Einwohnergemeinde Zuchwil. Umweltschutzreglement



Ähnliche Dokumente
EINWOHNERGEMEINDE DERENDINGEN REGLEMENT ÜBER DEN UMWELTSCHUTZ

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Umweltschutzreglement. vom 5. Juli 1989

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement

EINWOHNERGEMEINDE SISSACH. Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Sissach

Feuerwehr-Reglement. vom 23. Juli 2010

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Reglement über die Organisation der Sozialhilfe

Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Gemeinde Rothenfluh

Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Dittingen

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008

Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Gemeinde Frenkendorf

Version Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Gemeinde Unteriberg. Umweltschutzreglement

Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

Schulordnung der Stadt Rheineck

Stadt Stein am Rhein StR

15-9. Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Birsfelden

Datenschutzreglement. Einwohnergemeinde Kandersteg

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013

erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Friedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der unterzeichneten Gemeinden bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzes.

Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Riedholz, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Schulzahnpflege 1, beschliesst:

E I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z. Reglement über die. Kinder- und Jugendzahnpflege

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007)

GEMEINDE BOTTMINGEN. Pflichtenheft. des Wahlbüros

über die Personalverwaltung der Verwaltungseinheiten, die versuchsweise die Führung mit Leistungsauftrag anwenden

GEMEINDE MAISPRACH ABFALLREGLEMENT

Einwohnergemeinde Egerkingen. Verordnung über die Schulzahnpflege

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement

A) Allgemeine Bestimmungen

BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT

Einwohnergemeinde Trimbach. Finanz-Verordnung

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über den Standing-Fonds zur Überbrückung der AHV-Altersrente von der Pensionierung BVG bis zum Bezug der ordentlichen AHV-Altersrente und

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle

Sportförderungsgesetz

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Reglement über den Schulzahnarztdienst

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.

A) Allgemeine Bestimmungen

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS

Feuerwehrreglement 9. Dezember 1996

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb

Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Schulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1)

Satzung für ein Aufbaustudium in Finanzmarkttheorie

IPA SEKTION SCHWEIZ. Reglemente. Reglement über die Aufnahme von Personen. Reglement über die Kontrollstelle. Reglement über Ehrungen

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Verein Barmelweid. Statuten

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

vom 9. Mai 2007 (Stand 1. Januar 2009)

zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen im Bereich der Feuerpolizei (Kaminfegerdienst) und der Gebäudeversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom (Stand )

Entschädigungsverordnung (EVO) für die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Bülach

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Synopse. Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV)

Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE

Verordnung über Ausbildung, Weiterbildung und Aufgaben der Diakone und Diakoninnen (Diakonische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) 4

Statuten in leichter Sprache

Gemeinde Kienberg. Schulzahnpflege-Reglement

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos

Vom 2. Oktober 1937 (Stand 2. Oktober 1937)

Kinderbetreuungsreglement (KIBE-Reglement) Gemeinde Kaiseraugst

Datenschutzreglement. 10. Dezember

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis

Transkript:

Einwohnergemeinde Zuchwil Umweltschutzreglement Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. Dezember 1990

Seite 2 von 6 Die Einwohnergemeinde Zuchwil gestützt auf 56 Absatz 1 litera a und 113 des Gemeindegesetzes sowie Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsatz Dieses Reglement bezweckt die Förderung des umweltgerechten Verhaltens von Bevölkerung, Industrie, Gewerbe, Behörden und Verwaltung. Schutz und Erhaltung der Umwelt sind nach dem Grundsatz der Selbstverantwortung Sache jedes einzelnen. Die Massnahmen dieses Reglementes folgen den Grundsätzen des Verursacherprinzips, der Vorsorge und der Zusammenarbeit der Betroffenen. 2 Organisation Für die Belange des Umweltschutzes ist in erster Linie die Umweltschutzkommission der Einwohnergmeinde Zuchwil zuständig. Sie besteht aus 7 Mitgliedern. Daneben sind auch alle andern Gemeindekommissionen und die Verwaltung zuständig, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die den Umweltschutz betreffen und die in Ihre Kompetenz fallen. Der Gemeinderat wählt die Mitglieder der Umweltschutzkommission auf eine ordentliche Amtsdauer. Die Umweltschutzkommission untersteht dem Gemeinderat. Die Umweltschutzkommission kann für ihre Aufgaben entsprechende Fachleute beiziehen. Die dazu notwendigen Kredite sind jährlich in den Voranschlag aufzunehmen. Die Abteilung Bau und Planung stellt den Beauftragten für Umweltschutz. Dieser ist Anlaufstelle für die Bevölkerung in Sachen Umweltschutz. Er nimmt an den Sitzungen der Umweltschutzkommission mit beratender Stimme teil. Die spezifischen Aufgaben des Beauftragten für Umweltschutz werden in einem speziellen Pflichtenheft festgehalten. 3 Pflichten von Behörden Die Gemeindebehörden und die Verwaltung haben bei ihrer Tätigkeit die Anliegen des und Verwaltung Umweltschutzes zu berücksichtigen.

Seite 3 von 6 Die Umweltschutzkommission ist berechtigt, zu umweltrelevanten Sachgeschäften Vorschläge und Anträge zuhanden der zuständigen Behörde einzureichen. Der Umweltschutzkommission sind die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Informationen zugänglich zu halten. 4 Finanzielle Mittel Für die Aufgaben des Umweltschutzes sind im Voranschlag die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Die Umweltschutzkommission kann Geschäfte bis zum Betrag von Fr. 5 000.-- in eigener Kompetenz erledigen, sofern die entsprechenden Kredite im Voranschlag enthalten sind. Alle übrigen Geschäfte werden mit einem entsprechenden Antrag an die zuständige Behörde weitergeleitet. 2. Allgemeine Aufgaben 5 Umweltschutzkommission Die Umweltschutzkommission hat folgende Aufgaben: 1. Beratung und Information von Bevölkerung, Industrie, Gewerbe, Schulen, Behörden und Verwaltung in Belangen des Umweltschutzes. 2. Stellungnahme zu umweltrelevanten Geschäften zuhanden der Behörden der Gemeinde und des Kantons. 3. Erarbeitung von Grundlagen über den Zustand der Umwelt in der Gemeinde über die laufenden Veränderungen (Umweltbeobachtung) und der sich daraus ergebenden Massnahmen. 4. Koordination der Gemeindeaktivitäten für den Umweltschutz mit denjenigen des Kantons. 5. Förderung von Umweltschutzmassnahmen bei gemeindeeigenen Bauten, Anlagen, Planungen und Tätigkeiten. 6. Mitarbeit bei Untersuchungen von kantonalen Fachstellen im Rahmen der Vereinbarungen. 7. Meldung an die vorgesetzte Behörde bei Missachtung von Empfehlungen, wenn durch Gespräche keine gütliche Einigung erzielt wird. 8. Regelmässige Orientierung des Gemeinderates und der Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit.

Seite 4 von 6 3. Besondere Aufgaben 6 Luftreinhaltung Die Abteilung Bau und Planung führt die Aufsicht über die Feuerungskontrolle gemäss der kantonalen Verordnung über die Kontrolle von Feuerungsanlagen aus. Die Umweltschutzkommission sorgt durch Aufklärung und Empfehlungen dafür, dass das umweltschädliche Verbrennen von Abfällen im Freien und in ungeeigneten Anlagen unterbleibt. 7 Gewässerschutz Die Umweltschutzkommission fördert durch Information den sparsamen Verbrauch von Wasser und versucht, die Verwendung von wasserbelastenden Stoffen zu verhindern. Die Planungskommission beantragt dem Gemeinderat die Ausscheidung von Grundwasser-Schutzzonen. Die Abteilung Bau und Planung und die Umweltschutzkommission überwachen die Einhaltung der Schutzbestimmungen in den Schutzzonen. Die Umweltschutzkommission überwacht den Austrag von Klärschlamm und Jauche entlang von Gewässern. Die Umweltschutzkommission fördert in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bau und Planung die Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Gewässerbetten und Ufern. Die Baukommission fördert Massnahmen zur Verminderung des Meteorwasserabflusses in die Kanalisation. 8 Abfälle Durch Information der Bevölkerung und zielgerechten Massnahmen soll die Abfallmenge verringert werden. Die Umweltschutzkommission hat Kurse und Informationsveranstaltungen durchzuführen und den Erfolg der Massnahmen zu prüfen. Die Bevölkerung ist über die umweltgerechte Entsorgung der Abfälle zu orientieren. Die Umweltschutzkommission sorgt in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bau und Planung für eine umweltfreundliche Entsorgung der Abfälle, indem namentlich a) das Kompostieren gefördert wird b) wiederverwendbare bzw. wiederverwertbare Güter gesammelt und weitergeleitet werden c) Gartenabfälle separat gehäckselt oder abgeführt und der Kompostierung zugeführt werden.

Seite 5 von 6 9 Abfuhr und Sammelstellen Die Abteilung Bau und Planung organisiert die Kehrichtabfuhr für Abfälle aus Haushatungen und Gewerbe und richtet Sammelsteinen für besondere Abfälle ein. Die Grundlagen für die Abfallbeseitigung sind im Reglement über das Abfallwesen festgelegt. Dieses bildet einen integrierenden Bestandteil des Umweltschutzreglementes. 10 Verkehr Die Umweltschutzkommission prüft Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Die Umweltschutzkommission informiert über umweltgerechtes Verhalten im Verkehr. Planungskommission und Verkehrskommission setzen sich für benützerfreundliche und sichere Fuss- und Radwege ein. Die Planungskommission bzw. die Verkehrskommission unterbreitet den zuständigen Behörden Vorschläge für Verkehrsberuhigungsmassnahmen. 11 Naturschutz Die Umweltschutzkommission sorgt für das Schaffen und Erhalten von Lebensräumen für einheimische Flora und Fauna. Die Umweltschutzkommission unterbreitet Vorschläge für das Erstellen und den Unterhalt von naturnahen Grünanlagen bei gemeindeeigenen Bauten und Anlagen. Die Umweltschutzkommission ist für die Überwachung der Naturreservate und Schutzgebiete verantwortlich. Die Umweltschutzkommission sorgt für das Erstellen und periodisches Fortführen des Naturinventars. 12 Lärmschutz Die Baukommission und Planungskommission unterbreiten den zuständigen Behörden Vorschläge für bauliche und planerische Massnahmen des Lärmschutzes sowie für den Erlass von polizeilichen Lärmschutzvorschriften. Die Umweltschutzkommission gibt Empfehlungen ab über den möglichst störungsarmen Einsatz lärmerzeugender Geräte.

Seite 6 von 6 13 Verwendung von Stoffen und Schutz des Bodens Die Umweltschutzkommission informiert Bevölkerung, Verwaltung, Industrie und Gewerbe über die Verwendung von umweltgefährdenden Stoffen. Die Umweltschutzkommission orientiert über den Einsatz von Insektiziden, Fungiziden, Herbiziden und Düngemitteln sowie deren Ersatz durch alternative Methoden in der Landwirtschaft, in Gärten und entlang von Strassen. In gemeindeeigenen Anlagen und Bauten sind umweltfreundliche Stoffe zu verwenden. Die Abteilung Bau und Planung sorgt für einen zurückhaltenden Gebrauch von Taumitteln im Winter. 14 Energie Die Umweltschutzkommission fördert durch Information und Beratung die sparsame Verwendung von Energie. Die Umweltschutzkommission unterbreitet den zuständigen Behörden Vorschläge, wie bei gemeindeeigenen Bauten durch eine sparsame Raumheizung, durch Sanierungen und anderen Massnahmen Energie eingespart werden kann. Die Umweltschutzkommission macht Vorschläge wie alternative Energieträger und - techniken gefördert werden können. Die Umweltschutzkommission fördert durch Information und Beratung das energiesparende Bauen und Sanieren von bestehenden Gebäuden. 15 Schlussbestimmungen Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1991 in Kraft EINWOHNERGEMEINDE ZUCHWIL Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Ulrich Bucher Manfred Schaad Von der Gemeindeversammlung beschlossen am 17.12.1990