Neuauflage des Projektes Sommerzustellung gefährdet Arbeitsplätze Deutsche Post AG
Projekt Sommerzustellung Aktive Sendungsmengensteuerung (ASS) Die Deutsche Post AG will auch in diesem Jahr wieder die Bearbeitung und Zustellung in den Sommermonaten ausdünnen. Unter dem Titel Aktive Sendungsmengensteuerung (ASS) plant sie die Neuauflage der im vergangenen Jahr erstmals erprobten Sommerzustellung im betrieblichen Alltag, und zwar diesmal vom 31. Mai bis 24. August 2010. Die Deutsche Post AG erhofft sich dadurch Einsparungen von ca. 10 Millionen Euro je Niederlassung. Dies ergibt insgesamt etwa die Summe, die sie den Geschäftskunden als Rabatte zur Kompensierung der Mehrwertsteuererhöhung gewährt. Im vergangenen Jahr ist es durch die Sommerzustellung zu massiven Kundenbeschwerden gekommen. Dies befürchtet die DPVKOM auch diesmal. Unzufriedene Kunden sind bald keine Kunden mehr! Die Arbeitgebermaßnahme gefährdet daher Arbeitsplätze bei der Deutschen Post AG. Die DPVKOM lehnt daher solche Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Beschäftigten ab! Welche Auswirkungen hat ASS? Briefzentren In den Briefzentren werden in diesem Zeitraum E+4 Sendungen am Wochenende zurückgehalten, sodass nur noch vollbezahlte Briefe (E+1-Sendungen) an die ZSP ausgeliefert werden sollen. Briefzustellung In der Zustellung soll an den Montagen wegen der fehlenden Sendungsmengen in verschiedenen Modellen die Zustellung ausgedünnt werden. So kann z. B. ein Zusteller jeweils zwei oder sogar drei Zustellbezirke bedienen. Dafür erhält er am nächsten Montag einen freien Tag, den er aus dem Überzeitkonto oder mit Urlaub bezahlen soll. Hierzu gibt es aber keine zentralen Regelungen. Es soll alles vor Ort geregelt werden. Diese Maßnahme soll möglichst ohne Beteiligung der Betriebsräte und Änderung des Dienstplanes durchgeführt werden. Der Arbeitgeber setzt hier auf die Freiwilligkeit der Beschäftigten. Da in der Zustellung die Wegezeiten überproportional die Arbeitszeit bestimmen, befürchtet die DPVKOM keine großen Vorteile für die Beschäftigten. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass am Dienstag die Zusteller überlastet werden, wenn die zurückgestellten Sendungsmengen vom Montag dann zugestellt werden müssen.
Montagszusammenlegung BZA In einem 3-wöchigen Zeitraum sollen die Briefzentren Bautzen, Suhl und Starnberg in der Abgangssortierung am Montag geschlossen werden. Deren Abgangssortierungen übernehmen benachbarte Briefzentren. Auch hieraus ergeben sich Arbeitszeitverluste für die betroffenen Kräfte in den Briefzentren. Im Übrigen gelten die vorher erwähnten Konsequenzen für das Personal. Rechtliche Situation Der Dienstplan ist eine Betriebsvereinbarung, der die Arbeitszeit individuell regelt. Wenn er nicht gekündigt ist, gilt sein Inhalt natürlich weiter. Wenn der Arbeitgeber die vom Beschäftigten angebotene Arbeitskraft wegen fehlender Sendungsmengen nicht annimmt, dann muss er trotzdem die Arbeitszeit bezahlen /gutschreiben. Dies gilt auch, wenn keine Arbeit vorhanden ist. Generell gilt: Überzeit kann nur mit Einwilligung des Beschäftigten abgebaut werden! Das Arbeitszeitkonto kann bei Verkürzung der Arbeitszeit gemäß 6 des TV 37 b nur im Einvernehmen mit dem Beschäftigten belastet werden. Andere Vorgehensweisen sind rechtswidrig! In der Briefzustellung mit Ist-Zeit-Erfassung werden nur die Stunden erfasst, an denen auch tatsächlich gearbeitet wird. Auch ein Urlaub kann nicht gegen den Willen des Beschäftigten angeordnet werden! Schließlich besteht ein genehmigter Urlaubsplan. Dieser kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates geändert werden. Die DPVKOM rät: Wer nicht freiwillig zu Hause bleiben will, sollte seine Arbeitskraft entsprechend des Dienstplanes zur Verfügung stellen. Sollten trotzdem gegen Ihren Willen Stunden vom Arbeitszeit- oder Überzeitkonto abgebucht werden, beschweren Sie sich mit dem beiliegenden Vordruck bei Ihrer Niederlassung. Sollte es Probleme geben, erhalten Mitglieder der DPVKOM Rechtsberatung. Notfalls gewährt sie auch Rechtsschutz bei einer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. DPVKOM Wehre Dich! Mit uns!
Beitrittserklärung zur Vor- und Nachname Unternehmen / Arbeitgeber Straße Niederlassung / Besch.-Amt / Betrieb Dienststelle / Besch.-Stelle / Ressort PLZ Wohnort Art der Tätigkeit im Unternehmen Wochenarbeitszeit geb. am Geschlecht (m/w) Bruttogehalt monatlich Personalnummer Telefon dienstlich Telefon privat Eintritt in DPVKOM ab Mitglied einer anderen Gewerkschaft seit E-Mail Zutreffendes bitte ankreuzen O O O O O Arbeitnehmer/in Beamter/in Insich beurl. uszubildende/r Rentner/in / Pensionär/in Kontonummer BLZ Name des Geldinstituts Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM). Mit dem monatlichen Beitragseinzug durch den Arbeitgeber für die DPVKOM oder Beitragseinzug von meinem Konto bin ich einverstanden. Bei Beitragseinzug von meinem Bankkonto erteile ich der DPVKOM die Einzugsermächtigung. Das Einverständnis für den Beitragseinzug kann ich nur gegenüber der DPVKOM zurückziehen. Nach dem Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Gesetzes u. a. nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Ich bin einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben für Zwecke der satzungsgemäßen Aufgaben der DPVKOM verarbeitet werden. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beitrittserklärung kann der Beitritt formlos gegenüber der DPVKOM, Postfach 14 31, 53004 Bonn widerrufen werden. Ort und Datum Unterschrift zust. RV/LV Werber Name Anschrift Telefon Überweisung Werbeprämie Kontonummer Geldinstitut BLZ Impressum: DPVKOM Kommunikationsgewerkschaft DPV Schaumburg-Lippe-Str. 5 Postfach 14 31 Telefon: 0228 911400 53113 Bonn 53004 Bonn Telefax: 0228 91140-98 E-Mail: info@dpvkom.de www.dpvkom.de 06.2010
Name, Vorname Datum Straße PLZ Wohnort NL BRIEF Postfach Abbuchung von Stunden aus meinem ÜZ-/Mehrarbeitskonto; Beschwerde gem. 84 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, am haben Sie insgesamt Stunden aus meinen o. e. Konten abgebucht. Sie begründen diese Maßnahme mit Montagszusammenlegung BZ Sommerzustellung / ASS Diese Zeiten wurden seinerzeit in meinen für mich noch immer gültigen Dienstplan eingearbeitet. Deshalb ist Ihre Vorgehensweise nicht rechtmäßig. Ich bitte um Rückbuchung dieser Stunden auf die entsprechenden Konten. Ihre Entscheidung teilen Sie mir bitte schriftlich mit. Für eine Rückmeldung innerhalb der nächsten 14 Tage bin ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift