Informationen zur Mittelstandsförderung



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Transkript:

Informationen zur Mittelstandsförderung Die CWE bietet eine Beratung zu allen Fragen der Förderung. Ansprechpartner: Frau Silvia Kunce Telefon: 0371 3660-222 E-Mail: kunce@cwe-chemnitz.de Seite 1

Mittelstandsförderung (Struktur) Teil B (Einzelrichtlinien) Wissenstransfer Markterschließung und Prozessoptimierung Gründungsberatung pauschal 400 /Tag Unternehmensnachfolgen 500 / Tag [1] Kurzberatung 130 Tagewerke je 250, max. 50 % der Beratungskosten E-Business bis zu 40 %, max. 40 T Messen, Außenwirtschaft Pauschalen 2 bis 5 T max. 50 %, 25 bis 75 T [7] Betriebsberatung/ Coaching Fördersatz 40/50 % [2] bis 700 /Tag, max. 16/20 T /Jahr [3] Umweltmanagement Fördersatz 40/50 % [2] max. 8 T [4] /12 T [5] /30 T [6] Wissensbilanz Festbetrag v. 3 T Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign (MEP) 50 %, max. 100 T Projektaktivitäten bis zu 50 % 100 T /200 T [8] Informationssicherheit bis zu 40 % MEP (Darlehen) bis 80 %, mind. 30 T /max. 500 T [1] Pauschale pro Tag, mind. zwei, max. zehn Tage [2] ohne/mit Qualitätssicherer [3] höherer Betrag für Außenwirtschaft/Unternehmensnachfolge [4] 8 T Validierung/Zertifizierung v. Umweltmanagementsystemen [5] 12 T Beratungsleistungen innerhalb v. 3 Jahren [6] 30 T für Gruppenprojekte mehrerer KMU [7] für Produktpräsentationen und Studien [8] i. d. R. 100 T, in Einzelfällen 200 T Seite 2

Gründungsberatung Unterstützung erhalten natürliche Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen, die ein kleines/mittleres Unternehmen in Sachsen gründen bzw. die sich durch eine Unternehmensnachfolge oder durch die Überführung eines Nebenerwerbes in den Vollerwerb selbständig machen wollen. Förderkonditionen: Die Pauschale beträgt 400 (für Beratungen zu Unternehmensnachfolgen 500 ) pro Tagewerk (TW). Ein TW umfasst 8 Stunden und die Beratung soll mindestens 2 jedoch höchstens 10 TW umfassen. Nicht gefördert werden: die Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten sowie Beratungsleistungen zu Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen, Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen. Die Beratung ist nur zuwendungsfähig, wenn sie von selbständigen Beratern/Beratungsunternehmen durchgeführt wird, die in der Beratungsbörse der KfW-Mittelstandsbank für das Beratungsprodukt Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sind. Beratungen zur Unternehmensnachfolge kann auch ein nicht gelisteter Berater mit entsprechender Qualifikation durchführen. Die Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme darf bis zum Abschluss der Gründungsberatung noch nicht erfolgt sein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die zuständigen Stellen für die Erstberatung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) bzw. der Landesverband der Freien Berufe (LFB). Die Bearbeitung des Förderantrages erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank (SAB). Seite 3

Kurzberatung Antragsberechtigt sind sowohl Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter als Projektträger für begünstigte KMU als auch natürliche Personen vor Gründung bzw. Unternehmensübernahmen. Förderkonditionen: Bezug der Förderung sind die Personalausgaben für den Berater (AG-Brutto nebst 15 % Personalgemeinkosten) und eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % des AG-Brutto, höchstens jedoch 3.000. Pro Jahr können bis zu 130 Tagewerke mit bis zu 250 bezuschusst werden, maximal jedoch 50 % der Beratungskosten. Im Falle der Koförderung durch Bund oder EU erfolgt eine Förderung nur, wenn sich ein Zuschuss in Höhe von mindestens 1.000 errechnet. Eine Übersicht der beratenden Institutionen erhalten Sie hier. Verfahrensablauf: Erstantrag: Der Projektträger hat glaubhaft zu machen, dass bei sächsischen KMU Bedarf für das zusätzliche Kursangebot besteht und die Finanzierung ohne Zuschuss nicht gesichert ist. Wiederholungsantrag: Als Grundlage für die Einschätzung des weiteren Bedarfs sind die quantitativen Ergebnisse des Vorjahres bei der Antragstellung vorzulegen. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB zu stellen. Das Vorhaben kann erst gestartet werden, wenn der Zuwendungsbescheid oder die Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Seite 4

Betriebsberatung/Coaching Beratungen und Coachings zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen. Themen der Beratung: Strategieentwicklung/Strategisches Wachstum, Innovationsberatung, Marketing/Vertrieb, Außenwirtschaftsberatung, Optimierung betrieblicher Prozesse, Controlling und Managementinformationssysteme, Finanzierung, Personalentwicklung, Unternehmenssicherheit, Unternehmensnachfolge, Umweltbelange. Förderkonditionen: Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Direktverfahren (700 netto je Tagewerk). Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einschaltung eines Qualitätssicherers (700 netto je Tagewerk). Innerhalb eines Kalenderjahres können Ausgaben bis zu 16.000, bei den Schwerpunkten Außenwirtschaft und Unternehmensnachfolge 20.000 anerkannt werden. Für Beratungen mit Schwerpunktsetzung in den Bereichen Außenwirtschaft bzw. Umwelt ist bei der Antragstellung der Nachweis zu erbringen, dass eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- bzw. Umweltberater der sächsischen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern vorgeschaltet ist. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB zu stellen. Als Beginn gilt der Abschluss eines Beratervertrages. Der Start des Vorhabens kann erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Seite 5

Umweltmanagement Die Förderung soll Unternehmen bei der Anforderung umweltgerechten Wirtschaftens unterstützen. Themen der Förderung: Beratungen, Workshops und Überprüfungen im Zusammenhang mit der Validierung eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung [1], der Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach nationalen Standards und die Einführung sonstiger Umweltmanagementansätze sowie Gruppenprojekte zur Einführung und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen. Förderkonditionen: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 bei Überprüfung eines Umweltmanagementsystems bzw. Zertifizierung und Einschaltung eines Qualitätssicherers. Für Beratungsleistungen bis zu 12.000 innerhalb von drei Jahren, bei Gruppenprojekten bis zu 30.000. Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Beratungen im Direktverfahren. Unterstützend kann ein Qualitätssicherer eingeschaltet werden. Dieser kontrolliert die Qualität, den Umfang sowie die Wirkung der Beratung. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der SAB gestellt werden. Als Beginn gilt der Abschluss eines Beratervertrages. Der Start des Vorhabens kann erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei vorzeitigem Maßnahmebeginn ist eine Förderung ausgeschlossen. [1] Die novellierte EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Seite 6

Messen, Außenwirtschaft Der Freistaat Sachsen unterstützt KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) bei der Erschließung neuer Märkte mit dem Ziel Bekanntheitsgrad und Akzeptanz der Unternehmen und ihrer Erzeugnisse zu verbessern. Themen der Förderung: Teilnahmen an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland (gemäß AUMA International bzw. gemäß Übersicht zuwendungsfähiger Inlandsmessen), Teilnahme an Produktpräsentationen, die von Kammern, Verbänden oder sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter organisiert werden. Teilnahme an internationalen Symposien, jedoch nur, soweit die Veranstaltung nicht aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird. Erstellung von Machbarkeitsstudien oder begleitenden Studien über ökonomische und technische Fragen des Zielmarktes. Förderkonditionen: Bei Teilnahmen an Messen und Symposien erfolgt die Förderung in Form einer Pauschale. Auslandsmessen: 5.000 Begrenzung: Inlandsmessen: 4.000 max. 5 mal pro Kalenderjahr Symposien (Ausland): 3.000 max. 3 mal im Inland Symposien (Inland): 2.000 max. 4 mal Teilnahme an der gleichen Messe Teilnahmen an Produktpräsentationen und Studien werden in Form einer Anteilsfinanzierung unterstützt. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Aufwendungen für Produktpräsentationen können bis maximal 25.000 anerkannt werden, für Studien bis zu 75.000. Hier finden Sie die komplette Richtlinie und die Antragsunterlagen. Der Förderantrag ist bei der SAB einzureichen. Nach Abschluss des geförderten Vorhabens ist der SAB die Erfüllung des Zuwendungszwecks durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Seite 7

E-Business, Informationssicherheit, Wissensbilanz Themen der Förderung: Unterstützt wird die Einführung moderner Technologien in den Bereichen Information und Kommunikation zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Mit Hilfe dieser Technologien sollen neue Absatzmöglichkeiten erschlossen, unternehmensinterne Prozesse optimiert und Geschäftsprozesse weitgehend elektronisch dargestellt werden. Förderkonditionen E-Business: Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 40.000. Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig: Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten (bis zu 5 Tagewerke und bis zu 900 /TW), technische Realisierung, Erwerb von vorhabenspezifischer Software (bis zu 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben), Einführung der entwickelten Lösungen inkl. Schulungen (bis zu 20 % der gesamten zuwendungsfähige Ausgaben). Förderkonditionen Informationssicherheit: Für die Einführung bzw. Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 beträgt der Zuschuss bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig: Schulungen für Mitarbeiter; Erwerb von Software für die Unterstützung des ISMS (zusammen maximal 5.000 ), Beratung durch IT-Dienstleister (bis zu 20 TW, maximal 900 pro Tag), Erwerb von Software, die zur Implementierung notwendiger Schutzmaßnahmen des ISMS erforderlich ist (maximal 10.000 ). Seite 8

Förderkonditionen Wissensbilanz: Für Projekte zur Einführung einer Wissensbilanz wird ein Festbetrag von 3.000 gewährt. Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig: Externe Beratung und Moderation projektbegleitender Workshops bis zu drei Tagewerke, maximal 900 pro Tagewerk. Projektspezifische Software und technische Realisierung (Integration in bestehende IT-Struktur). Der Erwerb theoretischer Grundlagen zur Begleitung eines unternehmensinternen Wissensmanagementprojekts. Ausgeschlossen von der Förderung sind Ausgaben für: Projekte, die der Einführung allgemein üblicher Standard- oder Basislösungen mit niedriger E-Businessreife dienen Hardware Standardsoftware Isolierte Internet-Präsentationen Betriebskosten E-Business, Informationssicherheit, Wissensbilanz Für die Umsetzung der Projekte sind vorzugsweise IT-Dienstleister mit Sitz im Freistaat Sachsen in Anspruch zu nehmen, die die Eignung anhand von Referenzen oder Autorisierungen nachweisen. Die Projekte sind innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die SAB. Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Seite 9

Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign (MEP-Zuschuss/Darlehen) Themen der Förderung: Die Erschließung von Märkten für neue oder weiterentwickelte Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren werden in den Phasen der Markteinführung mit Zuschüssen und der Marktbearbeitung mit Darlehen unterstützt. Förderkonditionen MEP-Zuschuss: 50 % der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt max. 100.000. Personal bei Neueinstellung (z. B. eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten), höchstens jedoch 50.000. Fertigung von Prospekten, Flyern oder Katalogen für ausländische Märkte, elektronische Darstellung bis zu 50.000. Investitionen in projektbezogene Anlagen und Geräte (z. B. Spezialwerkzeuge), maximal 20.000. Gefördert werden: Gestaltung neuer Produkte, Herstellung Serienmuster oder Nullserie, Vorbereitung des Markteintritts. Förderkonditionen MEP-Darlehen: Unter Einbeziehung anderer öffentlicher Mittel bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Mindestens 30.000 und maximal 500.000 pro Vorhaben, maximal fünf Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei. Gefördert werden: Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die auf Innovationen beruhen und bisher auf dem wirtschaftlich relevanten Markt noch nicht verwertet werden. Der Förderantrag ist für den Zuschuss bei der SAB einzureichen. Der Eigenanteil muss mindestens 25 % betragen und beihilfefrei sein. Darlehensanträge sind über die Hausbank des Antragstellers an die SAB zu richten. Seite 10

Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten Unterstützung der Erhöhung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit wie Projektmanagement zur Umsetzung konkreter Transfer-, Innovations- und Internationalisierungsprojekte und Konzeption, Organisation, Umsetzung sowie Dokumentation von Fachsymposien und -tagungen mit dem Schwerpunkt in der industriellen Produktion. Förderkonditionen: Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die Laufzeit der Projekte beträgt zwei Jahre, die Höhe der Zuwendung darf in der Regel 100.000 pro Jahr nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung einer Zuwendung von bis zu 200.000 pro Jahr möglich. Gefördert werden: Zuwendungsfähig sind ausschließlich Projekte, die schlüssel- bzw. querschnittstechnologische Elemente (fortschrittliche Produktionstechnologien, neue Antriebssysteme, Leichtbau, neue Materialien und Mikro- oder Nanosysteme) aufweisen. Die Beteiligung weiterer Partner (zum Beispiel Forschungsinstitute und Hochschulen oder Großunternehmen) schließt eine Förderung nicht aus, sofern die weiteren Partner keine dominierende Rolle (mehr als 50 % der Gesamtausgaben) einnehmen. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn bei Antragstellung durch ein KMU nicht mindestens 50 % der Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Projekt im Unternehmen durchgeführt werden. Die Antragstellung (vor Beginn des Vorhabens) setzt die Feststellung der Förderwürdigkeit des geplanten Vorhabens durch das SMWA voraus. Hierfür ist im Vorfeld die vollständig ausgefüllte Projektskizze bei der SAB einzureichen. Seite 11

Anlage KMU-Kriterien KMU-Klausel (kleine und mittlere Unternehmen) Die drei Kriterien (Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, Unabhängigkeit) müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Einstufung als KMU richtet sich weiterhin nach den folgenden Beteiligungsverhältnissen/Gesellschafteranteile). Kleinstunternehmen kleines Unternehmen mittleres Unternehmen Beschäftigte: max. 9 Jahresumsatz: max. 2 Mio. Jahresbilanzsumme: max. 2 Mio. Beschäftigte: max. 49 Jahresumsatz: max.10 Mio. Jahresbilanzsumme: max. 10 Mio. Beschäftigte: max. 249 Jahresumsatz: max. 50 Mio. Jahresbilanzsumme: max. 43 Mio. eigenständige Unternehmen verbundene Unternehmen (VU) Partnerunternehmen (PU) sind Unternehmen, die keine Anteile von 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten oder an denen keine Anteile von 25 % oder mehr gehalten werden. sind Unternehmen, die eine Mehrheit (> 50 %) der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens halten, sind Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens, die mehr als 50 % der Stimmrechte am Chemnitzer Unternehmen halten. sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten oder an denen Anteile von 25 % bis einschließlich 50 % gehalten werden. Damit ist für die Einstufung als KMU erforderlich, dass keine Beteiligungsverhältnisse zu 25 % oder mehr an großen Unternehmen bestehen. Seite 12

Kontakt CWE Chemnitzer Wirtschaftsförderungsund Entwicklungsgesellschaft mbh Innere Klosterstraße 6-8 D-09111 Chemnitz Tel.: 0371 3 660-200 Fax: 0371 3 660-212 E-Mail: Internet: info@cwe-chemnitz.de www.cwe-chemnitz.de Seite 13