Nutzung öffentlicher Flächen



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Transkript:

Richtlinien zum Sondernutzungskonzept Nutzung öffentlicher Flächen in der Stadt Ravensburg Teil 1: Gastronomie 1

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Hinweise und Regeln 3 2. Bewirtung im Freien 2.1 Grundsätzliches 4 2.2 Stühle, Tische, Bänke 6 2.3 Schirme 8 2.4 Pflanzkübel, Abtrennungen 10 2.5 Kundenstopper 12 2.6 weiteres Außenmobiliar 14 3. Antragsverfahren, Impressum 16 Gebührenübersicht Gastronomie Außenbestuhlung pro Saison (März bis Oktober): Marienplatz alle anderen Straßen 36,00 je m² Fläche 30,00 je m² Fläche 2

Richtlinien zum Sondernutzungskonzept 1 Allgemeine Hinweise und Regeln Ein großer Teil des urbanen Lebens spielt sich nicht in den Gebäuden, sondern im öffentlichen Raum ab. Hier mischen und überlagern sich Nutzungen wie auch Interessen. Um den Raum für jeden nutzbar zu halten, ist von allen Seiten eine zurückhaltende Bespielung gefragt. So kann auch der multifunktionale Anspruch, welcher auf dem öffentlichen Raum liegt, erfüllt werden: er vermittelt, ist Bühne, Laufsteg, luftiges Geschäft und Lokal u.v.a. in einem. Um diese Vielzahl von Nutzungen in Einklang zu bringen bedarf es nicht nur einer gewissen Ordnung, auch Übersichtlichkeit ist nötig - nicht zuletzt schafft diese Transparenz Sicherheit. Die Benutzung öffentlicher Straßen ist im Rahmen der jeweiligen Widmung der Straße und in den Grenzen der verkehrsrechtlichen Vorschriften erlaubt. Alles was über diesen Gemeingebrauch hinausgeht ist Sondernutzung und muss einzeln entschieden werden, wobei es sich stets um eine Ermessensentscheidung handelt. Alle Sondernutzungserlaubnisse werden immer unter Widerrufsvorbehalt und in der Regel zeitlich befristet erteilt. Die Sondernutzungserlaubnis enthält auch den Gebührenbescheid. Die Unterverpachtung von genehmigten Sondernutzungsfl ächen ist unzulässig, da die Flächen personenbezogen und unter Angabe des Nutzungszwecks vergeben werden. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld sowie einem Entzug der Sondernutzungserlaubnis geahndet werden. Bei allen Sondernutzungen ist eine Außenbeschallung grundsätzlich nicht zulässig. Flächen für Feuerwehr, Rettungsdienste, Lieferverkehr und ÖPNV, Fluchtwege, Gebäudezugänge sowie Brunnen sind freizuhalten. Auf Gehwegen ist eine Mindestdurchgangsbreite von 1,5 Metern für Fußgänger zu gewährleisten. 3

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Richtlinien zum Sondernutzungskonzept 2.1 Bewirtung im Freien: Grundsätzliches Bei der Bewirtung auf öffentlichen Flächen sind mehrere Punkte zu beachten, damit das Nebeneinander der verschiedenen Nutzungen des öffentlichen Raumes nicht leidet. Dauer: Bewirtungen im Freien werden saisonal, entsprechend der Gaststättenkonzession erlaubt und sind grundsätzlich nur bis 22 Uhr zulässig. Eine Verlängerung der Betriebszeiten von Sonntag bis Mittwoch bis längstens 23 Uhr sowie Donnerstag bis Samstag bis längstens 24 Uhr wird bei entsprechender nachbarschaftlicher Situation gewährt. Fläche: Generell wird die Außenfläche in der Breite durch die Gebäudefront der konzessionierten Räumlichkeiten begrenzt (siehe Plangrafik). Weitergehende Regelungen sind in Rücksprache mit der Stadt möglich. In der Tiefe richtet sich die Fläche nach den örtlichen Gegebenheiten. Maximale Freiausschankfl äche ist jedoch die Fläche des Gastraumes (außen nicht mehr als innen). Darüber hinaus: Die Benutzung der gegenüberliegenden Straßenseite ist im Regelfall nicht gestattet. Gebäudebreite = max. Außenfläche 5

6 Klassische Bierbänke - negativ Hochwertige Bänke - positiv

Richtlinien zum Sondernutzungskonzept 2.2 Bewirtung im Freien: Stühle, Tische, Bänke Die Gestaltung der Außenbestuhlung muss dem hochwertigen Charakter der Altstadt entsprechen. Flächen für Verkehr und Fußgänger sind freizuhalten. Flächen für die Feuerwehr müssen ebenfalls freigehalten werden. Vor der Anschaffung des Mobiliars muss eine Abstimmung mit der Stadt erfolgen. Stühle: Als Materialien sind Kunststoff-Gefl echtimitate, Holz und Metall möglich, die Farbigkeit sollte nur gedeckte oder naturfarben, in jedem Fall aber unifarben sein. Kunststoffbestuhlung nur im Einzelfall. Grelle Farben sind nicht erwünscht. Tische: Tische sind in hochwertigem Kunststoff, Holz und Metall möglich. Auch hier sind nur gedeckte oder Naturfarben gestattet. Tische in Form von Bistrotischen (mit hoher Platte) nur im Einzelfall. Bänke: Nicht zulässig sind Bierzeltgarnituren. Bänke in hochwertigen Materialien sind hingegen möglich (siehe Fotos links). Loungemöbel: In Absprache mit der Stadt sind auch Loungemöbel möglich. Flächen für Verkehr freihalten 7

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Richtlinien zum Sondernutzungskonzept 2.3 Bewirtung im Freien: Schirme Schirme verlängern nicht nur den Gastraum in den öffentlichen Raum, gut gestaltet werten sie das gesamte Straßenbild auf. Pavillons werden grundsätzlich nicht zugelassen. Formen, Material: Schirme sollen hell und leicht sein und nicht wie ein Dach wirken. Daher ist eine lichte Höhe von 2,20 Metern nicht zu unterschreiten. Markisen und Schirme ohne Volants (siehe Zeichnung) wirken leichter und werden daher bevorzugt. Markisen als bauliche Anlagen sind durch das Bauordnungsamt zu genehmigen. Farben, Bedruckung: Die Schirme sollten gestalterisch an die Fassaden angepasst werden und einfarbig sein, gedeckte Farbtöne werden bevorzugt. Werbeaufdrucke über das eigene Lokal hinaus (z.b. Getränkewerbung) sind nicht gestattet. Befestigung: Schirme sollten - soweit möglich - in Bodenhülsen aufgestellt werden. Hierfür ist eine Abstimmung mit der Stadt erforderlich. 2,20m Schirme besser ohne Volants 9

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Richtlinien zum Sondernutzungskonzept 2.4 Bewirtung im Freien: Pflanzkübel und Abtrennungen Pflanzen bringen Natur in die Stadt. Damit diese ein harmonisches Gesamtbild abgeben hier einige Anhaltspunkte für eine einheitliche Verwendung von Gefäßen und Bepfl anzung: Durchlässigkeit: Pflanzkübel sind Einzelobjekte und dürfen keine Mauer im öffentlichen Raum bilden, sondern sollen für Passanten durchquerbar bleiben. Windschutz, Zaunelemente und geschlossene Reihen von Pflanzkübeln sind nicht zulässig. Die Aufstellung muss innerhalb der genehmigten Flächen erfolgen. Für Fußgänger ist ein Streifen von mindestens 1,5 Metern freizuhalten. Materialien: auch hier sind qualitativ hochwertige Materialien wie Terracotta oder hochwertiger Kunststoff in Terracottaoptik, Naturstein, Metall oder Holz möglich. Grell wirkende oder glänzende Farben sind nicht gestattet. Pflanzen: Die Bepflanzung ist selbstverständlich in einem ordentlichen Zustand zu halten und bei Bedarf zurückzuschneiden. Giftige Pflanzen dürfen nicht verwendet werden. 1,5m 1,5m für Fußgänger freihalten 11

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Richtlinien zum Sondernutzungskonzept 2.5 Bewirtung im Freien: Kundenstopper Kundenstopper (Aufsteller) fi nden sich bei Außenbewirtung meist in Form von Aufstellern mit Informationen zu Tagesmenüs oder ähnlichem. Menge: Pro Lokal sind bis zu zwei Aufsteller zulässig. Diese dürfen nur innerhalb der Sondernutzungsfl äche aufgestellt werden. Größe: Die Aufsteller dürfen maximal DIN A0-Größe erreichen (ca. 1,2 x 0,8 Meter) und maximal 1,2 Meter hoch sein. Art und Qualität: Wichtig ist eine gestalterisch hochwertige Ausführung der Aufsteller. Kunststoffständer sind nicht erwünscht. 0,8m Gesamthöhe max. 1,2m Aufsteller höchstens 0,8 x 1,2 Meter 13

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Richtlinien zum Sondernutzungskonzept 2.6 Bewirtung im Freien: weiteres Außenmobiliar Über die hier genannten Möbel hinaus existieren noch eine Vielzahl anderer Elemente, die allerdings nicht alle verträglich im öffentlichen Raum aufzustellen sind. Allgemein gilt auch hier: Außenmobiliar sollte ein qualitativ hochwertiges Erscheinungsbild abgeben und ist unbedingt frühzeitig mit dem Ordnungsamt abzustimmen. nicht zulässig: sind Dinge wie Mobiltheken, Grillstationen, Kühl- und Gefriergeräte und ähnliches sowie Einweggeschirr (es darf nur Mehrweggeschirr verwendet werden). zulässig: ist ein kleines Sideboard für Geschirr und Besteck. Beleuchtung: Eine dezente, nicht blinkende Beleuchtung kann im Schirm untergebracht werden. Die Beleuchtung sollte nicht farbig sein. Heizen: Ravensburg ist ökologische Modellstadt. Es versteht sich von selbst, dass Heizstrahler, -pilze u. ä. nicht zugelassen werden. 15

3 Beratung, Anträge, Impressum: Beratung: Sollten Sie eine der hier beschriebenen Nutzungen planen, so lassen Sie sich frühzeitig von uns beraten. Dies hilft, nachträgliche Umplanungen zu vermeiden und es werden Ergebnisse erzielt, die den öffentlichen Raum und Ihre Nutzung gleichermaßen fördern. Antragsverfahren: Antragsformulare können Sie auf der Homepage der Stadt Ravensburg (www.ravensburg.de) herunterladen oder direkt beim Ordnungsamt der Stadt Ravensburg abholen. Den vollständig ausgefüllten Antrag sollten Sie zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen frühzeitig vor Saisonbeginn bei uns einreichen. Andernfalls können wir eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleisten. Sollte ein Besichtigungstermin nötig sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sind die Unterlagen zur Beurteilung der Situation ausreichend, erhalten Sie einen Bescheid mit der Sondernutzungsgenehmigung. Dieser kann mit Bedingungen und/oder Aufl agen versehen sein. Sollte die Sondernutzung nicht genehmigt werden können, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Impressum: Ordnungsamt, Kirchstraße 16, 88212 Ravensburg E-Mail: ordnungsamt@ravensburg.de Verkehrsbehörde: Gaststättenbehörde: Telefon (0751) 82-198 Telefon (0751) 82-285 Fax (0751) 82-60-198 www.ravensburg.de Mitwirkung, Fotos: Stadt Ravensburg, Stadtplanungsamt Stand: Januar 2015 16