KfW- Förderprogramme für Erneuerbare Energien München, den 20.06.2013 Intersolar Europe Bank aus Verantwortung
Herzlich willkommen Manuela Mohr KfW Bankengruppe Referentin Palmengartenstr. 5-9 Vertrieb 60325 Frankfurt Tel 069-7431 5202 Fax 069-7431 1900 manuela.mohr@kfw.de
KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag Gründungsjahr: 1948 Anteilseigner: Refinanzierung: Rating: Fördervolumen 2012: Sitz: Niederlassungen: 80 % Bund, 20 % Bundesländer 90 % Kapitalmarkt, Bundesmittel AAA / Aaa 73,4 Mrd. Euro Frankfurt am Main Berlin, Bonn
KfW Bank aus Verantwortung Das Hausbankprinzip stellt den Antrag bei der Hausbank vor Investitionsbeginn bei positivem Entscheid leitet die Hausbank den Antrag weiter Kunde Hausbank schließt den Kreditvertrag und zahlt den Kredit aus refinanziert den Kredit mit günstigen Refinanzierungszinsen
KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard Förderzweck Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen Nutzung erneuerbarer Energien wie Sonne, Wind, Biomasse z. B. Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen an Land, Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas Alle Anlagen gemäß EEG werden gefördert
KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard Antragsteller Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den Strom einspeisen bzw. die erzeugte Wärme verkaufen In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Freiberuflich Tätige Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind Landwirte (nur in Komponente 5)
KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: 25 Mio. EUR bis zu 5, 10 oder 20 Jahre 5, 10 oder 20 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis max. 3 Sicherheiten: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: banküblich 1 Monat frei, danach 0,25 % pro Monat gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Fördermitteln möglich, nicht mit anderen KfW-Programmen * Stand: 15.04.2013
KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher (ab 01.05.2013) Für kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher Zur Speichernachrüstung von PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gingen Günstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für das Batteriespeichersystem
KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher Anforderungen Leistung der mit dem Speicher verbundenen PV-Anlage max. 30 kwp Je PV-Anlage kann nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden Das Batteriespeichersystem befindet sich in Deutschland und wird mind. 5 Jahre vom Kreditnehmer betrieben.
KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher Antragsteller/Berechtigte Gewerbliche Unternehmen Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind Freiberuflich Tätige Landwirte (nur nach Art. 23 AGVO, d. h. in Beihilfe-Komponente 5) Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die den Strom oder einen Teil davon einspeisen
KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: 100 % Finanzierung möglich, kein Höchstbetrag bis zu 5, 10 oder 20 Jahre 5, 10 oder 20 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis max. 3 Sicherheiten: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: banküblich 1 Monat frei, danach 0,25 % pro Monat gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Zuschüssen bis zu zweifacher Höhe des Tilgungszuschusses möglich mit anderen KfW- und ERP-Programmen für die gleiche Anlage nicht möglich * Stand: 01.05.2013
KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher Rechenbeispiel mit Zuschuss für Batteriesystem Bau einer 10 kwp Photovoltaik-Anlage inkl. Speichersystem Kosten insgesamt: 30.000 Euro Die Kosten für die Photovoltaikanlage werden 2013 mit 1.600 Euro pro kwp vorgegeben 10 kwp * 1.600 Euro = 16.000 Euro D.h. für das Speichersystem werden Kosten von 14.000 Euro angesetzt Pro kwp können für den Speicher in diesem Beispiel 1.400 Euro angesetzt werden (14.000 Euro / 10 kwp) Die max. ansetzbaren Kosten für das Batteriesystem liegen bei 2.000 Euro / kwp Auf die Kosten für den Speicher wird ein Tilgungszuschuss von 30 % gewährt: 1.400 Euro * 10 kwp * 30% = 4.200 Euro
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