Subventionierung Teamteaching (Nr. 13)



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Transkript:

Subventionierung Teamteaching (Nr. 13) Verzicht auf kantonale Subventionen der mit der Sek-I-Reform eingeführten Teamteaching- Lektionen in der 6. Klasse 2014: 320'000 Franken, ab 2015: jährlich 790'000 Franken In der sechsten Klasse werden vier Lektionen im sogenannten Teamteaching-Modell durchgeführt. Das heisst, dass die Schüler in diesen Lektionen von zwei Lehrpersonen unterrichtet werden. Dieses Modell wurde mit der Sek-I-Reform eingeführt, um die durch den Wegfall des Untergymnasiums in den 6. Klassen verbleibenden leistungsstarken Schüler/innen optimal zu fördern. In der Debatte um die Sek-I-Reform wurden die vier Teamteaching-Lektionen als Argument für die Umsetzung der Reform geliefert: Diese Lektionen wurden eingeführt, um das alte Pro-Gym nach der 5. Klasse zu Gunsten der neuen Sek P abzuschaffen. Das neue Modell soll den starken Schülerinnen und Schülern erlauben, ihr Potential dank eines Unterrichts mit zwei Lehrpersonen, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes eingehen können, voll auszuschöpfen. Auch für durchschnittlich begabte Kinder bewähren sich die Teamteaching-Lektionen: Ihre individuellen Schwächen und Stärken können qualitative besser angegangen werden. Zwei Lehrpersonen im Unterricht bedeuten doppelte Betreuung pro Kind. Dies dient auch einer sorgfältigen Selektion. Von Chancengleichheit für die in die Oberstufe übertretenden Schülerinnen und Schüler kann bei Wegfall dieser Unterstützung nicht mehr gesprochen werden. Es ist wenig glaubwürdig, wenn die Politik vor wenigen Jahren dem Volk die Teamteaching- Lektionen als Instrument verkaufte, mit welchem die grösser werdende Leistungsspanne von Schülern in der 6. Klasse aufgefangen werden kann, und nun wieder deren Abschaffung propagiert. Es ist nicht möglich, dass in dieser kurzen Zeit die Leistungsspanne kein Problem mehr darstellt oder dass es sie künftig nicht wieder geben wird. Mit Schaffung der Teamteaching-Lektionen war ausserdem der Auftrag verbunden, Portfolioarbeit zu initiieren. Das wäre mit der Streichung künftig nicht mehr möglich. Diese Sparmassnahme beinhaltet einen Qualitätsabbau auf Kosten der Kinder. Eine Folge wäre, dass Eltern teuren Nachhilfeunterricht für ihre Kinder finanzieren müssten, um Leistungsunterschiede auszugleichen.

Wahl- und Freifächer Sek I (Nr. 14) Verzicht auf die kantonalen Subventionen von Wahl- und Freifächern der Sek I auf den Stufen K, B und E ab dem 1. August 2013 in drein Fächer bzw. sechs Lektionen: Musik/Chor (eine Lektion), Technisches/Bildnerisches Gestalten (zwei Lektionen) und Italienisch (drei Lektionen). 2014: 594'000 Franken, ab 2015: jährlich 1'425'000 Franken. Derzeit werden ab der 1. Sek E und B in der Stundentafel zusätzlich die Fächer Musik/Chor (eine Lektion), Technisches/Bildnerisches Gestalten (zwei Lektionen) und Italienisch (drei Lektionen) angeboten. Im vorliegenden Massnahmenpaket sollen diese Fächer künftig nicht mehr vom Kanton finanziell unterstützt werden. Unser Bildungssystem verfolgt den Grundsatz, dass sich Kinder umfassend ausbilden können. Dazu gehören musische und handwerkliche Zusatzangebote wie Werken, Zeichnen, Musik und Chor. Auch Italienisch unsere dritte Landessprache sollte als Wahlfach angeboten werden. Wenn der Kanton die finanzielle Unterstützung dieser Fächer streicht, werden sich finanzstarke Gemeinden unter Umständen weiterhin leisten können, diesen Zusatzunterricht anzubieten. Denn sie werden in der Lage sein, die Kosten allein tragen zu können. Finanzschwächere Gemeinden werden das Angebot notgedrungen streichen müssen, da sie dessen Kosten nicht vermögen. Dies wird zu einem Ungleichgewicht des schulischen Angebots, nicht mehr nur zwischen den Kantonen, sondern innerhalb des gleichen Kantons führen. Dieses Gefälle gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Lektionenabbau Sek K (Nr. 15) Kürzung der Stundentafel um drei Lektionen in der Sek K ab dem 1. August 2013 2014: 42'000 Franken, ab 2015: jährlich 101'000 Franken Bereits mit den heutigen Stundentafeln ist das Total der Lektionen in der Sek K um mindestens zwei Lektionen tiefer als die Gesamtzahl der Sek B und E. Mit der Streichung von drei weiteren Lektionen in der Stundentafel der Sek K wird eine Differenz von insgesamt fünf Wochenlektionen geschaffen. Welche Fächer letztlich von den Einsparungen betroffen sein werden, ist noch gänzlich unklar. Die Lektionenzahl auf der Sek K liegt bereits in der aktuellen Lektionentafel unter derjenigen der Sek B bzw. E. Ein weiterer Abbau von drei Lektionen auf der Sek K hätte eine Reduktion von einem Sechstel der Unterrichtslektionen zur Folge. Insbesondere die Jugendlichen in der Sek K sind in ihrer persönlichen Entwicklung oft hinter ihren Alterskameraden zurück. Oft fehlt ihnen im Elternhaus die notwendige Unterstützung. Für diese Schülerinnen und Schüler ist die Schule ein Ort der Geborgenheit, wo sie das notwendige Mass an Zuwendung und Unterstützung erhalten. Derart gravierende Einsparungen auf dem Buckel der 'schwächsten Jugendlichen' sind nicht akzeptabel. Mit jeder weiteren Reduktion der Lektionenzahl werden die beruflichen Perspektiven von Schülerinnen und Schülern der Sek K kompromittiert: In der Schweiz schrumpft das Angebot an Anlehren, stattdessen wird das zweijährige eidgenössische Berufsattest (EBA) gefördert. Die Jugendlichen der Sek K werden mit dieser Entwicklung den Anforderungen im Berufsleben in keiner Beziehung mehr gewachsen sein. Der Abbau von Sek-K-Lektionen wird sich so für die Betroffenen verheerend auswirken und massive Folgekosten mit sich bringen.

Bildnerisches Gestalten Sek P (Nr. 16) Kürzung des Unterrichts Bildnerisches Gestalten (Zeichnen) in der Sek P um zwei Lektionen ab 1. August 2013 2014: 85'000 Franken, 2015: 170'000 Franken, ab 2016: jährlich 255'000 Franken Die Stundentafel der SEK P weist derzeit zwei Lektionen 'Bildnerisches Gestalten' (Zeichnen) aus. Eine Kürzung um zwei Lektionen käme also der Streichung des Faches gleich. Die Schulung des räumlichen Denkens und der Einbildungskraft sowie das Üben des Sehens: Dies soll im Unterricht Bildnerisches Gestalten Fähigkeiten, die in einer kommunikativ herausfordernden Gesellschaft gestellt werden, fördern. Visuelle Kompetenz hat im Medienalltag, in zahlreichen Berufsfeldern, in Kultur und Wissenschaft einen zentralen Stellenwert. Experten sind sich einig, dass der kompetente Umgang mit bildhafter Information früh gefördert werden muss. Auf Hochschulebene zeigt sich dies eindrücklich: Es steht eine Vielzahl an Studiengängen in Kunst und visueller Gestaltung zur Auswahl. Im Kanton Solothurn hingegen ist die Kontinuität in diesem Bereich über die verschiedenen Stufen hinweg bereits stark beeinträchtigt: Auf der Volksschulstufe wurde mit dem Bildungsabbau 2003 der Stellenwert des Fachs bereits marginalisiert. Gerade in der Sek P, die auf eine Matura im Schwerpunktfach Bildnerisches Gestalten hinführt, wäre die Kürzung des Unterrichts ein völlig falsches und den Zeichen der Zeit widersprechendes Signal. Ausserdem ist eine individuelle Förderung der visuell-räumlichen Fähigkeiten, von Phantasie und Kreativität, wie sie das Bildnerische Gestalten bietet, gerade während der obligatorischen Schulzeit besonders wichtig. Wahrnehmung, Denken und Handeln bilden im Fach Bildnerisches Gestalten eine Einheit und fördern im besten Sinn die Persönlichkeitsbildung.

Lektionenabbau Werken (Nr. 17) Beim Werken-Unterricht in der Primarschule sollen 2 Lektionen gestrichen werden. 2014: 2 152 000 Mio. Franken, ab 2015: jährlich 5 164 000 Franken. Mit der heute bestehenden Lektionentafel werden Schülerinnen und Schüler der Primarstufe während vier Lektionen wöchentlich im Werken unterrichtet. Die in den Massnahmen enthaltene Streichung von zwei Lektionen kommt einer Halbierung der Werken-Lektionen gleich. Damit hätten Kinder im Kanton Solothurn im Vergleich mit den anderen Deutschschweizer Kantonen am wenigsten Werken-Lektionen. Mit dem Werkunterricht sind Ziele im Lehrplan verbunden, die bei einer Kürzung der Lektionenzahl nicht mehr eingehalten werden können. Die Anforderungen sowie die Zeit zum Einüben müssten reduziert werden und ein Niveauverlust in den handwerklichen Fähigkeiten wäre die Konsequenz. Bereits in den vergangenen Jahren haben die handwerklichen Fähigkeiten von Kinder und Jugendlichen abgenommen, weil Werken und Basteln zu Hause für viele fremd geworden ist. Meist ist das schulische Werken für Kinder aus bildungsfernen Millieus der einzige Berührungspunkt mit der Materie Handwerk. Sie lernen viel fürs Leben und erhalten unter anderem einen praktischen Zugang zu den Themenfeldern Geometrie, Arithmetik, technisches und kreatives Gestalten, Konstruktionen sowie technisches Begreifen. Die praktische Anwendung des theoretischen Lehrstoffs hilft ihnen beim Verständnis. Aber auch für mittlere und stärkere Schüler ist der handwerkliche Unterricht ein wichtiger Ausgleich zu den eher kopflastigen Fächern und zur virtuellen Computer-Welt. Falls diese Sparmassnahme umgesetzt wird, ist dies ein Qualitätsabbau auf Kosten der Schülerinnen und Schülern und auf Kosten der Handwerks- und Industriebetriebe, die sich von der Schule eine breite Allgemeinbildung erhoffen, auch im manuellen Bereich.

Lektionenabbau Musikunterricht (Nr. 18) Reduktion des Musikunterrichts in den 4.-6.Klassen der Primarschule und der Oberstufe um eine Lektion ab 1. August 2013. 2014: 566 000 Franken, ab 2015: jährlich 1 358 000 Franken Derzeit umfasst der Musikunterricht bei den 4.-6. Klassen der Primarschule zwei Lektionen, in der Oberstufe Sek B und E eine Lektion und in der Sek P zwei Lektionen. Die Primarschüler und die Sek P-Schüler hätten noch eine Lektion Musik, die Sek B und E-Schüler gar keine mehr. Die Solothurner Kinder und Jugendlichen müssten somit in ihrer Schulkarriere auf 228 Lektionen Musikunterricht verzichten. Wird die Gesamtzahl der Lektionen gekürzt, kann der Lehrplan nicht mehr eingehalten werden. Die Anforderungen müssten als Konsequenz reduziert werden, was zu einem Niveauverlust in den musikalischen Fähigkeiten führen wird. Musikunterricht fördert Kompetenzbereiche, welche auch die Fertigkeiten in Mathematik, Deutsch, Bewegung (Sport), Fremdsprachen oder im Bildnerischen Gestalten unterstützen. Wer den Musikunterricht reduziert und damit auch den Inhalt des Lehrplans preisgibt, nimmt direkte, negative Auswirkungen auf die Leistungen in anderen Fächern in Kauf. Ausserdem führt die Reduktion der Musiklektionen dazu, dass grössere Projekte Schülerkonzerte, Musicals, Musiktheaterstücke, Schulchor, Adventssingen, Weihnachtssingen, Altersheimsingen usw. nicht mehr durchgeführt werden können. Damit wird die Förderung der Sozialkompetenz und des Gemeinschaftssinns unterbunden.

Lektionenabbau Deutschunterricht (Nr. 19) Reduktion des Deutschunterrichts in der 1.-6. Klasse um eine Lektion 2014: 538 000 Franken, ab 2015: jährlich 1 291 000 Franken Heute stehen, je nach Stufe, zwischen 7 und 12 Lektionen Deutschunterricht auf der Stundentafel. Eine generelle Kürzung um eine Lektion ergibt einen Wegfall von insgesamt 228 Lektionen Deutschunterricht in der Schulkarriere jeder Schülerin/jedes Schülers. Gut gesprochenes und geschriebenes Deutsch ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Schul- und Berufslaufbahn. Stehen für den Deutschunterricht weniger Lektionen zur Verfügung, wird sich dies auf die Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und anschliessend auch auf die abnehmenden Stufen auswirken. Entweder müsste der Stoffumfang reduziert werden oder es stünde viel weniger Zeit für das Üben zur Verfügung. So oder so ist ein Niveauverlust in der Sprachkompetenz (Sprechen, Schreiben, Leseverstehen, Hörverstehen) die Folge. Das Beherrschen einer guten und gepflegten Deutschen Sprache ist in einer Gesellschaft, die zunehmende Fähigkeiten in der Kommunikation fordert, unabdingbar. Nicht zuletzt im Beruf ist Deutsch im Umgang mit Kunden, im Interpretieren von Arbeitsanweisungen und Plänen und in der Korrespondenz ausserordentlich wichtig. Bereits heute sind einige Defizite in der deutschen Sprachkompetenz der Schulabgänger auszumachen, die mit einer Lektionenreduktion noch gravierender würden. Deutsch ist für Kinder der Migranten, die im Kanton Solothurn immerhin einen Fünftel der Bevölkerung ausmachen, der Schlüssel zur Integration und zur erfolgreichen Lehrstellesuche. Eine Kürzung der Deutschlektionen gefährdet die Chancengleichheit. Die Folge sind schlechte Integration und fehlende Ausbildung, die langfristigen zu hohen Kosten führen werden.

Staatsbeiträge an Musikunterricht (Nr. 20) Verzicht auf Anpassung der kantonalen Subventionsbeiträge an die kommunalen Musikschulen Ab 2014: jährlich 1 260 000 Die kommunalen Musikschulen werden von den Gemeinden finanziert. Diese wälzen einen Teil der Kosten über Elternbeiträge ab. Ein weiterer Teil trägt der Kanton mittels Subventionsbeiträgen nach dem 'Giesskannenprinzip' (nach Anzahl Volksschulkindern). Die Beiträge wurden seit 1994 nicht mehr der Teuerung angepasst und sollten nun erhöht werden. Dies verlangte ein parlamentarischer Auftrag, der vom Kantonsrat gutgeheissen wurde. Auf diese Anpassung soll nun im Rahmen der Sparmassnahmen verzichtet werden. Seit Jahrzehnten werden die positiven Auswirkungen einer musikalischen Ausbildung erforscht. Die aktive Beschäftigung mit Musik, also das Erlernen eines Instruments, Ensemblespielen, Musik hören, analysieren und verstehen, fördert kognitives und soziales Verhalten. Ohne Zugang zum aktiven Musizieren bleibt nur der passive Konsum. Ausserdem wirkt sich die musikalische Ausbildung auf Fähigkeiten aus, die auch anderen Bereichen wie Mathematik, Deutsch oder Bildnerischem Gestalten zugutekommen. In vielen Musikschulen wurde in letzter Zeit viel Energie und Zeit in die Schaffung eines Qualitätsmanagements investiert, das vom Kanton zunehmend gefordert wurde. So wurden in jüngster Zeit Leitbilder, Strategien, Zielvorgaben und transparentere Strukturen geschaffen. Für die Umsetzung dieser neuen Struktur wären finanzielle Mittel erforderlich. Werden die Kantonsbeiträge nicht wie vorgesehen erhöht, ist die Umsetzung der Qualitätssicherung und - entwicklung der Musikschulen in Frage gestellt. Würden die Mehrkosten über eine Erhöhung der Elternbeiträge eingeholt, hätte dies zur Folge, dass sich viele Eltern den Instrumentalunterricht für ihre Kinder nicht mehr leisten könnten. Musikalische Bildung würde wieder zur elitären Angelegenheit wie vor hundert Jahren.

Internatsplätze an Sonderschulen (Nr. 21) Ab 2013 sollen 20 Internatsplätze in den Sonderschulheimen weniger bereitgestellt werden. Ab 2013: jährlich 2 000 000 Franken Für Kinder, die weder in der Regelklasse noch in einer Tagesschule gefördert werden können, bieten Sonderschulheime Internatsplätze an. Es sind vor allem schwer verhaltensauffällige Schüler/innen, die dieses Angebot benötigen. In den letzten Jahren wurden bereits etliche Internatsplätze abgebaut und gleichzeitig das Tagesschulangebot mit intensiver Betreuung der Eltern ausgebaut (Bachtelen). Als Folge der verstärkten Integrationsbemühungen von Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Verhaltensproblemen nimmt die Konzentration der ganz schwierigen Schüler in den entsprechenden Fachzentren (Sonderschulheime) zu. Nebst der schulischen ist dabei die sozialpädagogische Betreuung von zentraler Bedeutung. Ein zusätzlicher Abbau von Internatsplätzen verstärkt die sehr einseitige Konzentration auf schwierigste Kinder mit massiven Verhaltensstörungen. Diese Entwicklung droht den Rahmen der Fachzentren mehr und mehr sprengen, was vermehrt zu ausserkantonalen Platzierungen führen wird, mit entsprechend hohen Kostenfolgen. Die Internatszuweisungen sind rückläufig. Eltern und Sozialbehörden warten heute sehr lange, bis es teilweise zu Noteinweisungen kommt. Die Sonderschulheime müssen schon heute mit schwankenden Schülerzahlen umgehen. Sie müssen aber auch in der Lage sein, ein Angebot bereitstellen zu können, wenn dies notwendig ist. Insofern bringt eine solche Sparmassnahme nur auf dem Papier etwas.

Einführung Früh-Englisch (Nr. 12) Weiterbildung Früh-Englisch (Nr. 22) Berufszertifizierung (Nr. 23) Die Einführung von Englisch ab der 5. Klasse wird um zwei Jahre verschoben bzw. auf die Einführung von Englisch wird ganz verzichtet (die Unterlagen zu dieser Massnahme sind unklar). Bei einem Verzicht auf die Einführung fallen auch die Kosten für die Weiterbildung der Lehrpersonen (Nr. 22) sowie die Diplomzertifizierungskosten (Nr. 23) weg. Nr. 12: 2015: 427'000 Franken, ab 2016: jährlich 856'000 Franken Nr. 22: 2014: 436'000 Franken, 2015: 352'000 Franken, 2016: 257'000 Franken, ab 2017: 200'000 Franken Nr. 23: ab 2015: jährlich 40'000 Franken Im Projekt Passepartout entwickeln und koordinieren die Kantone Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Solothurn und Wallis die Einführung von Französisch und Englisch in der Primarschule. Mit der Einführung von Französisch ab der 3. Klasse auf das Schuljahr 2011/2012 startete die Umsetzung des Projekts im Kanton Solothurn. Auf das Schuljahr 2013/2014 soll als zweite Fremdsprache Englisch ab der 5. Klasse eingeführt werden. Erwägungen: Ein Teil einer Reform, der noch nicht eingeführt ist, bittet sich quasi für einen geordneten Stopp an. Die Frage, ob zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe die Schülerinnen und Schüler nicht überfordern, ist noch nicht geklärt. Stichworte dazu: Sprachlastigkeit, hohe Stundentafel. Das Lehrmittel 'New World' wird bereits in Testklassen erprobt. Viele Lehrpersonen stehen mitten in der sprachlichen Weiterbildung. Die methodisch-didaktische Weiterbildung ist aufgegleist und startet im Herbst 2012. Schülerinnen und Schüler im Kanton Solothurn würden bei einem Stopp oder einem Verzicht auf Englisch gegenüber den Schülerinnen und Schülern der anderen Passepartout- Kantone benachteiligt. Schulische Chancengleichheit ist nicht mehr gewährt. Ein gänzlicher Verzicht auf eine zweite Fremdsprache würde gegen das Harmos-Konkordat verstossen.