ErP. Die EU-Ecodesign-Richtlinie. 100-1.000 m 3 /h 35-50. Und was man dazu wissen sollte! A ++ A +



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Transkript:

Ventilatoren Lüftungsgeräte Luftauslässe Brandschutz Kälte- und Klimageräte Luftschleier und Heizlüfter Tunnelventilatoren Die EU-Ecodesign-Richtlinie Und was man dazu wissen sollte! A ++ A + + 35-50 db (A) 100-1.000 m 3 /h ErP 2016 ENERGIA ЕНЕРГИЯ ΕΝΕΡΓΕΙΑ ENERGIJA ENERGY ENERGIE ENERGI 2016 XYZ/2014

Die ErP-Richtlinie und was man dazu wissen sollte! Fragen und Antworten zu Verordnung 640/2009 (IEC- Motoren) und 327/2011 (Ventilatoren) sowie die neuen Regularien 1253/1254 (Lüftungsgeräte) Mit der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls hat sich die Europäische Union dazu verpflichtet, die CO 2 -Emission bis 2020 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Um dieses Klimaziel zu erreichen, verabschiedete die EU 2005 die EuP-Richtlinie (Energy using Products-Directive). Diese wurde 2009 in ErP-Richtlinie (Energy related Products-Directive) umbenannt. Oft wird auch einfach von der Ökodesign-Richtlinie gesprochen. Konkret geht es um die Richtlinie 2009/125/EG. Im Alltag begegnet uns diese z.b. in der Abschaffung der Glühbirne oder den Energieeffizienz-Labeln auf Kühlschränken, Waschmaschinen und Co. Wen betrifft die Richtlinie? Die Richtlinie ist verbindlich in den Staaten der EU. Von die- ser Regelung sind sowohl Hersteller von Lüftungs- und Klimaprodukten als auch Anlagenbauer und Anlagenbetreiber betroffen. Die ErP-Verordnung umfasst Produkte, die im Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) produziert werden, ebenso wie Importe aus Drittländern. Produkte für den Export außerhalb der EU fallen nicht unter die Verordnung, es ist jedoch absehbar, dass sich auch weitere Länder mit der Thematik befassen werden. Alle Anforderungen der Ökodesignrichtlinie im Überblick Für Verwirrung sorgt oft, dass zwei voneinander unabhängige Verordnungen parallel erfüllt werden müssen. Die folgende Tabelle stellt dies vereinfacht dar: Ökodesignrichtlinie ( ErP-Richtlinie ) 2009/125/EG 2018 2017 2016 2015 2013 2011 IEC-Motoren Verordnung 640/2009 IEC-Motoren 0,75-375 kw Effizienzklasse: IE3 oder IE2 + FU * IEC-Motoren 7,5-375 kw Effizienzklasse: IE3 oder IE2 + FU * IEC-Motoren 0,75 kw Effizienzklasse: IE2 Ventilatoren Betrachtung Düse + Laufrad + Motor + ggf. Regelungselektronik Verordnung 327/2011 Ventilatoren 125 W Mindesteffizienz 2. Stufe ** Ventilatoren 125 W Mindesteffizienz 1. Stufe ** Lüftungsgeräte ab 01.01.2016 Verordnung 1253/2014 (Lüftungsanlagen) Verordnung 1254/2014 (Wohnraumlüftung) Verschärfung der Mindesanforderungen an Lüftungsgeräte. Wegfall der Energieklassen F+G auf dem Label für Wohnungslüftungsgeräte Mindestanforderungen an Lüftungsgeräte (> 30 W), Geräte für Wohnungslüftung mit Energielabel * FU = Frequenzumformer ** Berechnung erfolgt gemäß einer definierten Formel

Ökodesign / EU-Verordnung 640/2009 (IEC- Motoren) und 327/2011 (Ventilatoren) ErP 2016 Ab 01.01.2016 müssen Lüftungs-Ventilatoren (kurz UVU) die Mindesanforderungen zur Energieeffizienz erfüllen! EU-Verordnung 327/2011 für Ventilatoren Mit Hilfe der ErP-Richtlinie werden Einsparpotentiale zahlreicher energierelevanter Produkte untersucht und Mindestanforderungen hinsichtlich deren Energieeffizienz festgeschrieben. Im Juni 2010 wurden schließlich verbindliche Grenzwerte für Ventilatoren festgelegt. Als Ventilator definiert die Richtlinie die Einheit aus Düse, Laufrad und Motor sowie eine ggf. vorhandene Regelungselektronik (vgl. Abb. 1). Ziel ist es, in Europa auf den Markt gebrachte Produkte mit einer allgemeinen Mindesteffizienzvorgabe für Ventilatoren zu kategorisieren. Am 01.01.2013 trat die erste Stufe der Mindesteffizienzvorgaben für Ventilatoren in Kraft. Erhöhte Anforderungen seit dem 01.01.2015 Zum 01.01.2015 trat die zweite Stufe der Verordnung 327/2011 in Kraft. Hier wurden im Vergleich zu den Grenzwerten von 2013 die Mindesteffizienzvorgaben nochmals erhöht. Somit dürfen betroffene Produkte, die den Mindesteffizienzvorgaben nicht entsprechen, seit dem 01.01.2015 nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Dies betrifft nur sogenannte motorisierte Laufräder gemäß Definition. Die Einführung der Regularien 1253/2014 und 1254/2014 Mit dem Stichtag 01.01.2016 tritt nun die nächste Stufe der ErP Richtlinienverordnung in Kraft. Hier werden dann sogenannte Lüftungsgeräte betrachtet, die nur zum Luftaustausch von Gebäuden für die Zu- und Abluft ohne weitere Behandlung dienen. Dazu zählen Dachventilatoren; Kanalventilatoren; Rohrventilatoren, Wohnungslüftung, modulare Lüftungsgeräte, etc. Diese müssen eine Mindesteffizienz erfüllen. Außerdem ist man verpflichtet eine mehrstufige Regelung einzubauen. Diese Verantwortung obliegt dem Anlagenbetreiber. Systemair steht mit einem breiten Programm an Steuer- und Regelgeräten gerne beratend zur Seite. Ausgenommen sind weiterhin Ventilatoren die einen bestimmten Sicherheitszweck erfüllen (EX und Brandgasventilatoren) sowie für bestimmte Prozessbereiche wie Absaugung von aggressiven Medien oder erhöhte Temperaturen eingesetzt werden. Bei den erhöhten Temperaturen muss eine Mindestdauerbelastbarkeit von 120 C dauernd möglich sein. Definition Auf den Markt bringen Durch hohe Vorlaufzeiten und Lagerbestände werden es die Hersteller von Ventilatoren nicht schaffen, alle Lagerbestände zum Stichtag aufzuarbeiten. Die rechtliche Definition besagt, dass das motorisierte Laufrad, wenn es das Herstellwerk verlässt, bereits auf den Markt gebracht ist. Mit der Einführung der Regularien 1253/2014 und 1254/2014 ist auch geregelt, dass mit Stichtag 01.01.2016 nur noch die Lüftungs-Ventilatoren innerhalb Europa ausgeliefert werden dürfen, die die Mindesteffizienz gemäß Regularie erfüllen. Lüftungs-Ventilatoren die vor dem Stichtag beim Kunden sind, jedoch erst nach dem Stichtag verbaut werden, dürfen auch nach dem Stichtag in Betrieb genommen werden.

640/2011 327/2011 1253/2014 Abb. 1 Welche Lüftungs-Ventilatoren sind betroffen? Ventilatoren aller Bauformen ab 30 W elektrischer Eingangsleistung sind von der Richtlinie betroffen. Für Hersteller wie Systemair hat dies zur Folge, dass einige Baugrößen mit betroffenen Motor-Laufrad-Einheiten verändert und angepasst werden müssen. Systemair wird Ihnen auch in Zukunft in den verschiedenen Ausführungen komplette Baureihen anbieten können. Ventilatoren, die heute schon mit EC-Motoren ausgerüstet sind, entsprechen bereits den Vorgaben. Welche Ventilatoren sind nicht betroffen? Geräte, die Schutzziele verfolgen und außerhalb bestimmter Temperaturbereiche liegen, sind nicht betroffen. Dazu zählen: Einstufige Entrauchungsventilatoren, sofern diese nicht zur täglichen Bedarfslüftung eingesetzt werden Explosionsgeschütze Ventilatoren Ventilatoren zur Absaugung aggressiver Medien Ventilatoren für Fördermitteltemperaturen ab 100 C Ventilatoren für Umgebungstemperaturen ab 65 C Viele Hersteller werden im Zuge der Richtlinieneinführung auch diese Motoren ohne Gesetzesvorgabe verbessern. Es gibt auch noch eine Verordnung für Motoren ( Motorenrichtlinie ) - worin liegt der Unterschied? Bereits 2011 trat die ErP-Durchführungsverordnung Nr. 640/2011/EG in Kraft, die den Wirkungsgrad von Elektromotoren, genauer IEC-Normmotoren, vorschreibt. Diese Verordnung bezieht sich lediglich auf den Motor. Seit dem 01.01.2015 dürfen nur noch Asynchronmotoren die mindestens der Effizienzklasse IE2 entsprechen (bis einschließlich 5,5 kw) sowie ab 7,5 kw in Effizienzklasse IE3 ausgeliefert werden. IE2 Einsatz bei Motoren größer 7,5 kw ist zulässig, wenn diese standardmäßig mit einer Drehzahlregelung betrieben werden (z.b. Frequenzumformer). Für IEC-Normmotoren gilt: Ab 16. Juni 2011: Klasse IE2 für Motorleistungen 0,75 kw. Ab 1. Januar 2015: Klasse IE3 oder IE2+FU für Motorleistungen von 7,5 bis 375 kw. Ab 1. Januar 2017: Klasse IE3 oder IE2+FU für Motorleistungen von 0,75 bis 375 kw.

Ökodesign / EU-Verordnung 1253/2014 für Nichtwohnraumlüftungsanlage und Wohnraumlüftungsgeräte Lüftungsanlagen (LA) für Nichtwohnraumlüftungsanlagen (NWLA) > 250 [m³/h]. Was sind die technischen Kernpunkte? Für ZLA: Zu-/Abluftgeräte müssen mit einer Wärmerückgewinnung sowie Filtern in Zu- und Abluft ausgestattet sein. Außerdem sind Grenzwerte in Bezug auf die maximale Leistungsaufnahme der Ventilatoren und zum Mindestwirkungsgrad der Wärmerückgewinnung einzuhalten. Für ELA: Geräte mit nur einem Luftstrom (also Zu- oder Abluft) müssen die Mindestanforderungen zur Ventilatoreffizienz erfüllen, mit einem F7 Filter bei Zuluft ausgestattet sein und eine maximale Leistungsaufnahme einhalten. Ausnahmen Diese Verordnung gilt nicht für folgende Lüftungsanlagen oder Rahmenbedingungen: Geräte mit einer Leistungsaufnahme unter 30 W (Bei Zu-/Abluftgeräten je Strang 30 W) Nur mit einen Gehäuse ausgestattete Axial- oder Radialventilatoren Explosionsgeschütze Ventilatoren Einstufige Entrauchungsventilatoren, sofern diese nicht zur täglichen Bedarfslüftung eingesetzt werden Ventilatoren für Fördermitteltemperaturen ab 100 C Ventilatoren für Umgebungstemperaturen ab 65 C Luft- oder Motorumgebungstemperaturen unter -40 C Versorgungsspannung über 1.000 V/Wechselstrom oder 1.500 V/Gleichstrom Ventilatoren zur Absaugung aggressiver Medien Geräte mit Wärmerückgewinnung und Wärmpumpe Küchengeräte für Dunstabzugshauben Wichtige Begriffe und Abkürzungen: Lüftungsanlage (LA) besteht mindestens aus Laufrad, Motor und Gehäuse Wohnraumlüftungsanlage (WLA) bei Luftmenge bis 250 bzw. 1.000 m³/h Nichtwohnraumlüftungsanlagen (NLWA) bei Luftmengen über 1.000 bzw. 250 m³/h. Im Grenzbereich von 250 bis 1.000 m³/h muß der Hersteller festlegen, ob es sich um eine WLA oder NWLA handelt. Wärmerückgewinnungssystem (WRS) als Teil einer Zwei-Richtung-Lüftungsanlage Spezifischen Anforderungen an Nichtwohnraumlüftungsanlagen ab 01.01.2016 (Verschärfung 2018) Alle Ventilatoren müssen mehrstufig (mindestens 3 + 0 (Aus)) oder stufenlos ausgeführt sein. Das Steuergerät kann extern sein. Mindestens F7 Filter in der Zuluft und M5 Filter in der Abluft (bei ZLA). Alle Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen (ZLA) müssen mit einem Wärmerückgewinnungssystem (WRS) ausgestattet sein. Alle WRS müssen über eine thermische Umgehung verfügen. Mittels Bypass oder über die Regelung realisierbar. Mindestrückwärmezahl - WRS: für Kreislaufverbund = 63 % (2018 = 68 %) Für einen höheren Wirkungsgrad erhält man einen Bonus; Berechnungsformel: E = (ŋt_nwla - 0,63) * 3000 alle anderen Rückgewinnungssysteme = 67 % (2018 = 73 %). Für einen höheren Wirkungsgrad erhält man einen Bonus; Berechnungsformel: E = (ŋt_nwla - 0,67) * 3000 Mindestventilatioreffizienz für ELA (ŋvu) beträgt 6,2 % * ln(p) + 35,0 %, wenn P 30 kw und 56,1 %, wenn P > 30kW. Die höchste innere spezifische Ventilatorleistung von Lüftungsbauteilen (SVL int_limit ) in W/(m³/s) beträgt für eine ZLA mit Kreislaufverbund-WRS: 1700 + E 300 * q nom /2 F, wenn q nom < 2 m³/s und 1400 + E F, wenn q nom 2 m³/s; für eine ZLA mit anderem WRS: 1200 + E 300 * q nom /2 F, wenn q nom < 2 m³/s und 900 + E F, wenn q nom 2 m³/s; 250 für eine ELA, die mit einem Filter betrieben werden soll. Systemair gibt bei Auslegungen alle relevanten Daten zur Erp an Ein-Richtung-Lüftungsanlagen (ELA) Lüftungsgerät mit nur einem Luftstrang (Ab- oder Zuluft). Die Nach- oder Abströmung erfolgt natürlich mittels Überoder Unterdruck. Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen (ZLA) Lüftungsgerät mit Zu- und Abluftstrang ( je ein Ventilator für Zu- und Abluft vorhanden). Mehrstufenbetrieb mind. drei Stufen (ohne Nullstellung) für den Ventilator Drehzahlregelbar stufenlos über integriertes oder externes Steuergerät

Wohnraumlüftungsgeräte EU 1253/2014 und 1254/2014 (B2C, Label) Mindestanforderungen ab dem 1. Januar 2016: Die Geräte müssen mindestens so viel Primarenergie (Strom und Warme) einsparen, wie sie verbrauchen (Strom). Mindestanforderungen ab dem 1. Januar 2018: Die Geräte müssen deutlich mehr Primarenergie einsparen, wie sie verbrauchen der Lüftungswärmebedarf des Wohngebäudes wird etwa halbiert. Energieeffizienzlabel von A+ bis G (s. Abb. 2) Durch die Energielabel soll der Endverbraucher auf einfache Weise in die Lage versetzt werden, Produkte zu vergleichen und energieeffiziente Produkte auszuwählen. Anders als bei anderen Elektkrogeräten werden die Energieklassen auf dem Label der Wohraumlüftungsgeräte durch einen errechneten Kennwert SEC (= specific energy consumption; deutsch: SEV = spezifischer Energieverbrauch) bestimmt. Dieser Wert soll das Energieeinsparpotential des verwendeten Gerätes in Kilowattstunden je m² pro Jahr aufzeigen. SEV-Klasse SEV in kwh/a.m² A+ (höchste Effizienz) SEV < -42 A -42 SEV -34 B -34 SEV -26 C -26 SEV -23 D -23 SEV -20 E -20 SEV -10 F -10 SEV -0 G (geringste Effizienz) 0 SEV SEC-Wert bzw. SEV-Wert und Energieklassenzuordnung. Zentrales Wohnraumlüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung Hierbei nehmen nicht nur die bekannten Parameter wie elektrische Leistungsaufnahme oder Wärmerückgewinnung Einfluß, sondern in hohem Maße auch die Betriebsweise. So kann ein Gerät X in bedarfsgeregelter Betriebsweise (z.b. Feuchte- und CO 2 Sensoren beeinflußen die Luftmenge) durchaus eine bessere Energieklasse erreichen, als in zeitgesteuerter bzw. manuell gesteuerter Ausführung. Zeitgesteuert Bedarfsgesteuert A ++ A + + 35-50 db (A) 100-1.000 m 3 /h ENERGIA ЕНЕРГИЯ ΕΝΕΡΓΕΙΑ ENERGIJA ENERGY ENERGIE ENERGI 2016 XYZ/2014 Abb. 2 Geräteeigenschaft Schallleistungspegel Schallleistungspegel im Raum <30 db (A) je nach Installation

Glossar Ökodesign Umweltgerechte Gestaltung - die Berücksichtigung von Umwelterfordernissen bei der Produktgestaltung mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeit des Produkts während seines gesamten Lebenszyklus zu verbessern. (Richtlinie 2009/125/EG). Richtlinie Eine Richtlinie ist innerhalb der Europäischen Union ein Rechtsakt, der von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Wie sie die Richtlinien umsetzen, bleibt den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen. ErP IE ErP steht für Energieverbrauchsrelevantes Produkt, dies bezeichnet einen Gegenstand, dessen Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst und der in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird (Richtlinie 2009/125/EG). IE steht für International Efficiency. Verordnung Eine Verordnung ist innerhalb der EU ein Rechtsakt, der, anders als eine EU-Richtlinie, unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit erlangt. So legt die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die Mindesteffizienzanforderungen fest für Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kw angetrieben werden. Zentraler Abluftventilator ohne Wärmerückgewinnung Abluftanlagen ohne Wärmerückgewinnung sind in der Bewertung schlechter als Geräte mit Wärmerückgewinnung, da die Abluftwärme verloren geht. Auch bei Abluftanlagen hat die Betriebsweise einen großen Einfluß auf die Energieklasse. Zeitgesteuert Bedarfsgesteuert A ++ A + 35-55 db (A) bis 1.000 m³/h ENERGIA ЕНЕРГИЯ ΕΝΕΡΓΕΙΑ ENERGIJA ENERGY ENERGIE ENERGI 2016 XYZ/2014 Geräteeigenschaft Schallleistungspegel Schallleistungspegel im Raum < 30 db (A) je nach Installation

Systemair GmbH Seehöfer Straße 45 D-97944 Windischbuch Tel. +49 (0) 7930 9272-0 Fax +49 (0) 7930 9272-92 info@systemair.de www.systemair.de Systemair GmbH Oktober 2015