6 Gesundheitsleistungen \ Formelle Gesundheitsleistungen STRUKTUREN UND EIINRIICHTUNGEN IIM GESUNDHEIITSWESEN Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über den Aufbau und die Funktion des österreichischen Gesundheitswesens. Er soll Auszubildenden als Grundlage, vor allem für die Fächer Strukturen und Einrichtungen im Gesundheitswesen und Berufe und Einrichtungen im Gesundheitswesen dienen. Dieses Werk erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit vielmehr unterliegt es der ständigen Veränderung des Gesundheitssystems. Zur besseren Lesbarkeit des Textes überwiegend in neutraler Form von Mitarbeitern, Patienten oder Bewohnern gesprochen. Selbstverständlich sind damit gleichermaßen weibliche wie auch männliche Personen gemeint. 1 Gesundheitsleistungen Bei den Gesundheitsleistungen wird zwischen den formellen und den informellen Gesundheitsleistungen unterschieden. 1.1 Formelle Gesundheitsleistungen Zu den formellen Gesundheitsleistungen gehören vor allem Versorgungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz wie zum Beispiel: Gesundenuntersuchung ärztliche Betreuung Betriebsärzte Umwelt- und Lebensmittelhygiene Veterinärwesen Der zweite große Bereich der formellen Gesundheitsleistungen findet sich in der Behandlung und Pflege. Ambulante Leistungen im medizinischen und pflegerischen Bereich (Einzel- und Gruppenpraxen, Ambulatorien, Tageskliniken) gehören ebenso dazu wie stationäre Leistungen im KH, Sanatorium, Pflegeheim, Rehabilitation.
Gesundheitsleistungen \ Informelle Gesundheitsleistung 7 Hier handelt es sich um professionelle Pflege. Diese ist prozessorientiert nach einem problemlösenden Modell (Informationssammlung, Diagnosestellung, konkrete Planung, Durchführung, Evaluation) Ressourcen für die Gesundheit werden dabei berücksichtigt. Merkmale der professionellen Pflege: Theoretische und praktische Ausbildung: berufsmäßig erworben Sachkenntnisse und Verantwortlichkeit: grundlegend dafür sind theoretisches Wissen wissenschaftliche Forschungen klar festgelegte Standards gesellschaftlicher Auftrag die selbständige Erstellung von Pflegediagnosen, Planung, Durchführung der Pflege und Evaluierung (Pflegeprozess) Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen o bezahltes Entgelt 1.2 Informelle Gesundheitsleistung Darunter wird die Versorgung, Betreuung und Pflege durch Familie und Freunde verstanden (Laienpflege). Diese Pflege basiert auf Bereitschaft und Gegenseitigkeit. Pflegende und Gepflegte sind emotional betroffen; Bereitschaft zur Gegenseitigkeit muss gegeben sein. 1.3 e-health 2005 wurde die e-health-initiative von der ADV (Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung) und dem Bundesministerium für Gesundheit als unabhängige Plattform eingerichtet. Ziel der Plattform ist es die Entwicklung, Harmonisierung und Koordinierung elektronischer Dienste im Gesundheitswesen aktiv mitzugestalten und voranzutreiben. Dadurch sollen Gesundheitsdienstleistungen in besserer Qualität erbracht, Abläufe vereinfacht und beschleunigt, sowie eine Kostenreduktionen erreicht werden. Zu e-health gehört die elektronische Krankenversicherungskarte (e-card), die 2005 für alle krankenversicherten Personen eingeführt wurde und eine administrative Vereinfachung der bargeldlosen Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen wie Arztbesuche ermöglichte. Die Entwicklung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) zur Vereinfachung der Verwaltung von Gesundheitsinformationen ist ein weiterer Schritt in der Entwicklung von e-health.
8 Gesundheitsleistungen \ Versorgung mit dem Lebensnotwendigen 1.4 Versorgung mit dem Lebensnotwendigen Erstreckt sich auf die Versorgung von Lebensmittel, Kleidung, Wohnung, reiner Luft, sauberem Wasser, Raum für Erholung und Regeneration als Befriedigung der Grundbedürfnisse des Menschen. Diese Leistungen werden vom gesunden Erwachsenen in der Selbstpflege ausgeführt. Pflegebedürftiger und Pflegender sind dieselbe Person. Diese Aktivitäten sind problemlösend. 1 1 Lausch Andreas P., Betriebsführung und Organisation im Gesundheitswesen, Strukturen, Einrichtungen, Betriebsführung und Organisationslehre im Gesundheitswesen, Ein Arbeitsbuch für Gesundheits- und Pflegeberufe, 3. Auflage: Verlag Wilhelm Maudrich, Wien (2006), Seite 8-9
Akutbereich \ Einteilung von Krankenanstalten 9 ORGANIISATIION DER VERSORGUNGSBEREIICHE DES GESUNDHEIITSWESENS Die Versorgung des österreichischen Gesundheitswesens kann in 3 Bereiche eingeteilt werden: Akutbereich Langzeitbereich Extramuraler Bereich 1 Akutbereich Die Versorgung im so genannten Akutbereich findet in Krankenanstalten statt. 1.1 Einteilung von Krankenanstalten Krankenanstalten können nach 4 Kriterien eingeteilt werden, diese sind: Zweckwidmung Versorgungsstufe Aufgabenstellung Rechtsträger
10 Akutbereich \ Einteilung von Krankenanstalten 1.1.1 Zweckwidmung Art der Krankenanstalt Allgemeine Krankenanstalten Sonderkrankenanstalten Heime für Genesende Krankenanstalten für chronisch Kranke Zweck Behandlung von Personen ohne Unterschied des Alters, Geschlechts oder der ärztlichen Betreuung Zur Untersuchung, Beobachtung und Behandlung von bestimmten Erkrankungen (Lungenheilanstalt) oder bestimmter Altersstufen (geriatrische Krankenanstalten) Unterstützung bei der Genesung Spezielle Behandlung und Betreuung chronisch Kranker (Suchtkranke) Gebäranstalten und Entbindungsheime Selbstständige Ambulatorien Selbstständige Einrichtungen zur Untersuchung und Behandlung nicht spitalsbedürftiger Personen (Zahnambulatorien, Laborinstitute) 1.1.2 Versorgungsstufen Art der Krankenanstalt Versorgung Einwohner Standard-Krankenanstalten Medizinische Grundversorgung für 50.000-90.000 Einwohner Vorhandensein von internen und chirurgischen Stationen, sowie Anästhesie, Röntgendiagnostik und Pathologie ist notwendig Weitere medizinische Fächer werden durch Konsiliarärzte abgedeckt Schwerpunkt-Krankenanstalten Schwerpunktversorgung für 250.000-300.000 Einwohner Mit medizinischen Fächern, Anstaltsapotheke und Institut für Labordiagnostik ausgestattet Zentral-Krankenanstalten Für mehr als 1 Million Einwohner Mit spezialisierten Einrichtungen nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft ausgestattet (Uni-Klinik)
Akutbereich \ Einteilung von Krankenanstalten 11 1.1.3 Aufgabenstellung Art der Krankenanstalt Öffentliche Krankenanstalten Nicht öffentliche gemeinnützige Krankenanstalten Private Krankenanstalten Aufgabe Hat im öffentlichen Interesse die allgemeine Versorgungsfunktion wahrzunehmen Muss öffentlich zugänglich sein Ist nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt Jeder Aufnahmebedürftige wird aufgenommen Behandlungsdauer und Art je nach Notwendigkeit Entgelt für die Leistungen für alle Patienten derselben Gebührenklasse gleich Max. ¼ der Betten sind Sonderklassebetten Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für die Erlangung des Öffentlichkeitsrechts Sind gewinnorientiert Nicht für alle Patienten zugänglich 1.1.4 Rechtsträger Rechtsträger Gebietskörperschaft Sozialversicherungsträger Kirchliche Rechtsträger Sonstige Rechtsträger juridische oder natürliche Person Bund (Heeresspitäler, Gefängnisanstalten) Bundesländer Gemeinden Krankenversicherungsträger (Gebietskrankenkassen) Unfallversicherungsträger (AUVA) Pensionsversicherungsträger (z.b. Reha- Zentren) Katholische Kirche (z.b. barmherzige Brüder, barmherzige Schwestern) Evangelische Kirche Vereine Privatpersonen