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Schutz vor Schadensersatzansprüchen ist unentbehrlich Kleine Unachtsamkeiten passieren sehr schnell: im Straßenverkehr, beim Sport, beim Einkaufen oder bei Gefälligkeiten, die Sie anderen erweisen. Fast überall kann Ihnen ein Missgeschick unterlaufen, das anderen einen Schaden zufügt. Rund 2/3 der Bevölkerung in Deutschland vertrauen auf den Schutz einer Privat-Haftpflichtversicherung. Beschädigen Sie fremdes Eigentum oder wird gar jemand verletzt, haften Sie dafür in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen, mit Haus, Grundbesitz, Bankguthaben und Gehalt. Zum Glück sind viele Haftpflicht-Schäden eher harmlos. Manchmal kann der entstandene Schaden aber Ihre finanziellen Möglichkeiten weit übersteigen vor allem dann, wenn Personen verletzt werden und ggf. Krankenhaus-, Rehabilitations- oder auch Rentenleistungen gezahlt werden müssen. 2 Was leistet die RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung? Die RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung (PHV) schützt Sie deshalb bis zu einer Höhe von 20 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Im Schadensfall prüft sie, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind. Sie leistet bei begründeten Forderungen und wehrt unbegründete Ersatzansprüche ab. Single-Tarif G ü n s t i g e Einstiegstarife für Singles und Paare Alleinlebende können sich für einen günstigeren Single-Tarif entscheiden. Hier sind nur Sie als Versicherungsnehmer versichert. Partner-Tarif Für verheiratete oder unverheiratete Paare ohne Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eignet sich besonders unser Partner- Tarif. Familien-Tarif Der richtige Tarif für kleine und große Familien, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Wer ist versichert? In der Familien-Versicherung sind versichert: Sie als Versicherungsnehmer Ihr Ehegatte oder im Haushalt lebender Lebenspartner, wenn er im Vertrag namentlich genannt ist Unverheiratete Kinder bis zum 30. Lebensjahr sowie die Ihres Ehegatten bzw. Lebenspartners; gilt unabhängig von Schulzeit, Ausbildung, Studium, sozialem Jahr bis zum ersten eigenen Einkommen Au-pair-Haushaltshilfen Pflegebedürftige, psychisch erkrankte oder behinderte Kinder, auch wenn diese nicht im elterlichen Haushalt leben Eltern oder Großeltern, die in Ihrem Haushalt leben Eltern und Großeltern, auch wenn diese in einer Alten- oder Pflegeeinrichtung leben Enkel, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben Pfleger von im Haushalt lebenden pflegebedürftigen Personen während ihrer pflegerischen Tätigkeit 3 Übrigens: Haben Ihre Kinder das 30. Lebensjahr vollendet oder ziehen aus Ihrem Haushalt aus, endet die Mitversicherung über Ihre Familien- PHV. Da es manchmal nicht gelingt, eine eigene Privathaftpflicht-Versicherung nahtlos anzuschließen, genießen Ihre Kinder übergangsweise den Schutz der RheinLand Nachversicherung. Dieser endet mit dem Abschluss der eigenen PHV, spätestens aber nach 12 Monaten. Erweiterter Versicherungsschutz Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne zusätzlichen Beitrag mit der Zusatzdeckung Diensthaftpflicht oder Berufs-/Diensthaftpflicht Lehrer und Erzieher erweitern. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht im Rahmen der im Antrag beschriebenen Tätigkeit. Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie die Befriedigung begründeter Ansprüche, insbesondere etwaiger Rückgriffsansprüche des Dienstherrn im Rahmen der Vertragsbedingungen.

Schutz rund ums Haus und in der Freizeit inklusive Versicherungsschutz für Haus- und Grundbesitzer Besitzen Sie ein Haus oder ein Grundstück, sind Sie auch dort für die Sicherheit verantwortlich. Auch als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit an Ihrem Bau egal ob es sich um einen kompletten Neubau oder um Umbauten an Ihrem Eigenheim, wie den Anbau eines Wintergartens, handelt. Kommen Personen oder Sachen auf Ihrem Grundstück, Ihrer Baustelle oder aufgrund Ihres Bauvorhabens zu Schaden, haften Sie dafür. 4 Mit der RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung sind Sie allerdings hervorragend abgesichert. Im Versicherungsschutz enthalten sind bereits: ein von Ihnen selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienoder Generationenhaus ein unbebautes Grundstück von bis zu 10.000 qm die Vermietung von Wohnungen (max. 3), Wohnräumen (max. 5) und Ferienzimmern (max. 6) Bauvorhaben bis 350.000 Euro Größere Immobilien und Bauvorhaben sollten Sie mit einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bzw. Bauherren-Haftpflichtversicherung absichern. Auch das Betreiben einer Ölheizung in einer mitversicherten Immobilie ist über die RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung bis zu 3 Mio. Euro abgesichert. Denn tritt Öl aus Heizung oder Öltanks aus und verseucht Boden und Grundwasser, tragen Sie als Eigentümer die Kosten für alle Rettungs- und Sanierungsmaßnahmen. Diese Leistung können Sie mit einer separaten Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung zusätzlich erweitern.

Privater Haftpflichtschutz für alle Wassersportliebhaber Verursachen Sie mit einem Ruder- oder Paddelboot, einem Kanu oder Surfbrett oder auch mit einem eigenen Segelboot (bis 20 qm Segelfläche) einen Schaden, greift Ihre RheinLand Privathaftpflicht- Versicherung. Für größere Segelboote sowie alle motorbetriebenen Boote empfehlen wir Ihnen eine separate Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge. Der Umwelt zuliebe Für Schäden an der Natur bzw. an geschützten Pflanzen- und Tierarten sowie natürlichen Lebensräumen wird der Verursacher haftbar gemacht. Er ist zur vollständigen Wiederherstellung des Ausgangszustandes verpflichtet. Dies ist durch die öffentlich-rechtliche Haftung im Umweltschadengesetz (USchadG) eindeutig geregelt. 5 Je nach Schädigung der Umwelt können sich die Sanierungskosten leicht auf mehrere 100.000 Euro summieren. Ein Betrag, der existenzbedrohend ist. Bei allen RheinLand Privathaftpflicht-Versicherungen sind öffentliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme (max. 3 Mio. Euro) mitversichert.

Bleiben Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen Schutz bei Forderungsausfall Sollte Ihnen oder Ihrem Eigentum einmal ein Schaden zugefügt werden, haben Sie selbstverständlich Anrecht auf Schadenersatz. Nun kann es vorkommen, dass der Schädiger nicht haftpflichtversichert und finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden eigenständig zu begleichen. Auch in dieser Situation können Sie sich auf die RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung verlassen. Wird die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers gerichtlich festgestellt, gleicht die RheinLand den Schaden ab einer Schadenhöhe von 1.000 Euro aus. Dies gilt im Übrigen auch, wenn der Schaden von einem Hund oder Pferd verursacht wurde. Tipp: Für die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche empfehlen wir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung oder unseres Bausteins Rechtsschutz für Forderungsausfall über unseren Kooperationspartner ARAG Rechtsschutz. 6

Damit aus einem kleinen Malheur kein großer Nachbarschaftsstreit wird: Versicherungssumme bis zu 20 Mio. Euro pauschal für Personenund Sachschäden Bedarfsgerechte Wahl zwischen Familien-, Partner- und Single-Tarif Versichert sind u. a.: Vermögensschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme* Forderungsausfall auch bei Schäden durch Pferde und Hunde ab einer Schadenhöhe von 1.000 Euro* Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis 100.000 Euro* Schäden durch nicht deliktfähige Personen bis zur Versicherungssumme für Personenschäden und 100.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden* Schäden durch private Internetnutzung und Datenaustausch bis 1 Mio. Euro* Mietsachschäden in Ferienunterkünften bis zur Versicherungssumme Bestimmte nebenberufliche selbstständig ausgeübte Tätigkeiten bis zu einer Jahreseinkommensgrenze von 12.000 Euro Das erlaubte Halten wilder Tiere im Haushalt Rettungs- und Bergungskosten für versicherte Tiere bis 2.500 Euro Schlüsselverlust von privaten Schlüsseln und Codekarten (Ausnahme Tresorschlüssel) bis zur Versicherungssumme, von Dienst-, Amts-, Vereins- oder beruflichen Schlüsseln bis 50.000 Euro Sonstige gemietete, geliehene, gepachtete oder geleaste bewegliche Sachen bis 10.000 Euro Ein über- oder unterirdischer Heizöltank (unbegrenztes Fassungsvermögen) in einer mitversicherten Immobilie (bis zu 3 Mio. Euro)* Besitz und Gebrauch von Photovoltaikanlagen bis 15 kwp inkl. Einspeisungsrisiko* 7 * Plus-Paket

Hilfe, wenn sie am nötigsten ist Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) Wenn es der staatlichen Gemeinschaft trotz ihrer Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu verhindern, so muss sie wenigstens für die Opfer dieser Straftaten einstehen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion [Hrsg.]: Hilfe für Opfer von Gewalttaten, Bonn 2011, S. 7 Die Medien berichten allzu oft von Überfällen, bei denen Menschen in aller Öffentlichkeit beraubt, bedroht oder sogar lebensgefährlich verletzt werden. Rund 200.000 Menschen werden im Jahr Opfer von Gewalttaten im Sinne des OEG. Täter und Tatmotive rücken schnell in den Fokus der Öffentlichkeit im Hintergrund bleiben fast immer die Opfer und ihr Schicksal. Dabei erleiden diese oft nicht nur körperliche Beeinträchtigungen. Zu den physischen und psychischen Belastungen kommen fast immer auch finanzielle Einbußen hinzu verursacht durch: 8 lange Krankenhausaufenthalte bleibende Dauerfolgen hohe Krankenkosten Lohneinbußen, Arbeitsplatzverlust Verlust der Erwerbsfähigkeit Schon ab 3 Euro im Jahr.* Da die Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes in dieser Situation häufig nicht ausreichen, möchte die RheinLand mit ihrem Privathaftpflicht-Baustein Opferhilfe den Opfern von Gewaltverbrechen mit zusätzlichen finanziellen Mitteln helfen. Neuer Baustein: RheinLand Opferhilfe Die RheinLand Opferhilfe unterstützt Sie, wenn Sie infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig sind. Sie orientiert sich am Opferentschädigungsgesetz und dem Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Dieser umfasst insbesondere Heilbehandlung der Schädigung, einkommensunabhängige Rentenleistungen aufgrund der bleibenden Schädigungsfolgen sowie einkommensabhängige Leistungen mit Lohnersatzfunktion. Leistungen Die RheinLand Opferhilfe leistet eine einmalige Kapitalauszahlung bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, sobald Sie uns einen Bewilligungsbescheid über die Entschädigungsleistung Ihres Versorgungsamtes vorlegen können. Die Versicherungsleistung der Opferhilfe entspricht den vor drei Jahren zusammengefassten Leistungen, die in den 30 34 BVG aufgeführt sind. Sie wird zusätzlich zu dieser gesetzlichen Entschädigung gezahlt und nicht mit dieser verrechnet. * Single-Tarif: 3 Euro, Partner-Tarif: 6 Euro, Familien-Tarif: 10 Euro

Unser Tipp: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert sehr ausführlich in der Broschüre Hilfe für Opfer von Gewalttaten. Hier finden Sie u. a. die verschiedenen Versorgungsämter nach Bundesländern aufgelistet. Sie können sich zunächst aber auch an jede Polizeidienststelle, Krankenkasse oder Sozialhilfestelle wenden. Weitere ausführliche Informationen zum Opferentschädigungsrecht finden Sie auch unter http://www.bmas.de/de/themen/soziale-sicherung/soziale- Entschaedigung/Opferentschaedigungsrecht/oeg.html 9

10 Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach tierisch... Gehören zu Ihrem Haushalt auch vierbeinige oder gefiederte Familienmitglieder? Als Besitzer von Haustieren haften Sie auch für Schäden, die Ihr Tier verursacht auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die kleinere Haustiere wie Katzen, Kaninchen oder auch Wellensittiche anrichten, werden von Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt.... und nicht für die Katz! Für Hunde, Pferde oder Ponys ist hingegen eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht-Versicherung notwendig. Auch ohne aggressive Natur verhalten sich Tiere manchmal unberechenbar und können dadurch sogar schwere Schäden verursachen. Was ist versichert? Als Halter von Hunden oder Reittieren sind Sie vor der gesetzlichen Haftung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt.

Beispiele aus dem Alltag Ihr Hund hat sich plötzlich von der Leine losgerissen und läuft unvorhergesehen auf den Radweg. Ein Radfahrer versucht dem Tier auszuweichen, stürzt und verletzt sich dabei schwer. Ihr Hund ist sehr kinderlieb und springt vor Freude das 2-jährige Nachbarskind an. Das Kind stürzt unglücklich, schlägt mit dem Kopf auf und erleidet einen Schädelbasisbruch. Ihr Pferd scheut beim Einsteigen in einen Pferde- Anhänger, bricht aus und beschädigt dabei den gemieteten Anhänger (Plus-Paket). Wer ist versichert? Sie als Versicherungsnehmer und Halter des Tieres Nicht gewerbsmäßige Tierhüter, z. B. Ihre Familie Personen, die gelegentlich Ihr Pferd oder Pony ausführen oder reiten (Reitbeteiligte), wenn sie namentlich genannt werden (Plus-Paket) Der Versicherungsschutz gilt u. a. für Einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt (in EU-Ländern unbegrenzt, weltweit bis zu 5 J.) Mitversicherung von Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Ferienunterkünften bis 10.000 Euro (100 Euro SB) Rettungs- und Bergungskosten des versicherten Tiers bis 2.500 Euro (100 Euro SB) Wir bieten Ihnen zwei Varianten des Versicherungsschutzes: Standard- oder Plus-Paket. 11 Besonderer Schutz für Pferdehalter im Plus-Paket inklusive: Fohlen bis zum Alter von zwölf Monaten Die gelegentliche und unentgeltliche Überlassung des versicherten Tieres an Dritte (Fremdreiterrisiko) Beschädigungen an zu privaten Zwecken gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 Euro (SB 20 %, mind. 250 Euro) Mietsachschäden an gemieteten Kutschen und Anhängern bis 5.000 Euro (500 Euro SB) Besonderer Schutz für Hundehalter im Plus-Paket inklusive: Die Teilnahme an Hundesport-Veranstaltungen sowie Hundeschauen Welpen bis zwölf Monate Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Räumen Verwendung oder Überlassung eines Hundes als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund (kein gewerblicher Einsatz)

Was ist versichert? Vergleich Leistungsübersicht zur Privathaftpflicht-Versicherung für den Familien-Tarif. Über den Leistungsumfang von Single- und Partner-Tarif informiert Sie gern Ihr RheinLand-Experte. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflicht-Versicherung BBR PHV Plus 2012 Standard Plus Versicherte Personen I. Single-Tarif 1. Versicherungsnehmer (VN) 1.1 2. Einschluss von Au-pair- und/oder Haushaltshilfen, Pfleger 2.1.5 2.2.3 2.3.1 II. zusätzlich im Partner-Tarif 3. Ehegatte oder Lebenspartner des VN 2.1.1 2.2.1 12 4. übergangsfähige Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer von Sozialversicherungsträgern und privaten Krankenversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden einer mitversicherten Person III. zusätzlich im Familien-Tarif 5. unverheiratete Kinder des/der VN und seines/r Ehegatten/in bzw. Lebenspartners/in: a) volljährige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung b) volljährige Kinder bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres, sofern kein eigenes Einkommen erzielt wird c) Nachversicherungsschutz für mitversicherte volljährige Kinder von bis zu 12 Monaten ab Erzielung eines eigenen Einkommens d) behinderte volljährige Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben oder in einem Behindertenheim untergebracht sind e) Teilnahme der Kinder an Betriebspraktika und Ferienjobs (Haftpflicht wegen unmittelbar dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen zugefügter Sachschäden) bis zu einer Entschädigungsgrenze von 6. Eltern, Großeltern oder Enkel, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben oder in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind 7. Nachversicherungsschutz für 12 Monate bei Ausscheiden Mitversicherter Eigentum und Miete 2.1.4 2.2.2 2.1.2.1 2.1.2.2 nicht vereinbart nicht vereinbart nur geistig behindert geistig oder körperlich behindert 2.1.2.3 nicht vereinbart 5.000 Euro 2.1.3 nicht vereinbart 2.1.6 2.2.4 nicht vereinbart 8. Eigentum und Miete a) eines Einfamilienhauses, von Wohnungen (auch Ferienwohnungen), eines Wochenend-/Ferienhauses im Inland (ohne Vermietung), einschl. der auf dem Grundstück befindlichen Garagen, Gärten, Pools oder Teiche sowie als Inhaber eines Schrebergartens einschließlich Streuund Reinigungspflicht b) eines Zweifamilienhauses 1.1.3 a) - c) nicht vereinbart 9. Eigentum eines Mehrfamilienhauses als Generationenhaus 1.1.3 d) nicht vereinbart 10. Eigentum eines unbebauten Grundstückes bis 10.000 qm 1.1.3 e) nicht vereinbart 11. Baumaßnahmen bis zu einer Bausumme von 1.1.3.2 50.000 Euro 350.000 Euro ohne mit 12. Besitz und Gebrauch von Photovoltaikanlagen 1.1.3.3 mit einer Leistung von bis zu 15kWp Einspeisungsrisiko Einspeisungsrisiko 13. Eigentum von Immobilien im europäischen Ausland (ohne Vermietung) 1.1.3.6 nicht vereinbart 14. Regressverzicht bei Rückgriffsansprüchen auf Familienangehörige nach einer Erbschaft 1.1.3 nicht vereinbart 15. Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden 4.5.1 500.000 Euro

16. Mietsachschäden an Mobiliar in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungenund -häusern 4.5.2 nicht vereinbart 17. Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten, unentgeltlich überlassenen beweglichen Sachen (ohne Begrenzung der Leihdauer) bei einem Selbstbehalt von 150 Euro bis 4.5.3 nicht vereinbart 10.000 Euro Vermietung 18. Vermietung von nachfolgenden Wohnungen, Räumen, Garagen im Inland: a) bis zu fünf einzeln vermieteten Räumen 1.1.3.7.1 nur zur privaten Nutzung auch zur gewerblichen Nutzung b) bis zu drei Wohnungen (Einlieger-, Ferien- oder Eigentumswohnungen) c) bis zu 6 Ferienzimmern ohne Ausschank nach dem Gaststättengesetz d) bis zu sechs Garagen und Stellplätzen 1.1.3.7.2 nicht vereinbart 1.1.3.7.4 nicht vereinbart 1.1.3.7.3 nicht vereinbart Freizeit 19. Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, auch nicht versicherungspflichtigen Elektrofahrrädern, inklusive Teilnahme an Radrennen 20. Ausübung von Sport (außer Jagd sowie Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie Training hierzu) 21. Erlaubter Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition zu privaten Zwecken 22. Flugmodelle, unbemannte Ballone und Flugdrachen bis 5 kg Fluggewicht, ohne Motor oder Treibsätze, trotz zwischenzeitlicher Versicherungspflicht Beruf und sonstige Tätigkeiten 1.2.1 1.2.2 1.2.3 3.3 23. Tätigkeit als Tagesmutter/-vater Beaufsichtigung von max. 5 Kindern 4.1.1 nicht vereinbart 24. Mitversicherung von nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 Euro 4.1.2 nicht vereinbart 25. ehrenamtliche Tätigkeit 4.1.3 nicht vereinbart 13 26. Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer/Vormund 4.1.4 nicht vereinbart 27. Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers 4.1.5 nicht vereinbart 28. Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen (Sachschäden) bei einem Selbstbehalt von 150 Euro 29. Zusatzrisiko Berufshaftpflicht für Lehrer und Erzieher (auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst) 30. Zusatzrisiko Diensthaftpflicht Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst 4.12 nicht vereinbart 5.000 Euro 6 nicht vereinbart 7 nicht vereinbart Besitz und Gebrauch von Fahrzeugen und Geräten 31. eigene und fremde Kitesailing-Geräte, solange der benötigte Drachen bzw. Schirm nicht in Höhen von mehr als 30 Metern über Grund oder Wasser betrieben werden kann 32. eigene und fremde Segelfahrzeuge (z. B. Strandgleiter), jedoch keine Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeuge 33. motorgetriebene Krankenfahrstühle, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind 1.2.4 1.2.5 3.2.1.1 nicht vereinbart 34. motorgetriebene Golfwagen bis 30 km/h (nicht versicherungspflichtig) 3.2.1.2 nicht vereinbart 35. auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz und Anhänger 3.2.1.3 36. Kraftfahrzeuge bis 6 km/h (auch Kranken- oder Elektrorollstühle) 3.2.1.4 37. selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h (auch Aufsitzrasenmäher) 3.2.1.5 38. nicht versicherungspflichtige Anhänger 3.2.1.6 39. ferngelenkte Land-Modellfahrzeuge 3.2.1.7 40. Be- und Entladeschäden bei einem Selbstbehalt von 100 Euro 3.2.2 nicht vereinbart 2.500 Euro 41. Betankungsschäden an fremden Kraftfahrzeugen bei einem Selbstbehalt von 100 Euro 3.2.3 nicht vereinbart 1.000 Euro

42. Rabattausgleich (Vollkasko) bei Schäden an fremden Kraftfahrzeugen bei einem Selbstbehalt von 100 Euro 3.2.4 nicht vereinbart 1.000 Euro 43. gemietete Kraftfahrzeuge in Europa (Mallorca-Deckung) 3.2.5 nicht vereinbart 44. eigene und fremde Surfbretter, Ruder- und Paddelboote sowie fremde Segelboote (jeweils ohne Motor) 3.4.1.1 45. gelegentlicher Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, sofern keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist 3.4.1.1 46. ferngelenkte Wasser-Modellfahrzeuge 3.4.1.2. 47. eigene Segelboote bis 20 qm Segelfläche (mit und ohne Hilfsmotor) 3.4.1.3 nicht vereinbart Tiere 48. Halten und Hüten zahmer Haustiere (außer Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren) zu privaten Zwecken 1.3.1 49. Hüten fremder Hunde (nicht gewerbsmäßig) 1.3.2.1 50. Halten und Hüten eines Blindenhundes 1.3.2.2 nicht vereinbart 51. Hüten fremder Pferde (nicht gewerbsmäßig) 1.3.2.3 52. Reiten fremder Pferde zu privaten Zwecken 1.3.2.4 53. Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken 1.3.2.5 54. Halten und Hüten wilder Tiere im eigenen Haushalt 1.3.3 nicht vereinbart 55. Rettungs- und Bergungskosten für versicherte Tiere 1.3.4 nicht vereinbart 2.500 Euro Vorübergehender Auslandsaufenthalt 14 56. a) in EU-Staaten 4.3.1 bis zu 5 Jahren unbegrenzt b) in sonstigen Ländern bis zu 2 Jahren bis zu 5 Jahren 57. vorübergehende Benutzung (Miete) eines Einfamilien-/Wochenendhauses oder von Wohnungen im Ausland 4.3.2 58. Kaution bei Schäden innerhalb der Europäischen Union 4.4 nicht vereinbart 100.000 Euro Gewässerschäden 59. Gewässerschäden außer Anlagenrisiko (Gewässerschaden-Restrisiko) 4.15 60. Anlagenrisiko für Kleingebinde mit einem Einzelfassungsvermögen bis 100 l/kg und Gesamtfassungsvermögen bis 1.000 l/kg bis zu einer Einheitsversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 61. Anlagenrisiko für einen Heizöltank in einer mitversicherten Immobilie bis zu einer Einheitsversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 3.000.000 Euro 3.000.000 Euro 4.16.1.1 nicht vereinbart 3.000.000 Euro 62. privat genutzte Abwassergrube ausschließlich für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewässer nicht vereinbart 3.000.000 Euro 63. Schäden an eigenen unbeweglichen Sachen durch Ölaustritt (gilt nicht bei Schäden durch höhere Gewalt) bis zu einer Einheitsversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 4.16.7 3.000.000 Euro 3.000.000 Euro Öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) 64. Versicherungsschutz für Umweltschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch bis Sonstiges 65. Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger 4.17 3.000.000 Euro 3.000.000 Euro 4.2 50.000 Euro 1.000.000 Euro 66. Vermögensschäden 4.6 50.000 Euro

67. Verlust fremder Schlüssel auch Codekarten (nicht jedoch aus dem Verlust von Tresorschlüsseln), die sich aus folgenden Gründen im Gewahrsam der Versicherten befinden: a) ausschließlich zu privaten Zwecken b) zu gewerblichen, dienstlichen oder amtlichen Zwecken (auch Vereinsschlüssel) 68. Bei Sondereigentümern von Wohnungen: Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, auch wenn sie durch das Abhandenkommen eines eigenen Schlüssels verursacht werden, abzüglich des Anteils der Kosten, der dem Miteigentumsanteil des Sondereigentümers entspricht, bis 69. Forderungsausfallversicherung ab einer Schadenhöhe von mindestens 1.000 Euro 70. Forderungsausfallversicherung bei Schäden durch Hunde oder Pferde ab einer Schadenhöhe von 1.000 Euro 71. Forderungsausfallversicherung bei Schäden durch Kfz ab einer Schadenhöhe von 1.000 Euro 4.7.4.1 5.000 Euro 4.7.4.2 5.000 Euro 50.000 Euro 4.7.2.2 5.000 Euro 4.8 nicht vereinbart 4.8.1.3 nicht vereinbart 4.8.1.4 nicht vereinbart 72. Schäden durch Gefälligkeitshandlungen 4.9 nicht vereinbart 100.000 Euro 73. Schäden durch nicht deliktfähige Personen bei einem Selbstbehalt von 150 Euro bis a) Personenschäden b) Sach- und Vermögensschäden 4.10 nicht vereinbart 100.000 Euro 74. Verzicht auf Abzug Zeitwert zu Neuwert bei Schäden bis 250 Euro 4.11 nicht vereinbart 75. Erhöhung der Vorsorgeversicherung bis zu einer Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden von maximal 4.13 nicht vereinbart 3.000.000 Euro 76. Haftpflichtansprüche aus Benachteiligungen (AGG) 4.14 nicht vereinbart 15 77. Leistungsgarantie Mindeststandard Arbeitskreis Beratungsprozesse 5.1.1 nicht vereinbart 78. Updategarantie 5.1.2 nicht vereinbart 79. Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen des Verbandes 5.1.3 nicht vereinbart 80. Verzicht auf Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung 5.2 nicht vereinbart 81. Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers 5.3 82. Home-Service 5.4 Versicherungsschutz besteht auch für nachfolgende Tatbestände, ohne dass sie ausdrücklich in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflicht-Versicherung aufgeführt sind. Versicherungsschutz besteht auf der Grundlage der dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. 83. Teilnahme am fachpraktischen Unterricht einschließlich Laborarbeiten 84. Allmählichkeitsschäden 85. Schäden als Pkw-Mitfahrer (nicht Eigentümer, Halter) beim Öffnen der Kfz-Tür Nachstehende Bestimmungen gelten nur, sofern sie beantragt und beurkundet wurden: Zusatzrisiko Opferhilfe 86. Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person Opfer einer Gewalttat wird. Leistung bis 50.000 Euro nur bei ausdrücklicher Vereinbarung ZB PHV Opferhilfe 2012 Zusatzrisiko Rechtsschutz Forderungsausfall 87. Rechtsschutzversicherung in Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung ZB PHV Rechtsschutz 2012

Unverhofft kommt oft Schadenbeispiele aus der Praxis Ihre Katze schleicht in die Nachbarwohnung und zerkratzt dort die hochwertige Ledergarnitur. Sie sind mit Ihrem 5-jährigen Sohn bei Freunden zu Besuch. In Ihrem Blickfeld spielt er ruhig mit seinen Spielzeugautos. Plötzlich nimmt er ein Auto, wirft es und trifft den Fernseher. Der Bildschirm wird beschädigt und muss repariert werden (Plus-Paket). Ihnen fällt beim Bügeln das Eisen herunter. Es beschädigt den Fliesenboden Ihrer Mietwohnung. Bei der Feier eines Bekannten schüttet Ihr Lebensgefährte versehentlich ein Glas Wein über die teure Musikanlage. Sie verlieren die Schlüssel zu Ihrer Wohnung. Da es sich um eine zentrale Schließanlage für das ganze Haus handelt, muss diese komplett ausgetauscht werden. Sie leihen sich von Ihrem Nachbarn den neuen Rasenmäher. Beim Mähen übersehen Sie einen Stein und beschädigen die Messer (Plus-Paket). Während Sie die Einkäufe im Wagen verstauen, macht sich Ihr Einkaufswagen selbstständig, rollt in den nebenstehenden Pkw und verkratzt dort den Lack. Ein Passant rutscht im Winter auf dem Gehweg um Ihr Grundstück aus, weil der Weg nicht vom Schnee geräumt war. Eine Privathaftpflicht-Versicherung ist nahezu unverzichtbar Über die gesamten Leistungen und die passenden Versicherungssummen informiert Sie gern Ihr RheinLand Experte. Ihr RheinLand Ansprechpartner: RheinLand Versicherungs AG RheinLandplatz, 41460 Neuss Telefon 02131 290-0 www.rheinland-versicherungen.de VF 0106 04/2012