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Transkript:

8669/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 8669/J XXIV. GP Eingelangt am 24.05.2011 ANFRAGE der Abgeordneten Jannach und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Gesundheit betreffend der Zoonose Q-Fieber, ausgelöst durch Coxiella burnetii und des aktuellen Falles in Kärnten Q-Fieber wird umgangssprachlich auch als Ziegengrippe bezeichnet. Das Q-Fieber wird durch das Bakterium Coxiella burnetii ausgelöst, welches als so genannte Dauerform (Sporen) z.b. in Staub, auf Heu oder auf Wolle jahrelang überleben und infektiös bleiben kann Die Krankheitserreger sind weltweit verbreitet und kommen insbesondere bei Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen vor, allerdings können auch Wild- und Haustiere - wie z.b. Rehe, Füchse, Katzen und Hunde - betroffen sein. Eine Übertragung auf den Menschen ist unter anderem durch Zecken möglich. Öfters allerdings erfolgt eine direkte Übertragung der Erreger von infizierten Tieren auf den Menschen, insbesondere bei engem Kontakt zu Schafen oder Ziegen. Die Ansteckung erfolgt durch das Einatmen infektiösen Staubes (z. B. getrockneter Kot) oder, allerdings seltener, durch den Verzehr infizierter Rohmilch oder kontaminierten Rohkäses. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch durch normale Kontakte ist nicht möglich, allerdings jedoch eine Infektion über gespendetes Blut oder Knochenmark. (Quelle: www.medizininfo.de) Besonders erschreckend sind im Zusammenhang mit Q-Fieber Berichte aus den Niederlanden, wo allein im Jahr 2009 mehr als 2.300 Menschen an von Coxiella burnetti verursachtem Q-Fieber erkrankten und sechs Menschen an den Folgen sogar gestorben sind. Das deutsche Robert-Koch-Institut stellt zum Q-Fieber fest: Gefährdet sind insbesondere Personen, die engen Umgang mit Tieren haben, z.b. Schlachter, Tierfellverarbeiter, Tierhalter und veterinärmedizinisches Personal. Es besteht auch eine Gefährdung für Laborpersonal, die durch Laborinfektionen belegt ist. Q-Fieber- Kleinraumepidemien treten vor allem in ländlichen Gebieten oder Randlagen der Städte auf. Durch die Möglichkeit einer Übertragung auf dem Luftweg über weite Distanzen (s. Infektionsweg) kann bei Ausbrüchen in Tierpopulationen auch die Bevölkerung in der Umgebung gefährdet sein.menschliche Infektionen durch Inhalation von Staub, der C. burnetii enthält, wurden bis zu 2 km entfernt von infizierten Tierherden verzeichnet. Bei der indirekten Übertragung über längere

2 von 6 8669/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) Strecken spielt auch kontaminierte Kleidung eine Rolle Die akute Infektion beginnt meist mit hohem Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen und ausgeprägten Stirnkopfschmerzen. Im weiteren Verlauf kann eine interstitielle Pneumonie oder eine Hepatitis auftreten. Seltener kommt es zur Myokarditis bzw. Perikarditis oder zur Meningoenzephalitis. Bei Infektionen oder reaktivierten Erkrankungen in der Schwangerschaft kann es zum Abort oder zur Frühgeburt kommen. Das Risiko für einen Abort scheint bei einer Primärinfektion im 1. Trimenon besonders hoch zu sein: Im Rahmen einer französischen Studie wurde eine kleine Gruppe von sieben schwangeren Frauen nachverfolgt, die während des 1. Trimenons an Q-Fieber erkrankten. Bei allen kam es danach zum Abort.In etwa 1 % aller Infektionen entsteht eine chronische Infektion. Der Erreger kann in vielen Organen persistieren. Die häufigste Organmanifestation ist die Q-Fieber-Endokarditis, die aber fast nur bei vorbestehender Herzklappenerkrankung oder bei Immunsuppression entsteht. Das Risiko der Entwicklung einer Q-Fieber-Endokarditis bei vorbestehendem Vitium oder Herzklappenprothese wird auf 39% geschätzt. Eine Endokarditis kann 6 Monate bis zu 10 Jahre und länger nach der Primärinfektion entstehen. In seltenen Fällen kann es zu chronischen Knochen-, Lungen- und Leber- Infektionen kommen. Besonders auch Primärinfektionen während der Schwangerschaft können zu chronischen Infektionen führen. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt zudem eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen gegen den Ausbruch und die Verbreitung von Coxiella burnetii: Voraussetzung für die Maßnahmen der Verhütung und Bekämpfung dieser Infektion beim Menschen ist das rechtzeitige Erkennen von Infektionen bei Nutztieren. Eine erfolgreiche Prävention muss direkte Kontakte zu infizierten Tieren oder von ihnen ausgehende Kontaminationen ausschließen Einige wichtige auf Praxiserfahrungen beruhende Empfehlungen zur Bekämpfung von Q-Fieber- Ausbrüchen sind: Die Kontamination der Umgebung mit Geburtsprodukten von infizierten Tieren sollte minimiert werden, um eine Luftübertragung der hoch infektiösen Materialien zu verhindern. Das Ablammen oder -kalben sollte in ausreichender Entfernung von der Wohnbebauung, in geschlossenen Ställen und möglichst in getrennten Boxen stattfinden. Die Muttertiere und die neu geborenen Lämmer dürfen frühestens 14 Tage nach der Geburt aus den Ställen gebracht werden. Die Nachgeburten und Totgeburten sollten in geschlossenen, flüssigkeitsundurchlässigen Behältnissen gesammelt und durch Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt werden... Keine Tiere im letzten Trächtigkeitsdrittel ausstellen Vorherige zeckenwirksame Ektoparasitenbehandlung der auszustellenden Tiere Nur zeckenfreie, saubere Schafe (frei von Zeckenkot) ausstellen In "Streichel-Zoos" sollten die dort gehaltenen Schafe wegen des engen Kontakts jährlich serologisch auf AK gegen C. burnetii untersucht werden. Tiere, die auf Ausstellungen oder durch Besuchergruppen zu einem erhöhten Maß direkten Kontakt zur Allgemeinbevölkerung haben, sollten vorher serologisch auf C. burnetii getestet werden.

8669/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 3 von 6 Die Stallungen sollten desinfiziert werden (10 20%ige Chlorkalklösung, 1%ige Lysol-Lösung oder 5%ige Wasserstoffsuperoxid-Lösung). Die Exposition gegenüber infektiösem Staub aus dem Schaffell (getrockneter Zeckenkot) kann durch Scheren minimiert werden. Das Scheren der Schafe sollte möglichst nur außerhalb von Wohngebieten und immer in geschlossenen Räumen erfolgen. Die Personen, die sich bei diesen Arbeiten in den Ställen aufhalten, müssen dabei eine Schutzmaske gegen Staub tragen. Die Wolle muss bis zum Abtransport in geschlossenen Räumen gelagert werden. Eine Akarizidbehandlung (Zeckenbad) der Schafe stellt eine prophylaktische Maßnahme dar und ist i.d.r. nicht geeignet, die aktuelle Situation zu beeinflussen; sie ist in folgenden Situationen einzusetzen: vor der Zeckenbefallssaison in Herden, von denen mutmaßlich eine Infektion ausging, vor der Zeckenbefallssaison bei Herden in den bekannten Dermacentor-Biotopen. In Gebieten mit einer Zunahme der Q-Fieber-Erkrankungen sollte eine systematische Erfassung der Durchseuchung der Tierherden angestrebt werden. In Gebieten mit einer Zunahme der Q-Fieber-Erkrankungen ist die systematische Untersuchung von Nachgeburten bzw. Totgeburten bei Schafherden beziehungsweise Rinderherden zu empfehlen. Sogar die AGES berichtet auf ihrer Homepage zu Q-Fieber: Der Mensch steckt sich meist durch Einatmen von Coxiella-hältigen Aerosolen (Schwebeteilchen) an. In den Niederlanden und in Deutschland wurden Ausbrüche in Wohnsiedlungen beobachtet, die mehr als einen Kilometer von infizierten Tierherden entfernt waren. Ansteckung durch Genuss roher Milch infizierter Tiere wurde vereinzelt belegt. Ansteckungen von Mensch zu Mensch kommen praktisch nicht vor. Seit dem Jahr 2000 werden Ausbrüche von Q-Fieber-Epidemien beim Menschen in Deutschland und in den Niederlanden beobachtet. Umstellungen in der Schaf- und Ziegenhaltung mit gestiegenen Tierzahlen sollen diese Ausbrüche erklären. Da Impfstoffe für Mensch und Tier derzeit nicht zur Verfügung stehen, werden infizierte Herden die in Zusammenhängen mit Erkrankungen bei Menschen stehen, oft eliminiert. In Österreich ist Q-Fieber auch beim Tier nicht anzeige- und meldepflichtig. Untersuchungen zum indirekten bzw. direkten Erregernachweis werden aufgrund eines klinischen Verdachts auf Wunsch des Einsenders durchgeführt. In den Jahren 2008 und 2009 wurde in der AGES bei 4 Rindern und 3 Ziegen der Erreger/die Krankheit nachgewiesen. In Kärnten ist am Betrieb Jakobitsch, Gemeinde St. Andrä/Lavanttal, zumindest seit Juli 2010 eine Infektion des Schafbestandes mit Q-Fieber (verursacht durch Coxiella burnetii) durch veterinärmedizinische Untersuchungen nachgewiesen. Coxiella burnetii ist auf Tiere und Menschen übertragbar und schwer bis gar nicht medizinisch behandelbar. Dadurch ergibt sich nicht nur eine akute Gefährdung des Schafbestandes des betroffenen Betriebes sondern auch anderer landwirtschaftlicher

4 von 6 8669/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) Betriebe mit Tierhaltung. Besonders gefährlich ist der Umstand, dass die Infektionskrankheit auch auf Menschen übertragbar ist und diese über diese Infektion informiert und raschest geschützt werden müssen. Menschen können daran wie in den Niederlanden akut aber auch chronisch erkranken und im schlimmsten Fall daran sogar sterben. In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende Anfrage 1. Wie viele Fälle von Q-Fieber bei Wiederkäuern verursacht durch Coxiella burnetii gab es in den letzten Jahren in Österreich bzw. gibt es aktuell und wo traten diese Fälle auf? 2. Warum ist diese schwer zu bekämpfende, leicht (auch auf Menschen!!!) übertragbare Krankheit bei Wiederkäuern in Österreich nicht anzeige- bzw. meldepflichtig? 3. In den Niederlanden sind bis zum Jahr 2009 bereits sechs Personen am Erreger Coxiella burnetii gestorben. Welche Maßnahmen setzt ihr Ministerium gegen die Verbreitung dieser sogar für Menschen gefährlichen Seuche? 4. Warum ist Q-Fieber verursacht durch Coxiella burnetii in Österreich keine anzeige- bzw. meldepflichtige Tierseuche? 5. Gibt es einen in Österreich zugelassenen und wirksamen Impfstoff gegen das Q-Fieber? 6. Ist der Impfstoff, der in Deutschland nicht zugelassen ist, in Österreich erhältlich? 7. Gibt es regelmäßige Untersuchungen dieser Krankheit in Österreich? 8. Welche Behandlungsmethoden werden von Seiten des Bundes / Landes gegen die Krankheit vorgeschlagen? 9. Gibt es eine Importsperre für Tiere mit dieser Erkrankung? 10. Gibt es verpflichtende Untersuchungen beim Import von Schafen bzw. Ziegen aus den Niederlanden oder Deutschland auf Coxiella burnetii? 11. Wenn nein: Warum nicht?

8669/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 5 von 6 12. Gibt es eine Importsperre für Fleisch, Milch, Käse, Wolle, etc. von infizierten Tieren? 13. In zehn Blutproben von Schafen vom Betrieb Jakobitsch, Gemeinde St. Andrä/Lavanttal wurde vom Institut für verterinärmedizinische Untersuchungen Mödling (Befund vom 20. Juli 2010) Coxiella burnetii festgestellt. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung dieser hoch ansteckenden Krankheit im Betrieb Jakobitsch wurden seitens ihres Ministeriums unternommen? 14. Laut Angaben des Betriebs Jakobitsch treten seit Ende 2004 (!) Verendungen und Totgeburten bei Schafen in großem Ausmaß auf. Wie viele ungeklärte Verendungen bzw. Totgeburten gab es seit 2004 an diesem Betrieb tatsächlich? 15. Nach Angaben des Betriebes Jakobitsch wurden viele verendete bzw. tot geborene Schafe in die Landesanstalt für veterinär-medizinische Untersuchungen nach Klagenfurt zur Untersuchung gebracht. Wie viele Tiere des betroffenen Betriebes sind tatsächlich seit 2004 zur Untersuchung nach Klagenfurt gebracht worden? 16. Welche Ergebnisse ergaben die Untersuchungen von der Landesanstalt für veterinär-medizinische Untersuchungen in Klagenfurt bei den Schafen des betroffenen Betriebes? 17. Hat man in der Landesanstalt für veterinär-medizinische Untersuchungen in Klagenfurt auf Coxiella burnetii untersucht? 18. Wenn nein, warum nicht? 19. Warum stellte erst das Institut für veterinär-medizinische Untersuchungen in Mödling Q-Fieber (Coxiella burnetii) bei den Tieren des Betriebes Jakobitsch fest und nicht schon die Untersuchungsanstalt in Klagenfurt? 20. Der Erreger Coxiella burnetii ist über mehrere Kilometer durch Wind übertragbar und für Menschen (vor allem auch Schwangere) gefährlich. Wurde die betroffene Bevölkerung im Umkreis des Betriebes und den Weiden der Schafe über die Q-Fieber-Erkrankung der Schafe informiert? 21. Wenn ja, wie? 22. Wenn nein, warum nicht? 23. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung hat ihr Ministerium bisher unternommen? 24. Warum setzt man die Bevölkerung in den Gemeinden St. Andrä, Wolfsberg und St. Georgen wissentlich einer Gefährdung durch die infizierten Schafe des Betriebes Jakobitsch aus?

6 von 6 8669/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 25. Können die Tiere aus dem Betrieb Jakobitsch derzeit (zum Zeitpunkt der Anfrage) trotz Infektion gehandelt oder verkauft werden oder in die Nahrungskette gelangen? 26. Wenn ja: Auf welchen Betrieben befinden sich Tiere aus dem Betrieb Jakobitsch? 27. Wurden Tiere aus dem Betrieb geschlachtet und der Nahrungskette zugeführt? 28. Wenn ja: Wurden diese geschlachteten Tiere auf eine Coxiella-Infektion untersucht? 29. Der Betrieb Jakobitsch hält Schafe in drei Gemeinden (Wolfsberg, St. Andrä und St. Georgen im Lavanttal). Sehen Sie als Minister eine Gefahr einer größeren Verbreitung von Q-Fieber bei Tieren (Rinder, Ziegen, Schafe, Rehe und andere Wildtiere sowie Haustiere) und was unternehmen Sie, bzw. haben Sie dagegen bisher unternommen? 30. Mit welchen Medikamenten wurden bzw. werden die Tiere des Betriebes Jakobitsch behandelt und welche Ergebnisse erbrachte die Behandlung? 31. Im Merkblatt des Tiergesundheitsdienstes Kärnten wird eine Einschränkung des Personen- und Tierverkehrs zur Eindämmung der Infektion und zur Minimierung des Risikos für Menschen gefordert. Was wurde seitens ihres Ministeriums bzw. der zuständigen Behörden in Kärnten unternommen, um das Risiko für Menschen zu minimieren? 32. Wurde die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg und die Gemeinde St. Andrä im Lavanttal über die Vorkommnisse am Betrieb Jakobitsch informiert? 33. Wenn nein: Warum nicht? 34. Wurden die Gemeinden Wolfsberg und St. Georgen im Lavanttal, in den Tiere des Betriebes Jakobitsch gehalten wurden und werden, von der Infektion der Tiere mit Q-Fieber (verursacht durch Coxiella brunetii) informiert? 35. Wenn nein: Warum nicht? 36. Gibt es eine Entschädigung für den Landwirt, dem durch das offensichtliche Nicht-Erkennen der Coxiella-Infektion der zuständigen Untersuchungsanstalt ein existenzbedrohender Schaden entstanden ist?