Budgetassistenz Begriffsklärung und Hinweise zur praktischen Umsetzung Rechtliche Einordnung



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Transkript:

Budgetassistenz Begriffsklärung und Hinweise zur praktischen Umsetzung Rechtliche Einordnung Kurz vor 2008, dem Startschuss für das Trägerübergreifende Persönliche Budget, entwickeln sich unterhalb der gesetzlichen Regelungen Richtlinien oder, wie in Schleswig-Holstein beabsichtigt, praktische Hinweise zur Umsetzung in den Kommunen. Grundsätzlich ist zu befürchten, dass die örtlichen Sozialhilfeträger in Schleswig-Holstein bei ihrer Haltung festhalten und so etwas Ähnliches wie eine Budgetfähigkeit von Anspruchsberechtigten als Voraussetzung für eine Gewährung einer Geldleistung durchsetzen wollen. Dem liegt ein weit verbreitetes Missverständnis in Bezug auf die Entitäten Selbstbestimmung und Selbständigkeit zugrunde. Eine Budgetnehmende muss nicht selbständig sein, um ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung erreichen zu können. Erhält sie die notwendigen und geeigneten assistierenden pädagogischen Leistungen (Budgetassistenz), so kann sie es trotz ihrer Behinderung schaffen, so viel wie möglich selbst zu bestimmen. In der Debatte um das Persönliche Budget wird außer Acht gelassen, dass es ja geradezu ein Merkmal für eine geistige oder seelische Behinderung ist, über eine nur eingeschränkte Möglichkeit zu verfügen, eigene Wahlen treffen oder eigene Vorstellungen von dem, was einem selbst wichtig ist, durchsetzen zu können. Diese eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstbestimmung bildet u. A. die Grundlage für den gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe, hier ausgedrückt in der pädagogischen Unterstützung, Selbstbestimmung und eigene Wahlmöglichkeiten realisieren zu können. Vor diesem Hintergrund bedeutet die (noch) umstrittene Budgetassistenz, dass mit ihrer Hilfe die eingeschränkte Fähigkeit zum selbst bestimmten Umgang mit dem Persönlichen Budget soweit wie möglich ausgeglichen wird. Es ist mit den gesetzlichen Bestimmungen im Widerspruch, dass man die Fähigkeit zur Selbstbestimmung schon besitzen muss, um zukünftig das Trägerübergreifende Persönliche Budget zu erhalten. Eine solche Auffassung schlösse eine Vielzahl von Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung unrechtmäßig von dieser Leistungsform aus. Die Leistungsträger sind vielmehr verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für eine breite Möglichkeit zur Nutzung des Persönlichen Budgets zu schaffen. Bestandteile einer Budgetassistenz carenetz Service gehört zu den wenigen Organisationen, die unmittelbare Erfahrungen mit dem Thema Budgetassistenz machen konnten. Wir machten diese Erfahrung aus dem Blickwinkel einer von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängigen Stelle. Die Erfahrungen und Ergebnisse des Modellprojektes carenetz aus Sicht des Projektträgers wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Bei Interesse kann der Bericht unter http://www.carenetz.org/index.php?id=33&backpid=81&tt_news=17 gedownloadet werden. Die Erprobung der unabhängigen Budgetassistenz gehörte zu den wesentlichen Elementen der Projektdurchführung. Im Folgenden werden die Aspekte dargestellt, die sich aufgrund der praktischen Erfahrungen als Bestandteile einer Budgetassistenz herausbildeten. D.h. aber nicht, dass jede oder jeder Budgetnehmende alle hier aufgeführten Unterstützungselemente auch benötigt. Beraterhandbuch Seite 51

1. Abklärung der a) Zentrale Wünsche/persönlichen Zukunftsvorstellungen b) Beeinträchtigung der Teilhabe in den Teil- und Aktivitätsbereichen in Bezug auf Selbstversorgung: o Alltägliche Lebensführung: o Gesundheit: o Kontakte / Kommunikation: o Infrastruktur/Mobilität: o Bildung/Qualifizierung, Arbeit/Beschäftigung: o Teilnahme am gesellschaftlichen Leben: c) Ressourcen (Umweltfaktoren +/-): d) Ressourcen (personenbezogene Faktoren +/-): 2. Assistenzschwerpunkte, die sich aus der Zielvereinbarung mit dem / den Rehabilitationsträgern und der Analyse der Ressourcen ergeben: eben: Finden passgenauen professionellen Hilfen, Vertragsabschlüsse o Information über / Unterstützung bei der Suche vorhandener passgenauer Angebote und Leistungsanbieter o Unterstützung bei der Suche nach Hilfen neuen Typs (offene, personenzentrierte Hilfen, die bislang nicht angeboten werden) o Unterstützung / Stärkung in der Kundenrolle: Eigene Prioritäten / eigenen Einfluss zur Geltung bringen, Spielräume erkennen und nutzen, Wahlmöglichkeiten erkennen und ausschöpfen, Flexible Lösungen erreichen (wer, wann, wo) o Unterstützung bei Kontaktaufnahme und Terminvereinbarungen o Unterstützung bei der Aushandlung von Vertragsbedingungen o Unterstützung bei Vertragsabschluss / Vertragsabschlüssen Kontaktherstellung zu informellen UnterstützerInnen o Anbahnung und Begleitung des Kontaktes zu mittenmang e.v. (oder zu anderen Freiwilligeninitiativen) o Regelmäßige Reflexion über die Erfahrung mit den Freiwilligen bzw. mit dem eigenen Engagement o Vermittlung von informellen UnterstützerInnen (neuer Bürgertyp des sozialen Zuverdieners) o Unterstützung bei Kontaktaufnahme und Terminvereinbarungen o Unterstützung bei der Aushandlung von Vertragsbedingungen o Unterstützung bei Vertragsabschluss / Vertragsabschlüssen Prozessbegleitung während der Erbringung der Unterstützungsleistungen o Monitoring der Koordination der unterschiedlichen professionellen und informellen Unterstützungsleistungen und Dienstleister, die durch einen (Haupt-)Leistungserbringer erbracht wird o Koordinierung der unterschiedlichen professionellen und informellen Unterstützungsleistungen und Dienstleister Beraterhandbuch Seite 52

o Regelmäßige Reflexion über die Unterstützungsleistungen und die Leistungserbringer auf dem Hintergrund der Zielvereinbarung o Ggf. Intervention bei den Leistungserbringern, wenn Leistungen nicht ziel- und fachgerecht erbracht, persönliche Bedürfnisse und Wünsche des Leistungsempfängers nicht berücksichtigt werden oder Leistungsumfang ungenügend ist Budgetverwaltung empfohlen wird die Einrichtung eines Extra-Budgetkontos: o regelmäßige gemeinsame Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben Übernahme von Abrechnungen und / oder Überweisungen gegenüber Dienstleistern o Beratung über weitere optimierte Nutzung der Budgetmittel Information an beauftragten Rehabilitationsträger bei gravierenden Veränderungen, erungen, die eine Korrektur in der Leistungsgewährung und ggf. eine Nachsteuerung in der Planung in Bezug auf die Zielvereinbarung erforderlich machen. Z.B. o stationärer Aufenthalt o familiäre Veränderungen oder Veränderungen im persönlichen Umfeld (z.b. Unterstützerumfeld) o Umzug / Wohnortwechsel o ein wesentlicher Unterstützungsbedarf kann nicht gedeckt werden o Fehleinschätzung in der Bedarfsfeststellung Unterstützung bei den einzelnen Verfahrensschritten zur Erlangung eines Folgebudgets: o Ggf. Neuantrag o Beschreibung der Zielerreichung (neue Ausgangslage) o Reflexion des zukünftigen Unterstützungsbedarfs o Aktualisierung der Ziele des oder der Budgetnehmenden als Vorbereitung auf die Zielvereinbarung mit dem beauftragten Rehabilitationsträger o Begleitung beim Gesamtplanungsgespräch Umfang der Budgetassistenz und ihre Vergütung Die Vergütung der Budgetassistenz ist vom Umfang der erforderlichen Unterstützungsleistungen abhängig. Sie darf aber nicht Teil des zu gewährenden Budgets werden, denn es ist nicht akzeptabel, dass der Budgetassistent oder die Budgetassistentin selbst Teil des zu assistierenden Leistungsgeschehens wird. Dieses Problem kann dadurch gelöst werden, dass über den Umfang und die Vergütung der Assistenzleistungen im Vorfeld für den Budgetnehmenden transparente Regelungen getroffen worden sind. Dabei ist zu beachten, dass der Betrag, der für die Budgetassistenz aufgewendet werden muss, auf die Gesamtsumme des Persönlichen Budgets aufzuschlagen ist. Auf diese Weise wird die rechnerische Vergleichsgrundlage der gesetzlichen Vorgabe geschaffen, dass die Summe aller aufgebrachten Gesamtaufwendungen für das Persönliche Budget jene der Sachleistung nicht übersteigen soll. Es wird folgende Vorgehensweise zur Festlegung von Vergütungssätzen für eine Budgetassistenz vorgeschlagen. Als Einstieg in ein noch wenig erprobtes Feld werden drei Regel -Pauschalen für die Vergütung einer Budgetassistenz angeregt. Beraterhandbuch Seite 53

Für jeden der unten angeführten Aspekte, vornehmlich aus den oben angeführten Leistungsinhalten, ist eine Punktbewertung zwischen 1 und max. 5 vorzunehmen und abschließend zu addieren. o Höhe des (Trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets o Zusätzlicher Aufwand durch Eingangsbudget o Übergang Inklusion o Unterstützung neuen Typs des sozialen Zuverdieners o Stärkung der Kundenrolle o Koordination und Reflexion der Unterstützungsleistungen o Budgetverwaltung o Überleitung in ein Folgebudget Die errechnete Gesamtpunktezahl dient als Grundlage für die unten angeführte Kategorisierung: Kategorie 1: 14 bis 19 Punkte = 100 / Monat Kategorie 2: 20 bis 26 Punkte = 150 / Monat Kategorie 3: 27 bis 33 Punkte = 250 / Monat Im Falle von <14 Punkte, aber bei dennoch erforderlicher Budgetassistenz und bei einer Punkteanzahl >33 Punkte sind individuelle Vereinbarungen zu treffen. Beraterhandbuch Seite 54

Persönliches Budget /Ergotherapie ERGOTHERAPIE= Gesundung durch Handeln und Arbeiten Bei uns können Sie in einer modernen, hellen Werkstatt der Tagesstätte Parabel ein breites Angebot von handwerklichen Möglichkeiten nutzen. Unsere Angebote: Tonarbeiten Peddigrohr-Flechten Speckstein Holzarbeiten Seidenmalerei Sie können in Kleingruppen oder Einzeltherapie in der Gruppe, Ihre durch Krankheit eingeschränkten oder verloren gegangenen emotionalen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten trainieren. Unser breites Angebot ermöglicht es Ihnen eigene Handlungspotentiale (wieder) zu entdecken. Ziel kann es sein: Verbesserung der Körperwahrnehmung Steigerung von Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Selbstständigkeit und Flexibilität Stabilität und Selbstvertrauen Schulung der Wahrnehmung mit allen Sinnen Realitätsbezogenheit von Selbst -und Fremdwahrnehmung(z.B.: Gruppenarbeit) Sie werden in dieser Zeit von einem multiprofessionellen Team betreut. Sie haben die Möglichkeit Kontakte zu knüpfen, z. B.: in Pausen bei Kaffee oder Tee. Sie können sich gern persönlich vor Ort ein Bild machen. Beraterhandbuch Seite 55

Mo Di 8:00 8:30 Team 8:30 9:00 Vorbereitung Vorbereitung Vorbereitung Vorbereitung Vorbereitung 9:00 9:30 Frühstück Frühstück Frühstück Frühstück Frühstück 9:45 10.00 Montagsrunde Pause Pause Pause Pause 10.00 10:45 Kontaktgruppe Holz/ Pappe/ Papier Kontaktgruppe Mi Keramik/ Do Kontaktgruppe Yoga Entspanngruppe Speckstein Fr Kontaktgruppe 10:45 11:00 Pause Pause Pause Pause Kontaktgruppe Kontaktgruppe Kontaktgruppe Kontaktgruppe 11:00 12:00 Holz Pappe/ Papier Ausflug Keramik Werkstatt Speckstein 12:00 13:00 Mittag Mittag Mittag Mittag 13:00 14:00 Gespräc hsgruppe Gedächt nis- Training / Spiele Malgruppe Musik Malgruppe Textilgruppe Gestaltungs gruppe Werkstatt Abrechnung + Planung Individ. Beschft. Beraterhandbuch rhandbuch Seite 56 14:00 14:15 Pause Pause Pause ET- Mal- Individ. Besprec Gruppe Beschft. Spiele / hung Lese- 14:15 15:15 (bis Textilgruppe Kollegiale Supervision is- Supervision, Gedächtn Spiele (14.30- Gruppe 14.30 15.30 Uhr) Team- oder Training Uhr) Dienstbesprech. Werkstatt Kaffeerunde 15:15 15:30 Abschluss Abschluss Abschluss Abschluss

Betreutes Wohnen (BEW-Module Module) Haushalt/Wohnung - Einkaufsberatung- und Begleitung - Anleitung und Unterstützung bei der Wohnraumreinigung - Anleitung und Beratung bei allen lebenspraktischen Haushaltstätigkeiten ( z.b. Bedienung Waschmaschine: Wäsche sortieren, Energiesparen) - Thematik: Ernährungsberatung - Thematik: Finanzen; wöchentliche, monatliche und jährliche Ausgaben erfassen, besprechen und planen, Kontoverwaltung und Geldeinteilungen- und Auszahlungen - Beratung und Unterstützung bei größeren Anschaffungen - Hilfe bei der Organisation von Umzügen und Entrümplungen - Zusammenarbeit mit Vermietern, Hausverwaltung, Hausmeister Beratung - sozialpädagogische Beratungs- und psychosoziale Entlastungsgespräche - Unterstützung bei der Arbeitssuche (z.b. Bewerbungstraining), Begleitung zu entsprechenden Terminen - Beratung zum persönlichen Budget - Weitervermittlung und Anbindung, Begleitung an weitervermittelnde spezielle Hilfen (z.b. Rechtsberatung, Schuldnerberatung, Aidsberatung usw.) - Unterstützung und praktische Hilfe bei der Wohnungssuche - Hilfe bei Internetrecherche, Unterstützung bei Arbeiten am Computer - Vorbereitung, Begleitung und Nachbesprechung von Ämter- und Behördenterminen - Hilfe beim Umgang mit Post (öffnen, sortieren, bearbeiten, ablegen) - Unterstützung bei der Beantragung von Finanzen (Alg II, Wohngeld usw.) - Beratung/Anleitung/Thematisierung gesunder Lebensführung Freizeit - sozialpädagogisch betreute Gruppenreisen - Angebot von kulturellen Einzelangeboten (z.b. Kino) - Unterstützung bei der Suche und Anbindung Freizeitaktivitäten im Bezirk, gesamten Stadtgebiet (z.b. Sportvereine usw.) - Gruppenaktivitäten (Frühstück, Ausflüge) Beraterhandbuch Seite 57

Betreutes Wohnen (BEW-Module) Medizinische Versorgung - Begleitung zu Arztterminen; Unterstützung bei der Einhaltung von regelmäßigen Terminen - Unterstützung bei Formalitäten mit der Krankenkasse - Besuche und Kontakte während Krankenhauszeiten - Hilfe und Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme - Begleitung und Hilfe bei der Anbindung an Selbsthilfegruppen - Krisenintervention (Notarzt, Klinikbegleitung, Arztbegleitung wenn notwendig) Beraterhandbuch Seite 58

Angebots- und Preislisten zum persönlichen Budget Angebote/ Module Dauer des Angebotes in Minuten Preis in Therapeutische Angebote in der Tagesstätte Ergotherapie in Gruppe zzgl. Materialkosten 120 30,86 Malgruppe 60 23,20 Projektgruppe (Vogelhaus gestalten, töpfern) 180 46,43 Musikgruppe 60 33,20 Yoga 60 33,20 Bewegung/Ausdruck/Entspannung 60 33,20 Angeleitetes Kochen incl. Essen 180 49,80 Gedächtnistraining 60 15,43 Einzelgespräche 60 46,43 Soziales Kompetenztraining (Ausflüge, Verkehrstraining) in Gruppe 180 46,43 Freizeitangebote Schwimmen 120 46,43 Fußball 120 46,43 Suche & Anbindung Freizeitaktivitäten im Bezirk an Beratungsangebote 60 46,43 Unterstützung bei Behördengängen (Beantragung von Finanzen) 60 46,43 Gesunde Ernährung 60 46,43 Hauswirtschaftstraining - Stundenpreis Begleitung 60 46,43 Frühstück BEW 120 34,82 Beraterhandbuch Seite 59