Standortplanung 2020/2030



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Transkript:

Standortplanung 2020/2030

Unser Ziel: Die Evangelische Kirche ist auch im Jahr 2030 erkennbar und einladend in der Stadt Düsseldorf präsent.

Synodalbeschluss Herbst 2012 1. Die Synode nimmt die Vorlage zur Standortplanung zustimmend zur Kenntnis. 2. Sie erkennt die Notwendigkeit, den Zuschnitt der Gemeinden im Kirchenkreis Düsseldorf zu verändern, um zukunftsfähig zu bleiben. 3. Sie bittet den Kreissynodalvorstand bis zur Frühjahrssynode 2013 unter Mitwirkung aller Fachausschüsse eine Vorlage auszuarbeiten, die zeigt, auf welchem Weg, mit welchen finanziellen Mitteln und mit welcher professionellen Unterstützung diese Ziele erreicht werden können.

Zielkriterien für die Standortplanung Im Jahr 2020 sind die nachfolgenden Ziele erreicht: 1. Jede (Gesamt-)Kirchengemeinde ist so groß, dass sie möglichst 3 volle Pfarrstellen, mindestens aber 2 volle Pfarrstellen vorhält. 2. Eine große Zahl von Pfarrstellen ist im uneingeschränkten Dienst besetzt. 3. Gemeindliche Standorte sind nach inhaltlichen Schwerpunkten in regionaler Abstimmung und mit Personalkonzept entwickelt. 4. Kirchengebäude sind als Standorte nur dort in Betrieb, wo deren Versorgung durch Pfarrstelleninhaber auch in Vertretungsfällen möglich ist, also mindestens zwei 100%-Pfarrstellen den Dienst aufrechterhalten und zusätzlich Küsterdienst und Kantorendienst vorhanden sind.

Vorteile Eine so dimensionierte Kirchengemeinde kann die kirchlichen Kernaufgaben erfüllen und auskömmlich wirtschaften. Einer Aufsplitterung von Pfarrstellen wird entgegengewirkt. Neben den Pfarrstellen können voraussichtlich 2,5 bis 3 Stellen für weitere hauptamtlich Mitarbeitende am Standort finanziert werden (Personalmix). Die Konzentration der Arbeit auf weniger Kirchengebäude nimmt Rücksicht auf geringer werdende Personalressourcen. Gleichzeitig kann ein intensives und attraktives Angebot am Standort vorgehalten werden. Die positiven Effekte einer Umstrukturierung werden nachhaltig bis zum Jahr 2030 wirken.

Konsequenzen Damit sich Gemeinden in Zukunft und für die Zukunft so aufstellen können, bedarf es intensiver Kooperationen bis hin zur Bildung von Gesamtgemeinden oder zu Fusionen.

Planung des Gesamtprozesses Inhaltliche Themen und Teilprozesse, die erarbeitet werden müssen: 1. Gemeindeübergreifende Themen des Prozesses: Personal Finanzen Öffentlichkeitsarbeit Theologische Begleitung 2. Teilprozess Gemeindeentwicklung Konzeptionsentwicklung und Profilbildung (Kirchengemeinden und funktionale Dienste) Gebäudeplanung

Die Projektorganisation Kirchengemeinden koordiniert unterstützt Projektteam: externe Projektleitung 3 beauftragte koordiniert unterstützt Themen-Arbeitsgruppen berichten Mitglieder des KK Projektassistenz berichten setzt ein beauftragt beauftragt berichtet Steuerungsgruppe = KSV beauftragt berichtet Kreissynode

Zeitplanung der konzeptionellen Phase Gesamtprozesssteuerung und Begleitung: Projektmanagement, Unterstützung, Beratung, Kommunikation, Beteiligung, Entscheidungsfindung. Phase III: Schaffung kirchenrechtlicher Voraussetzungen zur Umsetzung der Konzepte Phase II: Entwicklungen der Gemeindekonzeptionen: Ergebnis: Der Rohbau Phase I: 1) Ist Analyse 2) Welche Kgm. gehören zusammen? Partnerwahl Beschlussfassung zur Partnerwahl der Kgm. Konzepte sind entwickelt und beschlossen: Rohbauten Beschlussfassung zu Änderung, dauerhafter Zusammenarbeit oder gemeinsamem Handeln Presbyteriumswahl 2013 2014 2015 2016

Zeitplanung der Umsetzungsphase Gesamtprozesssteuerung und Begleitung: Projektmanagement, Unterstützung, Beratung, Kommunikation, Beteiligung, Entscheidungsfindung. Phase IV: zusammenwachsen umsetzen entwickeln 1. Wenn schon ein gemeinsames Presbyterium gewählt, kann die neue Kgm. in aller Ruhe die Umsetzung erarbeiten 2. Im anderen Fall müssen die noch getrennten Presbyterien den Zusammenschluss /die Kooperation formalisieren und anschließend mit der Umsetzung des neuen Gemeindekonzepts beginnen. Nach Formalisierung der Zusammenarbeit bis spätestens 2018 erfolgt die Umsetzung der Konzeptionen auch für diese Kgm. Phase III: Presbyteriumswahl 2016 2017 2018 2019/2020

Gesamtübersicht über die Zeitplanung Gesamtprozesssteuerung und Begleitung: Projektmanagement, Unterstützung, Beratung, Kommunikation, Beteiligung, Entscheidungsfindung. Phase IV: zusammenwachsen, umsetzen, entwickeln Phase II: Entwicklungen der Gemeindekonzeptionen: Ergebnis: Der Rohbau Phase III: Schaffung kirchenrechtlicher Voraussetzungen zur Umsetzung der Konzepte 1. Wenn schon im gemeinsamen Presbyterium, kann die neue Kirchengemeinde in aller Ruhe die Umsetzung erarbeiten 2. Im anderen Fall müssen die noch getrennten Presbyterien den Zusammenschluss /die Kooperation formalisieren und anschließend mit der Umsetzung des neuen Gemeindekonzepts beginnen. Nach Formalisierung der Zusammenarbeit bis spätestens 2018 erfolgt die Umsetzung der Konzeptionen Phase I: 1) Ist Analyse 2) Welche Kgm. gehören zusammen? Partnerwahl Beschlussfassung zur Partnerwahl der Kgm. Konzepte sind entwickelt und beschlossen: Rohbauten Beschlussfassung zu Änderung, dauerhafter Zusammenarbeit oder gemeinsamem Handeln Presbyteriumswahl letzter Start für die Umsetzung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019/2020

Vorteile eines professionellen Projektmanagements Optimale Unterstützung der Gemeinden bei der Konzeptionsentwicklung und -umsetzung Organisation einer angemessenen Beteiligung der Betroffenen Optimale Integration der Themenarbeitsgruppen Informationsfluss Transparenz im Verfahren Verfahrensgerechtigkeit und Fairness im Prozess Steuerung der Ressourcenflüsse fachgerechtes Projektcontrolling

Kostenschätzung Beauftragung einer externen Projektleitung: o bis 2015: Konzeptionelle Phase: intensiver Einsatz ca. 300 Beratungstage o Beratung/Unterstützung der Kirchengemeinden: z.b. Moderation, Analysen in der konzeptionellen Phase z.b. Umsetzungsbegleitung der Kirchengemeinden ca. 450 Beratungstage 714.000 Euro (inkl. MwSt. in Höhe von 19%) für Beratung und Unterstützung (Annahme: Pro Beratungstag durchschnittlicher Tagessatz: 800 Euro) ca. 80.000 Euro Finanzierungsbedarf für technologische Unterstützung und Finanzierung einzelner Maßnahmen (Abhalten von Hearings, Feiern etc.) Gesamtbudget: 800.000 Euro