Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen



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Transkript:

4.7 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen Vom. Januar 009 (Stand. Januar 0) Die Schweizerischen Rheinhäfen, gestützt auf des Staatsvertrags über die Zusammenlegung der Rheinschifffahrtsdirektion Basel und der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft zu einer Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit unter dem Namen «Schweizerische Rheinhäfen», erlassen ) folgenden Gebührentarif ) : ) Prüfungen Anmeldungsgebühren: a. Grosses, Kleines, Sport- und Behördenpatent international und Hochrhein: 0.00 b. Radarpatent: 50.00 c. Streckenzeugnis: 0.00 d. Streckenerweiterung: 0.00 e. Nachprüfung aller Patente: 90.00 Personaldokumente: * a. Grosses, Kleines Patent (9 Fächer + ADNR): 600.00 b. Grosses Hochrheinpatent als Erstpatent (9 Fächer + ADNR): 600.00 c. * Bescheinigung Hochrhein: 00.00 d. Sportpatent international oder Hochrhein: 400.00 e. Behördenpatent international oder Hochrhein: 400.00 f. Radarpatent: 450.00 g. Streckenzeugnis: 0.00 h. *... i. *... j. Nachprüfung pro Fach: 60.00 k. Nachprüfung theoretischer Teil: 90.00 l. Nachprüfung Radarpatent theoretischer Teil: 60.00 m. Nachprüfung Radarpatent praktischer Teil: 50.00 ) Beschlossen am 4. Dezember 008 /. Januar 009 ) Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, vorbehalten bleiben Änderungen wegen der MWSt. ) Vom Regierungsrat BL und BS am. Januar 009 genehmigt. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 7.0

4.7 Ausweise und Dokumente Patente: a. Patentkarte (Erstmalige Ausstellung): 75.00 b. Patentkarte (Eintragung oder Verlängerung): 50.00 c. Bescheinigung Hochrhein: 75.00 d. Radarpatent: 75.00 e. Streckenzeugnis: 50.00 f. ADNR-Bescheinigung (Ausfertigung oder Ersatzausfertigung): 0.00 g. Bestätigung an Erstausstellende Behörde: 0.00 h. Ersatz Patent bei Verlust (inkl. Verlustanzeige): 50.00 i. Verlustanzeige (ohne Ausstellen Duplikat): 50.00 j. Dienstbuch ausstellen: 50.00 k. Gesuch um Bewilligung zur Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft: 50.00 l. Bestätigung und Eintrag Qualifikation Besatzungsmitglied: 40.00 m. Beglaubigung von Fahrten. Innerhalb Monate (pro Seite): 5.00. Innerhalb - 5 Monate (pro Seite): 0.00. Grundgebühr für Fahrten - 5 Monate: 0.00 n. Vermerk auf ärztlichem Zeugnis: 0.00 o. Bescheid zur Tauglichkeit: 0.00 Schiffsattest: a. Schiffsattest / Zweitschrift des Schiffsattests (inkl. Formular): 00.00 b. Vorläufiges Schiffsattest (inkl. Formular): 50.00 c. Verlängerung Schiffsattest ohne vorhergehende Untersuchung: 50.00 d. Verlängerung Schiffsattest mit vorhergehender Untersuchung: 00.00 e. Einträge im Schiffsattest pro Seite (Minimum Betrag 00.00): 50.00 Eichschein: a. Überprüfung der Angaben des Eichscheins: 00.00 b. Ausstellen eines Eichscheins, Ersatz- oder Doppeleichschein: 50.00 c. Änderung im Eichschein: 50.00 d. Verlängerung des Eichscheins: 00.00 e. *... 4 Zulassungszeugnis: a. Zulassungszeugnis / vorl. Zulassungszeugnis (inkl. Formular): 50.00 b. Verlängerung Gültigkeit Zulassungszeugnis: 50.00 c. Eintrag Zulassungszeugnis: 75.00 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 7.0

4.7 5 Weitere Schiffsdokumente: a. * Verlustanzeige (ohne Ausstellen Duplikat): 50.00 b. Bordbuch: 75.00 c. Bordbuch Bescheinigung: 0.00 d. Ölkontrollbuch: 40.00 e. * Bestätigungen von E-Plan/Dokument: 45.00 f. * Duplikat (Patent, Streckenzeugnis, Dienstbuch/Bordbuch Ausstellung): 00.00 g. * Duplikat (ADNR Ausweis, Tauglichkeitsbescheinigung, Ölbuch Ausstellung): 60.00 h. * Duplikat (Bordbuch Bescheinigung, Ärztliches Zeugnis): 40.00 Bescheinigungen und Bewilligungen Bescheinigungen und Bewilligungen: a. Bewilligung Kabinenschiffe Saison: 00.00 b. Bewilligung Kabinenschiffe Messen: 500.00 c. Bescheinigung Einzug Borddokument: 75.00 d. Bescheinigung Einbau/ Funktion Fahrtenschreiber: 75.00 e. Bescheinigung Einbau/ Funktion Radaranlage/ Wendeanzeiger: 75.00 f. Bewilligung Sondertransport (bei Abklärungen): 50.00 g. Bewilligung für Fahrten mit Überlängen/-breiten (Probefahrt): 50.00 h. Bescheinigung Anbringen Registerplakette inkl. Meldung an Schiffsregisteramt: 50.00 i. Bewilligung für verschiedene Veranstaltungen im Hafengebiet ) : 50.00 j. * Benützungsgebühr für Hafenallmend pro m²/tag:.0 k. Bewilligung einmaliger Personentransport: 50.00 l. Nachricht für die Binnenschiffahrt: 85.00 m. Schifffahrtspolizeiliche Anordnung: 85.00 n. Info (für Dritte): 85.00 o. Ausnahmebewilligung nach ADNR ) (bei Abklärungen): 50.00 p. Umschlagsbewilligungen nach ADNR ) : 50.00 q. Umpumpbewilligung flüssiger Güter nach ADNR 4) : gratis r. Parkkartenbewilligung: 0.00 s. Parkkartenbewilligung, Zusatz-/Zweitkarte bei Verlust: 60.00 t. * Bewilligung Entgasen: 50.00 u. * Sonderaufwand für Bewilligungen: nach Aufwand ) Nach. RheinSchPV zusätzlich Eigen-/Fremdkosten ) ADNR Nr..5 ) ADNR 7..4.8 4) ADNR 7..4.9 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 7.0

4 4.7 4 Hafen- und Liegegelder Allgemein: ) a. Platzgeld für Überschreiten der Liegefrist (pro T oder m³)/ Tag (mind. 00.00): 0.080 exkl. b. Platzgeld für Lager-, Werkstattschiffe, schwimmende Geräte (pro T oder m³)/ Tag: 0.0 exkl. c. Platzgeld für Kleinfahrzeuge/ Tag (max. 4 Tage): 5.00 exkl. d. Strombezüge ab Land/ kwh: nach Stromtarif exkl. e. Trinkwasser (Standrohr)/m: nach Trinkwassertarif exkl. f. Entsorgung von häuslichem Abwasser: nach Abwassertarif exkl. Kabinenschiffe: ) a. Bis 4 Std. pro Fahrgastbett Ankunftstag (mind. 9.70):.80 ) b. Ab 4 Std. pro Fahrgastbett Liegetag:.8 c. * Übernachtungszuschlag Hotelschiff pro Fahrgastbett Ankunfts- und Liegetag bei Messen und Veranstaltungen:.00 exkl. Tagesausflugsschiffe: a. Bis 4 Std. pauschal: 90.00 exkl. b. Bis 4 Std. pauschal: 60.00 exkl. c. Ab 4 Std./ je Std.: 5.00 exkl. 5 Schiffsregister Schiffsregister: a. Bescheinigung: 500.00 b. Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde: 0.00 c. Ausrüsterbescheinigung: 75.00 d. Rechtsberatung/ Std.: 50.00 e. Aufwand für zusätzlich benötigte Abklärungen: nach Aufwand 6 Bilgenentöler-/Ölwehrboot BIBO REGIO, Mehrzweckboot AT- TILA und Hafenboot BEIDI BASEL BIBO REGIO: a. Einsatz BIBO (inkl. Mann Besatzung) 4) : 588.00 b. Beiboot BIBO je Std.: 68.00 c. Leihgebühr leeres 00-l-Deckelfass: 00.00 d. Entsorgung ölhaltiges Wasser je m³: 80.00 ) Angebrochene Tage werden ganz berechnet. ) LIK vom Dezember 005 (Anpassungen alle Jahre gemäss Staatsvertrag ) ) Bis 007:.0 (mind. 7.5) 4) Falls ausserhalb Mo - Fr 06:00-0:00: 654.00 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 7.0

5 4.7 e. Waschwasser BIBO- Stundentarif (Leinen fest bis Leinen los) plus 80m: 80.00 ATTILA: a. Einsatz ATTILA (inkl. Mann Besatzung): 00.00 b. Einsatz mit Sprühanlage zusätzlich: 00.00 c. Einsatz mit Peileinrichtung zusätzlich: 00.00 BEIDI BASEL: a. Einsatz BEIDI BASEL (inkl. Mann Besatzung): 00.00 b. Einsatz mit Sprühanlage zusätzlich: 00.00 4 Allgemein: a. Diverses Verbrauchsmaterial: nach Aufwand b. Personaleinsatz/ Std.. Mitarbeiter Mo - Fr, 07:00-0:00: 67.00 exkl.. Einsatzleiter Mo - Fr, 07:00-0:00: 00.00 exkl.. Mitarbeiter Sa, 07:00-0:00: 8.75 exkl. 4. Einsatzleiter Sa, 07:00-0:00 ) : 5.00 exkl. 7 Schiffsuntersuchungskommission Schiffsuntersuchungskommission: a. Vorbereitungskosten. Pauschal pro Schiffsuntersuchung: 50.00. Falls Teiluntersuchung: 00.00 b. Grundgebühr. Schiffslänge bis 5m: 75.00. Schiffslänge über 5m: 00.00 c. Zeitaufwand Sachverständiger ) : 00.00 d. Sachverständiger Nautik mit Rheinpatent/ Std.: 50.00 e. Sachverständiger für Schiffsbau/ Schiffsmaschinenbau oder Elektrik: 90.00 f. Schlussbericht nach Zeitaufwand (Minimum): 00.00 g. Schlussbericht nach Zeitaufwand, bei Teiluntersuchung (Minimum): 50.00 h. Wegpauschale Schiffbauingenieur: 40.00 ) Alle übrigen Zeiten : Mitarbeiter: 00.50; Einsatzleiter: 50.00 ) Zuschläge Ausserhalb reguläre Arbeitszeiten Mo - Fr: 5%;Sa, So, Feiertage: 50% * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 7.0

6 4.7 8 Eichung von Binnenschiffen Eichaufnahme: a. Leer und Volleichung. Mo - Fr, 07:00 - :00 und :0-7:00: 45.00 exkl.. Mo - Fr, 04:0-07:00; :00 - :0 und 7:00 -:00: 50.00 exkl.. Sa, 04:0 - :00: 50.00 exkl. ) Eichung: a. Überprüfung Eichschein: 50.00 b. Neuvereichung nach Art. 4 der Anlage des Übereinkommens ) : 600.00 c. Neuvereichung nach Art. 5 der Anlage des Übereinkommens: 00.00 d. Erstmaliges Anbringen/Änderung Eichmarke: 50.00 e. Weiteres Anbringen/Änderung Eichmarke: 0.00 f. Mitteilung an «Zentralstelle Eichwesen» BAV: 50.00 9 Allgemeine Dienstleistungen und diverse Gebühren Allgemeine Dienstleistungen a. Einsatz Dienstauto und Material: 80.00. pro km:.00 b. Rapportkopien: nach Zeitaufwand c. Putztraktor/ Std.: 50.00 d. Einsatz Hafenölsperre klein: 80.00 exkl. e. Einsatz Hafenölsperre gross: 40.00 exkl. f. Einsatz Ölwehrbalken: 40.00 exkl. g. Dampfgerät/ Std.: 50.00 exkl. h. * Grundtaxe Alarmorganisation:. Kleines Ereignis: 00.00. Grosses Ereignis: 50.00 i. Arbeits- und Entgasungsbewilligung für Tanklager: 5.00 Wegentschädigung (Externe und SRH): a. Wegpauschale innerhalb Hafengebiet und Hafen Weil am Rhein: 0.00 b. Ausserhalb, je km:.00 Entsorgungsgebühr Kabinenschiffe gemäss Abfallübereinkommen ), Teil C: * a. Entsorgungsgebühr pro Fahrgastbett Ankunfts- und Liegetag:.90 exkl. 4 Diverse: a. Rechnungsstellung (schriftlich): 5.00 ) Anpassung an Personalrecht BL ) Internationales Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen (SR 0.747.0). ) Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 9. September 996 (Ratifikationsurkunde von der Schweiz am 6. Juli 998 hinterlegt). * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 7.0

7 4.7 b. Versandkosten und Drucksachen: nach Aufwand c. * Aufwand für zusätzlich benötigte Abklärungen: nach Aufwand d. * Fotobogen pro Seite: 0.00 0 Schlussbestimmungen Der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nummer 78 vom. Dezember 007 ) sowie der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Nummer 07/7/7 vom 0. November 007, Ziffer 4 und 5, werden aufgehoben. Der Anhang II zur Hafenordnung für die Rheinhäfen beider Basel vom 7./4. September 97 ) wird aufgehoben. Die Regierungen der Vertragskantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben diesen Gebührentarif genehmigt. Er ist zu publizieren und wird am. Januar 009 wirksam. ) GS 6.4, SGS 4.7 ) SGS 4. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 7.0

8 4.7 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit.0.009 0.0.009 Erlass Erstfassung GS 7.0.09.00 0.0.0 Abs. geändert GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs., lit. c. geändert GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs., lit. h. aufgehoben GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs., lit. i. aufgehoben GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs., lit. e. aufgehoben GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs. 5, lit. a. geändert GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs. 5, lit. e. geändert GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs. 5, lit. f. eingefügt GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs. 5, lit. g. eingefügt GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs. 5, lit. h. eingefügt GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs., lit. j. geändert GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs., lit. t. eingefügt GS 7.77.09.00 0.0.0 Abs., lit. u. eingefügt GS 7.77.09.00 0.0.0 4 Abs., lit. c. eingefügt GS 7.77.09.00 0.0.0 9 Abs., lit. h. geändert GS 7.77.09.00 0.0.0 9 Abs. geändert GS 7.77.09.00 0.0.0 9 Abs. 4, lit. c. geändert GS 7.77.09.00 0.0.0 9 Abs. 4, lit. d. eingefügt GS 7.77 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 7.0

9 4.7 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass.0.009 0.0.009 Erstfassung GS 7.0 Abs..09.00 0.0.0 geändert GS 7.77 Abs., lit. c..09.00 0.0.0 geändert GS 7.77 Abs., lit. h..09.00 0.0.0 aufgehoben GS 7.77 Abs., lit. i..09.00 0.0.0 aufgehoben GS 7.77 Abs., lit. e..09.00 0.0.0 aufgehoben GS 7.77 Abs. 5, lit. a..09.00 0.0.0 geändert GS 7.77 Abs. 5, lit. e..09.00 0.0.0 geändert GS 7.77 Abs. 5, lit. f..09.00 0.0.0 eingefügt GS 7.77 Abs. 5, lit. g..09.00 0.0.0 eingefügt GS 7.77 Abs. 5, lit. h..09.00 0.0.0 eingefügt GS 7.77 Abs., lit. j..09.00 0.0.0 geändert GS 7.77 Abs., lit. t..09.00 0.0.0 eingefügt GS 7.77 Abs., lit. u..09.00 0.0.0 eingefügt GS 7.77 4 Abs., lit. c..09.00 0.0.0 eingefügt GS 7.77 9 Abs., lit. h..09.00 0.0.0 geändert GS 7.77 9 Abs..09.00 0.0.0 geändert GS 7.77 9 Abs. 4, lit. c..09.00 0.0.0 geändert GS 7.77 9 Abs. 4, lit. d..09.00 0.0.0 eingefügt GS 7.77 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 7.0