Status Quo: Auswertung des 1. Calls im Nordseeprogramm Petra Devillers, Maike Horn und Christina Minniberger für das Interreg Nordsee Programm Senatskanzlei Hamburg
Ergebnisse des 1. Calls 1. Call des Interreg Nordseeprogramms (27. April bis 30. Juni 2015) Besonderer Call: 28 Vollanträge (Full Applications) 50 Interessensbekundungen (Expressions of Interests) Starke deutsche Beteiligung:
Ergebnisse des 1. Calls Ergebnisse des 1. Calls 12 genehmigte Vollanträge mit Start 01/2016 43 % Erfolgschance 23 genehmigte Interessensbekundungen 46% Erfolgschance Beste Erfolgsquote der Interreg V B Programme!
Ergebnisse des 1. Calls Die genehmigten Vollanträge des 1. Calls Projektstart Anfang 2016
Ergebnisse des 1. Calls Die genehmigten Interessensbekundungen des 1. Calls Priorität 4 Umweltverträglicher Priorität 3 Kimawandel und Umweltschutz Priorität 2 Umweltverträgliche Priorität 1 Wirtschaftswachstum Insgesamt wurden 23 Interessensbekundungen genehmigt Nur 3 Projekte in Priorität 4 Umweltverträglicher Verkehr" Abgelehnt Genehmigt 0 5 10 15 20 Einreichung der Vollanträge von 15. Januar 2016 bis ca. Mitte März
Ergebnisse des 1. Calls Was haben wir aus dem 1. Call gelernt I. Auch Interessensbekundungen sind Anträge II. Outputs Resultate III. Transnationaler Mehrwert IV. Relevanz der Projekte V. Investments genau begründen VI. Überzeugender Umsetzungsplan VII. Passfähigkeit der Partner
I. Auch Interessensbekundungen sind Anträge Je ausgereifte eine Interessensbekundung, desto höher die Erfolgschance Partnerstruktur und Budget schon so gut wie möglich begründen Auf Transnationalität und Mehrwert der Kooperation achten Oder: klar in Aussicht stellen, welche Schritte noch geplant sind Beratungsangebot des deutschen Netzwerkes oder des Programmsekretariates nutzen
II. Outputs Resultate Output= The description of each specific objective under the four priorities contains output indicators showing the main benefits that projects are expected to deliver within the project lifetime. These outputs should be seen as a proof-of-concept, validating the project s approach by delivering progress on one or more core parameter. sind vom Programm vorgegeben Resultate = The result indicators for each specific objective reflect the programme s long-term intention to improve performance in each priority theme across the whole programme area or large parts of it. beziehensichauf die übergeordnetenresultatedes Projektes; z.b. Steigerungder Nutzungvon erneuerbaren Energienum 20% sollten nachvollziehbar und messbar sein Factsheet 23, Indikatoren
II. Outputs Resultate Positive Beispiele: Resultate, die klaren Bezug zu Outputs haben Target, das nachvollziehbar und messbar ist z.b. Unternehmen werden im Einsatz grüner Innovationen unterstützt; d.h. Results ist die Umsetzung von 25 grünen Innovationen nach Projektende Negative Beispiel: Interessensbekundungen beschränken sich auf Machbarkeitsstudien und Austausch von Erfahrungen, der konkrete Nutzen bleibt unklar Resultate und Outputs widersprechen sich; z.b. 20 Unternehmen sollen in Projekt eingebunden werden, aber 30 sollen Ergebnisse umsetzen
III. Transnationaler Mehrwert Warumkanndas Problem nichtalleinegelöstwerden? WarumbrauchteswelchePartner? Und, wie interregionaler Austausch gelebt? Wichtig: beschreibenwieder transnationaleaustauschvon Beginnan im Projektumgesetztwird, insbesondere wichtig bei lokalen Pilotprojekten!
III. Transnationaler Mehrwert Beispiele: TransnationalesHochwasserrisiko und gemeinsamesvorgehen beider Renovierungund Instandhaltung von Deichen Keine gemeinsame Entwicklung von Pilotprojekten, sondern finanzielle Unterstützung von bestehenden, lokalen Initiativen
IV. Relevanz Wo liegtdie Innovation? WelcheneuenErkenntnissebringtdas Projekt? Wichtig: Bezugnehmenauf bisherigeprojekte, klar aufzeigen wie Ergebnisse weiterentwickelt werden oder neue Erkenntnisse entstehen
IV. Relevanz Beispiele: Schutz von Inlandsgewässer als gemeinsame Herausforderung Die gemeinsame Herausforderung wird nur für 2-3 Nordseeregionen beschrieben
V. Investments genau begründen Wo liegt der Mehrwert des Investments für den Projekterfolg? Wichtig: Jedes(!) Investment beschreiben und begründen bei Einzel-Invesments den transnationalen Mehrwert und Beitrag zum Projekterfolg darstellen Das Verhältnis zwischen Investitionen und Gesamtbudget sollte nachvollziehbar sein
V. Investments genau begründen Beispiele: Ausstattungund Equipment, das für die Durchführungvon Bodenuntersuchungenin den Pilotgebietennotwendigist. Ergebnissewerdenim Projektausgetauschtund ausgewertet. Renovierungsarbeiten an einer Partnerinstitution
VI. Passfähigkeit der Partner WarumsindmeinePartner fürden Projekterfolg wichtig? Wichtig: die Rollenund Kompetenzender Partner beschreiben, weitere Unterstützung sicherstellen(z.b. durch lokale Unterstützer, die nicht Partner sind), Beschreiben wie die restlichen Nordseeregionen von Projekt profitieren können
VI. Passfähigkeit der Partner Beispiele: Projektkonntedemonstieren, dassfürallepilotvorhabenbzw. PilotflächenlokalePartner und vorallemallerelevantenakteursgruppenalspartner an Bordsind; Einbezugvon weiteren Partnern in Advisory Groups Pilotprojekte nicht oder kaum mit Partner vertreten; Fokus auf KMU, aber kein Einbezug von KMU
VII. Überzeugender Umsetzungsplan Passt mein Zeitplan zu den Work Packages? Wie werden die Partner in welche Workpackages eingebunden? Wichtig: Auf Verknüpfungenzwischenden Workpackagesachten; z.b. Vorbereitung startet nicht zeitgleich mit Umsetzung Relevanzder Partner fürdie Umsetzungder Workpackages beschreiben
VII. Überzeugender Umsetzungsplan Beispiele: Die Umsetzungvon neuenbodenmanagementprozessen bautauf Feldforschungauf. Daherstartetdas WorkpackagezurUmsetzungerst6 MonatenachBeginnder Untersuchungen. Die Umsetzung der Ergebnisse beginnt mit Projektstart.
VIII. Über das Projektende hinaus denken Wie werden die Projektergebnisse auch nach Projektende umgesetzt? Wie erfährt die Welt, dass es dieses Projekt gibt? Wichtig: Das Projekt mit wichtigen Initativen vernetzen, bestehende Plattformen nutzen Nachhaltige, erfolgreiche und kreative Kommunikation sicherstellen Soziale Medien nutzen
VIII. Über das Projektende hinaus denken Wie werden die Projektergebnisse auch nach Projektende umgesetzt? Wie erfährt die Welt, dass es dieses Projekt gibt? Beispiel: Verknüpfung mit einem bestehenden Städtenetzwerk, Artikel in renommierten Fachzeitschriften platzieren
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten Bei der Beteiligung von Begünstigten aus dem Privatsektor ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass nicht gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen verstoßen wird. Mittels dieser Vorschriften soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nicht dafür aufgewendet werden, Unternehmen eines Landes einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen zu verschaffen.
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten Die Prüfung, ob eine Maßnahme (Aktivität) durch staatliche Beihilfen gefördert wird, erfolgt anhand von fünfkriterien. Im Nordseeprogramm werden die ersten drei Fragen immer mit JA zu beantworten sein: 1. Ist die Maßnahme dem Staat zuzurechnen und wird die Maßnahme mit staatlichen Mitteln finanziert? 2. Ist die Maßnahme selektiv? 3. Besteht die Möglichkeit, dass die Maßnahme den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinflusst?
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten Die deshalb spannenderen Fragen sind die Folgenden: 1. Handelt es sich bei der Maßnahme um eine wirtschaftliche Tätigkeit, die dem Begünstigten(Unternehmen) einen Vorteil verschafft? 2. Verfälscht die Maßnahme den Wettbewerb oder droht sie den Wettbewerb zu verfälschen?
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten 3 Optionen: 1. Kein wirtschaftlicher Vorteil 2. Anwendung der De-Minimis-Regelung 3. Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten 1. Kein wirtschaftlicher Vorteil Alle Ergebnisse müssen kostenlos, öffentlich zugänglich gemacht werden (inkl. Hintergrunddokumente, Daten, Methoden). Weder das Projekt noch die Begünstigten können Anspruch an geistigen Eigentumsrechten geltend machen. Alle Projektpartner haben sämtliche Projektaktivitäten auf nicht profitorientierter Basis durchführen. Alle europäischen, nationalen und organisationsinternen Ausschreibeverfahren müssen eingehalten werden. Dies gilt auch für private Partner.
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten 2. De-minimis* Staatliche Beihilfen für Unternehmen in einer Höhe, die nicht als wettbewerbsverfälschend oder potentiell wettbewerbsverfälschend eingestuft werden kann. Die Europäische Kommission hat die Höchstgrenze für solche Beihilfen auf 200.000 pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren Steuerjahren festgelegt. * VERORDNUNG (EU) Nr. 1407/2013 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2013
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten Anforderungen an Begünstigte: Begünstigte, die Empfänger staatlicher Beihilfen sind, müssen: dafür sorgen, dass die Selbsterklärung korrekt und vollständig ausgefüllt wird; beachten, dass die genannten Höchstgrenzen für sämtliche öffentliche Fördermittel gelten, d. h. nicht nur für im Rahmen des Nordseeprogramms gewährte Mittel; das Programm umgehend in Kenntnis setzen, falls ihnen nach Einreichung der Selbsterklärung öffentliche Fördermittel zuerkannt werden; sämtliche Projektunterlagen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Erhalt der letzten Projektzahlung aufbewahren*. *De-Minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, Artikel 6.4: Die Aufzeichnungen über De-Minimis-Einzelbeihilfen sind 10 Steuerjahre ab dem Zeitpunkt aufzubewahren, zu dem die Beihilfe gewährt wurde.
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten 3. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordung(AGVO)* Bei Beihilfebeträgen von über 200.000 können für die Maßnahme möglicherweise die Ausnahmeregelungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anwendung finden. Im Nordseeraum ist diese Option ausschließlich für KMU zulässig.
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten AGVO Artikel 20... Wurde speziell für Interreg geschrieben und deckt alle Interreg Kostenkategorien ab. Es besteht keine Notwendigkeit Artikel 20 mit anderen Kategorien der AGVO (zb Regionalbeihilfen) zu kombinieren um Investitionskosten abzudecken. Ermöglicht einen einheitlichen Fördersatz für KMUs. Information an GD Wettbewerb über die Verwendung der AGVO (zbartikel 20) kann durch den Mitgliedsstaat der Verwaltungsbehörde für das gesamte Programmgebiet erfolgen. Erstattung von 50% der Gesamtkosten der KMU, die unter de AGVO Regelung am Programm teilnehmen. Beihilfehöchstsatz beträgt 2 Millionen pro Partner.
Kontakte & Unterstützung Bei allen Fragen, die noch kommen Deutsches Beratungsnetzwerk Newsletter Deutschsprachige Website (www.interreg-nordsee.de) Veranstaltungen, deutschsprachige Dokumente, Beratungen Interreg Programmsekretariat in Viborg Fact Sheets (www.northsearegion.com) Interwork Events Alle Ansprechpartner & Kontakte auf www.interreg-nordsee.de!!!
X. LEAR (Legal Entity Appointed Representative) LEAR hat die rechtliche Befugnis, den Projektantrag zu unterzeichnen Nur der LEAR darf Vollanträge und Berichte an das Sekretariat senden LEAR wird vom Lead Beneficiary benannt und muss autorisiert werden! Autorisierung: 1. Erfolgt durch den Lead Beneficiary im Online Monitoring System (im Antragsbereich, Sektion B) 2. Informationen zu LEAR müssen eingetragen werden (Name, Kontakt usw.) 3. LEAR registriert sich als User für das OMS und lädt ein Autorisierungsdokument im OMS herunter 4. Das unterschriebene Dokument muss per Post und digital an das JS geschickt werden 5. LEAR erhält per Post einen PIN-Code