Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)



Ähnliche Dokumente
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a/8b SGB VIII)

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)

Kinderschutzfachkraft

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen)

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII

S12 Risikomanagement in

Sozialarbeiter M.A., Internationaler Sozialdienst Juristin, Internationaler Sozialdienst

Unsere Ausbildung - Ihr Ja zum Schutz für Kinder. für insoweit erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkraft)

Psychologe für Straffälligenarbeit

wenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten)

Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung

13. KTQ -Refresher-Seminar

Kindergarten- und Kinderheimalltag im Hinblick auf familiengerichtliche

1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt?

Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Weiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung. Kurs 2014 / 2015

Begleitung beim Berufseinstieg als Gebärdensprachdolmetscher Seminarreihe ab dem 24. April Hamburg (Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben)

Gesetz/te Qualitätsentwicklung Die Speisekarte ist nicht das Essen. Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Jugendämter nach 79a SGB VIII

Qualitätsmanagement zur Verbesserung von Prozessen

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes

Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Arbeiten im Veränderungsdschungel

Bundeskinderschutzgesetz

S08 Risikomanagement in

Jugend- und Auszubildendenvertretung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII

Praxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung)

Kinderschutz im Ehrenamt

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von 14 bis 18 Jahren

3EB-Coaching und Konfliktmanagement Modul 7

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Aufbau der Frühen Hilfen

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII

Mustervereinbarung. Die Mustervereinbarung soll auch ein Impuls sein, die Qualität nach Innen und Außen zu sichern und weiter zu entwickeln.

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

WEITERBILDUNGSPROGRAMM

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Kooperationsvereinbarung - Ausfertigung für die Sparkasse -

3EB-Coaching und Leadership Modul 6

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Fortbildung. Weiterbildung Jugendkoordination im Land Brandenburg. für Fachkräfte aus Brandenburg

BARMER GEK - Selbsthilfeförderung

Fragen und Antworten zu den Zertifikatskursen für Kinderschutzfachkräfte

QUALITÄTSMANAGEMENT & ZERTIFIZIERUNG Weiterbildung Qualifizierung Bildungsdienstleistung

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Mitarbeitermotivation

Prozessmanagement. Ihre Qualifizierung bei der REFA GmbH. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. Das Know-how.

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Konzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus /

bit Bildungskarenz Plus +

3EB-Coaching und systemische Arbeit Modul 5

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern

Weiterbildungen 2014/15

Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P)

Umgang mit geschickten Klienten - Arbeiten mit Widerständen in der Beratung

Die Fortbildungs-Akademie. des Deutschen Caritasverbandes

Qualitätsmanagement. Ihre Qualifizierung beim REFA-Bundesverband. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. Das Know-how.

Controller/Betriebswirt für IE - Repetitorium/Projektpräsentation - Repetitorium/Projektarbeit/-thesis

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Checkliste zum Verfassen von Ausschreibungstexten für Fort- und Weiterbildungsangebote

Stand 15. Oktober Fragen und Antworten

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

MIT NEUEN FACHTHEMEN

Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen

INTENSIV- WORKSHOP Kundenorientierung und Maßnahmen der Kundenbindung

DAS TEAM MANAGEMENT PROFIL IM ÜBERBLICK. Sie arbeiten im Team und wollen besser werden. Das erreichen Sie nur gemeinsam.

Kindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015

Betriebswirtschaftlich und rechtlich weiterbilden, in Sachen Praxisführung auf der sicheren Seite sein

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

AUSBILDUNGSPROGRAMM 2010

Abbildung 1: Hochschulzugangsberechtigung der INGflex-Probanden/-innen (1. Kohorte:

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -

Voraussetzungen für die Nutzung der Format Rechenzentrumslösung (Hosting)

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Einladung zum Intensivtraining für Führungskräfte und Menschen, die etwas zu sagen haben! Kommunikation ist das, was ankommt!

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising

Auftrag zum Fondswechsel

Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Hinweise zum Fragebogen. Wir möchten Sie darum bitten, die jeweils zutreffenden Antworten in den dafür vorgesehenen

Leitungstätigkeit in Berliner Kindertagesstätten Für angehende LeiterInnen

Transkript:

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zeitplan: 1. Seminarblock 23.02. 24.02.2010 Bad Urach 2. Seminarblock 10.03. 11.03.2010 Stuttgart 3. Seminarblock 14.06. 15.06.2010 Stuttgart Beginn: Ende: 1. Tag 10.00 Uhr 2. Tag 16.00 Uhr

Als berufsbegleitende Zusatzqualifikation bieten die Bildungsakademie BIS des Deutscher Kinderschutzbundes LV NRW e.v. (DKSB) und das Institut für soziale Arbeit e.v. (ISA) eine Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) an. Das für diesen Zertifikatskurs entwickelte Curriculum beruht auf vielfältigen Erfahrungen des ISA und des DKSB Landesverbands NRW in der Wahrnehmung, Beurteilung und wirksamen Reaktion auf Kindeswohlgefährdungen (vgl. dazu auch: DKSB NRW/ISA, Kindesvernachlässigung Erkennen Beurteilen Handeln, Wupper tal/münster 2006) und auf den Beratungskompetenzen der Kooperationspartner. Das Angebot besteht aus insgesamt drei Seminarblöcken (3 x 2 Tage), die durch eine kursbegleitende Arbeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergänzt werden.

Begründung und Konzept Seit der Einführung der 8a SGB VIII sind das Jugendamt und die freien Träger aufgefordert, Vereinbarungen abzuschließen, die eine koordinierte und fachlich angemessene Zusammenarbeit im Kinderschutz regeln. Dazu markiert der Paragraph wichtige Interventionspunkte im Prozess und sieht bestimmte Verfahrensschritte für die Träger der Jugendhilfe vor (Gefährdungseinschätzung, Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und jungen Menschen). Dabei werden nicht nur Standards in der Arbeit im Kinderschutz für den öffentlichen Träger präziser gefasst, sondern auch explizit für die freien Träger formuliert. Über Vereinbarungen ist zu sichern, dass diese den Schutzauftrag nach den rechtlichen Vorgaben nach 8a Abs. 2 wahrnehmen und entsprechende Verfahren vorhalten. Hier wurde vom Gesetzgeber u.a. die neue juristische Figur der insoweit erfahrenen Fachkraft geschaffen, die von den freien Trägern zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung hinzugezogen werden soll. Die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ist aufgefordert, diese rechtlichen Vorgaben fachlich auszugestalten. In diesem Zusammenhang stellen sich u.a. folgende Fragen: Was sind gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Erkennen)? Wie lassen sich Risikoabschätzungen vornehmen (Beurteilen)? Welche Schritte sind jetzt durch die Fachkräfte einzuleiten (Handeln)? Wie gestalteten sich die Rolle und der Auftrag der insoweit erfahrenen Fachkraft? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen im Zusammenhang mit dem 8a (Anforderungen an Träger, Garantenpflicht, Datenschutz, strafrechtliche Verantwortung)? Welche Kooperationspartner gibt es im Kinderschutz und wie können Kooperationsbeziehungen gepflegt werden?

Der Zertifikatskurs orientiert sich an diesen Fragestellungen, informiert über aktuelle Entwicklungen in rechtlicher und fachlicher Hinsicht und bezieht erprobte Konzepte und Erfahrungen aus den letzten Jahren mit ein. Dabei werden im Kurs methodische und organisatorische Aspekte der trägerinternen Ausgestaltung des Schutzauftrages behandelt und stets Fragen zur Kooperation von Trägern der freien Jugendhilfe mit dem Jugendamt und anderen am Kinderschutz beteiligten Systemen (Gesundheitswesen, Justiz) mit in den Blick genommen. Die fachliche Gesamtleitung des Zertifikatskurses liegt bei Friedhelm Güthoff und Britta Discher (DKSB). Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Referentinnen und Referenten wird gesichert, dass in allen Angeboten des Zertifikatskurses auch zu speziellen Teilbereichen auf die aktuellsten Erfahrungs- und Wissensbestände zurückgegriffen werden kann. Zielgruppe Der Zertifikatskurs richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien Trägern, die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß den Bestimmungen des 8a SGB VIII zu übernehmen haben. Dazu gehören z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die (a) im Jugendamt als Ansprechpartner für freie Träger (z. B. Fachberater/innen) zur Verfügung stehen werden, (b) bei einem freien Träger mit trägerinternen Umsetzungen befasst werden und/oder c) als erfahrene Fachkraft ( 8a, Abs. 2 SGB VIII) bei schwierigen Fallberatungen (Risikoeinschätzungen) hinzu gezogen werden (sollen).

Der Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) verfolgt zwei zentrale Zielsetzungen: Die kompakte Präsentation (3 Seminarblöcke à 2 Tage) soll es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglichen, die wesentlichen praxisrelevanten Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen schnell in ihre berufliche Praxis umzusetzen. Dabei werden unterschiedliche Ausgangslagen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.b. Vorkenntnisse, Arbeitsbereich, öffentlicher bzw. freier Träger) in der Kursgestaltung berücksichtigt. Es werden Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung dargestellt und an praktischen Beispielen erläutert. Hierzu werden Arbeits- und Orientierungshilfen sowie weitere Materialien zur Verfügung gestellt, die direkt in der eigenen Praxis Anwendung finden können. Zusätzlich wird von den Teilnehmer/innen eine kursbegleitende Aufgabe bearbeitet.

Die Seminarblöcke Die drei Seminarblöcke sind entsprechend diesen Vorgaben gegliedert. Über die Seminargestaltung wird sichergestellt, dass für die Reflexion der Praxis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinreichend Raum bleibt. Dabei sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch ihre eigene Praxisentwicklung und -gestaltung präsentieren und zur Diskussion stellen können. Qualifikationsverfahren/Zertifizierung: Die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Kursreihe wird durch ein Zertifikat bescheinigt, in dem die Inhalte der Kursreihe sowie die eigenständigen Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgelistet sind. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Seminarblöcken, die Bearbeitung einer eigenständigen Praxisaufgabe sowie die aktive Teilnahme am Abschlusskolloquium im 3. Seminarblock. Seminarblock I Rahmenbedingungen Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit den neuen Vorgaben nach 8a SGB VIII Formen der Kindeswohlgefährdung und Einführung in das Modell der Risikoeinschätzung Rolle und Auftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung Vereinbarungen zwischen Trä- gern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe Kindeswohlgefährdung aus ärztlicher Sicht Seminarblock II Prozesse Kindeswohlgefährdung Erkennen Instrumente in der Risikoeinschätzung Kindeswohlgefährdung Beurteilen Einführung in die kollegiale Beratung Kindeswohlgefährdung Handeln Elterngespräche führen

Seminarblock III Strukturen Die Inhalte werden bis auf das Abschlusskolloquium flexibel und nach den Bedürfnissen der jeweiligen Gruppe gestaltet. Themen können u.a. sein: Entwicklung interner Prozessabläufe zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos Gestaltung und Aufbau von Kooperationsstrukturen und Netzwerken Dokumentation von Entscheidungsgrundlagen Familiengericht als Kooperationspartner Abschlusskolloquium Teilnahmevoraussetzung Folgende Voraussetzungen sind Bedingungen zur Teilnahme an den Kursen: einschlägige pädagogische oder psychologische Ausbildung (Dipl.-Pädagogik, Dipl.-Sozialpädagogik, Dipl.- Sozialarbeit, Dipl.-Heilpädagogik, Dipl.-Psychologie) oder Ausbildung zur/m Erzieher/in mit einschlägigen Zusatzausbildungen oder in Leitungsfunktion mindestens dreijährige Berufserfahrung Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz Wenn Sie Fragen zu den Teilnahmevoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte an: Verena Mohnke Deutscher Kinderschutzbund LV Baden-Württemberg e.v. Tel. 0711 242818 mohnke@kinderschutzbund-bw.de Teilnehmerzahl Die Anzahl der Teilnehmerinnen ist auf 25 Personen begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Teilnahmegebühr Die Seminargebühren für alle drei Blöcke betragen insgesamt 790,00 (zuzüglich der Kosten für Übernachtungen undverpflegung). Die Verpflegungspauschale für drei Blöcke beträgt ca. 150,00. Die Übernachtungskosten incl. Frühstück betragen für drei Blöcke zusätzlich ca. 165,00. Die Kursgebühren, Fahrtkosten und zusätzlichen Aufwendungen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Anmeldeschluss Anmeldeschluss für die Ausschreibung ist der 20. Januar 2010. Bei Anmeldungen bis zum 31.12.2009 gewähren wir einen Schnellbucher-Rabatt in Höhe von 40,00 auf die Seminargebühren.

Anmeldungen Die Kurse werden von folgenden kooperierenden Veranstaltern angeboten: Institut für soziale Arbeit e.v., www.isa-muenster.de, DKSB Landesverband NRW e.v./ Bildungsakademie BIS, www.kinderschutzbund-nrw.de, DKSB Landesverband Baden-Württemberg e.v., www.kinderschutzbund-bw.de Tel. 0711 242818 Abmeldung Abmeldungen können bis 3 Wochen vor Seminarbeginn bei Zahlung einer Bearbeitungsgebühr storniert werden. Der Rücktritt kann nur in schriftlicher Form akzeptiert werden. Bei Abmeldungen nach der angegebenen Zeit fallen die ausgewiesenen Teilnahmegebühren in voller Höhe an. Eine Rückerstattung der Gebühren ist nicht möglich. Kann der Platz neu belegt werden, stellen wir nur die Kosten für die Umbuchung in Rechnung.