Amtliche Bekanntmachungen



Ähnliche Dokumente
Amtliche Bekanntmachungen

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock

Örtliche Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau Finanzordnung

FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v.

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand )

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung

S a t z u n g. der Gemeinde Binnen. Geltungsbereich

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

Entschädigungsregelung für die Organmitglieder

1 Name und Sitz. 2 Zweck

Antrag auf beschlossene FS-Mittel

Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

Statuten in leichter Sprache

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Gemeinde Mutlangen Ostalbkreis

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Amtliche Bekanntmachungen

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

Bund Deutscher Radfahrer e. V.

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch-Oderland e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

1. Grundsatz. 2. Art der Förderung. 2.1 Die Förderung erfolgt durch

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Ordnung über Reisekostenvergütung des Bistums Trier

T O RS T E N W E I G E LT Referat für Finanzen weigelt@asta-uhh.de Tel.: 040 / Fax: 040 /

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom )

Auszug aus Gesellschaftsvertrag

Vergütungen für Übungsleiter,Trainer, Helfer und Schiedsrichter im MTV Elze

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom i.d.f. der 1. Änderung vom

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin. Reisekostenordnung

Erklärung Antrag für Ausgaben

Amtliche Bekanntmachungen

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

Satzung. des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die. Schülerbeförderung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Das neue Reisekostenrecht 2014

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Textgegenüberstellung

Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel ( 161 Hessisches Schulgesetz)

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

Arbeitsgruppen innerhalb der Website FINSOZ e.v.

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 13/2015

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Beitrags- und Mitarbeitsordnung

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Transkript:

Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64019 29.04.2009 Reisekostenordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Münster vom 01.07.2004 in der Fassung vom 11.12.2008 Nr. 48/2009 Seite 332-336

Fachhochschule Münster Die Studierendenschaft REISEKOSTENORDNUNG DER STUDIERENDENSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE MÜNSTER VOM 01.07.2004 in der Fassung vom 11.12.2008 Aufgrund des 5 55 der Finanzordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Münster vom 1. Juli 2004 in der Fassung vom 09. April 2008 hat das Studierendenparlament folgende Änderung der Reisekostenordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Münster vom 01. Juli 2004 beschlossen :

Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Allgemeines 1 Bezug und Zweck 2 Geltungsbereich 3 Übergeordnete Bestimmungen Zweiter Abschnitt: Reisekosten 4 Genehmigung von Reisen 5 Vorschuss 6 Abrechnung 7 Erstattungsfahige Reisekosten 8 Tagungs- und Übernachtungskosten Dritter Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmung 9 Änderungen dieser Ordnung 10 Veröffentlichung I I lnkrafttreten

Erster Abschnitt: Allgemeines Bezug und Zweck Gemäß der Finanzordnung der Studierendenschaft Fachhochschule Münster erlässt das Studierendenparlament der Fachhochschule Münster diese Ordnung, welche Bestandteil der Finanzordnung ist. Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Studierendenschaft der Fachhochschule Münster. Übergeordnete Bestimmungen Dieser Ordnung übergeordnet ist die Finanzordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Münster. Zweiter Abschnitt: Reisekosten Genehmigung von Reisen Dienstreisen im Auftrag des AStA bedürfen der Genehmigung eines Mitglieds des AStA- Vorstandes. Dienstreisen von Fachschaftsvertreterinnen I Fachschaftsvertretern bedürfen der Genehmigung durch den Fachschaftsrat. Sofern keine Selbstbewirtschaftung der Fachschaft vorliegt, müssen diese Reise außerdem von der Finanzreferentin I dem Finanzreferenten des AStA bestätigt werden. Arbeitstreffen im Auftrag von Organen der Studierendenschaft gelten als Dienstreisen. Vorschuss Wird eine Reise entsprechend 5 4 genehmigt, so kann nach den Vorschriften dieser Ordnung ein Vorschuss gezahlt werden. Ein Vorschuss kann in der Regel dann gezahlt werden, wenn die Fahrtkosten pro Person 100 Euro übersteigt. Abrechnung Jede Dienstreise soll innerhalb von 30 Tagen, spätestens jedoch zum 31. Dezember, nach der Rückkehr nach Münster oder Steinfurt mit der Geschäftsführung des AStA bzw. dem Finanzreferenten I der Finanzreferentin der jeweiligen Fachschaft abgerechnet werden. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Die Finanzreferentin I der Finanzreferent kann geleistete Vorauszahlungen zurückfordern. Bei Stellung eines Antrages auf Reisekostenerstattung sind die vorgefertigten Formulare zu nutzen. Dem Antrag sind folgende Originalbelege beizufügen: a. für die Fahrkosten, b. ggfs. Tagungsgebühren, sofern nicht schon vorher bezahlt, C. für Sonderausgaben, Erstattungsfahige Reisekosten Als Reisekosten werden erstattet: a. Der Eisenbahnfahrpreis 2. Klasse, zuzüglich der erforderlichen Zuschläge. b. Kosten für die Benutzung der 1. Klasse, eines Liegewagens oder Schlafwagens, sowie Flugkosten werden nur erstattet, wenn dadurch höhere Ausgaben am Tagungs- und Übernachtungskosten vermieden werden oder ein Beschluss des Studierendenparlaments vorliegt. Fahrpreisermäßigungen sind ggfs. in Anspruch zu nehmen. Die Anschaffung von,,bahncardsu wird in Absprache mit dem Finanzreferat genehmigt. Die Bahnfahrten innerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets werden nicht erstattet. Ausgenommen sind Bahnfahrten, die über das Gebiet des Semestertickets hinaus führen und Bahnfahrten die in einem angemessenen Zeitraum ohne zuschlagspflichtige Züge nicht durchgeführt werden können. Die Finanzreferentin I der Finanzreferent erteilen auf Anfrage entsprechende Ausnahmegenehmigungen. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs werden folgende Kosten erstattet: a. Bei Fahrten von einer oder zwei Personen werden 0,25 Eurol km erstattet. b. Bei Fahrten von drei oder mehr Personen werden 0,30 Eurol km erstattet.

(6) Kosten, die durch die Benutzung örtlicher Nahverkehrsmittel entstehen, werden nur dann erstattet, wenn sie außerhalb des Semesterticketbereichs liegen. (7) Fahrten mit einem Taxi werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Ausnahmegenehmigungen erteilt die Finanzreferentin / der Finanzreferent. 8 Tagungs- und Übernachtungskosten (1) Tagungsgelder / -gebühren werden nach Vorlage von Belegen erstattet. (2) Übernachtungskosten werden nach Vorlage von Belegen erstattet. Für jede Übernachtung ist die günstigste Methode zu wählen. Bei Übernachtungen in Münster werden keine Übernachtungskosten erstattet. Dritter Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmung 9 Änderungen dieser Ordnung (1 ) Als eine Änderung dieser Ordnung ist sowohl die Änderung des Wortlauts als auch des Inhalts, die Aufhebung und Ergänzung anzusehen. (2) Zur Änderung dieser Ordnung bedarf es einer Mehrheit von Zweidritteln der satzungsgemäßen Mitglieder des Studierendenparlaments. 10 Veröffentlichung (1) Diese Reisekostenordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Münster ist in der vom Studierendenparlament beschlossenen Form nach Beschluss unverzüglich dem Rektorat der Fachhochschule Münster vorzulegen. (2) Diese Reisekostenordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Münster ist in der vom Studierendenparlament beschlossenen Form nach der amtlichen Bekanntmachung der Fachhochschule Münster unverzüglich durch Aushang in den Räumlichkeiten des AStA bekannt zu machen. (3) Jedem Mitglied der Studierendenschaft der Fachhochschule Münster ist auf Wunsch ein Exemplar dieser Reisekostenordnung der Studierendenschaft auszuhändigen. Hierbei ist die zur Verfügungstellung in digitaler Form ausreichend. 5 11 lnkrafttreten Diese Reisekostenordnung der Studierendenschaft tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung durch die Fachhochschule Münster in Kraft. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Studierendenparlaments der Fachhochschule Münster vom 11. Dezember 2008 und der Genehmigung durch das Präsidium vom 21.01.2009. Münster, den 27.04.2009 Mareike Richter Präsidentin des Studierendenparlaments der Fachhochschule Münster