Ausblick Europäische Entwicklungen & Standesregeln Mag. Philipp H. Bohrn Linz, am 11.11.2014
Inhalte und kurze Erläuterungen MiFID II - Markets in Financial Instruments Directive beinhaltet die Regelungen für Wertpapierunternehmen und Wertpapierdienstleistungen. PRIIPs - Die Richtlinie über verpackte Anlageprodukte regelt ein vom Produktersteller (Emittent) zu erstellendes Kurzdokument über das Produkt. WIK-RL - Wohnimmobilienkreditvertrags-Richtlinie mit berufsrechtlichen Vorschriften für Kreditvermittler
Inhalte und kurze Erläuterungen IMD I.5 - Die durch die MiFID II adaptierte Version der Richtlinie. Eingefügt werden Verpflichtungen bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. IMD II/IDD Die noch diskutierte umfassende Adaptierung der IMD I. Die am meisten umstrittenen Inhalte sind Provisionsoffenlegung und das ausführliche Kapitel 7 zu den Versicherungsanlageprodukten. DLW Digitale Lern- und Wissensplattform des Fachverbands Finanzdienstleister zur Weiterbildung und Prüfungsvorbereitung.
MiFID II
MiFID II Europäische Grundlage zum Wertpapieraufsichtsgesetz Trilog Zusatz EK EP Ziel Der finale Text wurde am 12.6.2014 veröffentlicht. DurchführungsRL zur MiFID II. Zuerst erarbeitet die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) bis Ende 2014 einen Vorschlag. Die EK erstellt aus dem Vorschlag der ESMA eine DurchführungsRL; diese wird ab dem Sommer 2015 erwartet. Das EP hat die Möglichkeit, sich binnen 3 Monaten gegen die DurchführungsRL zu wehren, darf diese aber nicht ändern. Die Umsetzung vom MiFID II Text und der DurchführungsRL erfolgt bis Mitte 2016, die Anwendung für Mitglieder wird am 1.1.2017 relevant.
Wie kann ich mich bereits heute vorbereiten? Telefonaufzeichnungen Modell 1: Alle Telefonate aufzeichnen Dann muss vor jeder Verbindung eine Durchsage erfolgen, dass aufgezeichnet wird. Modell 2: Telefonate nur bei bestimmten Leitungen Aufzeichnung. Dann muss vor jeder Verbindung über diese Leitung eine Durchsage erfolgen, dass aufgezeichnet wird. Nur über diese Leitungen dürfen Kundenorders angenommen werden.
Wie kann ich mich bereits heute vorbereiten? Telefonaufzeichnungen Modell 3: Telefonate nur ab einem bestimmten Zeitpunkt aufzeichnen Dann muss vor der Aufzeichnung eine Durchsage erfolgen, dass aufgezeichnet wird. Orders dürfen nur ab der Aufzeichnung angenommen oder weitergeleitet werden. Während der Aufzeichnung müssen alle Themen behandelt werden. Modell 4: Keine Telefonate aufzeichnen Dann muss sichergestellt werden, dass Orders nicht übers Telefon angenommen oder auch nur intern weitergegeben werden. Notwendig ist daher immer eine schriftliche (auch per Email) Bestätigung des Kunden. Dazu muss es eine Leitlinie und einen Compliance Prozess (Kontrolle) geben.
Wie kann ich mich bereits heute vorbereiten? Definition der Dienstleistung Bekannt zu geben ist, ob eine unabhängige Dienstleistungserbringung oder eine nicht - unabhängige erfolgt, umfangreichere oder eine beschränkte Analyse erfolgt, regelmäßige Überprüfung der Eignung erfolgt oder nicht. Das eigene Geschäftsmodell sollte daher beleuchtet werden.
Offene Themen Generelles Provisionsverbot: Quo vadis? In der MiFID II RL Kerntext konnte dieses abgewendet werden. In der DurchführungsRL wurde ein solches über ein Hintertürl von ESMA angedacht. Die massive Intervention wird voraussichtlich den Vorschlag deutlich abschwächen. Der Fachverband Finanzdienstleister wird weiterhin voll am Thema bleiben.
Weitere Aktivitäten Informationen und Artikel über den Newsletter und die offenen Fachausschüsse Workshop über den neusten Text von ESMA im 1. Quartal 2015 Weitere Workshops zur Umsetzung unter Einbindung von FMA und Experten
IMD II/IDD - Versicherungsvermittlungsrichtlinie EK EP Rat Trilog Ziel Nach einer Konsultation wurde ein Vorschlag erarbeitet und steht seit 3.7.2012 zur Diskussion. Der Vorschlag wurde diskutiert, modifiziert und eine Position erarbeitet. Der Vorschlag wird gerade intensiv diskutiert. Der Beginn des Trilogs (= endgültige Entscheidungsfindung) wird für den Herbst erwartet. Die Umsetzung wird voraussichtlich bis Mitte 2017 erfolgen müssen.
PRIIPs Basisinformation über verpackte Anlageprodukte EK Trilog Zusatz Ziel Nach einer Konsultation wurde ein Vorschlag erarbeitet und stand seit 3.7.2012 zur Diskussion. Die politische Textentscheidung zwischen EP und Rat ist im 2. Quartal 2014 gefallen. Diskutiert wird, wie das genaue Formular aussehen soll. Dazu hat die Kommission ein Mandat an EIOPA vergeben. Die Umsetzung wird voraussichtlich bis Ende 2016 erfolgen müssen.
WIK-RL Europäische Regelung für Hypothekarkredite und Kreditvermittler Trilog Zusatz ÖI ÖB Der finale Text (RL 2014/17/EU) wurde am 1.3.2014 veröffentlicht. Diskutiert wird über die Höhe der verpflichtenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die nationale Diskussion über die Umsetzung hat begonnen. Der FV Finanzdienstleister ist eingebunden und engagiert sich massiv. Das öffentliche Begutachtungs- und Stellungnahmeverfahren zur Richtlinie wird im Frühjahr 2015 erwartet. Ziel Die Umsetzung der WIK-RL muss bis spätestens 21.03.2016 erfolgen.
Abkürzungen EK = Europäische Kommission EP = Europäisches Parlament Rat = Rat der Europäischen Union Trilog = Endgültige Entscheidungsfindung bei allen Europäischen Richtlinien zwischen EP und Rat. RL = Europäische Richtlinie Zusatz = Weiterführende inhaltliche Ausgestaltung aufgrund von Europäischen Richtlinien. Diese werden meistens von den Europäischen Aufsichten erstmals erarbeitet und dann von der EK erlassen. ÖI - Österreichinterne Diskussion ÖB Öffentliche Begutachtung in Österreich
Standesregeln
Steirische Wirtschaft Börsen-Kurier riscontrol
Standesregeln Inhalt Kollegialität Änderung der bestehenden Produkte nur bei schriftlicher Dokumentation der erfolgten Verbesserung Grundlage der Beratung sind die umfangreichen Marktkenntnisse der Gewerbetreibenden Verschwiegenheitsverpflichtung
Tiroler Tageszeitung
Standesregeln Weiterbildung Weiterbildung von 60 Stunden in drei Jahren; (die 40 Stunden für den Wertpapiervermittler werden voll angerechnet) Jede Form der Ausbildung durch Seminare und Vorträge sind anrechenbar, solange das Thema in die Tätigkeitsbereiche Investition, Finanzierung oder Risikoabsicherung passt und eine Anwesenheitsbestätigung vorliegt. Anrechenbar ist auch die Rezertifizierung des Fachverband Finanzdienstleister mit 16 Stunden.
Standesregeln Ehrenschiedsgericht Vorsitzender Dr. Wolfgang PÖSCHL Richter von 1975 2012 2001 2012 Vizepräsident des Oberlandesgerichtes Wien Vorsitzender des Dienstrechtssenates der Stadt Wien (Dienst- und Disziplinaraufsicht über Beamte in zweiter Instanz) Autor und Verfasser zahlreicher Publikationen zur Gerichtsorganisation und Gerichtsverwaltung 1987-2004 ständiger Autor beim Wirtschaftsmagazin GEWINN für das Immobilienrecht
Börsen-Kurier riscontrol
Standesregeln Ehrenschiedsordnung Beschwerde/ Anzeige Beurteilung des Fachverbandsanwaltes Zurücklegung unter Rücksprache mit dem Vorsitzenden Verweis an Ombudsmann Aufnahme des Verfahrens - Erhebungen - Mündliche Verhandlung Erkenntnis - Freispruch - Verwarnung - Entzug des Gütesiegels - Geldbuße - Empfehlung an Behörde, die Zuverlässigkeit zu prüfen
Gewinn Kronen Zeitung / Wirtschaftsmagazin
Standesregeln Vorteil individuell Vorteile durch Beitritt Verwendung des digitalen Logos gestattet 2 Pins und 2 Aufkleber gratis Nennung auf den Homepages der Finanzdienstleister Standesregeln als einfach verständliches Kundenversprechen Möglichkeit zur Teilnahme an Publikumswahl
NÖN / Ybbstaler
Standesregeln Vorteile allgemein Vorteile für uns alle: Sehr gute Reaktionen von Politik und Medien Schutz vor negativer Presse durch Eigenkontrolle Positive und neutrale Berichterstattung über unserer Branche (bisher bereits mehr 30 Erwähnungen in regionalen Strukturierter gemeinsamer Auftritt
ZIP Magazin 19:45 ORF 1 FACTS
Standesregeln Mitglieder Absolute Anzahl 80 60 40 20 0 17 65 67 29 52 35 38 37 61 Gesamtmitglieder: 401
Digitale Lern- und Wissensplattform
Digitale Lern- und Wissensplattform (DLW) Rezertifizierung - Das gesamte Skriptum digital - Mehr als 400 Probefragen für Weiterbildung und Befähigungsprüfungsvorbereitung 1 Jahr Zugang - Euro 80,-- Rezertifizierung - 3 Jahre Zugang - 16 Stunden anrechenbar auf Weiterbildungsverpflichtung Standesregeln - Euro 198,--
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