Wegleitung für Bestattungen Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist bedeutet das für die nächsten Angehörigen eine schwierige Situation. Man empfindet Trauer und Schmerz und trotzdem müssen rasch viele Dinge erledigt werden. Das Bestattungsamt gibt in allen Bestattungsangelegenheiten kostenlos Auskunft. Beinahe alles, was mit einer Abdankung, Bestattung oder Überführung zusammenhängt, wird vom Bestattungsamt in Zusammenarbeit mit den religiösen Körperschaften organisiert. Grundlage dieser Wegleitung ist das Bestattungs- und Friedhofsreglement der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf vom 1. Januar 2005. 1. Vorgehen in Todesfall A) Ein Todesfall tritt zu Hause ein: Informieren Sie den Hausarzt, resp. denjenigen Arzt, der Notfalldienst leistet. Benachrichtigen Sie das Bestattungsunternehmen Peter Thalmann in Zihlschlacht, Tel. 071 422 44 82, sobald Sie bereit sind, dass die verstorbene Person eingesargt und im Katafalk aufgebahrt wird. Anschliessend sprechen Sie so bald als möglich beim Bestattungsamt vor. Falls Sie Fragen haben, welche dieses Merkblatt nicht beantwortet, erreichen Sie uns während den Bürozeiten unter der Nummer 058 346 05 11. Am Wochenende sind wir über das Natel 079 613 31 74 erreichbar. B) Ein Todesfall tritt im Spital oder in einem Heim ein: Setzen Sie sich mit dem Portier oder mit der Heim- oder Spitalverwaltung in Verbindung. In der Regel haben diese bereits mit dem zuständigen Zivilstandsamt oder Bestattungsamt Kontakt aufgenommen. Anschliessen sprechen Sie bitte so bald als möglich während den Bürozeiten persönlich beim Bestattungsamt vor. C) Ein Todesfall tritt irgendwo in der Schweiz oder im Ausland ein: Ziehen Sie einen Arzt bei. Versuchen Sie anschliessend telefonischen Kontakt mit dem Bestattungsamt aufzunehmen. Im Ausland empfiehlt es sich, die nächstgelegene schweizerische Botschaft zu informieren. D) Seelsorgerliche Begleitung Sie haben die Möglichkeit, einen Pfarrer um seine Begleitung und seelsorgerliche Unterstützung anzufragen. Das evangelische und katholische Pfarramt erreichen Sie wie folgt: Katholisches Pfarramt 071 422 51 79 Evangelisches Pfarramt 071 422 13 66 Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bestattungsamt, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht 1
2. Organisation Wir bitten Sie, nichts zu organisieren, ohne mit dem Bestattungsamt das weitere Vorgehen besprochen zu haben. Wo immer möglich, helfen wir Ihnen, sämtliche notwendigen Vorkehrungen in die Wege zu leiten. Den Angehörigen verbleiben in der Regel folgende Besorgungen: - Besprechung der Art der Beisetzung (Erdbestattung oder Feuerbestattung/Kremation Urnengrab oder Urnengemeinschaftsgrab) - Formulierung, Aufgabe und Versand der privaten Todesanzeigen sowie der Leidzirkulare - Bestellen von allfälligem Trauerschmuck - Reservation des Leidmahls und Schreiben der Einladungen - Absprache mit der zuständigen religiösen Körperschaft betreffend der Gestaltung der Bestattungsfeier 3. Anordnung der Abdankung und Bestattung Der Zeitpunkt der Bestattungsfeier wird im Einvernehmen mit den Angehörigen und den zuständigen religiösen Körperschaften vom Bestattungsamt festgesetzt. Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen. Die Abdankungen finden in der Regel zu folgenden Zeiten statt, von Montag bis Freitag: Katholisch Evangelisch morgens um 10.00 Uhr nachmittags um 14.00 Uhr Findet eine Feuerbestattung statt, kann auf Wunsch die Aschenurne den Angehörigen überlassen werden. Für Einwohner der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf wird eine amtliche Todesanzeige mit Angabe des Datums der Abdankung veröffentlicht. Auf Wunsch der Angehörigen wird diese Anzeige erst nach der Abdankung publiziert. 4. Einsargen Das Einsargen besorgt im Auftrag des Bestattungsamtes das Bestattungsunternehmen Peter Thalmann in Zihlschlacht. In der Regel erfolgt das Aussuchen eines Sargtyps mit dem Bestattungsunternehmer. Bei einem Todesfall im Spital werden Sie dort aufgefordert, den Sarg auszuwählen. Die Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf übernimmt die Kosten für einen einfachen Sarg. Für Überführungen ins Ausland gelten besondere Bestimmungen. Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bestattungsamt, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht 2
5. Überführung Die Überführung der verstorbenen Person findet in Absprache mit den Angehörigen statt. Die verstorbene Person wird meistens im Aufbahrungsraum in Sitterdorf aufgebahrt. Für die Aufbahrung steht ein gekühlter Katafalk zur Verfügung. Der Aufbahrungsraum kann von den Angehörigen besucht werden, sofern dies aus Gründen der Hygiene und Pietät möglich ist. Der Schlüssel für den Zutritt zum Aufbahrungsraum wird auf Wunsch vom Bestattungsamt ausgehändigt. Eine Einäscherung oder Erdbestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes in die Wege geleitet werden. Auf Wunsch der Angehörigen organisiert das Bestattungsunternehmen Thalmann auch Überführungen ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz zurück. 6. Abdankung Die Gestaltung der Abdankungsfeier ist Sache der Angehörigen, in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt. Findet nach einer Abdankung mit Sarg und erfolgter Kremation die Beisetzung der Urne statt, ist diese mit dem Bestattungsamt zu vereinbaren. 7. Nach der Abdankung Es sind verschiedene Stellen über den Tod zu informieren. Dazu gehören: Pensionskasse, Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Post, Strassenverkehrsamt, Kreditkarteninstitute, Wohnungsvermieter ect. In den meisten Fällen reicht es, wenn Sie eine Kopie der Todesmitteilung oder einen Todesschein vorlegen. Das Bestattungsamt bietet an, Ihnen Kopien der Todesmitteilung zuzustellen. Ein Todesschein kann beim zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden und kostet Fr. 25.00. Im Zusammenhang mit einem Testament setzen Sie sich mit dem Notariat in Verbindung. Zur Erstellung einer Erbenbescheinigung nimmt das Notariat mit Ihnen Kontakt auf. Eventuell müssen Sie Anträge für Witwen- und Waisenrenten besorgen und ausfüllen. Diese können bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde bezogen werden. 8. Anpflanzung und Unterhalt der Gräber, Aufstellen von Grabmälern Die Erdbestattungsgräber dürfen erst definitiv bepflanzt werden, wenn sich die Erde gesenkt hat. Die Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Diese können die Pflanzen selbst beschaffen oder die Besorgung Dritten übertragen. Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bestattungsamt, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht 3
Bei den Gemeinschaftsgräbern wird die Bepflanzung vom Friedhofsgärtner vorgenommen und ist im einmaligen Pauschalpreis inbegriffen. Die Errichtung neuer und die Abänderung bestehender Grabmale ist bewilligungspflichtig. Die Bildhauer kennen meistens die Voraussetzungen und das Vorgehen für das Aufstellen eines Grabmals. Das Gesuch muss von der Friedhofskommission bewilligt werden. Grabmalgesuche sind beim Bestattungsamt erhältlich. 9. Leistungen der Gemeinde Für Verstorbene, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Todes in der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf haben, übernimmt die Gemeinde, gestützt auf Artikel 22 des Bestattungs- und Friedhofreglementes, folgende Kosten: a) die Leichenschau b) die amtliche Todesanzeige c) die Lieferung des ortsüblichen Sarges und das Einsargen d) ein provisorisches Grabmal mit Aufschrift e) den regionalen Transport zu den Friedhöfen in Zihlschlacht und Sitterdorf und die Aufbahrung f) die Bereitstellung des Sarges zur Abdankung g) das Glockengeläute h) das Öffnen und Schliessen des Grabes i) bei Feuerbestattungen den Transport der Leiche zum Vertragskrematorium, die Einäscherung inklusive Standardurne, die Rückführung der Urne vom Krematorium nach Zihlschlacht-Sitterdorf k) den Grabplatz Alle übrigen Kosten gehen nach effektivem Aufwand zu Lasten der Angehörigen. 9.a Bestattung auswärtiger Verstorbener Für die Bestattung einer Person, die im Zeitpunkt des Todes den Wohnsitz nicht in Zihlschlacht-Sitterdorf hatte, ist nebst den Bestattungskosten eine Grabplatzgebühr zu entrichten. Für Personen mit einer Niederlassung von mehr als 10 Jahren in der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf wird auf die Grabplatzgebühr eine Reduktion von 50% gewährt. 9.b Auswärtige Bestattung Wird eine in Zihlschlacht-Sitterdorf wohnhaft gewesene Person auswärts bestattet, leistet die Gemeinde einen Betrag gemäss Art. 15 lit. a f des Bestattungsund Friedhofreglementes Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bestattungsamt, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht 4
10. Bestattungsverfügung Auf Wunsch kann zu Lebzeiten die letztwillige Verfügung über das Vorgehen bei der Bestattung auf dem Bestattungsamt hinterlegt werden. Das Erstellen einer solchen Verfügung wird in der Regel durch das Bestattungsamt übernommen und ist kostenlos. 11. Wichtige Adressen in der Übersicht Bestattungsamt Zihlschlacht-Sitterdorf 058 346 05 11 Hauptstrasse 36 8588 Zihlschlacht An Wochenenden 079 613 31 74 Thalmann Bestattungsdienste AG 071 422 44 82 Breitestrasse 7 8588 Zihlschlacht Kath. Pfarramt 071 422 51 79 Annemarie Zeberli Bahnweg 32 8589 Sitterdorf Evang. Pfarramt 071 422 13 66 Ebnetweg 12 8589 Sitterdorf Notariat 071 627 62 00 Nordstrasse 13 8580 Amriswil Zivilstandsamt Bezirk Weinfelden 058 345 13 50 Bahnhofstrasse 12 Postfach 8570 Weinfelden Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bestattungsamt, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht 5