Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) Fachverkäufer Einzelhandel Gliederung Produktkennzeichnung B4 Produktkennzeichnung Autor: Gesetze Produktqualität... 2 EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau... 6 Kennzeichnung... 7 Prüfung... 9 Klassifizierung... 10 Normung... 14 Gütezeichen, Qualitätszeichen... 17 Öko-Gütezeichen, -Qualitätszeichen... 18 Herkunftszeichen... 19 Öko-Herkunftszeichen... 20 Marken... 21 Öko-Marken... 22 Prüfzeichen... 26 Standardisierung... 28
Gesetze Produktqualität Einführung: Handelsklassen, Qualitätsnormen und Gütevorschriften haben die Hauptaufgabe, allen am Warenverkehr Beteiligten Transparenz im Hinblick auf eine einheitliche Qualität von Produkten zu gewährleisten. Deshalb ist dieser Wirtschaftsbereich durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnung reguliert. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in den einzelnen Stufen des Handels wird durch amtliche (Gewerbeaufsicht) oder amtlich bestellte Kontrollorgane überwacht. Für die Kontrolle des größten Teils der Produkte sind Regierungspräsidien und der Wirtschaftskontrolldienst zuständig. 2
Gesetze Produktqualität Umfang und Geltungsbereich: Die Qualität, Kennzeichnung und Vermarktung von Produkten ist seitens des Gesetzgebers verbindlich festgelegt. Bei der Produktion und Vermarktung sind folgende Gesetze grundsätzlich zu beachten: EU-Verordnungen mit Gültigkeit in Ländern der Europäischen Union Bundesgesetze und -verordnungen mit Gültigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Landesgesetze und -verordnungen mit Gültigkeit innerhalb eines Bundeslandes Die Gesetze korrespondieren, das heißt, Gesetze mit niedrigerem Rang müssen mit Gesetzen des höheren Rechts einhergehen. 3
Gesetze Produktqualität Gesetzesbeispiele Europa: EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau EU-Verordnung zur Festsetzung der Qualitätsnormen für Möhren, Zitrusfrüchte sowie Tafeläpfel und -birnen EU-Verordnung zur Festlegung der Vermarktungsnormen für Blumenkohl/Karfiol und Artischocken Gesetzesbeispiele Bundesrepublik Deutschland: Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz Handelsklassengesetz Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch Rindfleischetikettierungsgesetz Verstöße: Verstöße gegen gesetzliche Regelungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet. 4
Gesetze Produktqualität Beispiel Tafeläpfel: Äpfel unterliegen entsprechenden Qualitätsnormen der EU-Verordnungen und bundesdeutscher Verordnungen. Darin sind allgemeingültig geregelt: Güte-/Handelsklassen Größensortierung Toleranzen Verpackungen und Aufmachung Kennzeichnung Der Hofverkauf und die Verarbeitung von Äpfeln sind von der Regelung ausgenommen. 5
EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Inhalt: Die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau regeln den Anbau, die Verarbeitung, den Import und die Vermarktung von Produkten aus ökologischem Landbau. Sie schützt den Verbraucher vor einer missbräuchlichen Nutzung der Bezeichnung Bio bzw. Öko durch unredliche Erzeuger und Vermarkter. Im Einzelnen gibt sie u. a. Folgendes vor: die Erzeugung von Produkten aus ökologischem Landbau muss bestimmte Anforderungen erfüllen (Düngung, Pflanzenschutz etc.) die Verarbeitung muss getrennt von konventionellen Produkten erfolgen die Einfuhr von Produkten aus ökol. Landbau muss nachvollziehbar erfolgen die Dokumentation des Warenflusses die Kontrollverfahren und Kontrollstellen die Kennzeichnung Darüber hinaus kommen für Öko-Produkte dieselben Regelungen wie für konventionelle Produkte zur Anwendung. 6
Kennzeichnung Begriff: Die Kennzeichnung bietet dem Kunden bzw. Verbraucher die Möglichkeit, sich über Inhalt und Eigenschaften eines Produkts zu informieren. Im Lebensmittelbereich gibt es je nach Produkt gesetzliche Regelungen für die Kennzeichnung von z. B. Verkehrsbezeichnung Hersteller Sorte Füllmenge Mindesthaltbarkeit Lagerhinweise Warenbeschaffenheit Inhaltsstoff- und Zutatenverzeichnis Genusstauglichkeitskennzeichen (z. B. Veterinärkontrollnummer) eventuell Gütezeichen Kontrollstelle 7
Kennzeichnung Beispiel Milchkennzeichnung: 1. Mindesthaltbarkeitsdatum 2. Zeitpunkt letzte Wärmebehandlung 3. Mindesthaltbarkeitshinweis 4. Milchsorte 5. Wärmebehandlungsverfahren 6. Fettgehaltsangabe 7. Homogenisierung 8. Füllmengenangabe 9. Genusstauglichkeitskennzeichen 10. Hersteller, Einfüller, Verkäufer 8
Prüfung Begriff: Die Prüfung als Grundlage der Vergabe von Kennzeichen erfolgt erstmalig und in regelmäßigen Abständen durch berechtigte Kontrollinstitutionen (zum Beispiel Labors) des Zeichengebers. Es werden nach Prüfung vergeben: Gütezeichen Qualitätszeichen Herkunftszeichen Markenzeichen in Lizenz standardisierte Kennzeichen Zur Nachvollziehbarkeit der Prüfung ist in der Regel eine Zulassungsnummer der Kontrollstelle (siehe oben) auf der Verpackung anzugeben. Dies ist bei staatlich standardisierten Kennzeichen wie den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gesetzlich festgelegt. 9
Klassifizierung Begriff: Die Klassifizierung von Waren ist in Gesetzen und Verordnungen einheitlich geregelt. Sie ist für Produzenten und Vermarkter zwingend anzuwenden. Handelsklassen und Qualitätsnormen kommen beispielsweise bei folgenden Warengruppen zur Anwendung: Obst und Gemüse Spargel und Kartoffeln Rind-, Schweine- und Schaffleisch Geflügelfleisch Eier 10
Klassifizierung Beispiel: Handelsklassen Äpfel Äpfel unterliegen entsprechenden Qualitätsnormen der EU-Verordnungen. Entsprechend sind festgelegt: Güte-/Handelsklassen Größensortierung Toleranzen (Güte, Größe) Gleichmäßigkeit Verpackungen und Aufmachung Kennzeichnung 11
Klassifizierung Beispiel Handelsklassen Äpfel: Handelsklasse Extra: sortentypisch in Form, Größe und Färbung; höchste Qualität; unverletzter Stiel; Fruchtfleisch frei von Mängeln Handelsklasse 1: leichte Fehler in Form, Entwicklung und Färbung; Fruchtfleisch frei von Mängeln; Schalenfehler und leichte, nicht verfärbte Druckstellen sind zulässig; Stiel darf fehlen Handelsklasse 2: fehlerhafte Form, Entwicklung und Färbung; Fruchtfleisch frei von Mängeln, Schalenfehler und leichte Druckstellen, die leicht verfärbt sein dürfen, sind zulässig Handelsklasse 3: zur Verarbeitung zu Saft, Apfelmus, Most etc. Größensortierung: Größensortierung nach höchstem Querdurchmesser (Zuordnung nach Handelsklassen) oder nach Gewicht 12
Klassifizierung Anwendung bei Öko-Produkten: Die Regelungen zur Klassifizierung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gelten auch für Produkte aus ökologischem Landbau. Beispiel Bio-Tomaten: 13
Normung Begriff: Normen geben für Gegenstände und Leistungen allgemeingültige Verfahren oder Rahmen vor, mit dem Ziel, zum Beispiel Arbeitsverfahren oder Produkteigenschaften zu vereinheitlichen. Beispiele sind: DIN-Normen: Deutsche Industrie Norm EN-Normen: Europäische Normen ISO-Norm: internationale Norm der International Standard Organisation Sie kommen häufig zur Anwendung bei technischen Verfahren, Festlegung von Größen und Maßen, Dokumentation von Arbeitsprozessen und bei der Qualitätssicherung. Die Zertifizierung erfolgt durch zugelassene Kontrollstellen (zum Beispiel TÜV). Die Prüfung wird bestätigt. Die Normenbezeichnung und das jeweilige Normenzeichen dürfen genutzt werden. 14
Normung Beispiel: Durch die ISO 9000-Zertifizierung von Krankenhäusern oder Kurkliniken gewinnt speziell diese Norm für Öko-Zulieferer an Bedeutung. So muss beispielsweise auch ein Bio-Fleischer, Bio-Bäcker oder Bio- Landwirt als Lieferant eines ISO-zertifizierten Krankenhauses nach ISO zertifizieren, da in der Norm eine lückenlose Kontrolle der Lieferkette nach ISO vorgegeben ist. Der Aufwand für eine solche Zertifizierung hält sich allerdings in Grenzen, da die Dokumentation der Zertifizierung nach EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gleichermaßen nutzbar ist. 15
Normung Öko-Norm: Mit dem Ziel, die Produkteigenschaften, -qualität und Kennzeichnung von Produkten aus ökologischem Anbau zu vereinheitlichen, erfüllen die EG-Rechts-vorschriften für den ökologischen Landbau den Anspruch einer Norm. Insbesondere kann die europaweite Vereinheitlichung von Richtlinien für die Erzeugung und Produktion, Vereinheitlichung von Richtlinien für die Dokumentation von Abläufen in Erzeugung und Verarbeitung, Vereinheitlichung von Richtlinien für die Einfuhr von Bio-Waren, fortlaufende Kontrolle und Zertifizierung, als Norm eingeordnet werden. Eine gemeinsame Zertifizierung nach ISO und EG- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kann bei mittleren Unternehmen sinnvoll sein, da aus beiden Normen Synergien entstehen können. 16 EU-Öko-Logo Logo des TÜV Süd für Zertifizierung nach DIN ISO 9001
Gütezeichen, Qualitätszeichen Begriff: Gütezeichen bzw. Qualitätszeichen werden von Verbraucherschutzorganisationen, staatlichen Stellen und Interessenvertretungen entwickelt und nach Prüfung für einzelne Produkte vergeben. Gütezeichen werden zusammen mit betrieblichen Warenzeichen bzw. Öko-Kennzeichen eingesetzt, um beim Kunden bzw. Verbraucher ein Vertrauensverhältnis zu schaffen. Beispiele sind: Das Gütezeichen für deutsche Markenbutter Das RAL-Gütezeichen des Deutsches Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Der Blaue Engel des Deutsches Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Gütezeichen Markenbutter Der Blaue Engel 17
Öko-Gütezeichen, -Qualitätszeichen Begriff: Analog zu konventionellen Gütezeichen bzw. Qualitätszeichen werden von privaten und staatlichen Stellen auch Öko-Gütezeichen eingeführt. Damit soll erreicht werden, das seitens des Verbrauchers das Vertrauen gleichermaßen in Öko-Produkte entsteht. Beispiele sind European Ecolabel Global Organic Textile Standard (GOTS) European Ecolabel Global Organic Textile Standard 18
Herkunftszeichen Begriff: Herkunftszeichen sind Zeichen, die auf eine lokale, regionale oder nationale Herkunft von Erzeugnissen hinweisen. In der Praxis tritt der Hinweis auf die Herkunft direkt als geografischer Name und indirekt durch ein Symbol, Bild oder Wort auf. Das so genannte HQZ (Herkunfts- und Qualitätszeichen) stellt dabei eine Mischform aus Herkunfts- und Gütezeichen dar. Es findet vor der Zeichenvergabe eine entsprechende Qualitätsprüfung statt. Beispiele sind: Geprüfte Qualität Bayern Obst vom Bodensee Geprüfte Qualität Bayern Obst vom Bodensee 19
Öko-Herkunftszeichen Begriff: Öko-Herkunftszeichen sind Zeichen, die auf eine lokale, regionale oder nationale Herkunft von Öko-Erzeugnissen hinweisen. In der Praxis tritt der Hinweis auf die Herkunft direkt als geografischer Namen und indirekt durch ein Symbol, Bild oder Wort auf. Die Initiative für diese Kennzeichnung geht in der Regel von den jeweiligen Bundesländern zur Stärkung des ökologischen Landbaus aus. Das HQZ ist auch mit Öko-Herkunftszeichen nach entsprechender Qualitätsprüfung kombinierbar. Beispiel: Öko-Qualität aus Bayern Öko-Qualität aus Bayern 20
Marken Begriff: Als Marken (früher Warenzeichen) können alle Zeichen, Abbildungen, Wörter, Buchstaben, Zahlen, Personennamen, Hörzeichen, Farben, Farbzusammenstellungen, dreidimensionale Gestaltungen (Form, Verpackung, sonstige Aufmachungen einer Ware) geschützt werden, die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. 3 Markengesetz). Die Marke darf nur vom Markeninhaber oder Lizenznehmern genutzt werden. Der Schutz der Marke soll verhindern, dass unredliche Wettbewerber unter der Marke Produkte anderer Güte vermarkten. Marken werden nach Überprüfung beim Deutschen Patentamt eingetragen. Es besteht eine Schutzfrist von zehn Jahren, die verlängert werden kann. 21
Öko-Marken Begriff: Öko-Marken sind Marken von Öko-Verbänden, Unternehmen und Erzeugergruppen, die Produkte aus ökologischem Landbau unter dieser Marke vertreiben. Ökologische Marken können wie folgt unterteilt werden: Marken von Erzeugergruppen Marken von Öko-Verbänden Bio-Eigenmarken von Unternehmen Der rechtliche Schutz besteht gleichermaßen nach dem Markengesetz, wenn die Marke beim Deutschen Patentamt eingetragen wurde. 22
Öko-Marken Deutsche Bio-Erzeugergruppen, Bio-Anbauverbände: Die Markenzeichen europäischer Öko-Anbauverbände unter www.allesoeko.net (> Kennzeichnung > Zeichen und Siegel) 23
Öko-Marken Markenbeispiele Bio-Eigenmarken: Handelsmarke Bezeichnung Vertrieb über Alnatura Alnatura-Märkte, Drogeriemärkte BioBio Bioprodukte für alle Netto, Plus Naturkind Gutes aus biologischer Landwirtschaft Tengelmann, Kaiser`s 24
Öko-Marken Markenprüfung: Die Nutzung einer Bio-Marke ist mit einer Prüfung des jeweiligen Produkts verbunden. Gleiches gilt für Eigenmarken von Lebensmittelkonzernen. Die Prüfungen werden fortlaufend wiederholt. Beispiele sind: Demeter: Erfüllung der strengen Richtlinien des Demeter-Bunds Bioland: Erfüllung der strengen Richtlinien des Bioland Verbands 25
Prüfzeichen Einführung: Prüfzeichen signalisieren dem Verbraucher, dass ein Produkt von einer anerkannten Prüfinstitution getestet und für sicher befunden wurde. Diese Tests sind in der Regel technischer Natur und werden regelmäßig wiederholt. Prüfzeichen werden von spezialisierten Prüfeinrichtungen vergeben. Die bekanntesten Beispiele sind: VDE e. V. Berufsgenossenschaften Getestet werden unter anderem Elektrogeräte Maschinen Werkzeuge Spielzeug 26
Prüfzeichen Prüfung Lebensmittel: Über die technische Prüfung hinaus werden auch Futter- und Lebensmittel geprüft. Dies wird zum Beispiel von folgenden Institutionen bzw. Unternehmen durchgeführt DLG e. V., QS Qualität und Sicherheit GmbH 27
Standardisierung Begriff: Die Festlegung von Standards dient der Vereinheitlichung von Produkten, Leistungen oder Prozessen. Ergebnis sind eine oder wenige Varianten, die mehr Transparenz ermöglichen. Bezogen auf die Kennzeichnung von Produkten bedeutet Standardisierung, dass ausgehend von einer Vielzahl unterschiedlicher Güte-, Qualitäts-, Herkunfts-, Waren-, Prüf- oder Bio-Zeichen ein einheitliches Zeichen eingeführt wird, das den Überblick verbessert und so für den Verbraucher neben mehr Transparenz und auch Vertrauen schafft. 28
Standardisierung Produkte aus ökologischem Anbau: Die Einführung des Öko-Siegels legte Standards hinsichtlich der Anforderungen an Produkte aus ökologischem Landbau fest. Diese Standards stimmen mit den Regelungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau überein, werden regelmäßig geprüft, bestätigt und sollen eine verstärkte Transparenz und Klarheit im Markt der Bio-Lebensmittel gewährleisten. Gleichermaßen sind die Richtlinien der großen Verbände (wie Demeter, Bioland) als Standards zur Vermeidung von Missbrauch und zum Nutzen des Verbrauchers einzuordnen. Informationen zu anderen Öko-Anbauverbänden unter www.oekolandbau.de 29