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Transkript:

Bildungs- und Teilhabepaket Bildung, soziale und kulturelle Teilhabe Stadt Wuppertal

1. Allgemeines Durch die Leistungen des zum 01.01.2011 neu eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert werden. Mit Hilfe der neuen Leistungen soll die Teilnahme an Ausflügen von Kindertageseinrichtungen und Schulen ermöglicht werden, sowie die Nutzung von Sport-, kulturellen und künstlerischen Angeboten. Bei Bedarf werden außerdem die Kosten für Nachhilfe übernommen. Auch die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen wird ermöglicht. Alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II) von den Jobcentern oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII) oder Leistungen nach 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes oder Wohngeld oder Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten, haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakts. Informieren Sie sich, wenn Sie Leistungen des Jobcenters (SGB II) erhalten bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle: Geschäftststelle Adresse Telefon (0202) 1 Vohwinkel Corneliuststr. 2, 42329 Wuppertal 2 Uellendahl Uellendahler Str. 70-72, 42107 Wuppertal 3 Elberfeld-Mitte Neumarktstr. 40, 42103 Wuppertal 74763 100 74763 200 74763 300 4 Elberfeld Südstadt / Arrenberg / Küllenhahn / Hahnerberg / Cronenberg / Sudberg / Kohlfurt Weidenstr. 25, 42117 Wuppertal 74763 400 5 Wichlinghausen Bachstr. 2, 42275 Wuppertal 74763 500 6 Unterbarmen / Lichtenplatz / Clausen / Rott / Ronsdorf 7 Oberbarmen / Langerfeld / Nächstebreck / Heckinghausen / Beyenburg Winklerstr. 1-3, 42283 Wuppertal Schwarzbach 19, 42277 Wuppertal 74763 600 74763 700 2

wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld oder Familienzuschlag erhalten: Dienststelle Adresse Telefon (0202) Ressort Soziales, Fachbereich Soziale Leistungen Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal 563 0 wenn Sie Leistungen nach 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten: Dienststelle Adresse Telefon (0202) Ressort Zuwanderung und Integration, Fachbereich Integrationsförderung und wirtschaftliche Hilfen An der Bergbahn 33, 42289 Wuppertal 563 2443 Die neuen Möglichkeiten im Überblick: Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahren Tagesausflüge (Klassen-) Fahrten Schulbedarf Tagesausflüge und mehrtägige (Klassen-) Fahrten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Schulen sowie für Kinder in Kindertageseinrichtungen Schülerbeförderungskosten Lernförderung, Nachhilfe Mittagsverpflegung Werden in tatsächlicher Höhe gewährt 70 zum 1.8. und 30 zum 1.2. des Schuljahres Fahrtkosten abzüglich eines Eigenanteiles Ortsübliche Kosten Ungedeckte Kosten nach Abzug des Eigenanteiles von 1 pro Essen Für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinoder berufsbildende Schule besuchen Für Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und denen es nicht zuzumuten ist, den Weg zur Schule zurückzulegen. Für Schüler/innen, bei denen die Versetzung in die nächste Klasse oder das Erreichen des Schulabschlusses gefährdet ist. Kinder und junge Erwachsene, die am gemeinsamen Mittagessen in der Kindertageseinrichtung oder Schule teilnehmen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Teilhabe Höchstens 10 pro Monat Für Kinder in Sportvereinen oder zum Besuch einer Musikschule, Ferienfreizeiten u.ä. 3

2. Ausflüge und (Klassen-) Fahrten Für Kinder in Tageseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Klassen-) Fahrten übernommen. Taschengeld oder Kosten für den persönlichen Bedarf (z.b. Wanderschuhe) werden nicht übernommen. Wie geht das? Die Leistung muss bei der Dienststelle beantragt werden, von der Sie auch die Sozialleistungen erhalten (Jobcenter, Ressort Soziales, Ressort Zuwanderung und Integration). Empfänger von Wohngeld oder Kindergeldzuschlag stellen den Antrag auch beim Ressort Soziales. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei den jeweiligen Dienststellen. Einfacher ist es aber, sich die Formulare aus dem Internet (www.bildungspaket-wtal.de) herunter zu laden. Neben dem Antrag benötigen Sie auch das Formular, in dem Kindertagesstätte oder in der Schule bestätigt, dass Ihr Kind an dem Ausflug teilnehmen wird. Zudem bestätigt die Schule oder die Tageseinrichtung für Kinder die Höhe der Kosten und gibt die Kontonummer der Tageseinrichtung oder der Schule an. Das ausgefüllte Formular bringen Sie bitte zur zuständigen Stelle zurück. Das Jobcenter oder die Stadtverwaltung überweisen den fälligen Betrag unmittelbar an die Tageseinrichtung bzw. die Schule. 3. Schulbedarf Stifte und Hefte, Schnellhefter und Wasserfarben, Taschenrechner und Schultornister das sind nur einige der Dinge, die zum Schulbedarf gehören. Wie geht das? Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten und zwischen dem 02.08.1996 und 30.09.2005 geboren sind, müssen Sie nichts tun. Das Jobcenter oder die Stadtverwaltung überweisen Ihnen ohne zusätzlichen Antrag zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Wenn Sie vor dem 02.08.1996 geboren sind oder Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie beim Jobcenter oder der Stadt Wuppertal (Wohngeldempfänger und Empfänger von Kindergeldzuschlag) unter beifügen einer Schulbescheinigung einen Antrag stellen. 4

4. Schülerbeförderungskosten Die Kosten für die Fahrten zur nächstgelegenen Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren übernommen, sofern es dem Schüler/der Schülerin nicht zuzumuten ist, den Schulweg zu Fuß zurück zu legen. Da in Nordrhein-Westfalen unter den gleichen Voraussetzungen die Kosten bereits im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durch die Schulämter übernommen werden, muss in der Regel ein Antrag bei Dienststellen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe gewähren, nicht gestellt werden. 5. Lernförderung / Nachhilfe Für den Fall, dass bei Ihrem Kind die Versetzung in die nächste Klasse oder der Schulabschluss gefährdet sind und die schulischen Förderangebote nicht ausreichen, kann Ihr Kind zusätzliche eine geeignete außerschulische Lernförderung erhalten. Das Jobcenter oder die Stadtverwaltung übernehmen die Kosten hierfür. Wie geht das? Stellen Sie im Jobcenter, dem Sozialressort oder dem Ressort Zuwanderung und Integration den Antrag. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei den jeweiligen Dienststellen. Einfacher ist es aber, sich die Formulare aus dem Internet (www.bildungspaket-wtal.de) herunter zu laden. Eines dieser Formulare lassen Sie bitte vom Lehrer Ihres Kindes ausfüllen. Der Lehrer bestätigt darin die Notwendigkeit, die Art und den Umfang der notwendigen Lernförderung. Das ausgefüllte Formular bringen Sie bitte der zuständigen Stelle zurück. Von dort erhalten Sie einen Bescheid, mit dem Sie zu einem geeigneten Anbieter von Nachhilfeunterricht gehen. Die zuständige Stelle rechnet unmittelbar mit dem Anbieter ab. Sofern es sich bei dem Anbieter um einen Schüler einer höheren Klasse handelt, sollte der Lehrer bestätigen, dass die Person, die die Nachhilfe erteilen will, hierzu aus pädagogischer Sicht geeignet ist. 5

6. Mittagessen Wenn die Schule, die Tageseinrichtung für Kinder oder die Tagespflege, die Ihr Kind besucht, eine gemeinsame Mittagsverpflegung anbietet, wird ein Zuschuss zu den Kosten der Mittagsverpflegung gewährt. Je Kind und Mahlzeit müssen Sie einen Eigenanteil von 1 selbst zahlen. Wie geht das? Sie stellen im Jobcenter, dem Sozialressort oder dem Ressort Zuwanderung und Integration einen Antrag. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei den jeweiligen Dienststellen. Einfacher ist es aber, sich die Formulare aus dem Internet (www.bildungspaket-wtal.de) herunter zu laden. Die Anlage zum Antrag legen Sie bitte der Schule, der Tageseinrichtung oder der Tagespflegestelle Ihres Kindes vor. Von dort werden die Teilnahme an der Mittagsverpflegung und die Höhe der Kosten bestätigt. Das ausgefüllte Formular bringen Sie der zuständigen Stelle zurück. Der fällige Betrag wird unmittelbar der Schule, der Tageseinrichtung oder der Tagespflegestelle überwiesen. 7. Teilhabe an Sport und Kultur Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, in Ihrer Freizeit mit Anderen gemeinsam Ihren Hobbies nachzugehen. Dies ist besonders gut in organisierten Gemeinschaften zu realisieren. Möchte Ihr Kind an Vereins-, Kultur- oder Ferienangeboten teilnehmen? Möchte Ihr Kind z.b. Bei der musikalischen Grundausbildung mitmachen oder Musikunterricht nehmen? Turnen, Judo lernen, Fußball, Basketball oder Handball spielen? An den Ferienspielen oder einer Freizeit teilnehmen? Bei der Mal- oder Fotoschule mitmachen? Einen Tanz oder Schwimmkurs besuchen? Im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepaketes können hierfür auch Leistungen gewährt werden. Allerdings ist die Höhe auf monatlich insgesamt 10 beschränkt. 6

Wie geht das? Stellen Sie beim Jobcenter, dem Sozialressort oder dem Ressort Zuwanderung und Integration einen Antrag. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei den jeweiligen Dienststellen. Einfacher ist es aber, sich die Formulare aus dem Internet (www.bildungspaket-wtal.de) herunter zu laden. Wenn die Leistung bewilligt wird, erhalten Sie einen Gutschein für den ausgesuchten Anbieter, damit die Kosten für das Sport-, Kultur- oder Freizeitangebot von diesem unmittelbar mit der zuständigen Stelle abgerechnet werden können. 7

Impressum 2. Auflage (September 2011) Stadt Wuppertal Ressort Soziales Neumarkt 10 42103 Wuppertal http://www.bildungspaketwtal.de 8