Der Kindergarten. Informationen für Eltern. im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern. Erziehungsdirektion des Kantons Bern



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Der Kindergarten im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern Informationen für Eltern Erziehungsdirektion des Kantons Bern

Liebe Eltern Der Eintritt in den Kindergarten ist für Sie und Ihr Kind ein besonderes Ereignis. Vielleicht hat Ihr Kind schon eine Spielgruppe oder eine Kindertagesstätte besucht. Der Kindergartenbesuch ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Damit verbunden ist die Integration in eine grössere Gruppe von Kindern und der Eintritt in das öffentliche Bildungswesen. Wir freuen uns, Ihnen mit der vorliegenden Schrift einen Einblick in die Organisation, die Ziele und die Arbeitsformen des Kindergartens zu geben. Die Erziehungsdirektion Erziehungsdirektion des Kantons Bern 1

Angebote des Kindergartens Gemeinschaft von Kindern Lehrkraft für den Kindergarten Spiel- und Lernräume Im Kindergarten trifft Ihr Kind eine Gruppe von Kindern, die sich im Entwicklungsstand, im Alter, in der Sprache oder in der Familiensituation unterscheiden können. Zusammen werden sie eine Gemeinschaft von Kindern, die miteinander spielen und lernen. Die Gruppe wird von einer ausgebildeten Lehrkraft für den Kindergarten geleitet. Diese erfasst die Fähigkeiten und Interessen der einzelnen Kinder. Sie stellt Spiel- und Lernmaterialien bereit, die den Kindern neue Erfahrungen ermöglichen und die Entwicklung unterstützen und fördern. Dabei orientiert sie sich an den Zielsetzungen des Lehrplans. Im Kindergarten finden die Kinder geeignete Bedingungen für vertieftes Spielen und Lernen. Sie werden angeregt zu eigenständigem Handeln, Experimentieren und Gestalten. In ihren Aktivitäten werden sie von der Lehrkraft unterstützt und angeleitet. Kindergartendauer und Kindergartenzeiten Kindergartendauer Jedes Kind hat Anspruch auf mindestens ein Jahr Kindergarten vor dem Schuleintritt. Ein zweijähriger Kindergartenbesuch kann von den Gemeinden angeboten werden. Obwohl der Besuch des Kindergartens freiwillig ist, besuchen ihn fast alle Kinder. Erziehungsdirektion des Kantons Bern 2

Kindergartenzeiten Abwesenheiten Kindergartenweg Die Zahl der Unterrichtslektionen ist abhängig von der Anzahl Schulwochen an Ihrem Wohnort. Bei 39 Schulwochen sind dies mindestens 22 und höchstens 25 pro Woche. Bei 38 Schulwochen sind es mindestens 23 und maximal 26 Lektionen. Wird die Pausenordnung der Schule übernommen, gelten die Pausen nicht als Unterrichtszeit. Die tägliche Kindergartenzeit wird von der Schulleitung festgelegt und von der zuständigen Kommission genehmigt. Für Kinder, die zwei Jahre vor dem Schuleintritt stehen, kann das Pensum vorübergehend reduziert werden. Die Kinder besuchen den Kindergarten regelmässig. Abwesenheiten (z.b. wegen Krankheit des Kindes oder wegen Ferien der Eltern) sind der Lehrkraft frühzeitig, spätestens vor Beginn des Unterrichts zu melden. Die Lehrkraft erkundigt sich nach dem Verbleib nicht abgemeldeter Kinder. Auf dem Weg zum und vom Kindergarten stehen die Kinder unter der Verantwortung ihrer Eltern. Entwicklung der Kinder unterstützen und fördern Fähigkeiten und Interessen der Kinder Die Kinder bringen verschiedene Voraussetzungen, Erfahrungen und Fähigkeiten in den Kindergarten mit. Die Lehrkraft erfasst den Entwicklungsstand der Kinder durch Beobachten und durch Gespräche mit den Eltern. Sie erkennt Stärken und Begabungen, Schwächen und Defizite, Interessen und Bedürfnisse und gewinnt dabei ein besseres Verständnis für das Verhalten und Erleben der Kinder. Auf dieser Grundlage plant und gestaltet sie die Arbeit mit den Kindern. Erziehungsdirektion des Kantons Bern 3

Auffälligkeiten in der Entwicklung Beizug von Fachinstanzen Integration Besonderheiten in der Entwicklung einzelner Kinder fallen im Kindergarten oft zum ersten Mal auf. Durch gezielte Unterstützung werden Entwicklungsimpulse gegeben und Lernprozesse in Gang gesetzt. Für Abklärungen, Beratungen und spezielle Angebote kann die Lehrkraft Fachpersonen beiziehen. In der Regel geschieht dies in Absprache mit den Eltern. Im Kindergarten begegnen sich Kinder mit unterschiedlichen Begabungen, mit verschiedenen Sprachen und Kulturen. Solche Verschiedenheiten werden als Lernchancen genutzt. Die Kinder lernen voneinander und miteinander. Bildungsziele Lehrplan Sozialkompetenz Im Kindergarten wird nach einem Lehrplan gearbeitet, der aufzeigt, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten im Kindergarten gefördert werden sollen. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung sozialer Fähigkeiten: Kontakt aufnehmen, sich mitteilen, zuhören, sich einfühlen, Rücksicht nehmen, zusammen spielen und arbeiten, Regeln einhalten und Konflikte lösen. Die Kinder erfahren, dass das Zusammenleben in einer grösseren Gruppe Regeln und Gesetzmässigkeiten kennt. Sie lernen, wie Regeln gemeinsam festgelegt werden können und wie mit ihnen umgegangen werden kann. Sie lernen ihre Interessen in Einklang zu bringen mit denen anderer Kinder. Im Lehrplan wird dies als Entwicklung der Sozialkompetenz bezeichnet. Erziehungsdirektion des Kantons Bern 4

Selbstkompetenz Sachkompetenz Im Kindergarten werden auch die Fähigkeiten gefördert, sich selbst und die Umwelt wahrzunehmen, sich auszudrücken und sich mitzuteilen. Die Kinder erzählen Erlebnisse, hören Geschichten, lernen neue Begriffe. Sie üben, genau hinzuhören, aufmerksam zu beobachten und ihre Wahrnehmungen in Worte zu fassen. Dabei werden immer auch die Gefühle angesprochen. Empfindungen werden mit Sprache aber auch mit gestalterischen Mitteln ausgedrückt. Die Bewegungsfreude der Kinder bekommt zusätzliche Ausdrucksmöglichkeiten. Die Kinder erweitern und verfeinern ihre motorischen Fähigkeiten. Im Kindergarten handeln die Kinder zunehmend selbstständiger und erweitern ihr Selbstvertrauen. Sie lernen dabei auch mit Erfolg und Misserfolg umzugehen und Konzentration und Ausdauer zu erweitern. Diese Fähigkeiten werden im Lehrplan dem Begriff Selbstkompetenz zugeordnet. Im Kindergarten erweitern und verfeinern die Kinder ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit der Umwelt: Sie experimentieren mit verschiedenen Materialien. Sie lernen Werkzeuge, Geräte und Musikinstrumente kennen und handhaben. Sie erweitern und verarbeiten ihre Erfahrungen mit Tieren und Pflanzen. Medienerfahrungen werden verarbeitet. Immer wieder üben sie die Orientierung in der näheren Umgebung und im Strassenverkehr. Dabei werden die Kinder in ihrer Lernfreude und beim Lösen von Problemen unterstützt. Sie erhalten Anerkennung und wo nötig Hilfestellungen beim Erproben von Lösungswegen. Sie lernen Beziehungen und Gesetzmässigkeiten erkennen und darstellen. Sie üben ihr Gedächtnis. In diesem Zusammenhang wird im Lehrplan von der Entwicklung der Sachkompetenz gesprochen. Erziehungsdirektion des Kantons Bern 5

Spiel- und Arbeitsformen Spielen und Lernen Lernen in verschiedenen Formen Die wichtigste Tätigkeit im Kindergarten ist das Spiel. Die Kinder lernen, wenn sie spielen und sie spielen beim Lernen. Der Kindergartenraum, seine Einrichtungen und Materialien bieten optimale Möglichkeiten und Anregungen zu vielfältigem Spielen. Im Spiel entwickeln die Kinder ihre Fähigkeiten, vertiefen und erweitern Erfahrungen, erwerben weitere Fertigkeiten und entdecken andere Interessen. In geleiteten Spielen werden neue Spielformen eingeführt oder gezielt Fähigkeiten geübt. Im selbstbestimmten, freien Spiel wählen die Kinder selber Spielmaterialien und Spielformen, sie entscheiden, mit welchen Kindern sie spielen und welche Spielregeln gelten. Dabei werden die Kinder durch die Lehrperson begleitet und unterstützt. In Projekten und Werkstätten, beim Lernen von Liedern und Versen, beim Betrachten von Bilderbüchern und beim Hören von Geschichten haben die Kinder vielfältige Möglichkeiten, ihre Fähigkeiten gezielt weiterzuentwickeln. Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften Gegenseitige Information Der Kindergarten unterstützt die Familie in der Erziehung und Bildung der Kinder. Durch regelmässige gegenseitige Informationen und Gespräche werden Erwartungen und Ziele geklärt. Kinder verhalten sich oft anders im Kindergarten als in der häuslichen Umgebung. Erziehungsdirektion des Kantons Bern 6

Eltern und Lehrkräfte tauschen Beobachtungen und Erfahrungen aus, um die Kinder besser verstehen und damit auch besser unterstützen und fördern zu können. Gespräche Verschiedene Formen der Zusammenarbeit Besuche Mit jeder Familie findet pro Jahr mindestens ein Gespräch statt. Die Lehrkraft für den Kindergarten nimmt schon zu Beginn des Kindergartenjahres Kontakt zu den Eltern auf, um eine tragfähige Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen. Die Lehrkraft kann dabei verschiedene Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern (Elternabende, Elternbriefe, Gesprächsrunden, Anlässe für Eltern und Kinder) einsetzen. Besuche der Eltern im Kindergarten sind in Absprache mit der Lehrkraft erwünscht. Übergang vom Kindergarten in die Schule Zusammenarbeit Schuleintritt Im Kindergarten beginnen die Kinder einen Lernweg, den sie in der Schule fortsetzen. Kindergarten und Schule haben gemeinsame Ziele: Sie fördern die Selbstkompetenz, die Sozialkompetenz und die Sachkompetenz der Kinder. Trotz unterschiedlicher Lehrpläne und verschiedener Lehr- und Lernformen nehmen sie eine gemeinsame Aufgabe wahr und gestalten den Übergang vom Kindergarten in die Schule kontinuierlich. Grundsätzlich gehen alle Kinder, die vor dem 1. Mai das sechste Altersjahr erreicht haben, im August zur Schule. Eine altersgemässe Einschulung wird von Kindergarten und Schule angestrebt. Die Rückstellung eines Kindes ist eine Ausnahme und nur mit ausreichender Begründung gerechtfertigt. Erziehungsdirektion des Kantons Bern 7

Den Entscheid über eine Rückstellung oder die Einschulung in eine besondere Klasse trifft die Schulleitung nach Anhören der Eltern, der Lehrkraft für den Kindergarten sowie einer Fachinstanz. Den Entscheid über einen vorzeitigen Schuleintritt trifft die Schulleitung gestützt auf ein Gesuch der Eltern sowie auf den begründeten Antrag einer kantonalen Erziehungsberatungsstelle. Zuständigkeiten Lehrkräfte für den Kindergarten Schulleitung Schulkommission Schulinspektorat Fachinstanzen Für Fragen zum Kindergarten und zur Entwicklung Ihres Kindes können Sie sich an die Lehrpersonen für den Kindergarten oder an die Schulleitung bzw. Kindergartenleitung Ihres Wohnorts wenden. Sobald Ihr Kind einem bestimmten Kindergarten zugeteilt ist, ist die dortige Lehrkraft Ihre erste Ansprechperson für alle Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Kindergartenbesuch Ihres Kindes. Die Schulleitung ist zuständig für Schullaufbahnentscheide. Ihr obliegt die pädagogische und die betriebliche Führung der Schule. Sie teilt die Kinder den einzelnen Klassen zu. Die Schulkommission sorgt dafür, dass die Kinder gemäss der kantonalen Gesetzgebung und den Vorgaben der Gemeinde den Kindergarten besuchen. Die kantonale Aufsicht über den Kindergarten hat das regionale Schulinspektorat. Die Erziehungsberatungsstelle Ihrer Region, der Kinder- und Jugendpsychiatrische sowie der schulärztliche Dienst berät Sie bei Besonderheiten in der Entwicklung Ihres Kindes und bei speziellen Erziehungsfragen. Erziehungsdirektion des Kantons Bern 8

Impressum: Herausgegeben und Copyright: Erziehungsdirektion des Kantons Bern 5. überarbeitete Auflage August 2008 Bezug: Schulverlag plus AG

Art.-Nr. 3.413.00