Legionellenuntersuchung (nach TrinkwV 2001, in der Fassung vom 03. Mai 2011) Installation von Probenahmeventilen Probenahme Untersuchung auf Legionellen Abwicklung mit den Behörden
Allgemeine Informationen Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Trinkwasser vermehren. Sie können schwere Erkrankungen verursachen. Allein das Einatmen von Wasserdampf beim Duschen kann zu einer Infektion führen. Aus diesem Grund wird die Untersuchung auf Legionellen gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung ab sofort verbindlich vorgeschrieben. Dabei müssen Anlagen untersucht werden, welche die folgenden drei Kriterien gleichzeitig erfüllen: Das Volumen des Warmwasserspeichers weist mehr als 400 Liter auf und/oder das Rohrleitungsvolumen zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle beträgt mehr als 3 Liter. Das Trinkwasser wird im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben. Es sind Duschen oder ähnliche Einrichtungen vorhanden, in denen Vernebelungen des Trinkwassers stattfinden.
Mit Ausnahme von Ein-und Zweifamilienhausbesitzern müssen alle Eigentümer solcher Anlagen ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes ein akkreditiertes Labor mit der jährlichen Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen beauftragen. Das Ergebnis der Untersuchung muss der Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung dem Gesundheitsamt melden. Als Grenzwert gibt die Trinkwasserverordnung 100 koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter Trinkwasser vor. Für die Probenahmen müssen an den Wasserversorgungsanlagen geeignete Entnahmestellen vorhanden sein. Dies haben die Unternehmer und Inhaber entsprechender Anlagen sicherzustellen.
Unsere Leistungen Installation von Probenahmestellen Probenahmen Untersuchung auf Legionellen Abwicklung mit den Behörden
Installation von Probenahmestellen Sollten Ihre Warmwasseranlagen noch keine geeigneten Probenahmestellen aufweisen, installieren wir diese sehr gern für Sie. Dabei greifen wir auf erfahrene Installateurfachbetriebe zurück und suchen für Sie sowohl aus technischer als auch aus finanzieller Sicht die beste Lösung. Probenahme Gemäß Trinkwasserverordnung sind am Ablauf vom Warmwasserspeicher, am Ausgang aus der Zirkulationsleitung und an einer von der Anlage weit entfernten bzw. selten genutzten Wasserentnahmestelle je Strang Proben zu nehmen. Für die Probenahmen setzen wir ausschließlich akkreditierte Probenehmer ein und übernehmen von der Terminvereinbarung mit Mietern und Hauswarten bis zur vollständigen Probenahme die Koordination.
Untersuchung auf Legionellen Die Untersuchung auf Legionellen führen wir mit dem akkreditierten Labor von HAMBURG WASSER durch, welches zu den größten und bestausgerüsteten Wasserlaboratorien in der Bundesrepublik gehört. Hier werden von erfahrenen Mitarbeitern täglich Proben untersucht. Abwicklung mit den Behörden Wir dokumentieren für Sie alle relevanten Informationen, die bei der Probenahme und Untersuchung entstehen und melden diese fristgerecht dem Gesundheitsamt. Das Ergebnis der Untersuchung archivieren wir für 10 Jahre. Auf diese Weise entsteht für Sie kein organisatorischer Aufwand.
Gesetzgebung Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage [ ], in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik befindet, haben [ ], das Wasser durch ergänzende systematische Untersuchungen [ ] an mehreren repräsentativen Probennahmestellen[ ] zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. [ ] Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage [ ] haben sicherzustellen, dass nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geeignete Probennahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorhanden sind. [ 14 Absatz 3, TrinkwV 2001 in der Fassung vom 03. Mai 2011] Der Parameter Legionella spec. ist mindestens einmal jährlich entsprechend den Vorgaben in 14 Absatz 3 zu untersuchen. [Anlage 4 Teil II Buchstabe b, TrinkwV 2001 in der Fassung vom 03. Mai 2011]
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