21. Dezember 2012 - Inhalt 1. Geldwäschegesetz: Kontrollen durch die Behörden nehmen zu 2. Bundestag beschließt neues Mietrecht 3. Sanierungs-AfA ist gescheitert 4. Vorsicht vor Verjährung von Ansprüchen 5. Die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen ab 2013 6. Die neue Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins ist da 7. Termine der Immobilienwirtschaft 8. Presseinformationen
Sollte der Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier. 1. Geldwäschegesetz: Kontrollen durch die Behörden nehmen zu Durch das so genannte Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, sich den Personalausweis der Kaufinteressenten zeigen zu lassen und die Daten aufzunehmen. Die Einhaltung dieser Pflichten wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden zunehmend kontrolliert. Im Zuge dessen können die Behörden Einsicht in die Aufzeichnungen verlangen. Die Sorgfaltspflichten, die das Geldwäschegesetz den Maklern auferlegt, sind unbedingt einzuhalten; sonst droht im Fall der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden eine Ordnungsstrafe von bis zu 100.000 Euro. Für Makler bedeutet dies, dass sie sich den Personalausweis der Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen. Am unkompliziertesten ist die Anfertigung einer Kopie des Ausweisdokumentes. Handelt es sich beim Vertragspartner um ein Unternehmen, hat der Makler Einsicht in das Handelsregister zu nehmen. Eine Kopie des Handelsregisterauszuges ist ausreichend. Außerdem sind die Immobilienmakler verpflichtet festzustellen, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder im Auftrag Dritter handelt. Laut GwG sind die aufgenommen Informationen für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Der IVD empfiehlt, den Maklervertrag stets schriftlich abzuschließen und die Identifizierung darin festzuhalten. Einen Informationsflyer für Makler-Kunden können Sie hier herunterladen. IVD-Mitglieder haben die Möglichkeit, diesen Informationsflyer mit individuellem Firmenlogo zu bestellen (www.printprodukte.ivd.net). 2. Bundestag beschließt neues Mietrecht Kurz vor Jahresende hat der Bundestag die lang diskutierte Änderung des Mietrechts beschlossen. Vor dem Hintergrund der Energiewende hatten sich die derzeitigen Regelungen im Mietrecht als zu schwerfällig und nicht interessengerecht herausgestellt. Das als Investoren- Nutzer- Dilemma beschriebene Phänomen, dass der Vermieter die energetische Sanierung bezahlt und der Mieter am Ende Energiekosten spart, machte eine Änderung der Regelungen zur Modernisierung im Mietrecht nötig. Auch die durch planmäßig agierende Mietpreller entstandene Schieflage zwischen Mieter und Vermieter, die zu erheblichen Schäden bei privaten Vermietern geführt hat, ist nun durch Änderung des Mietrechts neu geregelt. Quasi über Nacht wurde zudem eine gravierende Änderung vorgenommen, die mit dem grundsätzlichen Charakter des Gesetzes, nämlich die Energiewende voranzubringen, nichts zu tun hat: Durch eine Ergänzung des 558 Absatz 3 BGB werden die Landesregierungen
ermächtigt, im Wege einer Rechtsverordnung für fünf Jahre Gemeinden oder Teile von Gemeinden zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In diesen Gebieten beträgt die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent, während sie ansonsten gemäß 558 Abs. 3 Satz 1 BGB 20 Prozent beträgt. Die Miete kann also innerhalb von drei Jahren lediglich um insgesamt 15 Prozent erhöht werden. Eine umfassende Übersicht über die Änderungen im Mietrecht und deren Auswirkungen finden Sie hier. Den vollständigen Wortlaut des Mietrechtsänderungsgesetzes finden Sie hier. Anzeige Seminartipp: Crashkurs Mietverwaltung Von A wie Abnahmeprotokoll bis Z wie Zahlungsverzug Sie lernen die rechtlichen Grundlagen sowie die organisatorischen Aspekte der modernen Mietverwaltung kennen. Anhand vieler Übungen können Sie Ihre Verwaltung effizient und rechtssicher gestalten und wissen, wie Sie Kunden und Immobilienbestände kompetent betreuen. Informieren Sie sich jetzt HIER! 3. Sanierungs-AfA ist gescheitert Nach einer Hängepartie von über einem Jahr wurde am 12. Dezember die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung (Sanierungs-AfA) im Vermittlungsausschuss endgültig verworfen. Obgleich ihnen der Bund bereits stark entgegen gekommen war, pochten die Bundesländer offiziell bis zuletzt auf den Ausgleich ihrer Steuerausfälle. Besonders für private Eigentümer wäre die Sanierungs-AfA ein dringend notwendiger Anreiz gewesen, um die kostenträchtige energetische Sanierung ihrer Wohngebäude in Angriff zu nehmen. Die Bundesregierung kündigte unterdessen an, dass ein gesondertes Förderprogramm zur energetischen Sanierung über die KfW in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich geschaffen werde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), der auch der IVD
angehört, kritisierte, dass das neue KfW-Förderprogramm die gleiche positive Wirkung entfalten werde wie die Sanierungs-AfA. Die BID-Pressemitteilung zum KfW-Förderprogramm finden Sie hier. 4. Vorsicht vor Verjährung von Ansprüchen Die Zeit wird knapp: Bei vielen Zahlungsansprüchen droht am 31. Dezember die Verjährung. Jährlich gehen Millionenbeträge durch außer Acht gelassene Verjährungsfristen verloren. Gläubiger sollten ihren Forderungsbestand rechtzeitig vor Jahresende prüfen, denn nur innerhalb der Verjährungsfrist bei Gericht eingereichte Mahnbescheide sichern den Zahlungsanspruch über den Stichtag hinaus. Generell gilt laut 195 BGB eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist gilt prinzipiell für alle Zahlungsansprüche des täglichen Lebens, sofern sie nicht anderweitig geregelt sind. Sie tritt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, in Kraft. Je nach Art des Anspruchs gibt es jedoch unterschiedliche Fristen. Eine Übersicht über die verschiedenen Verjährungsfristen finden Sie hier. 5. Die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen ab 2013 Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt Mit einiger Verzögerung ist es nun soweit. Bisher musste der Arbeitgeber die papiergebundene Lohnsteuerkarte von 2010 aufbewahren. Vom 1.1.2013 an ist jeder Unternehmer verpflichtet, das neue Verfahren ELSTAM (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) zu nutzen. Zwar gewährt die Finanzverwaltung eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2013, jedoch muss spätestens für den
Monat Dezember 2013 für jeden Arbeitnehmer die Lohnabrechnung mit ELSTAM erfolgen. Weitere Informationen unter www.elster.de Voranmeldung der Zertifizierungspflicht bei Umsatz- und Lohnsteuer Schon jetzt sind Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, die Lohsteueranmeldungen und Umsatzsteueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ab 1.1.2013 müssen die Steueranmeldungen authentifiziert übermittelt werden. Das für die authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhält der Arbeitgeber beziehungsweise der Unternehmer unter www.elsteronline.de/eportal in der Rubrik Registrierung. Änderung bei den Minijobs und Rentenversicherungsbeitrag Die Minijobgrenze wird ab 1.1.2013 von bisher 400 auf 450 Euro im Monat angehoben. War bei Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer bisher sozial- und rentenversicherungsfrei, so ändert sich das 2013. Ab dem 1.1.2013 sind auch geringfügig Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag zu stellen. Die Entgeltgrenze für Midi-Jobs wird ebenfalls angehoben, von monatlich 800 auf 850 Euro. Der Rentenversicherungsbeitrag wird zum 1. 1.2013 von bisher 19,6 auf 18,9 Prozent abgesenkt. Mehr zum Thema gesetzliche Rentenversicherung für Mini- und Midi-Jobber gibt es direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Anzeige Exklusive Sondertarife der Telekom für IVD-Mitglieder Noch zum 31. Dezember 2012 bietet die Telekom IVD-Mitgliedern ein exklusives Weihnachts- Angebot, mit dem man bis zu drei Monate lang keinen Grundpreis zahlen muss und bis zu 250 Euro sparen kann. Hier finden Sie die drei Tarif-Optionen. 6. Die neue Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins ist da
Selbst auf dem SPD-Sonderparteitag in Hannover ging es um das Bestellerprinzip: Peer Steinbrück kündigte in seiner knapp zweistündigen Rede einen Nationalen Aktionsplan Wohnen und Stadtentwicklung an für den Fall, dass er Bundeskanzler wird. Dazu zählte er unter anderem, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch bezahlt. Das AIZ-Immobilienmagazin hat Stimmen und Stimmungen zur der allgemeinen Diskussion zur Maklerprovision und zum Bestellerprinzip eingefangen. Außerdem erfahren Sie in der Dezember-Ausgabe, wie Mediation in der Immobilienwirtschaft funktioniert und welche zunehmende Bedeutung ältere Arbeitskräfte für die Branche haben. Sie gehören noch nicht zu den Abonnenten des AIZ-Immobilienmagazins? Dann können Sie ein kostenloses Schnupperabo unter E-Mail an info@ivd-service.net bestellen. 7. Termine der Immobilienwirtschaft Sprengnetter Innovations-Tagung für Immobilienmakler Am 16. Januar 2013 findet die 5. Sprengnetter Innovations-Tagung für Immobilienmakler statt - diesmal unter dem Motto "Akquirieren mit Köpfchen". Um erfolgreich zu akquirieren, gilt es, viele Aspekte zu berücksichtigen: Strategie, Psychologie, Kommunikation und Recht. Renommierte Experten der Immobilienbranche wie Lars Grosenick, Heinz Bosbach oder Andreas Habath entführen Sie mit interessanten Vorträgen in die Zukunft des Maklerwesens und geben Ihnen wertvolle Hinweise für Ihren Arbeits-Alltag mit auf den Weg. Das Programm finden Sie hier. IVD Region Berlin-Brandenburg 13.02.2013, Berlin, Anzeigen und Exposés texten für Internet und Print, Bernhard Hoffmann 20.02.2013, Berlin, Provisions- und rechtssicher im Internet, RA Ulrich Joerss IVD Region Mitte 31.01.2013, Frankfurt, Typische Gebäudekonstruktionen in Altbauten und Hinweise zur Sanierung, Ulrike Krabus 21.02.2013, Erfurt, Profiseminar Wohnungseigentumsrecht 1 Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung, Herr Scharlach 21.02.2013, Frankfurt, Workshop: Gerichtsfeste Beschlüsse in der WEG Beschlussanfechtungen vermeiden, Michael Baumgart 28.02.2013, Frankfurt, Heiz- und Betriebskosten aktuell, RA H. Geißler
IVD Region Mitte-Ost 21.02.2013, Leipzig, 11. Mitteldeutscher Immobilienkongress 2013 IVD Nord 05.02.2013, Hamburg, Geldwäschegesetz, Rudolf Koch 11.-16.02.2013, Hamburg, Grundlagenseminar Teil 1 12.02.2013, Hamburg, Betriebskosten aktuell, Hans-Chr. Schwarzmeier 14.02.2013, Bremen, Mehr Anfragen und Klicks, Bernhard Hoffmann 19.02.2013, Hamburg, Update Mietrecht, Ricarda Breiholdt 26.02.2013, Hamburg, WEG aktuell, Volker Bielefeld IVD Region Süd 05.02.2013, Stuttgart, Datenschutz und Datensicherheit als Managementaufgabe 05.02.2013, München, Wie schütze ich mich vor Mietnomaden und was mache ich wenn ich trotzdem Mietnomaden in der Wohnung habe? 19.02.2013, Stuttgart, Gewerbemietrecht Besonderheiten und aktuelle Rechtsprechung 21.02.2013, München, Professionelle Auftragsakquisition Farming 21.02.2013, München, Nachkaufmarketing 26.02.2013, München, Bestandserhaltendes Marketing als Chance für Immobilienverwaltungen IVD Region West 29.01.2013, Wörrstadt, Vermögen richtig vererben, Dr. Michael Fromm 28.02.2013, Hilden, Social Media Management für Immobilienunternehmen, Kathleen Parma EIA Europäische Immobilien Akademie Saarbrücken e.v. 16.02.2013, Saarbrücken, Start Studienmodul Geprüfte/r Immobilienverwalter/in (EIA) 23.02.2013, Online, Start Onlinelehrgang Fachwirt Immobilienverwaltung in Saarbrücken DIA Deutsche Immobilien-Akademie 21.01.2013, Freiburg, Kontaktstudiengang Immobilienwirtschaft 21.-23.01.2013, Freiburg, Grundlagen der Maklerpraxis I 21.01.-02.02.2013, Freiburg, IHK-Zertifikatslehrgang Praktische Grundlagen des Immobiliengeschäfts 24./25.01.2013, Freiburg, Grundlagen der Maklerpraxis II 28./29.01.2013, Freiburg, Immobilienbewertung 29./30.01.2013, Freiburg, Finanzierungsgrundlagen 31.01.2013, Freiburg, Verkaufstraining 01.02.2013, Freiburg, Wohnraummiete/Gewerberaummiete 25.02.2013, Freiburg, Start Kontaktstudiengang Sachverständigenwesen
8. Presseinformationen Immobilienjahr 2013: Das ändert sich für Eigentümer, Vermieter und Verwalter Jahresausblick 2013: Mieten und Preise stabilisieren sich Geldwäschegesetz: Immobiliendienstleister sind verpflichtet, Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen IVD: Einfamilienhäuser so erschwinglich wie noch nie IVD Service: Richtig Heizen - Kosten sparen und Schimmel vorbeugen Der IVD-Online-Newsletter erscheint monatlich. Nutzen Sie eine Anzeigenschaltung im IVD-Online-Newsletter als zielgenaues Medium für Ihre Werbung. Kontakt für eine Anzeigenbuchung können Sie unter info@ivd-service.net aufnehmen. Gerne senden wir Ihnen die aktuellen Mediadaten für den IVD-Online-Newsletter zu. Außerhalb des Zeitplans werden auch aktuelle Newsletter zu wichtigen Themen verschickt. Informationen zum Newsletters: Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie Ihre Mailadresse über die Website eingegeben haben oder in unserem alten Verteiler standen. Wenn Sie diesen Newsletter fälschlicherweise erhalten haben oder nicht mehr erhalten möchten, dann können Sie sich aus dem Verteiler austragen. Senden Sie einfach eine E-Mail mit dem Betreff "austragen" an newsletter@ivd.net. Sie erhalten dann eine Bestätigungs-E-Mail. Damit wird Ihre E-Mail-Adresse gelöscht und auch sichergestellt, dass Sie
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