Thesen zu archäologischen Informationen Wer die Zukunft erforschen will, muss die Vergangenheit kennen. Bedeutsame Zeugnisse der Menschheitsgeschichte sollen für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben. Archäologische Daten sind informativ, sie spiegeln unsere Vergangenheit wider. Archäologische Daten sind notwendig für den Schutz des archäologischen Kulturguts. Beispiele: Abb. 1: Neolithische Kreisgrabenanlagen bei Kyhna, Lkr. Nordsachsen (Foto: O. Braasch, Landshut). Abb. 2: Bronze-/eisenzeitliche und slawische Wallanlage bei Ostro, Lkr. Bautzen (Foto: R. Heynowski, LfA). Abb. 3: Sichtbar erhaltene archäologische Fundstellen in Sachsen. Seite 2
Archäologische Denkmale Archäologische Denkmalflächen bezeichnen die vermutete Ausdehnung von vor Ort erhaltenen Spuren menschlichen Lebens. Sie repräsentieren den gesetzlichen Schutz bekannter Positivstellen. Archäologische Denkmale sind auch außerhalb der bekannten und verzeichneten Flächen in erheblichem Umfang zu erwarten! Abb. 4: Denkmalensemble an der Elbe. Archäologische Daten sind sensibel! Die archäologische Denkmalpflege bewegt sich in einem gesellschaftlichen Umfeld mit einer Vielzahl häufig sogar gegensätzlicher Interessen. Es gibt Interessen, die den Anforderungen des Denkmalschutzes entgegenstehen, z.b. bei Raubgräbern. Abb. 5: Raubgräber Grabräuber. Sonderausstellung im Landesmuseum Natur und Mensch Oldenburg (bis 8. September 2013). Informationszugang Interessenten erhalten Zugang zu archäologischen Informationen mit dem Ziel, Schutz und Pflege archäologischer Kulturdenkmale (im Sinne von 1 SächsDSchG) zu unterstützen und soweit öffentliche Belange oder schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen. Grundsätze der Darstellung und Veröffentlichung (Authentizität): Archäologische Informationen sind in ihrer Bedeutung fest an die Berücksichtigung fachlicher Zusammenhänge gebunden. Bei Denkmalschutz-Informationen spielt außerdem der gesetzliche Kontext eine entscheidende Rolle. Bei der Darstellung und Veröffentlichung archäologischer Informationen sind diese Umstände stets angemessen zu berücksichtigen. Seite 3
Lizenzmodelle Das LfA hat Interesse am Schutz sensibler archäologischer Daten. Benutzer sollen vertrauenswürdig sein! Nutzungszwecke sollen den Interessen des Denkmalschutzes entsprechen! Darstellungen / Veröffentlichungen sollen die Authentizität wahren! Nutzer-Zweck-Lizenz erfordert Interaktionen bei jeder Anfrage, ist für Offline-Verfahren geeignet. Bei besonders vertrauenswürdigen Nutzern kann die Prüfung des Nutzungszwecks entfallen. Nutzer-Lizenz erfordert nur eine Interaktion zur Prüfung der Vertrauenswürdigkeit des Benutzers, ist für medienbruchfreie Onlineverfahren geeignet. Geschützte Geodatendienste für archäologische Denkmale nutzt dieses Lizenzmodell. Prinzip geschützter Dienste Eine Zugriffssteuerung gewährleistet, dass bestimmte Dienste nur bestimmten berechtigten Benutzern zur Verfügung stehen, wobei die entsprechenden Zugriffsrechte manuell vergeben werden. Abb. 6: Modell der Registrierung für geschützte Geodatendienste. Um einen Dienst zu nutzen, muss man sich anmelden und seine Identität nachweisen. Nur Benutzer, denen die Berechtigung dazu gewährt wurde, erhalten dann Zugriff auf die Daten. Seite 4
Abb. 7: Modell des Zugriffs auf geschützte Geodatendienste. GeoBAK 2.0 ermöglicht zwei Verfahren zum Schutz der Geodatendienste: SAML 2 Authentifizierung (explizite Anmeldung beim Bereitsteller des geschützten Dienstes erforderlich, Single-Sign-On im Kontext der Anmeldung möglich) z.b. Geoportal Sachsenatlas, HTTP-Authentifizierung (Nutzung der zentral verfügbaren Authentifizierung im Landesdatennetz) z.b. ArcGIS. Der Test geschützter Geodatendienste für archäologische Denkmale verlief erfolgreich! Unberechtigte Nutzer werden abgewiesen. Berechtigte Nutzer erhalten Zugang. Abb. 8: Test der geschützten Dienste im Geoportal Sachsenatlas Seite 5