Details zu den ab 01.04.2012 gültigen Neuerungen im Programm Altersgerecht Umbauen entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt 04/2012.



Ähnliche Dokumente
Details zu den ab gültigen Neuerungen im Programm Altersgerecht Umbauen entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt 04/2012.

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Online-Bestätigung zum Antrag "Energieeffizient Bauen" (153)

Für das Wohngebäude wurde vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet.

Merkblatt - Ökologisch Bauen (144, 145)

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen?

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Bestätigung zum Antrag "Energieeffizient Bauen" (153)

KfW-Information für Multiplikatoren

1. Energieeffizientes Bauen und Sanieren im Rahmen der Energiewende

IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten

KfW-Information für Multiplikatoren

Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

IFB-Modernisierungsdarlehen Produktinformation für die langfristige Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen Gültig ab 1.

Änderung der Zinskonditionen in einigen KfW- / ERP-Förderprogrammen

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April SenerTec GmbH Schweinfurt 1

KfW-Aktionsplan Energiewende

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013

Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten.

Herzlich willkommen! Energetische Sanierung Förderung und Finanzierung

Energieeffizient Sanieren Kredit

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee?

Bestätigung nach Durchführung

Formatvorlage des Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss

Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause Markus Elspaß 1

Ein Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek /

KfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg

Inhalt Gründercoaching Deutschland (GCD)

Sie möchten in Ihr Unternehmen investieren?

Verbesserung des Förderangebots für kleine und mittlere Unternehmen Ergänzende Informationen zum Rundschreiben vom

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Energieeffizient Bauen

KfW-Information für Multiplikatoren

KfW fördert wieder. Einzelmaßnahmen. Energetisch sanieren mit Glas und Fenster. März

Prüfung der förderfähigen Kosten durch den Sachverständigen

Merkblatt Ökologisch Bauen

Merkblatt Infrastruktur

mit diesem Rundschreiben erhalten Sie Informationen und Hinweise zu folgenden Themen:

Sie bauen oder sanieren wir finanzieren: KfW!

IBB wenn es um Wohneigentum geht

Informationen und Hinweise erhalten Sie heute zu folgenden Themen:

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Altersgerecht Umbauen Kredit

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Sie möchten sich selbstständig machen?

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Erneuerbare Energien KfW-Förderung zur Nutzung natürlicher Ressourcen

Energieeffizient Sanieren Kredit

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Bestätigung nach Durchführung

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

KfW-Information für Multiplikatoren

Energieeffizient Bauen - Kredit

Energieeffizienz in kirchlichen Einrichtungen: Finanzierung und öffentliche Förderung

Merkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur

Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Fianzierung von Erneuerbare-Energien- Projekten

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Energieeffizient Bauen. Ich spare beim Hausbau doppelt: bei den Zinsen und beim Energieverbrauch. Bank aus Verantwortung

Sie bauen oder sanieren energetisch wir finanzieren: KfW!

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Sie möchten sich selbstständig machen?

vom 22. Oktober 2015 Telefonnummer Faxnummer -Adresse Telefonnummer Faxnummer -Adresse

Gemeinsamer Flyer von KfW und Haus & Grund

Sie möchten Ihre finanzierungsstruktur stärken?

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

PROFITIEREN SIE DAVON!

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

KfW-Fördermöglichkeiten grüner Gebäude und energetischer Gebäudesanierung

ERP-Innovationsprogramm Die KfW-Förderung für Wachstum und Technologie

Programmnummer 066. Wer kann Anträge stellen?

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND SANIEREN BARRIEREN REDUZIEREN

Sie möchten als kommunales Unternehmen in die Infrastruktur investieren?

ERP-Gründerkredit Die KfW-Förderung für Ihre Geschäftsidee

Neuerungen in den KfW-Programmen

Erhöhung der Zinskonditionen in den Förderprogrammen der KfW Mittelstandsbank und der KfW Förderbank

KfW- Förderung Kredite für Wohnungseigentümergemeinschaften. 6. Wuppertaler Wohnungseigentumstag

Aktuelle Förderprogramme für Haus- und Wohnungsbesitzer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium Änderung der Fördermöglichkeiten zum

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden.

Energieeffizient Sanieren

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Senkung der Zinskonditionen in den Förderprogrammen der KfW Mittelstandsbank und der KfW Förderbank

Berlin Kredit - Merkblatt -

Energetisch Sanieren und Altersgerecht Umbauen mit der KfW

Noch 19 Tage! Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Weg zu öffentlichen Fördermitteln

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Online-Bestätigung zum Antrag "Energieeffizient Bauen" (153) MUSTER. Vermieter (ohne ETW-Vermietung) mit

Transkript:

An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: 29.12.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden Themen: 1. Programmvereinfachung Altersgerecht Umbauen ab 01.04.2012 2. Programmänderungen in Energieeffizient Bauen und Sanieren ab 01.04.2012 2.1. Energieeffizient Sanieren: Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung 2.2. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz 3. Energieeffizient Sanieren Zuschussvarianten ab 01.01.2012 3.1. Energieeffizient Sanieren Sonderförderung: Erhöhung des Zuschusses und neuer Programmname Energieeffizient Sanieren Baubegleitung 3.2. Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss: Erhöhung der Zuschüsse 1. Programmvereinfachung Altersgerecht Umbauen ab 01.04.2012 (Programm-Nr.: 155 bis 31.03.2012, 159 ab 01.04.2012) Das Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 155) läuft planmäßig zum Jahresende 2011 aus. Ab dem 01.01.2012 bieten wir das Programm als Kreditprogramm der KfW finanziert aus KfW-Eigenmitteln nahezu unverändert gegenüber dem bisherigen Bundesprogramm an. Zum 01.04.2012 werden wir das KfW-Programm als deutlich vereinfachtes Produkt anbieten, wobei folgende wesentliche Änderungen erfolgen: Neue Produktmerkmale: Übersichtlichere Darstellung der förderfähigen Maßnahmen in sieben Förderbereichen. Alle Maßnahmen können einzeln oder kombiniert durchgeführt werden. Wegfall der Muss- / Soll- / Kann-Bestimmungen. Ergänzung der Verwendungszwecke z.b. durch Aufnahme von Altersgerechten Assistenzsystemen für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben ( AAL-Systeme ) oder Anbau von barrierearmen Balkonen, Loggien, Terrassen als förderfähige Maßnahmen. Einführung des Standards Altersgerechtes Haus bzw. Altersgerechte Wohnung. Lediglich hierfür ist die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich. Mit diesem vereinfachten Programm können auch Maßnahmen gefördert werden, die bislang z. T. im KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm mitfinanziert werden konnten. Details zu den ab 01.04.2012 gültigen Neuerungen im Programm Altersgerecht Umbauen entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt 04/2012. KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr. 5 9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 S.W.I.F.T.: KFWIDEFF www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

Seite 2 zum Rundschreiben vom 29.12.2011 2. Programmänderungen in Energieeffizient Bauen und Sanieren ab 01.04.2012 2.1. Energieeffizient Sanieren: Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung (Programm-Nr.: 152, 430) Zum 01.04.2012 wird als neuer Verwendungszweck für Einzelmaßnahmen im Programm Energieeffizient Sanieren die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (z. B. Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen) eingeführt. 2.2. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (Programm-Nr.: 151/152, 153, 430) Zum 01.04.2012 werden wir einen neuen Effizienzhausstandard KfW-Effizienzhaus Denkmal einführen, dessen Förderkonditionen denen des Effizienzhauses 115 entsprechen (2,5 % Tilgungszuschuss). Förderfähig ist die Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Hierbei gelten ausschließlich Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf (max. 160 % des Referenzgebäudes der EnEV). Für die Gebäudehülle werden keine festen Anforderungen vorgegeben; es sind die möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste durchzuführen. Für die Antragstellung zur Förderung eines KfW-Effizienzhaus Denkmal ist ergänzend eine neue "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" (Formularnummer: 600 000 2248) zu verwenden. Auf diesem Formular bestätigt der Antragssteller die Denkmaleigenschaft des Gebäudes. Sofern es sich um die Sanierung sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz handelt, ist auf diesem Formular eine Bestätigung der Kommune erforderlich. Sofern ein Baudenkmal über einen anderen Effizienzhausstandard oder über Einzelmaßnahmen im Programm Energieeffizient Sanieren gefördert werden soll, ist ebenfalls die Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu verwenden. Für den Fall, dass nicht zu Wohnzwecken genutzte Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu Wohnraum umgewidmet werden sollen, ist eine Förderung im Programm Energieeffizient Bauen zu den dort geltenden Förderbedingungen möglich. Hierfür ist auch die Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz abzugeben. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal und unabhängig von der Förderstufe für alle Sanierungen bzw. Umwidmungen von Baudenkmalen sind daher ausschließlich qualifizierte Energieberater für Baudenkmale zugelassen. Diese sind ab dem 01.02.2012 in der bundesweiten Expertenliste unter www.energie-effizienzexperten.de zu finden. Weitere Informationen zur Aufnahme in diese Expertenliste finden Sie auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de. Die Prüfung erfolgt durch die Koordinierungsstelle Energieberater für Baudenkmale, vertreten durch die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland und die Wissenschaftlich- Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr. 5 9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 S.W.I.F.T.: KFWIDEFF www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

Seite 3 zum Rundschreiben vom 29.12.2011 3. Energieeffizient Sanieren Zuschussvarianten ab 01.01.2012 3.1. Energieeffizient Sanieren Sonderförderung: Erhöhung des Zuschusses und neuer Programmname Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (Programm-Nr.: 431) Bei der komplexen Sanierung zu energetisch hocheffizienten Wohngebäuden (KfW- Effizienzhaus 55) und zum KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie bei allen Sanierungen von Baudenkmalen ist eine Baubegleitung vorgeschrieben. Ab dem 01.01.2012 wird die Förderung zur besseren Unterstützung dieser vorgeschriebenen oder bei weiteren geförderten Maßnahmen freiwilligen Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung erhöht. Die Bemessungsgrenze wird um 4.000 EUR auf 8.000 EUR angehoben und somit eine Förderung von 50 % bis zum neuen Höchstbetrag von 4.000 EUR ermöglicht. Zum 01.01.2012 erfolgt eine Umbenennung in Energieeffizient Sanieren Baubegleitung. 3.2. Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss: Erhöhung der Zuschüsse (Programm-Nr.: 430) Um die Attraktivität der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren zu steigern, werden wir ab 01.01.2012 die Zuschüsse aller Förderstufen jeweils um 2,5 % erhöhen. In der folgenden Tabelle wird die Zuschusshöhe der jeweiligen Förderstufe dargestellt: Förderstufe Zuschusshöhe bis einschl. Q4/2011 ab 01.01.2012 Einzelmaßnahmen 5,0 % / bis zu 2.500 Euro 7,5 % / bis zu 3.750 Euro 7,5 % / bis zu 5.625 Euro 10,0 % / bis zu 7.500 Euro 10,0 % / bis zu 7.500 Euro 12,5 % / bis zu 9.375 Euro 12,5 % / bis zu 9.375 Euro 15,0 / bis zu 11.250 Euro 15,0 % / bis zu 11.250 Euro 17,5 % / bis zu 13.125 Euro 17,5 % / bis zu 13.125 Euro 20% / bis zu 15.000 Euro KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr. 5 9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 S.W.I.F.T.: KFWIDEFF www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

Seite 4 zum Rundschreiben vom 29.12.2011 Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unseres Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern: Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 - kostenfrei Wohnwirtschaft und Infrastruktur: 0800 5399002 - kostenfrei Bildungsfinanzierung - Neugeschäft KfW-Studienkredit: 0800 5399003 - kostenfrei Bildungsfinanzierung - Beratung zu bestehenden Darlehen: AFBG- und BAföG-Bankdarlehen: 069 7431 9996 KfW-Studienkredit und Studienbeitragsdarlehen: 069 7431 9997 Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet (www.kfw.de/konditionen) oder über Fax-Abruf unter der Nummer 069 7431 4214 zur Verfügung. Die ab 01.04.2012 gültigen Programm-Merkblätter und Bestätigungen werden ab 01.02.2012 im Internet unter www.kfw.de/merkblaetter bzw. www.kfw.de/formulare veröffentlicht. Ihnen stellen wir die Programm-Merkblätter (für Altersgerecht Umbauen) bereits ab 29.12.2011 im Archiv unseres KfW-Beraterforums unter beraterforum.kfw.de zur Verfügung. Die ab 01.01.2012 gültigen Programm-Merkblätter für die Zuschussvarianten in Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 430, 431) werden ab 29.12.2011 im Internet und Beraterforum veröffentlicht. Alternativ können Sie Veröffentlichungen über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen. Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer 0800 5399000 kostenfrei; E-Mail bestellservice@kfw.de KfW-Bestellnummer Bezeichnung Stand 600 000 2130 Programm-Merkblatt Energieeffizient Sanieren Kredit 01/2012 600 000 2214 Programm-Merkblatt Energieeffizient Sanieren Kredit 04/2012 600 000 2144 Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt 01/2012 Energieeffizient Sanieren 600 000 2246 Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt 04/2012 Energieeffizient Sanieren 600 000 2131 Programm-Merkblatt Energieeffizient Bauen 01/2012 600 000 2243 Programm-Merkblatt Energieeffizient Bauen 04/2012 600 000 2152 Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt 01/2012 Energieeffizient Bauen" 600 000 2291 Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt 04/2012 Energieeffizient Bauen" 600 000 2132 Programm-Merkblatt Altersgerecht Umbauen Kredit" (155) 01/2012 600 000 2244 Programm-Merkblatt Altersgerecht Umbauen" (159) 04/2012 600 000 2145 Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt 01/2012 Altersgerecht Umbauen" (155) 600 000 2140 Programm-Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm" 01/2012 600 000 2146 Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren 01/2012 600 000 2247 Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren 04/2012 600 000 2248 Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders 04/2012 erhaltenswerte Bausubstanz 600 000 2147 Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Bauen 01/2012 600 000 2249 Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Bauen 04/2012 600 000 2148 Bestätigung zum Kreditantrag Altersgerecht Umbauen 01/2012 600 000 2250 Bestätigung zum Kreditantrag und nach Durchführung Altersgerecht Umbauen (optionale Verwendung) 04/2012 KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr. 5 9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 S.W.I.F.T.: KFWIDEFF www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

Seite 5 zum Rundschreiben vom 29.12.2011 Des Weiteren empfehlen wir Ihnen das RSS-Feed-Abonnement. Mit dem Abonnement erhalten Sie automatisch Informationen zu neu eingestellten oder geänderten Dokumenten im KfW- Beraterforum. Diesen Service können Sie als registrierter Benutzer des KfW-Beraterforums unter beraterforum.kfw.de/rss abonnieren. Mit freundlichen Grüßen KfW Georg Maier Dr. Burkhard Touché KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr. 5 9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 S.W.I.F.T.: KFWIDEFF www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen KfW-Wohneigentumsprogramm Programmnummer 124 (Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum) Programmnummer 134 (Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen) Das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch zinsgünstige Darlehen. Wer kann Anträge stellen? Förderziel Antragsberechtigte Natürliche Personen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben oder die Genossenschaftsanteile zeichnen, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden. Was wird gefördert? Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Dabei werden folgende Kosten berücksichtigt: Förderung Inhalt, Kombinationsmöglichkeiten beim Bau: Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt) Baukosten einschließlich Baunebenkosten Kosten der Außenanlagen beim Erwerb: Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten bei Bau und Erwerb: Der Umfang der Investition sollte so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere Kapitaldienst und Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt sind. Werden weitere Wohnungen im selben Objekt Angehörigen im Sinne 15 der Abgabenverordnung unentgeltlich überlassen, können die auf diese zusätzlichen Wohneinheiten im Investitionsobjekt entfallenden Kosten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich? Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln z. B. Krediten, Zulagen oder Zuschüssen ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Stand: 01/2012 Bestellnummer: 600 000 2140 KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 www.kfw.de Infocenter Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 1

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen KfW-Wohneigentumsprogramm Regelungen zur Antragstellung und Kreditgewährung Wie erfolgt die Antragstellung? Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Daher stellen Sie den Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Kredit Antragstellung, Unterlagen, Konditionen Als Programmnummer ist 124 (Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum) bzw. 134 (Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen) anzugeben. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung. Welche Unterlagen sind erforderlich? Unterlagen Ihr Kreditinstitut reicht uns zur Antragstellung folgende Unterlagen ein: das von Ihnen unterschriebene Antragsformular Nr. 600 000 0141 Kreditbetrag Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro. Konditionen Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz, Sicherheiten, Bereitstellung, Tilgung Laufzeit Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung: Programm Nr. 124: bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3) bis zu 35 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren (35/5) bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (8/8) Programm Nr. 134: bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3) bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (8/8) Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens 4 Jahre. Stand: 01/2012 Bestellnummer: 600 000 2140 KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 www.kfw.de Infocenter Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 2

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen KfW-Wohneigentumsprogramm Zinssatz Der Zinssatz wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW Ihrer Hausbank ein Prolongationsangebot. Für die endfällige Darlehensvariante mit bis zu achtjähriger Laufzeit werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart. Ein Prolongationsangebot erfolgt nicht. Daher ist mit Abschluss des Darlehensvertrages zwischen der Hausbank und Ihnen Einvernehmen über die Ablösung/Fortführung des Darlehens zum Laufzeitende herzustellen (z. B. Regelung zur Anschlussfinanzierung oder Vereinbarung zum Ansparen von Ersatzleistungen für die Tilgung). Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Programmzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW für Sie günstigere Programmzinssatz. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter www.kfw.de/konditionen oder per Faxabruf Nummer 069 74 31-42 14. Sicherheiten Programm Nr. 124: Der Kredit ist in Darlehenshöhe grundpfandrechtlich zu besichern. Programm Nr. 134: Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut vereinbart. Bereitstellung/Bereitstellungsprovision Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages. Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Diese wird ohne gesonderten Antrag für jeweils 6 Monate um maximal 24 Monate verlängert. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird 2 Bankarbeitstage und 4 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig. Stand: 01/2012 Bestellnummer: 600 000 2140 KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 www.kfw.de Infocenter Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 3

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen KfW-Wohneigentumsprogramm Tilgung Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in monatlichen Annuitäten getilgt. Programm Nr. 124: Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Darlehensbetrages nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Zum Ende der Zinsbindung kann das Darlehen ohne Kosten für den Endkreditnehmer teilweise oder komplett abgelöst werden. Programm Nr. 134: Während der ersten Zinsbindungsfrist kann der Kreditbetrag jeweils zum Monatsultimo vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 Euro kostenlos getilgt werden. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre und bei der endfälligen Darlehensvariante zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge. Stand: 01/2012 Bestellnummer: 600 000 2140 KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 www.kfw.de Infocenter Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 4

KfW-Hinweise zum Antrag Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1) Ausfüllhinweise. Bitte füllen Sie dieses Formular maschinell in blau oder schwarz und nur in den vorgesehenen Feldern aus oder verwenden Sie die elektronische Formularsammlung im Internet (https://www.kfw-formularsammlung.de). Bitte nicht lochen oder heften, da das Formular maschinell gelesen wird. Es handelt sich um einen Universalantrag, der für unterschiedliche Kreditprogramme ausgelegt ist. Daher müssen nicht in jedem Antrag obligatorisch alle Felder ausgefüllt sein.

Durchleitendes Kreditinstitut Einzutragen sind die Angaben für das Kreditinstitut (ggf. Zentralinstitut), das mit der KfW unmittelbar in Geschäftsverbindung steht. Bitte geben Sie im Feld Kreditinstitutsnummer die Nummer an, unter der Sie bei der KfW als durchleitendes Institut geführt werden. Zinskonditionen Bitte beachten Sie, dass die Vorabreservierung von Zinskonditionen nur für wohnwirtschaftliche Kreditprogramme möglich ist. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Programm-Merkblatt. Beantragte Kredite Sie haben die Möglichkeit, das beantragte Kreditprogramm in Kurzform anzugeben oder den entsprechenden Schlüssel (s. Programm-Merkblatt) zu verwenden. In den Feldern Laufzeit, Freijahre, Dauer und Höhe der Haftungsfreistellung und Dauer der Zinsbindung sowie variable Verzinsung dürfen nur Kombinationen angegeben werden, die nach dem jeweiligen Programmangebot vorgesehen sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie im jeweiligen Programm-Merkblatt. Antragsteller / Unternehmen / Mithafter Grundsätzlich gilt, dass die gesamtschuldnerischen Mithafter für die beantragten Kredite unter 3. angegeben werden (weitere Mithafter ggf. in einer Anlage). Fallen Investor (Besitzgesellschaft) und Betreiber (Betriebsgesellschaft) auseinander, sind die Angaben zum antragstellenden Unternehmen (Darlehensnehmer) unter Nr. 2 einzusetzen. Sofern die Mittel von einer oder mehreren anderen Gesellschaften verwendet werden, sind die Angaben zu diesen Gesellschaften unter Nr. 5 (Vorhabensbeschreibung) einzutragen. Bei Beteiligungsprogrammen ist als Antragsteller der Beteiligungsgeber anzugeben. Der Beteiligungsnehmer ist unter 3. einzusetzen. Beteiligungsnehmer werden durch die KfW nicht als Mithafter geführt. Für eine personenbezogene Förderung im Rahmen von Gründungsfinanzierungen gilt: Unter 2. ist die gemäß Programm-Merkblatt antragsberechtigte natürliche Person einzutragen. Die Angaben unter 3. sind auf das Unternehmen zu beziehen, an dem sich der Antragsteller beteiligt oder das er gründet (gefördertes Unternehmen). Es ist nicht erforderlich, unter Nr. 3 etwaige Mithafter anzugeben (dies gilt insbesondere für das ERP-Kapital für Gründung). Im Übrigen muss bei rein personenbezogenen Darlehensprogrammen mit mehreren Antragstellern für jeden Gesellschafter-Geschäftsführer ein gesonderter Antrag gestellt werden. Bei Krediten, die nicht unter voller Primärhaftung der durchleitenden Bank stehen, sind der KfW bei Bestehen einer Kreditnehmereinheit gem. 19 (2) KWG die entsprechenden Informationen - soweit nicht bereits in der Anlage Besitz- und Beteiligungsverhältnisse abgebildet - mit einem zusätzlichem formlosen Beiblatt zu übermitteln. Bitte beachten Sie ggf. hierüber hinausgehende oder abweichende Regelungen für die Angabe von Antragsteller und Mithafter in den jeweiligen Programm-Merkblättern. Rechtsformschlüssel Der Rechtsformschlüssel kann der Anlage 7 (KfW-Form Nr. 142331) der Zusammenstellung der Kreditprogramme entnommen werden bzw. ist auch in der Rubrik Service der KfW-Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder www.kfw-mittelstandsbank.de) abrufbar. Branchenschlüssel Der Branchenschlüssel kann der Anlage 2 (KfW-Form Nr. 142271) der Zusammenstellung der Kreditprogramme entnommen werden bzw. ist auch in der Rubrik Service der KfW-Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder www.kfwmittelstandsbank.de) abrufbar. Darüber hinaus ist auch die genaue Bezeichnung der Branche anzugeben. Bei Platzmangel kann hierfür das Feld Vorhabensbeschreibung mitverwendet werden. Bisherige Geschäftsbeziehung Bitte geben Sie an, ob der Antragsteller/Mithafter persönlich oder als Gesellschafter eines Unternehmens bereits Finanzierungsmittel der KfW (einschl. deren Tochtergesellschaften gbb und tbg) erhalten hat. Sofern der Antrag über eine Gesellschaft erfolgt, sind hier auch Darlehen der Mitgesellschafter zu nennen. Erläuterungen zum Ausfüllen Musterexemplar Einzelumsatz / Gruppenumsatz Bitte setzen Sie den jeweiligen Einzelumsatz bzw. Gruppenumsatz aus dem letzten verfügbaren Jahresabschluss des geförderten Unternehmens ein. KMU Definition der EU Bitte beachten Sie die Regelungen in unserem Merkblatt zur KMU-Definition der Europäischen Kommission (KfW-Form Nr. 142291 in der Rubrik Service der KfW- Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder www.kfw-mittelstandsbank.de) abrufbar) sowie die ggf. in den Programm-Merkblättern enthaltenen abweichenden Bestimmungen. In Ziffer 4.1 ist anzugeben, ob es sich bei dem zu fördernden Unternehmen um ein kleines und mittleres Unternehmen im Sinne der EU-Definition handelt. Verwendungszweck Verwendungszweckschlüssel sind abhängig von den jeweils beantragten Kreditprogrammen und können der Anlage 6 (KfW-Form Nr. 141656) der Zusammenstellung der Kreditprogramme entnommen werden bzw. sind auch in der Rubrik Service der KfW-Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder www.kfw-mittelstandsbank.de) abrufbar. Beispiele für Verwendungszweckschlüssel in Anträgen im KfW- Wohneigentumsprogramm sind: 11 = Bau/Kauf einer neuen Eigentumswohnung, 12 = Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung, 13 = Bau/Kauf eines neuen Eigenheims oder 14 = Kauf eines gebrauchten Eigenheims. Bitte geben Sie zu jedem der unter 1. beantragten Kredite (unter Angabe der laufenden Nr.: 1.1, 1.2 oder 1.3) den Verwendungszweck an. Sofern der beantragte Kredit sich auf mehrere Verwendungszwecke aufteilt, geben Sie bitte den jeweiligen Teilbetrag an. Falls Sie keinen passenden Verwendungszweck zuordnen können, erläutern Sie den Verwendungszweck bitte in der Vorhabensbeschreibung. Arbeitsplätze Bitte geben Sie die Anzahl aller Beschäftigten (einschl. Antragsteller und mithelfender Familienangehöriger) inklusive aller Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden an. Da es sich um eine Anzahl von natürlichen Personen handelt, sind die Angaben hier nur in ganzen Zahlen möglich. Bitte sehen Sie von der Angabe von Zahlenbereichen ab. Schuldner des Darlehens Bei personenbezogener Förderung (außer ERP-Kapital für Gründung, ERP-Kapital für Wachstum und Wohnungsbaufinanzierung) ist es grundsätzlich möglich, dass die Hausbank das Darlehen an das Unternehmen herauslegt. Vorhabensbeschreibung Bitte geben Sie hier - ergänzend oder als Ersatz zum vorgenannten Verwendungszweck - eine Kurzbeschreibung des Vorhabens an. Hinweise zu den notwendigen Angaben enthalten die entsprechenden Programm-Merkblätter. Investitionsplan Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern dürfen - soweit die Programm-Merkblätter dies nicht ausschließen - im Investitionsplan ausgewiesene Beträge inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden. Wenn in den Programm- Merkblättern nicht ausdrücklich anders erwähnt, geben Sie hier bitte nur den auf den Antragsteller entfallenden Anteil der Investitionskosten an. Bei Anträgen in den Kreditprogrammen zur Finanzierung von Innovationen und Beteiligungen achten Sie bitte auf die vollständige Angabe der im jeweiligen Programm-Merkblatt genannten Positionen zum Investitionsplan. Gegebenenfalls kann zur Angabe aller Informationen die Verwendung einer Anlage notwendig sein. Finanzierungsplan Unter öffentliche Mittel weisen Sie bitte - sofern beantragt - den GA-Zuschuss (nur Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"), Investitionszulagen oder sonstige öffentliche Mittel jeweils mit einer kurzen Bezeichnung und der Höhe aus. Sofern die Höhe öffentlicher Mittel noch nicht feststeht, geben Sie bitte die Höhe der erwarteten öffentlichen Mittel an. Sofern Finanzierungslücken bzw. -überschüsse entstehen, können die hier beantragten Kredite aufgestockt bzw. gekürzt werden. Dabei ist kenntlich zu machen, ob öffentliche Mittel in Form einer Zulage/eines Zuschusses oder als Kredit gewährt wurden. Reichen die vorhandenen Zeilen nicht aus, können weitere öffentliche Mittel in der Zeile unter Sonstige angegeben werden, wobei diese jedoch als öffentliche Mittel zu kennzeichnen sind. Keinesfalls dürfen öffentliche Mittel in den Bankkrediten enthalten sein. Bei Krediten aus öffentlichen Mitteln, insbesondere ERP-Mitteln, sind die hier unter öffentliche Mittel gemachten Angaben subventionserhebliche Angaben im Sinne von 264 StGB in Verbindung mit 2 Subventionsgesetz. Bei Anträgen in den Kreditprogrammen zur Finanzierung von Beteiligungen geben Sie bitte in der Zeile Sonstige den Eigenanteil des Beteiligungsgebers separat an. Stellungnahme des Kreditinstituts zum Kreditantrag Sofern in den Programm-Merkblättern ausdrücklich erwähnt, ist auch Nebenerwerb zugelassen. Beschreibung des Verfahrens Antragstellung mit separater Dokumentation der Antragsteller-Unterschrift a) Der Antragsteller und falls notwendig der Mithafter bestätig(t)(en) auf einem separaten Dokument (z. B. Antrag der Hausbank mit integrierten Passagen für die Antragstellung bei der KfW): die Erklärungen des/der Antragsteller(s) und des/der Mithafter(s) inkl. der Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung personenbezogener Daten, das Einverständnis zu der nachfolgenden Beantragung der in der separaten Dokumentation beschriebenen Kreditprogramme durch die Hausbank bzw. das durchleitende Kreditinstitut und die Kenntnis über die Mittelauszahlung durch die KfW über das durchleitende Kreditinstitut (Bankenleitweg) rechtsverbindlich durch seine Unterschrift. b) Durch Ankreuzen dieses Feldes bestätigt das durchleitende Kreditinstitut gegenüber der KfW rechtsverbindlich: das grundsätzliche Einverständnis mit dem Verfahren, dass der bei der KfW eingereichte Kreditantrag gemäß den separat dokumentierten Angaben des Antragstellers und ggf. des zweiten Geschäftspartners ausgefüllt wurde, dass der Antragsteller und ggf. der Mithafter die für einen Antrag bei der KfW notwendigen Erklärungen des/der Antragsteller(s) und des/der Mithafter(s) inkl. der Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung personenbezogener Daten gemäß dem jeweils gültigen Kreditantragsformular der KfW (Formular-Nr. 141660) rechtsverbindlich unterzeichnet hat, dass der Antragsteller und ggf. der Mithafter Kenntnis über die bei der KfW beantragten Kreditprogramme und die Mittelauszahlung durch die KfW über das durchleitende Kreditinstitut erlangt hat, dass Änderungen oder Berichtigungen des Antrags der KfW unverzüglich mitgeteilt werden, dass die unterzeichneten Originalunterlagen unter Beachtung der banküblichen Sorgfalt bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verwahrt und der KfW auf Anforderung für Prüfungszwecke überlassen werden. c) In den Feldern Datum und Ort der rechtsverbindlichen Unterschrift(en) des/der Antragsteller(s)/Mithafter(s) erfolgen die Einträge der geforderten Angaben gemäß der separaten Dokumentation. Das Unterschriftenfeld bleibt leer. d) Die Weitergabe der separaten Dokumentation an die KfW kann dann entfallen. Gesamtmarge / Angebotsmarge Die Angabe der Gesamtmarge dient zur Erstellung eines individuellen Tilgungsplanes für annuitätische Darlehen, bei denen von der Standardmarge abgewichen wird. Für Darlehen mit risikogerechter Verzinsung geben Sie in diesem Feld bitte stets Ihre Angebotsmarge an. Anlagen Die Statistischen Beiblätter (soweit erforderlich) für gewerbliche Anträge an die KfW können auch vom Antragsteller direkt an die KfW geschickt werden. Bitte geben Sie in diesem Fall an, auf welchen KfW-Antrag (Kreditprogramme und Adresse des Antragstellers) sich das Statistische Beiblatt bezieht.

Bestätigung zum Kreditantrag "Energieeffizient Bauen" (153) EnEV 2009 Über die durchleitende Bank An die KfW Niederlassung Berlin 10865 Berlin Bitte füllen Sie die Bestätigung in Druckschrift oder maschinell aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen) und senden diese zusammen mit dem Kreditantrag an die KfW zurück. Ein ausfüllbares pdf-formular finden Sie unter www.kfw.de. Bei baulich getrennten, nicht baugleichen Objekten sind getrennte Bestätigungen erforderlich. Hinweis an Kreditinstitute: Alternativ können Sie die Angaben der KfW im Kreditantrag mitteilen, wobei Sie dann die unterzeichnete Originalbestätigung für die KfW treuhänderisch verwahren. 1. Antragsteller Name KfW-Geschäftspartner-Nr. (falls bereits Kreditnehmer der KfW): Straße/Hausnummer PLZ Wohnort Ich/Wir stelle/n den Antrag als: Diese Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken und werden anonymisiert ausgewertet Selbstnutzender Hauseigentümer Vermieter (ohne ETW-Vermietung) mit einem Wohnungsbestand von Selbstnutzender Wohnungseigentümer bis zu 15 Wohneinheiten Bauträger Vermieter von Eigentumswohnung(en) 16 bis 99 Wohneinheiten Contractor Wohnungseigentümergemeinschaft mehr als 100 Wohneinheiten Mieter Wohnheimbetreiber/-eigentümer (WEG) mit (Anzahl) Wohnungen 2. Investitionsort und Vorhaben Investitionsort entspricht der Adresse des Antragstellers unter 1. anderenfalls: Straße/Hausnummer PLZ Ort 3. Berechnung für das KfW-Effizienzhaus Es ist geplant, folgendes Niveau nach der EnEV 2009 zu erreichen (bitte zutreffendes ankreuzen): KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 55 Passivhaus 55 nach PHPP KfW-Effizienzhaus 40 Passivhaus 40 nach PHPP, geplant nach der Software ab PHPP Version 6.1 (2012) KfW-Effizienzhaus gemäß Ausnahmeregelung bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (Stellungnahme des regionalen Partners liegt bei) Stand: 01/2012 Formularnummer: 600 000 2147

Seite 2 zur Bestätigung zum Kreditantrag "Energieeffizient Bauen" Programm 153 Von (Name Antragsteller) Angaben zur Berechnung Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der EnEV in der jeweils gültigen Fassung und den zugrunde liegenden DIN- Normen. Die geometrischen Abmessungen des Gebäudes wurden dabei nicht über ein vereinfachtes Aufmaß gemäß EnEV 9 Absatz 2 ermittelt. Die Anzahl der zu errichtenden/herstellenden Wohneinheiten im Gebäude beträgt Das beheizte Gebäudevolumen V e nach der EnEV (Anlage 1 Nummer 1.3.2) beträgt m 3. Die wärmeübertragende Umfassungsfläche A nach der EnEV (Anlage 1 Nummer 1.3.1) beträgt m 2. Die Gebäudenutzfläche A N nach der EnEV (Anlage 1 Nummer 1.3.3) beträgt m 2. Die in der Wärmeschutzberechnung berücksichtigte Fensterfläche beträgt m 2. Gemäß EnEV Anlage 1 Tabelle 2 wurde folgender Gebäudetyp für das Wohngebäude angesetzt: freistehend einseitig angebaut anderes Wohngebäude Die Berechnung erfolgt nach EnEV Anlage 1 Nummer 2.1.2 DIN EN 832, DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Name und Version der verwendeten EnEV Software: Die Berechnung erfolgt nach EnEV Anlage 1 Nummer 2.1.1 DIN V 18599. Name und Version der verwendeten EnEV Software: Es sind die Bestimmungen zur Berechnung des KfW-Effizienzhauses gemäß der Anlage Technische Mindestanforderungen zu beachten. Die Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust wurden nach EnEV Anlage 1, Tabelle 1 ermittelt. Anlage 1, Absatz 1.1, zweiter Abschnitt der EnEV im Zusammenhang mit einer elektrischen Warmwasserbereitung und der Aufschlag von 40 % auf die Anforderungen für Bestandsgebäude nach 9 (1) EnEV wurden für das Referenzgebäude nicht angewendet. Wärmebrücken Berücksichtigung von Wärmebrücken gemäß DIN V 4108-6, Anhang D3 Zeile 15 oder EnEV Anlage 3 Nr. 8.1: pauschal mit 0,10 W/(m² K) pauschal mit 0,05 W/(m² K) mit erbrachtem Gleichwertigkeitsnachweis über differenzierten Nachweis mit einem auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Wärmeverlust von W/(m²K) Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses Jahres-Primärenergiebedarf Der Jahres-Primärenergiebedarf Q P für das Referenzgebäude (100%-Wert) nach EnEV Anlage 1, Tabelle 1 beträgt kwh/(m 2 a) Der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf Q p nach EnEV für den Neubau beträgt kwh/(m 2 a) Transmissionswärmeverlust Der errechnete Höchstwert des auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenen spezifischen Transmissionswärmeverlustes H' T mit den Anforderungen für das Referenzgebäude (100%-Wert) nach EnEV Anlage 1 Tabelle 1 beträgt W/(m 2 K) Der berechnete auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust H' T nach EnEV für den Neubau beträgt W/(m 2 K) Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb eines Passivhauses Das Gebäude ist als Passivhaus entsprechend den Vorgaben des PHPP geplant. Der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf Q H beläuft sich auf kwh/(m²a) (bitte Wert eintragen, maximal 15 kwh/(m²a)). Als Bezugsgröße wurde die Energiebezugsfläche gemäß PHPP in Anlehnung an die Wohnflächenverordnung (WoFlV) innerhalb der thermischen Gebäudehülle verwendet. Gleichzeitig beträgt der nach PHPP berechnete Jahres-Primärenergiebedarf Q P für Heizung, Trinkwassererwärmung und Lüftung inkl. deren Hilfsenergie kwh/(m²a) (bitte Wert eintragen, maximal 30 kwh/(m²a) für KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus), bzw. maximal 40 kwh/(m²a) für KfW-Effizienzhaus 55 (Passivhaus)). Als Bezugsgröße wurde die Gebäudenutzfläche A N nach EnEV verwendet.

Seite 3 zur Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Bauen Programm 153 Von (Name Antragsteller) Zur Erreichung des geplanten Niveaus ist folgende Lüftungs- und Heizungsanlage vorgesehen: Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ohne Wärmerückgewinnung Neuanschluss an ein Nah- und Fernwärmenetz Bei Anschluss an ein zu errichtendes Fernwärmenetz: Die Fernwärme wird energetisch nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW-309 bewertet. Niedertemperatur-Kessel Brennwertkessel Öl/Gas solarthermische Anlage zur Warmwasserbereitung solarthermische Anlage zur Heizungsunterstützung der Deckungsanteil für die Heizungsunterstützung beträgt % eine solarthermische Simulation wurde durchgeführt Heizsystem mit Nutzung von Biomasse (auch als KWK-Biomasseanlagen) Wärmepumpe: Sole Wasser WP Wasser Wasser WP Luft-Wasser WP Luft/Luft WP andere KWK-Anlage (BHKW) auf Basis Öl/Gas elektrische Heizung dezentraler Wärmeerzeuger (Kaminofen) mit Einbindung ins Zentralheizsystem, der nur für eine ausschließliche Biomassenutzung zugelassen ist oder Holzpellet-Primärofen als Ergänzungssystem zur Zentralheizung (für die Berechnung zum KfW-Effizienzhaus zulässig mit einem maximalen Deckungsanteil von 10 % für die Heizungsunterstützung) Photovoltaikanlage für die Anrechnung gemäß 5 EnEV Hinweis: Bei der Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40/Passivhauses oder KfW- Effizienzhauses 55/Passivhauses ist zusätzlich die energetische Fachplanung und Baubegleitung gemäß Programmmerkblatt durch einen Sachverständigen durchzuführen.

Seite 4 zur Bestätigung zum Kreditantrag "Energieeffizient Bauen" Programm 153 Von (Name Antragsteller) 4. Erklärung des Sachverständigen Ich versichere, dass die obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich sie durch geeignete Unterlagen belegen kann. Mir ist bekannt, dass diese Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Ich bin damit einverstanden, der KfW auf Anforderung Auskunft zu den durchgeführten Berechnungen zu geben und entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ich bin im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. als Energieberater zugelassen. eine nach 21 EnEV 2009 ausstellungsberechtigte Person. Name des Sachverständigen Firma/Unternehmen (sofern angestellt oder Inhaber) Straße/Hausnummer PLZ Ort Telefonnummer E-Mail-Adresse Ort, Datum Unterschrift des Sachverständigen Hinweis: ausschließlich persönliche Zeichnung des berechtigten Sachverständigen 5. Erklärung des Antragstellers Ich/wir versichere/versichern, dass mir/uns der Inhalt des Programmmerkblatts Energieeffizient Bauen bekannt ist, die obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich/wir sie durch geeignete Unterlagen belegen kann/können. Mir/ uns ist bekannt, dass Angaben zur Antragsberechtigung und zum Verwendungszweck subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Ich erkläre, dass ich mit einer Überprüfung der technischen Umsetzung des Vorhabens sowie des geförderten Gebäudes im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung durch die KfW bzw. durch einen von der KfW beauftragten Dritten einverstanden bin. Einwilligung zur Übermittlung und Nutzung vorhabensbezogener Daten: Mir ist bekannt, dass die KfW berechtigt ist innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist sämtliche Unterlagen für die Planung und Durchführung des geförderten Vorhabens zu Prüfungszwecke anzufordern und eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen. Aus diesem Grunde willige ich darin ein, dass die KfW für die Prüfung der Unterlagen und Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle Dritte beauftragen und diesen alle erforderlichen Daten zum Zwecke dieser Prüfungen übermitteln kann. Im Falle der Beauftragung Dritter werden diese zur Wahrung des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses verpflichtet. Ferner willige ich ein, dass der von mir beauftragte Sachverständige, der die Bestätigung bei Ziffer 5. vornimmt, auf Anforderung alle im Zusammenhang mit der Prüfung relevanten Informationen und Unterlagen der KfW zur Verfügung stellt. Ort, Datum Unterschrift der Antragsteller