1 PD Dr. Peter Kauder Juli 2015 Geschäftsführung des Promotionsausschusses der Fakultät 12 Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie der Technischen Universität Dortmund Auskunft: Tel.: 0231 / 755 2186; Sprechstunde: DO 14-16 Uhr Hinweise zur Zulassung zur Promotion in Erziehungswissenschaft oder Soziologie oder Psychologie Die Schritte zwischen Zulassung und Abgabe der fertigen Dissertation Zunächst darf ich Sie zu Ihrem Entschluss beglückwünschen, dass Sie eine Promotion in unserer Fakultät anstreben. Um zur Promotion in der Fakultät 12 zugelassen werden zu können, sollten Sie folgende Schritte unternehmen: A. Die ersten Schritte: Die vorläufige Zulassung 1. Sie brauchen gem. PromO 2011 7 eine Betreuerin oder einen Betreuer Ihrer Promotion (aus unserer Fakultät). Bitte suchen Sie eine für Sie in Betracht kommende Person in der Sprechstunde auf und finden Sie gemeinsam ein Dissertationsthema. 2. Wenn eine Einigung auf ein Promotionsthema erfolgt ist, lassen Sie sich bitte das Formular zur Bescheinigung zur Vorlage im Zentrum für Studienangelegenheiten unterschreiben (dieses ist zu finden auf unserer Hompage unter der Rubrik Promotion ) und tragen darauf das Arbeitsthema ein (das vermutlich nicht das endgültige Thema sein wird). 3. Drucken Sie sich dann bitte das Formular für den Antrag auf Zulassung in Erziehungswissenschaft oder... in Sozialwissenschaften oder... in Psychologie (je nachdem, in welchem Fach Sie die Promotion anstreben) aus und füllen es aus. 4. Richten Sie den Zulassungsantrag und die von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer unterschriebene Bescheinigung zur Vorlage im Zentrum für Studienangelegenheiten an den Geschäftsführer des Promotionsausschusses. 5. Der Promotionsausschuss wird sich auf der nächsten anstehenden Sitzung mit Ihrem Antrag beschäftigen und Sie schriftlich über die Entscheidung sowie nähere Details informieren. (Der Ausschuss tagt jeden 3. Mittwoch in den Monaten April-Juli und Oktober-Januar; Anträge müssen spätestens 10 Tage vor einer Sitzung eingetroffen sein). 6. Erst nachdem Sie (a) vom Promotionsausschuss schriftlich zur Promotion zugelassen worden sind (= vorläufige Zulassung; endgültige Zulassung s.u.) und wenn Sie (b) das vom Geschäftsführer gegengezeichnete Formular zur Einschreibung beim Zentrum für Studienangelegenheiten zugestellt bekommen haben, können und müssen Sie sich (gem. PromO 2011 5 (1)) im Zentrum für Studienangelegenheiten der Technischen Universität Dortmund immatrikulieren (das
geht jederzeit, d.h. es gibt keine Fristen). Im Rahmen des Promotionsstudiengangs fallen keine Studiengebühren an. Es wird vorausgesetzt, dass Sie während der gesamten Dauer Ihrer Promotion eingeschrieben sind, da Sie Leistungen der Universität in Anspruch nehmen. Bei einer Änderung Ihrer Adresse wäre ich Ihnen für eine Mitteilung dankbar, da ich nicht vom Studierendensekretariat mit solchen Angaben versorgt werde. 7. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach der Zulassung unmittelbar einschreiben müssen, weil Sie gemäß 5 Abs. 1 innerhalb von drei Wochen Ihre Immatrikulationsbescheinigung dem Ausschuss vorlegen müssen. Falls das Zulassungsbüro länger als drei Wochen benötigt, um Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung zukommen zu lassen, machen Sie sich deswegen keine Gedanken, sondern senden diese Bescheinigung (per Post, nicht elektronisch) unmittelbar nach Erhalt an mich weiter. 8. Beginnen Sie mit Ihrer Arbeit an Ihrer Dissertation und mit den promotionsvorbereitenden Studien und/oder dem Strukturierten Promotionsprogramm und/oder dem Exposé. Welche konkreten Anforderungen Sie erfüllen müssen, wird Ihnen nach Zulassung zur Promotion schriftlich mitgeteilt. Es mag dabei hilfreich sein, wenn Sie wissen, dass 1 CR umgerechnet 30 Zeitstunden entspricht. 9. Für den Nachweis promotionsvorbereitender Studien und für die Teilnahme am Strukturierten Promotionsprogramm sind entsprechende Formulare zum Ausdrucken und Eintragen hinterlegt, seit diesem Monat auch Informationen (Umfang etc.) zum Strukturierten Promotionsprogramm. 10. Mit Fragen auch telephonisch - wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer in der Sprechstunde jeweils donnerstags 14-16 Uhr. 2 B. Die endgültige Zulassung und das Einreichen der Dissertation 11. Nachdem Sie die vorläufige Zulassung zur Promotion erhalten haben, beginnen Sie Ihr Promotionsstudium und schreiben Ihre Dissertation (halten Sie dabei Kontakt zu Ihrer Betreuerin oder Betreuer). 12. Bevor Sie Ihre Dissertation einreichen können, müssen Sie alle Leistungen (ggf. promotionsvorbereitende Studien je nach Fallgruppe, s. 4 PromO 2011; Teilnahme am Strukturierten Promotionsprogramm, s. 9 PromO 2011) erbracht und nachgewiesen haben. Diese Nachweise legen Sie bitte der Geschäftsführung des Promotionsausschusses vor, um die endgültige Zulassung er erhalten. Die Formulare dafür finden Sie auf unserer Homepage. 13. Wenn Sie Ihre Dissertation einreichen, füllen Sie bitte das richtige 1 entsprechende Formular für die Einreichung der Dissertation sowie die Quittierung aus, die ich Ihnen dann ggf. bestätige. Bitte beachten Sie, daß Sie mit der Einreichung gemäß 11 auch den Antrag auf Annahme der Dissertation stellen. Dieser Antrag wird vom Promotionsauschuss beraten, Unterlagen und Antrag geprüft und Ihnen dann ein schriftlicher Bescheid zugestellt; erst mit dieser (ggf.) Bestätigung ist die Einreichung der Dissertation rechtswirksam und wird in die Begutachtung gegeben. 14. Die Dissertation ist gem. PromO 2011 11 Abs. 2 in vier gebundenen (eine Spiralbindung ist nicht zulässig, da ansonsten eine nachträgliche Manipulation möglich wäre) maschinenschriftlichen Exemplaren einzureichen. - Das Deckblatt (unter einer möglichst transparenten Folie, so dass man sofort erkennen kann, von wem die Arbeit stammt) enthält Angaben zu Universität 1 Achten Sie bitte auf das richtige Formular; dazu sollten Sie wissen, gemäß welcher Promotionsordnung Ihre Verfahren bearbeitet wird. Im Zweifelsfall fragen Sie den Geschäftsführer, der die Aktenübersicht hat.
und Fakultät, an der die Dissertation eingereicht wurde, Titel der Dissertation, Verfasser/in der Dissertation, Monat und Jahr des Einreichens der Dissertation sowie die Namen der Gutachter/innen. (Es hat wenig Sinn, dieses Exemplar möglichst teuer und aufwändig binden zu lassen, denn es ist nur ein Leseexemplar; Sie können Ihr Geld lieber für die Publikation verwenden). Ein Beispiel für ein Deckblatt ist am Ende dieser Hinweise zu finden. 15. Jedem Exemplar der Dissertation wird von Ihnen lose eine kurze Zusammenfassung des Inhalts beigelegt, in der auf höchstens fünf Seiten das besondere Forschungsziel skizziert wird. Bitte legen Sie alle weiteren Unterlagen gem. PromO 2011 11 Abs. 2 bei. 16. Am Ende eines jeden Exemplars wird mit eingebunden die Versicherung, dass die Arbeit selbstständig verfasst und alle benutzten Quellen vermerkt wurden, sowie eine Erklärung darüber, ob die Arbeit bereits an einer anderen Stelle im Zusammenhang mit einer Prüfung vorgelegen hat (genauer s. hierzu PromO 2011 11 Abs. 2). Derartige Formulierungen finden Sie auf dem Formular für die Einreichung der Dissertation. Weichen Sie bitte nicht von den Vorgaben zu diesen Formulierungen, wie sie die PromOs bieten, ab. Falls Sie Fragen zur Selbstständigkeit von Doktorarbeiten haben (Stichwort: Guttenberg), fragen Sie den Geschäftsführer. 3 C. Das weitere Verfahren bis zur Disputation 17. Der Promotionsausschuss leitet die Dissertation an die Gutachter/innen mit der Bitte um Begutachtung innerhalb der von der PromO vorgesehen Frist (gem. PromO 2011 14 Abs. 1) weiter. 18. Wird die Annahme der Dissertation von den Gutachter/innen befürwortet, wird die Arbeit zusammen mit den Gutachten für die Dauer von vier Wochen zuzüglich der Einspruchsfrist von 5 Tagen für die in Forschung und Lehre tätigen Mitglieder der Universität ausgelegt (s. PromO 2011 14 Abs. 3). Sobald die Arbeit ausliegt, teile ich Ihnen das in einer Mail mit. Ob Sie die Gutachten einsehen dürfen oder, ist in der PromO nicht geregelt: Da die Prüfenden hierzu unterschiedliche Auffassungen haben, ist am besten, wenn Sie Ihre Gutachterinnen/Gutachter direkt fragen, ob sie Ihnen die Gutachten aushändigen. 19. Erfolgt innerhalb von fünf Tagen nach Ende der Auslagefrist kein Einspruch gegen die Annahme der Dissertation, kann die Disputation stattfinden. Die Doktoranden/Doktorandinnen vereinbaren mit ihren Prüferinnen und Prüfern Prüfungstermin und -ort und leiten diese Angaben an den Geschäftsführer bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin weiter (s. PromO 2011 15 Abs. 1). 20. Bitte begehen Sie nicht den Fehler, von einem möglichen Disputationstermin her zu planen! (Das ist mehrfach schiefgegangen.) Ich lasse mich erst auf einen Termin ein, wenn beide Gutachten vorliegen und ich ausgerechnet habe, ab welchem Tag die Disputation frühestens stattfinden kann. Ich benachrichtige Sie darüber. 21. Wenn feststeht, ab wann die Disputation stattfinden kann, ist es Ihre Aufgabe, zwischen allen Beteiligten (drei Prüfende und Sie) einen gemeinsamen Termin zu finden und mir mitzuteilen den Tag die Uhrzeit die Beteiligten den Raum (klären Sie das bitte mit einer Anfrage an: raumbelegung@fk12.tu-dortmund.de, es muss wegen möglicher Öffentlichkeit ein Raum sein, der groß genug ist für ca. 10-20 Zuhörer; ein Büro kommt also nicht in Frage) und schreiben dann eine gemeinsame Mail an mich und alle Beteiligten, die damit vorinformiert sind, so dass ich die offiziellen Einladungen zur Prüfung und die Bekanntmachungen ausfertigen kann.
21. Sie absolvieren die Disputation, deren Ablauf in 15 PromO 2011 geregelt ist. Hinsichtlich der Gutachten fragen Sie zuerst Ihre Gutachter, ob sie Ihnen die Gutachten zur Verfügung stellen, damit Sie sich gezielt auf die Disputation vorbereiten können. Ich gewähre Einblick in die Gutachten nur, wenn die Gutachter das Placet dafür gegeben haben. 22. Ich sende Ihnen nach ca. einer Woche eine vorläufige Bestätigung Ihrer hoffentlich bestandenen Disputation zu. 23. Einen Titel wie Dr. des. gibt es an der Technischen Universität Dortmund nicht: Es ist Ihnen untersagt, diesen Titel, der gar keiner ist, zu führen. Sie können Ihren Doktortitel definitiv erst dann führen, wenn Ihre Arbeit veröffentlicht ist und Sie die Urkunde erhalten haben, eher nicht. 4 Noch drei Tipps: a) Da die Veröffentlichung der Dissertation mitunter langwierig ist, sollten Sie möglichst rasch nach Abgabe Ihrer Arbeit die Veröffentlichung auf den Weg bringen. Sprechen Sie dazu mit Ihren Gutachterinnen/Gutachtern, ob diese damit einverstanden sind oder ob Sie Auflagen für eine Veröffentlichung erhalten. b) Der Doktortitel darf definitiv erst getragen werden, wenn Sie die Urkunde ausgehändigt bekommen haben. Einen Dr. des (für designatus) gibt es in den Promotionsordnungen unserer Fakultät nicht, und deshalb darf er auch nicht getragen werden.
5 c) Und falls Sie eine unverbindliche Empfehlung bekommen möchten, wie das Titelblatt Ihrer Dissertation aussehen könnte (bitte vermeiden Sie ein Logo, weil Sie Ihre Arbeit nicht im Auftrag der Universität anfertigen), bekommen Sie das hiermit (im Übrigen enthält die PromO keine Vorgaben für das Layout der Dissertation, regeln Sie dies mit der/dem Betreuerin/Betreuer). Technische Universität Dortmund [bitte kein Logo] Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie Titel der Arbeit Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Philosophie (Dr. phil.) vorgelegt von [Name] geboren am... in... Vorgeschlagene[r] Erstgutachter[in]: Name Vorgeschlagene[r] Zweitgutachter[in]: Name (ggf. Tag) / Monat / Jahr Viel Erfolg für Ihre Promotion! PD Dr. Peter Kauder, M.A. TU Dortmund, Fak. 12: Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie R. 1.118 / Emil-Figge-Str. 50 / 44221 Dortmund / Tel.: 0231-755-2186 / Mail: PKauder@fk12.tu-dortmund.de Koordination von Habiltations- und Promotionsverfahren Geschäftsführung des Promotionsausschusses (Sprechst.: nach Vereinbarung) Geschäftsführung des Diplomprüfungsausschusses (Sprechst.: MI 10-12)