Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2015 vom 28. Dezember 2015



Ähnliche Dokumente
Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2014 vom 25. April 2014

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 37/2013 vom 4. September 2013

Mitteilungsblatt Nr

21/ Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Lesefassung vom 15 Juli 2013

Erste Änderungssatzung vom zur

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Amtliche Bekanntmachungen

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Wirtschaftskommunikation

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014

Lesefassung vom 15. Juli 2013

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Mitteilungsblatt / Bulletin 14. Dezember 2016

Präambel. 3 Verfahren zur Feststellung der studienbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Master Elektro-Mechanische Systeme

Vom 27. Oktober Präambel

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

Lesefassung 15. Juli 2013

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 40/2007, 31. Juli Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen. im Wintersemester 2007/08 für den

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

Z U G A N G S- U N D Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Satzung der Hochschule Heilbronn Technik, Wirtschaft, Informatik. für das Auswahlverfahren. im Masterstudiengang Software Engineering and Management

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fach Erziehungswissenschaft

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Lesefassung vom 25. Februar 2015

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Lesefassung 22. Dezember 2015

Amtliche Bekanntmachung

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

ORDNUNG über das Hochschulauswahlverfahren für den Studiengang Psychologie (Diplom) bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014

19. Oktober 2016 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2/2013, 25. Januar 2013

INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009

Neue Regelungen für das Master-Bewerbungsverfahren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ab Sommersemester Stand:

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

1 Zweck der Eignungsfeststellung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM)

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

ORDNUNG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT SCHWERPUNKT: ERZIEHUNG UND BILDUNG IN FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN

Nr.4/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der in der jeweils aktuellen Fassung erschienene Text der Amtlichen Mitteilung der Universität zu Köln.

Facility Management. Master-Studiengang. Studienvoraussetzungen

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

31. März 2015 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Technische Universität Dresden. Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

- 2 - Inhaltsübersicht

Zugangs- und Zulassungsordnung

FAQ zum Deutschlandstipendium

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management

Transkript:

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2015 vom 28. Dezember 2015 Zulassungsordnung des Master-Studienganges Prozess- und Projektmanagement des Fachbereichs Duales Studium Wirtschaft Technik der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 11.11.2015 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Herausgeber: Der Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Badensche Straße 52 10825 Berlin Telefon +49 (0)30 30877-1393 Telefax +49 (0)30 30877-1319

Mitteilungsblatt Nr. 53/2015 Seite 2 Zulassungsordnung des Master-Studienganges Prozess- und Projektmanagement des Fachbereichs Duales Studium Wirtschaft Technik der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 11.11.2015 Auf Grund 10 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 379), und 10 a des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert am 26. Juni 2013 (GVBl. S. 198), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Duales Studium Wirtschaft Technik der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) am 11. November 2015 die folgende Zulassungsordnung beschlossen: Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Duale Zulassungskommission 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Frist und Form der Bewerbung 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 6 Studienplatzvergabe 7 Zulassungsbescheid 8 Inkrafttreten

Mitteilungsblatt Nr. 53/2015 Seite 3 1 Anwendungsbereich (1) Diese Zulassungsordnung (ZulO/PPM) regelt die Zulassung in dem dualen Master-Studiengang Prozessund Projektmanagement des Fachbereichs Duales Studium Wirtschaft Technik der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), welcher als Teilzeitprogramm angeboten wird. 2 Duale Zulassungskommission (1) Der Fachbereichsrat bestellt für den Master-Studiengang eine duale Zulassungskommission. Diese entscheidet über die Auswahl von Bewerbern oder Bewerberinnen für die Zulassung zum Master-Studiengang Prozess- und Projektmanagement. (2) Die duale Zulassungskommission besteht aus fünf Mitgliedern: a) der Studiengangsleiter oder die Studiengangsleiterin als Vorsitzender oder Vorsitzende der Kommission b) zwei hauptamtliche Professoren oder Professorinnen des Fachbereichs Duales Studium Wirtschaft Technik der HWR Berlin c) ein Vertreter aus dem Kreis der mit dem Fachbereich Duales Studium Wirtschaft Technik kooperierenden Unternehmen d) der Studiengangskoordinator oder die Studiengangskoordinatorin. Für die Mitglieder unter b) und c) wird je ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin bestellt. Die Amtszeit der Mitglieder und ihrer Stellvertreter oder Stellvertreterinnen beträgt in der Regel zwei Jahre. (3) Die duale Zulassungskommission ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Sie beschließt mit der Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des oder der Vorsitzenden den Ausschlag. 3 Zugangsvoraussetzungen * (1) Zum Studium mit dem Ziel des Erwerbs eines Mastergrades kann zugelassen werden, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule mit einem Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (LP) nachweisen kann. (2) Weitere Zugangsvoraussetzung ist eine sich an das Hochschulstudium anschließende qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. (3) Beruflich qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss können nach Maßgabe von 2 Nummer 2 bis 4, 4 bis 10 der Zugangssatzung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zum weiterbildenden Masterstudium für beruflich Qualifizierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zugelassen werden, sofern sie in einer Zugangsprüfung nachweisen, dass sie über folgende Kompetenzen verfügen: a) Grundlagenkompetenz: Dazu zählen Grundkenntnisse im General Management, Projektmanagement, Stakeholder- und Projektmanagement-Umfeld, Kenntnis der einschlägigen Normen und Richtlinien. b) Methodenkompetenz: Kompetenzen zu den gängigen Methoden der Projektstrukturierung, der Ablauf- und Terminplanung, zum Kostenmanagement und zum Finanzmittelmanagement. c) Soziale Kompetenz: Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit zur Durchführung von Gruppen-/ Teamarbeit, zum Konfliktmanagement, zur Motivation und zur Führung von Mitarbeitern. * Bestätigt von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 21.12.2015.

Mitteilungsblatt Nr. 53/2015 Seite 4 d) Organisationskompetenz: Kenntnisse zur Organisation des Qualitätsmanagements, des Vertragsmanagements, des Konfigurations- und Änderungsmanagements sowie des Risikomanagements. Fähigkeiten zur Nutzung EDV-gestützter Systeme im Projektmanagement. 4 Frist und Form der Bewerbung (1) Eine Zulassung erfolgt jeweils zum 1. Oktober. (2) Der Antrag auf Zulassung ist von Bewerbern oder Bewerberinnen vollständig und formgerecht bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres bei der HWR Berlin zu stellen. Für den Fall, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht genügend Bewerbungen vorhanden sind, behält sich die HWR Berlin eine Verlängerung dieser Frist vor. (3) Die schriftliche Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt mittels eines vollständig ausgefüllten, eigenhändig unterschriebenen und mit allen erforderlichen Unterlagen versehenen Bewerbungsformulars. Das Bewerbungsformular ist im Internet auf der Seite http://www.hwr-berlin.de/fachbereich-dualesstudium/studiengaenge/prozess-und-projektmanagement-ma/bewerbung-und-zulassung/ abrufbar oder im Studiengangbüro erhältlich. (4) Die nachzuweisenden Zeugnisse sind als Kopie einzureichen. Die HWR Berlin kann verlangen, dass die der Zulassungsentscheidung zugrunde liegenden Dokumente bei der Einschreibung im Original vorzulegen sind. (5) Die vollständigen Bewerbungsunterlagen umfassen: a) für den Studienzugang: - das ausgefüllte Bewerbungsformular für den dualen Master-Studiengang Prozess- und Projektmanagement, - eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises (Identitätsnachweis), - den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, der den Zugang zum Master-Studium eröffnet, - im Falle eines Abschlusses, dem eine Bewertung nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugrunde liegt, den Nachweis der Anzahl der erworbenen Leistungspunkte des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses insgesamt sowie je Studienfach bzw. Modul. Verfügt ein Bewerber oder eine Bewerberin über weniger als 210, aber mindestens 180 ECTS Leistungspunkte können die fehlenden Leistungspunkte entweder durch die Anrechnung bereits anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen (siehe RStud/PrüfO 11) oder durch den Erwerb zusätzlicher Leistungspunkte erworben werden. Die zusätzlichen Leistungspunkte müssen durch die Studiengangleitung bestätigt werden. Folgende Möglichkeiten bestehen zum Erwerb weiterer Leistungspunkte: Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit Praxistransferprojekt im Kooperationsunternehmen Bearbeitung einer wissenschaftlichen Arbeit zu einem Themenkomplex aus dem Prozess- bzw. Projektmanagement Betreuung und Begutachtung durch einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin Umfang ca. 30 Seiten Bearbeitung einer Themenstellung aus dem Arbeitsumfeld Betreuung und Begutachtung durch einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin Umfang ca. 30 Seiten 20 LP 20 LP

Mitteilungsblatt Nr. 53/2015 Seite 5 Begleitendes Lerntagebuch Teilnahme an einer einschlägigen Tagung Besuch zusätzlicher Veranstaltungen Tägliches Protokoll des eigenen Lernfortschritts über mindestens ein Semester Erstellen einer abschließenden Reflexion des Lernverhaltens Teilnahme an einer Tagung zu den Themen Prozess- bzw. Projektmanagement Erstellen einer Reflexion (ca. 10 Seiten) Teilnahme an Veranstaltungen des Studium Generale der HWR Berlin oder anderer staatlich anerkannter Hochschulen die Veranstaltungen müssen im weitesten Sinne dem Prozess- bzw. Projektmanagement zuordenbar sein 5 LP 5 LP Je nach Angebot b) für die Studienzulassung: - die Nachweise von berufspraktischen Erfahrungen von in der Regel mindestens einem Jahr nach Abschluss des ersten akademischen Grades zum Zeitpunkt des Eintritts in das Studium, - der Nachweis der Abschlussnote (mit mindestens einer Stelle nach dem Komma) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, - die Verbindliche Richtlinie für Kooperationsunternehmen, unterzeichnet von einem oder einer entsprechend befugten Vertreter oder Vertreterin des potenziellen Kooperationsunternehmens, - ein Empfehlungsschreiben des potenziellen Kooperationsunternehmens, - ein Motivationsschreiben, das die Bewerbung um die Zulassung zu diesem Studienprogramm begründet (max. 2 Seiten). 5 Studienplatzvergabe (1) Im Studiengang werden maximal 25 Studienplätze pro Kohorte und Jahrgang vergeben. (2) Die Studienplatzvergabe erfolgt nach folgenden Auswahlkriterien, die zu einer Messzahl zusammengefasst werden: a) Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis des Erststudiums oder für den Fall der des Zugangs nach 3 Abs. 3 die Qualität Note der Eignungsprüfung als Faktor x 1 b) relevante nachgewiesene Berufstätigkeit als Faktor x 2 c) Zulassungsinterview mit der Dualen Zulassungskommission als Faktor x 3 d) zusätzliche Qualifikationen mit Bezug zu den Themen Prozess- und Projektmanagement, die außerhalb des Hochschulstudiums erworben wurden, als Faktor x 4 (3) Die Auswahl erfolgt aufgrund einer Rangfolge, die sich aus den Ergebnissen der Kriterien des Absatz 1 gemäß der Formel x = 0,3(x 1 ) + 0,3(x 2 ) + 0,3(x 3 ) + 0,1(x 4 ) errechnet. Ergibt die Messzahl für mehrere Bewerber und Bewerberinnen einen identischen Wert, wird bei Ranggleichheit die Erläuterung der Studienmotivation zugrunde gelegt. (4) Die Bewertung der Auswahlkriterien nach Absatz 1 erfolgt nach den folgenden Schemata: Kriterium a) Grad der im Abschlusszeugnis des Erststudiums ausgewiesenen Qualifikation oder die in der Eignungsprüfung erzielte Note.

Mitteilungsblatt Nr. 53/2015 Seite 6 Abschlussnote Wertigkeit/Messzahl Durchschnittsnote 1,0 1,3 5 Durchschnittsnote 1,4 1,7 4 Durchschnittsnote 1,8 2,0 3 Durchschnittsnote 2,1 2,3 2 Durchschnittsnote 2,4 2,7 1 Durchschnittsnote ab 2,8 0 Kriterium b) relevante Berufstätigkeit (zum Bewerbungseingang) relevante Berufstätigkeit Wertigkeit/Messzahl mehr als 5 Jahre 5 mehr als 4 Jahre 4 mehr als 3 Jahre 3 mehr als 2 Jahre 2 mehr als ein Jahr 1 bis zu einem Jahr 0 Kriterium c) Zulassungsinterview Die Messzahl des Zulassungsinterviews, die den Grad der Eignung des Bewerbers oder der Bewerberin für das Studium Prozess- und Projektmanagements darstellt, wird durch die Duale Zulassungskommission individuell bestimmt. Die Eignung kann mit 5 (zum Studium voll geeignet), mit 3 (zum Studium geeignet) und mit 1 (zum Studium bedingt geeignet) bewertet werden. Im Rahmen eines Protokolls werden die wesentlichen Gründe für die Beurteilung des Bewerbers oder der Bewerberin festgehalten. Kriterium d) zusätzliche Qualifikationen Zu den zusätzlichen Qualifikationen zählen beispielsweise nachweisbare Zertifikate oder Weiterbildungen in den Bereichen Projekt- oder Prozessmanagement. Sofern zusätzliche Qualifikationen vorliegen, wird die Wertigkeit 5 gegeben, ansonsten 0. 6 Zulassungsbescheid (1) Der Zulassungsbescheid wird durch die HWR Berlin erlassen, sobald der unterschriebene Weiterbildungsvertrag und die erste Rate des Studienentgelts bis zum angegebenen Termin eingegangen sind. Nicht ausgewählte Bewerber oder Bewerberinnen nehmen an etwaigen Nachrückverfahren teil. (2) Der Zulassungsbescheid kann von der HWR Berlin zurückgenommen werden, sofern nicht eine Mindestteilnehmerzahl von 11 Studierenden erreicht wird. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Studienentgelte vollständig zurück erstattet. 7 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der HWR Berlin in Kraft. Sie gilt ab dem Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens für das Wintersemester 2015/16.