INFORMATIONEN ZUR UMSTELLUNG AUF DAS UNIONSREGISTER



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Transkript:

INFORMATIONEN ZUR UMSTELLUNG AUF DAS UNIONSREGISTER Im Juni 2012 wird die bisherige Registerarchitektur des EU-Emissionshandelssystems grundlegend geändert. Alle Aufgaben der bisherigen nationalen Register der EU-Mitgliedstaaten werden künftig vom zentralen, EU-weiten Unionsregister übernommen, das von der Europäischen Kommission entwickelt und betrieben wird. Die Verwaltung der Konten erfolgt weiterhin durch die Mitgliedstaaten, also für Deutschland durch die DEHSt. Im Unionsregister werden die beiden Bereiche EU-Emissionshandelsregister und Kyoto-Register getrennt, weil zukünftig Europäische Emissionsberechtigungen (EUA) nicht mehr an Kyoto- Emissionsberechtigungen (AAU) gekoppelt sind: Im Teil EU-Emissionshandelsregister werden alle Prozesse und Transaktionen ausgeführt, die dem EU-Emissionshandel zuzuordnen sind. Hier werden für alle Anlagen- und Personenkonten der bisherigen nationalen Register neue Konten erzeugt. Dadurch wird für jedes bisherige Konto im nationalen Register, das mit DE-120 oder DE-121 beginnt, im Teil EU-Emissionshandelsregister des Unionsregisters ein neues Konto mit neuer Kontokennung beginnend mit EU-100 erzeugt. Die auf den Konten vorhandenen Europäischen Emissionsberechtigungen (EUA) werden automatisch auf diese neuen Konten übertragen. Im Teil Kyoto-Register werden zusätzlich alle bisherigen Konten der nationalen Register geführt, also auch die Anlagen- und Personenkonten mit ihren bisherigen länderspezifischen Kontokennungen. Dies ist erforderlich, weil der Konto-Bestand an CER und ERU nicht automatisch auf die neuen Konten im EU-Emissionshandelsregister übertragen wird. Darüber hinaus wird in diesem Teil des Unionsregisters ab Juni 2012 für jeden Mitgliedstaat das jeweilige nationale Kyoto-Register geführt. Zwischen den Konten des EU-Emissionshandelsregisters ( EU-Bereich ) und des Kyoto-Registers (Kyoto-Bereich ) können jedoch nur Transaktionen mit CER und ERU stattfinden. Transaktionen mit EUA und aeua (Berechtigungen des Luftverkehrs) sind hingegen ausschließlich auf das EU- Emissionshandelsregister beschränkt. Mit dieser Umstellung sind zahlreiche Änderungen verbunden, die unter anderem die Konten, die Emissionsberechtigungen sowie das Zugangsverfahren betreffen und die wir Ihnen im Folgenden detailliert vorstellen. KONTEN Für alle Anlagen- und Personenkonten im nationalen Register werden im Unionsregister automatisch neue Konten angelegt. Alle neuen Konten im Unionsregister beginnen mit EU-100-, auch Anlagen- und Personenkonten. Neue Kontokennungen werden nach erfolgter Migration der Daten den Kontoinhabern und Kontobevollmächtigten an die E-Mail-Adresse mitgeteilt, die im nationalen Register angegeben ist. Zusätzlich zu den im EU-Bereich des Unionsregisters neu angelegten Konten enthält es in seinem Kyoto-Teil auch alle alten Konten des bisherigen nationalen Registers, deren Kontokennungen weiterhin mit DE beginnen. Das nationale Register unter www.register.dehst.de wird seinen Betreib einstellen. Anlagenkonten im Kyoto-Bereich des Unionsregisters, deren Kontokennung mit DE beginnt, sind nach einer Übergangsphase zu schließen. Personenkonten im Kyoto-Bereich des Unionsregisters, deren Kontokennung mit DE beginnt, können auch weiterhin bestehen bleiben. Informationen zur Umstellung auf das Unionsregister 1

Im Unionsregister können Personenkonten sowohl im Kyoto-Bereich, als auch im EU-Bereich eröffnet werden. Je nachdem für welchem Bereich das Konto beantragt wird, beginnt die Kontokennung mit DE oder EU. EUA und aeua (Berechtigungen des Luftverkehrs) können nur auf Konten im EU-Bereich transferiert werden. Für den Empfang von CER aus dem CDM-Register im Anschluss an deren Erzeugung wird von den Projektbeteiligten weiterhin ein Konto in einem Kyoto-Register benötigt (z. B. mit DE- Kennung). Die Kontosystematik der neuen Konten im Unionsregister wird durch ein weiteres Element ergänzt: den Sicherheitscode. Hierdurch sollen Eingabefehler der Kontonummer vermieden werden. Alle Konten im Unionsregister folgen dem in der Abbildung dargestellten Schema. Kontosystematik des Unionsregisters im EU-Bereich Kontotyp Verpflichtungsperiode bzw. Besitzkonto EU-100-1234567890-0-35 Länderkennung Kontonummer Sicherheitscode Kontosystematik des Unionsregisters im Kyoto-Bereich (nationales Kyoto-Register) Kontotyp DE-120-1234-0-12 Verpflichtungsperiode bzw. Besitzkonto Länderkennung Kontonummer Sicherheitscode Kontosystematik außerhalb des Unionsregisters (nationales Kyoto-Register) Kontotyp JP-120-1234-0 Verpflichtungsperiode bzw. Besitzkonto Länderkennung Kontonummer Auch die bisherigen Kontokennungen werden um den Sicherheitscode ergänzt, sodass z. B. die Kontokennung für DE-121-9876-0 im Unionsregister DE-121-9876-0-12 lauten wird. 2 Informationen zur Umstellung auf das Unionsregister

Bei Transaktionen zwischen Konten des Unionsregisters und Konten nicht-europäischer Kyoto- Register, ist der Sicherheitscode wie unten dargestellt nicht anzugeben. Insbesondere sollte bei der Mitteilung der Kontokennung an Geschäftspartner darauf geachtet werden, ob dieser von einem Konto innerhalb des Unionsregisters transferieren wird oder außerhalb davon. Je Konstellation sollte der Sicherheitscode als Bestandteil der Kontokennung mitgeteilt werden oder nicht. Transaktion im Unionsregister auf ein Konto des Unionsregisters im EU-Bereich Eingabe des Empfängerkontos mit dem Sicherheitscode: EU-100-1234567890-0-35 eingeben Transaktion im Unionsregister auf ein Konto des Unionsregisters im Kyoto-Bereich Eingabe des Empfängerkontos mit dem Sicherheitscode: DE-121-1234567890-0-35 eingeben Transaktion vom Unionsregister in ein Kyoto- Register außerhalb des Unionsregisters Bei Eingabe des Empfängerkontos ist das Eingabefeld des Sicherheitscodes leer zu lassen: JP - 121-1234 - 0 - Sicherheitscode Transaktion von einem Kyoto-Register außerhalb des Unionsregisters in das Unionsregister (EU-Bereich) Eingabe des Empfängerkontos ohne den Sicherheitscode: EU-100-1234567890-0-35 nicht eingeben Transaktion von einem Kyoto-Register außerhalb des Unionsregisters in das Unionsregister (Kyoto-Bereich) Eingabe des Empfängerkontos ohne den Sicherheitscode: DE-121-1234567890-0-35 nicht eingeben Informationen zur Umstellung auf das Unionsregister 3

EMISSIONSBERECHTIGUNGEN UND KYOTO-ZERTIFIKATE Auf dem vom Kyoto-Bereich des Unionsregisters übernommenen Konto des bisherigen nationalen Registers werden nur eventuell vorhandenen CER und ERU verbleiben. Ggf. zuvor vorhandene EUA werden nicht mehr auf diesem Konto verbucht sein. Auf den bisherigen Konten vorhandene EUA werden als neue EUA mit neuen Seriennummern in gleicher Anzahl auf den neuen EU-Konten im EU-Bereich des Unionsregisters erzeugt (Seriennummern sind nicht sichtbar für die Nutzer). Kontostand vor Migration und Entkopplung EUA von AAU Nationales Register Kontostand DE-120-1234-0 1-1 EUA 25.000 5-0 CER 5.500 3-0 ERU 3.000 Im Unionsregister wird neues Konto erzeugt Summe 33.500 Bisheriges Konto wird vom Unionsregister übernommen (zusätzlicher Sicherheitscode) Kontostand nach Migration und Entkopplung Unionsregister (Kyoto-Bereich) Kontostand DE-120-1234-0-12 5-0 CER 5.500 3-0 ERU 3.000 Summe 8.500 Unionsregister (EU-Bereich) Kontostand EU-100-1234567890-0-35 0-5 EUA 25.000 5-0 CER 0 3-0 ERU 0 Summe 25.000 Neue EUA sind nicht mehr mit AAU gekoppelt und sind nur zwischen Konten mit EU- Kennung transferierbar. aeua (Berechtigungen des Luftverkehrs) können ebenfalls nur innerhalb des EU-Bereichs des Unionsregisters transferiert werden. Das Halten von aeua auf Anlagenkonten ist nicht gestattet. aeua können auf Luftverkehrsbetreiber- und Personenkonten im EU-Bereich des Unionsregisters gehalten werden. CER und ERU sind außerhalb und innerhalb des Unionsregister (sowohl Kyoto- als auch EU- Bereich) transferierbar. 4 Informationen zur Umstellung auf das Unionsregister

KONTOINHABER UND KONTOBEVOLLMÄCHTIGTE Die Kontoinhaber und Kontobevollmächtigten der Anlagen- und Personenkonten werden auf Grundlage der im nationalen Register vorliegenden Daten in das Unionsregister übertragen. Dies gilt sowohl für die übernommenen Konten des Kyoto-Bereichs als auch für die neu angelegten Konten im EU-Bereich. Im Unionsregister können bis zu sechs Kontobevollmächtigte und vier zusätzliche Kontobevollmächtigte pro Konto angelegt werden. Zusätzliche Kontobevollmächtigte können Transaktionen nur bestätigen, aber nicht veranlassen. KONTOZUGANG Die Konten im Kyoto- und EU-Bereich des Unionsregisters haben einen gemeinsamen Zugang. Die Anmeldung am Unionsregister erfolgt über ECAS, dem zentralen Authentifizierungsdienst der EU-Kommission. ECAS-Nutzername ist in der Regel der gleiche Nutzername wie der bisherige im nationalen Register. Kontobevollmächtigte, für die während der Migration ein ECAS-Zugang angelegt werden konnte, können ab einem bestimmten Zeitpunkt, den wir noch gesondert mitteilen werden, ihr ECAS-Passwort selbst festlegen. Hierfür ist bei ECAS der Link Passwort vergessen? zu betätigen und die zuvor im nationalen Register angegebene E-Mail-Adresse einzugeben. Zur Anmeldung am Unionsregister sind Nutzername, selbst gewähltes Passwort und Mobilfunknummer notwendig. Es wird (werden) die Mobilfunknummer(n) von der DEHSt an ECAS gemeldet, die beim smstan-verfahren im nationalen Register angegeben ist (sind). Bitte legen Sie nicht bereits jetzt schon einen ECAS-Zugang selbst an; dies würde zu Namenskollisionen während der Migration führen. Die DEHSt versendet nach Abschluss der Migration Aktivierungsschlüssel per Briefpost an die Kontobevollmächtigten; erst nach Eingabe dieser Aktivierungsschlüssel durch die Kontobevollmächtigten ist der Zugang zu den Konten im Kyoto-Bereich wieder und zu den Konten im EU-Bereich erstmals hergestellt. Kontobevollmächtigte können nach erfolgter Anmeldung am Unionsregister die über eine Umleitung zu ECAS erfolgt über den Link Aktivierungsschlüssel eingeben diesen eingeben. Haben Kontobevollmächtigte in mehreren nationalen Registern einen Zugang, dann wird dieser Zugang zu einem ECAS-Zugang zusammengelegt. Über diesen einen Zugang werden Kontobevollmächtigte in der Lage sein, auch auf Konten zuzugreifen, die eventuell von verschiedenen Mitgliedsstaaten verwaltet werden. ZEITPLAN Ab 14.05.2012, 10:00 MESZ werden Kontoänderungen im nationalen Register nicht mehr möglich sein. Ab 03.06.2012, 10:00 MESZ wird das Ausführen von Transaktionen im nationalen Register nicht mehr möglich sein. Das Unionsregister ist in der Zeit vom 28.05.2012 bis 19.06.2012 offline. Ab dem 20.06.2012 ist das Unionsregister mit DE-120, DE-121-, und neuen EU-100 Konten verfügbar. Der Versand der Aktivierungsschlüssel an Kontobevollmächtigte erfolgt nach Abschluss der Migration. Informationen zur Umstellung auf das Unionsregister 5

BESONDERHEITEN Künftig werden von Anlagen-, Luftfahrzeugbetreiber- und Personenkonten nur Transaktionen zu Konten durchführbar sein, die auf der Liste der vertrauenswürdigen Konten (Trusted Account List) dieses Kontos stehen. Kontobevollmächtigte können im Unionsregister Konten zu dieser Liste hinzufügen. Auf ein neu aufgenommenes Konto können erst nach einer Frist von sieben Tagen Transaktionen veranlasst werden. Die Trusted Account List wird aber im Unionsregister wahrscheinlich nicht von Anfang an zur Verfügung stehen. Als Übergangslösung, bis die Trusted Account List zur Verfügung stehen wird, können Transaktionen im Unionsregister nur durchgeführt werden, wenn ein zusätzlicher Kontobevollmächtigter eingerichtet ist, der die Transaktionen bestätigt. Bei der Migration werden folgende Informationen von Konten des nationalen Registers nicht in das Unionsregister übernommen: Transaktionslimits, Einstandspreis, Sachverständige Stellen und deren Bevollmächtigte, Zuordnung der Sachverständigen Stellen zum Anlagenkonto, Benachrichtigungen, Angabe, welche Person eine Transaktion durchgeführt hat. WAS KÖNNEN SIE TUN, DAMIT DIE DATENMIGRATION MÖGLICHST REIBUNGSLOS FUNKIONIERT? Achten Sie darauf, dass Ihre Daten im nationalen Register aktuell sind. Kontrollieren Sie, ob auch alle Pflichtfelder vollständig ausgefüllt sind; sowohl für Kontoinhaber als auch für Kontobevollmächtigte sind im Februar 2012 neue Pflichtfelder im nationalen Register hinzugekommen. Aktivieren Sie für alle Kontobevollmächtigte das smstan-verfahren im nationalen Register. Die beim smstan-verfahren angegebenen Mobilfunknummern müssen für die Datenmigration bezogen auf die Kontobevollmächtigten eines Kontos verschieden sein. Wenn Sie mehrere Zugänge im nationalen Register haben, legen Sie diese entweder zu einem Zugang zusammen oder stellen Sie sicher, dass bei allen Zugängen unterschiedliche E-Mail-Adressen bei den Nutzerinformationen hinterlegt sind. Dies hat den Hintergrund, dass innerhalb von ECAS eine E-Mail-Adresse nur einmal vorkommen darf. 6 Informationen zur Umstellung auf das Unionsregister