen auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Niedersachsen: Niedersächsisches Berufsakademiegesetz (Nds. BAkadG) vom 06.06.1994 (Nds. GVBl. S. 233), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Nds. GVBl. S. 538) Fundstelle: 1994 (Nds. GVBl. S. 233), 2001 (Nds. GVBl. S. 701), 2002 (Nds. GVBl. S. 414), 2006 (Nds. GVBl. S. 538) Volltext (pdf, 909kB) Dies gilt nur für Bundesland Niedersachsen: Verordnung über Rahmenprüfungsvorschriften für die Ausbildung und Prüfung an Berufsakademien in Niedersachsen (APVO-BAkad) vom 25.09.1995 (Nds. GVBl. S. 294), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.11.1998 (Nds. GVBl. S. 695) Fundstelle: 1995 (Nds. GVBl. S. 294), 1996 (Nds. GVBl. S. 364), 1997 (Nds. GVBl. S. 404), 1998 (Nds. GVBl. S. 695) Volltext (pdf, 1066kB) Ausblick - absehbare Änderungen Mit Berufsakademieabschluss an die Universität? Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur soll zu einer hochschulrechtlichen Gleichstellung von akkreditierten Bachelorabschlüssen an Berufsakademien und Hochschulen führen. Diese würde es Berufsakademieabsolventen u.a. ermöglichen, weiterführende Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen zu besuchen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Umsetzung des Beschlusses in den Hochschulgesetzen der Länder.