Innsbruck Stadt... 1 Imst... 2 Lienz... 3 Reute... 4 Landeck... 5 Kufstein... 6 Kitzbühel... 7 Schwaz... 8 Innsbruck Land... 9



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Transkript:

Informationen zur Eintragung der Partnerschaften nach dem EPG in den Bezirken Tirols Für eine schnelle Navigation können einfach die Bezirksnamen im folgenden Inhaltsverzeichnis angeklickt werden. Die Bezirke sind nach Einlangen derer Antworten gereiht. Innsbruck Stadt... 1 Imst... 2 Lienz... 3 Reute... 4 Landeck... 5 Kufstein... 6 Kitzbühel... 7 Schwaz... 8 Innsbruck Land... 9

Innsbruck Stadt 1) Wer sind die zuständigen AnsprechpartnerInnen an der Behörde? Markus Tilly DW 1248 Gabriele Wagner DW 1246 und Renate Graz, DW 1244 2) Welche Räumlichkeiten stehen in der Behörde für die Eintragung der PartnerInnenschaft zur Verfügung? Für die Eintragung der Partnerschaften stehen der Behörde entweder die Büroräumlichkeiten der genannten Bediensteten oder der Trausaal im Goldenen Dachl zur Verfügung 3) Welchen Ablauf für die Eintragung ist in der Behörde vorgesehen? Der Begründung der Partnerschaft geht zunächst ein Ermittlungsverfahren (Anmeldung) bei der Behörde voraus. Je nach Wunsch kann die Begründung der Partnerschaft entweder formlos (in den Büroräumlichkeiten) oder im Rahmen einer Zeremonie (bevorzugt im Trausaal) vorgenommen werden. Die Zeremonie beinhaltet jedenfalls die Verlesung der Eintragungen des Partnerschaftsbuches und die Unterfertigung durch die PartnerInnen. Weitere Details können von den Partnerschaftswerbern mit den durchführenden Bediensteten abgesprochen werden. 4) Gibt es neben den Amtsräumen an der Behörde noch weitere Orte, an denen eine Eintragung möglich ist? Die Begründung der EP ist ausschließlich in den Räumen der Behörde (siehe oben) möglich. 5) Ist die Eintragung nach Terminvereinbarung oder nur innerhalb gewisser Öffnungszeiten möglich? (wenn ja, wann sind diese) Die Begründung von EP kann nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Terminen an Samstagen (ca. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) oder an Wochentagen (nach verwaltungsökonomisch vorgegebenen Schwerpunkten) erfolgen. Es ist jedenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich. Nicht erforderlich ist diese für das Ermittlungsverfahren - dies kann ohne vorherige Anmeldung während der Amtsstunden von Mo - Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr vorgenommen werden. Beachten Sie bitte auch die Einträge auf der Homepage der Stadt Innsbruck unter "Verwaltung - Ämter - Standesamt und Personenstandsangelegenheiten - weitere Informationen - Partnerschaftsbegründung" 1

Imst Ansprechpartner für die Eingetragene Partnerschaft: Rosmarie Mair Bezirkshauptmannschaft Imst Büro Bezirkshauptmann A-6460 Imst, Stadtplatz 1 Tel: +43 (0)5412 6996 5202 Fax: +43 (0)5412 6996 5205 bh.imst@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/imst Einbringung über Post: Bezirkshauptmannschaft Imst Stadtplatz 1 6460 Imst Telefax: 05412/6996-5215 E-Mail: bh.imst@tirol.gv.at Online-Formulare: http://www.tirol.gv.at/formulare Amtsstunden: a) Montag bis Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr b) Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Parteienverkehrszeiten der Bezirkshauptmannschaft Imst: a) Montag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr b) Dienstag bis Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung und c) Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr In der Regel werden Eintragungen der Partnerschaften in den Parteienverkehrszeiten bzw. nach Vereinbarung in den Amtsstunden (auch nachmittags) vorgenommen. Eintragungen außerhalb der Amtsstunden sind nicht vorgesehen und nur in Ausnahmefällen möglich. Die Eintragung der Partnerschaft kann nur in den Amtsräumen der Bezirkshauptmannschaft vorgenommen werden. Ein eigener Festsaal steht dafür nicht zur Verfügung. Vor dem ersten Gespräch ersuchen wir um kurze telefonische Rücksprache. 2

Lienz 1) Wer sind die zuständigen AnsprechpartnerInnen an der Behörde? SachbearbeiterIn der BH Lienz Referat 3 Dolomitenstraße 3 9900 Lienz Tel.: 04852/6633-6643 Email: bh.lienz@tirol.gv.at 2) Welche Räumlichkeiten stehen in der Behörde für die Eintragung der PartnerInnenschaft zur Verfügung? Ein Besprechungszimmer 3) Ist eine feierliche Zeremonie möglich? Nein 4) Gibt es neben den Amtsräumen an der Behörde noch weitere Orte, an denen eine Eintragung möglich ist? Nein 5) Ist die Eintragung nach Terminvereinbarung oder nur innerhalb gewisser Öffnungszeiten möglich? (wenn ja, wann sind diese) Die Eintragung ist nach Terminvereinbarung innerhalb unserer Kundenzeiten (Montag - Freitag von 08:00 bis 12:00 und Montag bis Donnerstag von 14:30-16:30) möglich. 3

Reute 1) Wer sind die zuständigen AnsprechpartnerInnen an der Behörde? Herr Ulrich Winkler 2) Welche Räumlichkeiten stehen in der Behörde für die Eintragung der PartnerInnenschaft zur Verfügung? Nur hauseigene Räumlichkeiten 3) Welchen Ablauf für die Eintragung ist in der Behörde vorgesehen? Nach tel. oder pers. Kontaktaufnahme Terminvereinbarung 4) Ist eine feierliche Zeremonie möglich? Nein 5) Gibt es neben den Amtsräumen an der Behörde noch weitere Orte, an denen eine Eintragung möglich ist? Nur hauseigene Räumlichkeiten 6) Ist die Eintragung nach Terminvereinbarung oder nur innerhalb gewisser Öffnungszeiten möglich? (wenn ja, wann sind diese) In der Regel während der Amtsstunden 4

Landeck Ansprechpartner bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck in Sachen EPG ist Christian Juen. Die Eintragungen werden in den Räumlichkeiten der ServiceZone vorgenommen. Feierliche Zeremonie ist dabei keine vorgesehen. http://www.tirol.gv.at/bezirke/landeck/organisation/ref3b/ 5

Kufstein 1) Wer sind die zuständigen AnsprechpartnerInnen an der Behörde? Herr ADir. Schlemaier Anton 2) Welche Räumlichkeiten stehen in der Behörde für die Eintragung der PartnerInnenschaft zur Verfügung? Büro von Herr Schlemaier, Zimmer A206 3) Welchen Ablauf für die Eintragung ist in der Behörde vorgesehen? Nach erfolgter Einreichung der erforderlichen Unterlagen Unterschriftsleistung vor der Behörde. 4) Ist eine feierliche Zeremonie möglich? Nicht vorgesehen. 5) Gibt es neben den Amtsräumen an der Behörde noch weitere Orte, an denen eine Eintragung möglich ist? Nein 6) Ist die Eintragung nach Terminvereinbarung oder nur innerhalb gewisser Öffnungszeiten möglich? (wenn ja, wann sind diese) Eintragung während der Amtsstunden. Herr ADir. Schlemaier ist bemüht, den Wünschen der AntragstellerInnen soweit als möglich entgegen zu kommen. 6

Kitzbühel Bei der BH Kitzbühel sind Frau Mag. Verena Bortenschlager (DW 6440, Zi. 218) und in deren Vertretung Herr Franz Überall (DW 6410, Zi. 109) die zuständigen Ansprechpersonen für Eingetragene Partnerschaften. Die Eintragung der Partnerschaften findet in den jeweiligen Büroräumlichkeiten statt und ist eine feierliche Zeremonie nicht grundsätzlich vorgesehen. Es wird jedoch versucht einen entsprechenden Rahmen den PartnerInnen zu ermöglichen. Weitere Orte neben den Amtsräumen, an denen eine Eintragung möglich ist, gibt es nicht. Hinsichtlich einer Terminvereinbarung kann mitgeteilt werden, dass dies natürlich möglich ist, allerdings nur zu den üblichen Kundenzeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00Uhr). Falls einmal ein späterer Termin gewünscht wird versucht, sofern es möglich ist, auf den Einzelfall einzugehen. 7

Schwaz 1) Wer sind die zuständigen AnsprechpartnerInnen an der Behörde? Irmgard Erler Bezirkshauptmannschaft Schwaz Grundverkehr, Wahlen Vertrauensperson A-6130 Schwaz, Franz-Josef-Straße 25 Tel: +43 (0)5242 6931 5896 Fax: +43 (0)5242 6931 5805 irmgard.erler@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/schwaz 2) Welche Räumlichkeiten stehen in der Behörde für die Eintragung der PartnerInnenschaft zur Verfügung? Die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erfolgt durch Niederschrift in den Amtsräumen der Bezirkshauptmannschaft. Die Wahl des entsprechenden Raumes wird in Absprache mit den Antragstellern bzw. Antragstellerinnen individuell erfolgen. 3) Welchen Ablauf für die Eintragung ist in der Behörde vorgesehen? a) Ist eine feierliche Zeremonie möglich? b) Falls ja, wie schaut diese aus? Auch hier wird eine individuelle Absprache erfolgen. Eine persönliche Gestaltung der Eintragung wird selbstverständlich möglich sein, eine "Zeremonie" wird aber nicht statt finden. 4) Gibt es neben den Amtsräumen an der Behörde noch weitere Orte, an denen eine Eintragung möglich ist? Die Begründung der eingetragenen Partnerschaft außerhalb der Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörde ist nicht zulässig. 5) Ist die Eintragung nach Terminvereinbarung oder nur innerhalb gewisser Öffnungszeiten möglich? (wenn ja, wann sind diese) Eine Terminvereinbarung ist notwendig, der Termin wird sich innerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkshauptmannschaft Schwaz bewegen. 8

Innsbruck Land Von der BH Innsbruck Land bekamen wir folgende Auskunft: Ansprechpartnerin bei der BH Innsbruck ist derzeit ausschließlich Sabine Schreiner Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Personenstandswesen A-6020 Innsbruck, Gilmstraße 2 Die "Eintragungen" finden im Büro der Frau Schreiner statt (keine Außenstellen). Es ist dabei keine feierliche Zeremonie vorgesehen. Die Eintragung der Partnerschaft ist nur nach Terminvereinbarung und ausschließlich während der Dienstzeiten, Montag bis Freitag jeweils 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, möglich. Auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sind die aktuellen Informationen zur Eingetragenen Partnerschaft nachzulesen. (siehe Weblink) 9