Im europäischen Vergleich nimmt die BRD augenblicklich den weitaus größten Anteil an Flüchtlingen auf, gefolgt von Frankreich, Schweden und Italien.



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Vortrag beim Bündnis für Familien: Flüchtlinge in Nürnberg 24.10.2014 1. Fakten Gut sechzig Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Zahl der Menschen, die weltweit vor religiös, politisch oder ethnisch motivierter Verfolgung, vor Menschenrechtsverletzungen und bewaffneten Konflikten fliehen, so hoch wie seit fünfzehn Jahren nicht mehr. Die Zahl der Asylsuchenden verdoppelte sich von 2011 auf 2012 nahezu im Vergleich zum Vorjahr. 2013 waren es bereits rund 127.000 Anträge und bis September 2014 lagen mehr als 136.000 Anträge auf Asyl beim Bundesamt vor. Prognosen sehen die Zahl in diesem Jahr bis auf rund 220.000 ansteigen. Im europäischen Vergleich nimmt die BRD augenblicklich den weitaus größten Anteil an Flüchtlingen auf, gefolgt von Frankreich, Schweden und Italien. Folgende Herkunftsländer waren im bisherigen Zeitraum Januar bis September 2014 am stärksten vertreten: Syrien mit 23.575 Erstanträgen, (+200,5 %). Serbien mit 11.175 Erstanträgen (+73,7 %). Eritrea mit 9.598 Erstanträgen (+634,4 %). Die Schutzquoten differieren sehr stark: Sie lagen bei 0,31 % bei Serben und fast 90 % bei den Syrern. Unabhängig von diesen Steigerungszahlen leben rund 90 000 Personen, die Abschiebeschutz genießen, in Deutschland, davon etwa die Hälfte bereits länger als sechs Jahre. Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Irak und Serbien. Der Anstieg der Flüchtlingszahlen hat vor allem zwei Ursachen: Einerseits führen seit Jahren andauernde Konflikte und Menschenrechtsverletzungen dazu, dass die Menschen lange Zeit nicht in ihre Heimat zurückkehren können, andernorts treiben neue kriegerische Auseinandersetzungen die Menschen zur Flucht. Es liegen beim Bundesamt keine exakten Statistiken darüber vor, wie viele Alleinstehende, wie viele Familien oder Kinder sich auf die Flucht machen. Aus den Altersstatistiken aber wissen wir, dass 46 Prozent aller Flüchtlinge weltweit im Jahr 2012 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren waren. Flüchtlingskinder bilden nicht nur aus sozialwissenschaftlicher Sicht, etwa hinsichtlich ihrer besonderen Lebenslagen, sondern auch aus migrationspolitischer Perspektive eine Gruppe von wachsender Bedeutung. Kinder und Jugendliche mit Fluchtgeschichte kommen über unterschiedliche Migrationskanäle nach Deutschland. Die überwiegende Mehrheit flüchtet im Familienverband oder auch unbegleitet als asylsuchend nach Deutschland und durchläuft hier das Anerkennungsverfahren. Kinder und Jugendliche machen insgesamt ein Drittel der Schutzsuchenden in Deutschland aus: 2012 erfasste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 24.400 Erstanträge von Kindern unter 18 Jahren. Ihr Anteil betrug 38 Prozent an den insgesamt gestellten Asylgesuchen. Augenblicklich steigt die Zahl der sog. UMF exponentiell an. Kinderspezifische Fluchtmotive werden allerdings im Asylverfahren nicht erfasst. Daneben kommen Kinder im Rahmen von humanitären Aufnahmeprogrammen nach Deutschland und erhalten sofort einen Flüchtlingsstatus. In Deutschland geschieht dies bisher v.a. im Rahmen von Ad-hoc-Aufnahmeaktionen für Schutzbedürftige aus akuten Krisengebieten in Drittstaaten beziehungsweise aus EU-Staaten (Relocation). Mittlerweile führt Deutschland seit 2012 ein - 2 -

- 2 - Resettlement-Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten durch: Bis 2014 werden zunächst 300 Personen jährlich aufgenommen, darunter sind viele kinderreiche Familien. Zwei Konstellationen können bei den Herkunftsländern grob unterschieden werden. Ein Großteil der begleiteten Minderjährigen in Deutschland ist ebenfalls den aktuellen Krisenregionen dieser Welt entflohen. Die beiden wichtigsten Herkunftsländer in dieser Konstellation waren in den letzten drei Jahren, zwei traditionelle Herkunftsländer im deutschen Asylgeschehen: Syrien, Irak und Afghanistan. Kinder aus diesen Ländern (und weiteren Krisenländern wie Somalia und Pakistan) sind mit ihren Familien aus (Bürger-)Kriegssituationen in der Heimat geflohen und bilden damit mehrheitlich das klassische Flüchtlingsschicksal ab. Daneben stammt derzeit jedoch eine beachtliche Gruppe der asylsuchenden Kinder aus EU-nahen Herkunftsländern, die nicht bzw. nicht mehr als Krisenstaaten zu bezeichnen sind: Serbien und Mazedonien, aber zunehmend auch aus dem Kosovo und Bosnien-Herzegowina. Hintergrund ist, dass seit der Abschaffung der Visumpflicht für die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien 2010 vermehrt Angehörige der Roma in Deutschland Asyl beantragen. Sie reisen vielfach kinderreich im weiteren Familienverband ein und werden oft als Armutsflüchtlinge bezeichnet. Tatsächlich liegen ihre Fluchtmotive vor allem in der äußerst prekären Situation dieser Volksgruppe auf dem Westbalkan, wo sie unter großer Armut und vielfacher Diskriminierung leiden. Ihre Asylanträge werden allerdings in der Regel abgelehnt. Aktuell gibt es zudem verschiedene politische Maßnahmen, um der Zuwanderung aus dieser Region entgegenzuwirken. So wurden Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien von der Bundesregierung zu sicheren Herkunftsländern im Sinne des Asylrechts eingestuft und von BT und BR bestätigt. Zwar dürfte der Anteil minderjähriger Flüchtlinge aus diesen Herkunftsländern daher in Zukunft eher abnehmen; derzeit sind sie nichtsdestotrotz hier präsent. Ein weiteres Herkunftsland bei den begleiteten Minderjährigen ist in jüngerer Zeit wieder die Russische Föderation. Hier handelt es sich vor allem um Asylsuchende aus der kriegsgebeutelten Teilrepublik Tschetschenien. Auch in Deutschland gibt es 2014 einen starken Anstieg der Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge: Von den gut 2800 unbegleiteten Minderjährigen bis Ende September 2014 kamen 665 nach Bayern, Herkunftsländer sind Afghanistan (207), dahinter folgen Somalia (168) und Eritrea (110), dann folgen Syrien (54) und Irak (17) als Hauptherkunftsstaaten. Die Schutzquote lag zwischen 60 (Irak) und 100 Prozent (Eritrea). Sie sind damit deutlich angestiegen, was vor allem mit einer überfälligen Korrektur im Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen zusammenhängen dürfte. Unbegleitete minderjährige Flüchtlingen befinden sich laut Gesetz in einer existenzbedrohenden Krisensituation, also muss sofort eingegriffen werden und sie müssen in Obhut ( 42 SGB VIII auch in Umsetzung der Kinderrechtskonvention der VN) genommen werden. Dort gilt es, die wichtigsten Fragen zu klären: Warum sind die Jugendlichen hier? Wie ist die familiäre Situation? Wie die gesundheitliche Situation? Sind sie psychosozial belastet oder traumatisiert? Das passiert im sogenannten "Clearingverfahren" und kann drei bis vier Monate dauern. In dieser Zeit befinden sich die Kinder und Jugendlichen in vorläufigen Unterkünften. Danach kommen sie in eine Einrichtung, die - wenn es die verfügbaren Plätze erlauben - der Lebenssituation des Jugendlichen angepasst ist. Ein 13-Jähriger würde zum Beispiel erst mal in eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung kommen und später ins betreute Jugendwohnen. Bis zu seinem 18. Lebensjahr würde man versuchen, ihn so weit zu verselbständigen, dass er in einer eigenen Wohnung leben kann, eine Ausbildung macht und sich im Optimalfall darüber selbst finanziert. 2. Situation in Nürnberg In Nürnberg, wo wir derzeit rund 200 UMF zu betreuen haben, wird die Inobhutnahme von den Trägern der Jugendhilfe und den Rummelsberger Diensten für junge Menschen realisiert. Die - 3 -

- 3 - dafür notwendigen Räumlichkeiten wurden im BBW in Eibach, im August-Meier-Heim und Wohngruppen z.b. beim CVJM geschaffen. Zurzeit wird versucht, 20 weitere Plätze einzurichten (insgesamt dann etwa 100). Auch bei uns in Nürnberg hat sich die Zuwanderungssituation spätestens seit Mitte des Jahres dramatisch zugespitzt. Für die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften (GU) sind die Bundesländer zuständig. Im Freistaat Bayern wird diese Aufgabe von den sieben Bezirksregierungen wahrgenommen, in Mittelfranken also von der Regierung von Mittelfranken als Landesbehörde vor Ort. Die Verteilung der betroffenen Menschen erfolgt nach einem System von Quoten (Königsteiner Schlüssel), d.h. es gibt eine Quote für die Verteilung aller Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, auf die Bundesländer; in Bayern gibt es eine Quote für die Verteilung auf die Regierungsbezirke. In Mittelfranken wiederum gibt es Quoten für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis (mit Ausnahme des Landkreises Fürth, weil dieser in Zirndorf die Zentrale Aufnahmeeinrichtung beherbergt). Die Quote für Nürnberg ist 33,6 %, d.h. ziemlich genau ein Drittel der in Mittelfranken unterzubringenden Flüchtlinge entfallen auf die Stadt Nürnberg. Die Unterbringung durch die Regierung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften (sog. Lagerpflicht bis zum Abschluss des Asylverfahrens). Damit war in den letzten Jahren die Nürnberger Quote stets übererfüllt gewesen, in den GU in der Stadt Nürnberg waren noch Mitte 2013 bis zu 50 % aller mittelfränkischen Flüchtlinge einquartiert. Nun ist aber mit dem Anstieg der Zuwanderung im letzten halben Jahr die Entwicklung eingetreten, dass die Regierung von Mittelfranken in Nürnberg zu wenig neue GU akquirieren und in Betrieb nehmen konnte. Und so begann die Regierung im Frühjahr damit, allen Landkreisen und Städten Mittelfrankens im weiteren Verlauf des Jahres Asylbewerber/innen zur dezentralen Unterbringung in großer Zahl zuweisen wird, auch der Stadt Nürnberg, die seit Januar 2014 ihre Quote aufgrund der dargestellten aktuellen Entwicklungen nicht mehr erfüllt. Die erste Zuweisung von 14 Personen nach Nürnberg erfolgte am Freitag, 28.03.2014. Mit Stand September 2014 sind etwa 1200 Flüchtlinge in GU der Regierung und knapp 400 in städtischen Unterkünften untergebracht. Im gesamten restlichen Jahr sind im Schnitt 30 weitere Personen pro Woche von der Stadt unterzubringen mit steigender Tendenz. Belegt sind u.a das Hotel am Stadtpark, das Hotel am Hafen, weitere Hotels in der Südstadt; Verhandlung über Gewerbeimmobilien laufen. Diese Woche: Notfallplan der Bayerischen Staatsregierung wird bekannt gemacht: Zunächst müssen von jeder Kreisverwaltungsbehörde winterfeste Einrichtungen eingeplant und eingerichtet werden. Sie müssen zur Aufnahme von 200 bis 300 Personen und für eine Verweildauer von 5-6 Wochen geeignet sein. Die Vorbereitungen müssen so angelegt sein, dass die Einheiten sofort belegbar sind. Vorzubereiten ist zudem die Bewachung, die Verpflegung, die soziale und medizinische Betreuung sowie die Gesundheitsuntersuchung nach 62 AsylVfG durch das Städtische Gesundheitsamt. Die Regierung hat zwischenzeitlich eine Reihe von Tatbeständen geschaffen, die einen Auszug aus der GU erlauben, z.b. Erkrankung, Mütter mit kleinen Kindern oder für Flüchtlinge, die aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Die angespannte Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt verhindert jedoch oftmals einen Auszug dieser Personengruppe aus den GU mit der Konsequenz, dass etwa 13 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner als so genannte Fehlbeleger die Kapazitäten weiter belasten. - 4 -

- 4 - Oberbürgermeister Dr. Maly hat deshalb in einem Schreiben vom Januar 2012 die Nürnberger Wohnungsbaugesellschaften gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Wohnungen für Flüchtlinge bereitzustellen, die nicht mehr verpflichtet sind, in den GU zu leben. Der augenblickliche Ansturm von Flüchtlingen hat uns auch in Nürnberg in den Krisenmodus versetzt: siehe Medienberichte zu Zeltlagern, zu Krisengipfeln etc. 3. Örtliche Flüchtlingshilfe Am 2.10. legte die Verwaltung dem Sozialausschuss des Stadtrates ein Sonderpaket zur örtlichen Flüchtlingshilfe vor, das einen finanziellen Umfang von 250.000 Euro für die Jahre 2014 und 2015 umfasst. Es bezieht sich auf folgende Handlungsfelder: Verbesserung der Information und Kommunikation 1. Information der Bürgerinnen und Bürger über die Flüchtlingssituation in Nürnberg, den politischen und rechtlichen Rahmen, die Zuständigkeiten und Maßnahmen der Stadt und die Unterstützungsmöglichkeiten; 2. Information der und Kommunikation mit Parteien, Institutionen, Verbänden und Initiativen, Kirchengemeinden, mit Bürgervereinen und den Bewohnerinnen und Bewohnern rund um die Unterkünfte zu den o.g. Themen; 3. Erstellung von Informationsmaterial und Kommunikationsmitteln für die untergebrachten Flüchtlinge zu Ämtern und Institutionen, zu Hilfsangeboten, zur Orientierung in der Stadt; Einrichtung und Besetzung einer Hotline für Bürgerfragen. Koordination der Unterstützung vor Ort 1. Informationsveranstaltungen vor Ort über neue dezentrale Unterkünfte, Ansprache von Multiplikatoren aus der Nachbarschaft/dem Stadtteil; 2. Hilfestellung und Beratung bei der Implementierung von Unterstützerkreisen; Hilfestellung und Beratung bei der Entwicklung von Hilfsangeboten (Orientierungshilfen, Deutschkurse, Hausaufgabenhilfen, Kontakte im Stadtteil, gezielte und geplante Spendenakquise u.v.m.); Koordination der Zusammenarbeit von Betreiber der Unterkunft, Sozialbetreuung und ehrenamtlichem Unterstützerkreis. Förderung der Kinder 1. Entwicklung und Unterstützung von Förderangeboten für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen in den Unterkünften oder außerhalb, z.b. Lernförderung/Hausaufgabenhilfe, Deutschkurse, Freizeitaktivitäten, Sport, Musik ; 2. Entwicklung von Konzepten zur Integration der Kinder in vorhandene Gruppen, z.b. Sportvereine, Jugendhäuser, Jugendverbände; 3. Entwicklung von Konzepten zur Integration der Kinder in die Regelangebote Kindergarten, Schule, Hort. Aufsetzend auf den bereits vorhandenen Zuschuss der Stadt Nürnberg für die Sozialbetreuung von Kindern können für einzelne Projekte in diesem Handlungsfeld (personenbezogene) Zuschüsse aus Stiftungsmitteln gegeben werden. Die Kombination mit dem Einsatz von Gutscheinen aus dem BuT-Paket für Teilhabe ist möglich. Förderung des Auszugs aus den Unterkünften 1. Hilfestellung für Auszugsberechtigte (anerkannte Asylanten und Menschen mit dauerhaftem Bleiberecht) bei der Wohnungssuche, Sicherung der Mietzahlung (über SGB II, Wohngeld oder eigenes Einkommen), Bewerbungscoaching ; - 5 -

- 5-2. Akquise von geeigneten Wohnungen bei großen und kleinen Wohnungsbauträgern und Privatvermietern, Herstellen von Kontakten zu den Mietparteien. 3. Bei der AWO läuft derzeit das Projekt move in mit der beschriebenen Aufgabenstellung; es soll geprüft werden, ob aus den Mitteln des Sonderpakets hier zusätzliche Unterstützung möglich ist bzw. eine Verlängerung der Aktivitäten über die Projektlaufzeit hinaus möglich ist. Entsprechende Verhandlungen müssen erst noch geführt werden. Entwicklung und Erprobung von Beschäftigungsangeboten 1. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Beschäftigung und berufliche Basisorientierung durch handwerkliche Tätigkeiten auf dem Gelände des KJND, Zielgruppe sind die 20 bis 25 im Kinder- und Jugendnotdienst untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen; Erkundung des neuen Lebensumfeldes, Erweiterung des Aktionsradius, Alltagstraining, sinnvolle Freizeitaktivitäten mit fachlicher Anleitung; dazu Deutschunterricht, integriert in die Beschäftigungs- und Freizeitaktivitäten. 2. Für Erwachsene Die Aufnahme von Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnissen soll nach dem Asylkompromiss des Bundesrats künftig nach drei Monaten Aufenthaltsdauer möglich sein. Damit werden Beschäftigungsangebote mit dem Ziel, eine Berufseinmündung (beim Verbleib in Deutschland) vorzubereiten, hochinteressant. Der Einstieg kann über Arbeitsgelegenheiten (AGH) geschehen, die nach 5 AsylbLG möglich sind und auch finanziert werden können. Diese sind per se zusätzlich und bedürfen nicht der Genehmigung durch die Arbeitsagentur. Mögliche Einsatzorte sollen sein: Umweltservice, Bürgerservice und Gärtnerei. Geprüft werden sollten Einsatzbereiche in der Altenpflege und im Bereich der Kindertagesstätten mit dem Fernziel, die Eignung für eine spätere Ausbildung in diesen Berufsbereichen zu beurteilen und die geeigneten Personen dort hin zu führen. Die Welle der Hilfsbereitschaft und die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement sind augenblicklich riesig, viele wollen helfen, viele können auch helfen, je nach den eigenen Möglichkeiten. Die Stadtverwaltung bündelt koordiniert dieses Engagement nach Kräften; so können wir als Stadt des Friedens und Menschenrechte eine bestmögliche Willkommenskultur für Menschen auf der Flucht, vor allem auch für Familien und Kinder gewährleisten.