Vom 24.05.2006. 1 Ziele der berufspraktischen Tätigkeiten



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Transkript:

Studienplan U - 22 - Version 1.5 vom 27.06.2007 Anhang 12.1 Anforderungen an das Vorpraktikum Vom 24.05.2006 1 Ziele der berufspraktischen Tätigkeiten (1) Die berufspraktischen Tätigkeiten dienen dazu, die technische, ökologische bzw. rechtlich-/wirtschaftliche Arbeitswelt mit ihren Abläufen, Techniken, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verknüpfungen praktisch zu erfahren. Dies geschieht vorwiegend im Bereich des Umweltschutzes und fördert das Verständnis der Studieninhalte. Die Art der berufspraktischen Tätigkeiten ist daher an jenen auszurichten. Der Praktikant lernt dabei Ursachen, Auswirkungen und Lösungsmöglichkeiten von Umweltschutzproblemen kennen. (2) Der Praktikant soll überwiegend an längerfristigen Vorhaben mitwirken. Dabei ist dem Praktikanten die Verbindung zu vorangegangenen und zu folgenden Arbeitsschritten zu erläutern. Isolierte Detailfragen eignen sich nicht als Einsatzgebiet für den Praktikanten. (3) Die berufspraktische Tätigkeit kann z.b. in Industrie, Gewerbe und in Ingenieurbüros, in der Verwaltung, in der Forschung oder in Verbänden vollzogen werden (Anhang 2). 2 Vorpraktikum als Zulassungsvoraussetzung Gemäß 13 Abs. 1 der Ordnung für die Prüfung im Studiengang Umweltschutz an der Fachhochschule Bingen vom xx.xx.xxxx (Prüfungsordnung - PO) ist vor Aufnahme des Studiums eine berufspraktische Vorbildung (Vorpraktikum) aus dem technischen, ökologischen oder rechtlich-/wirtschaftlichen Bereich nachzuweisen, die sich für das beabsichtigte Studium eignet. 3 Dauer und Inhalt des Vorpraktikums (1) Das Vorpraktikum umfasst einen Zeitrahmen von 8 Wochen. Es ist als eine der Zulassungsvoraussetzungen vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Das Vorpraktikum ist ohne Unterbrechung und Wechsel an derselben Vorpraktikumsstelle abzuleisten. (2) Das Vorpraktikum gilt mit einem Berufsabschluss in einem geeigneten Beruf auf technischem, ökologischem bzw. rechtlich-/wirtschaftlichem Sektor als erbracht. Die anerkannten Berufsabschlüsse und geregelten Ausbildungsgänge sind in Anhang 1 wiedergegeben. Darüber hinaus entscheidet im Einzelfall das Praktikantenamt des Studienganges über die Anerkennung. (3) Das Vorpraktikum im ökologischen Bereich soll mit seinem zeitlichen Schwerpunkt in die Sommermonate fallen, damit die Vegetationszeit einbezogen werden kann.

Studienplan U - 23 - Version 1.5 vom 27.06.2007 4 Vorpraktikumsbetriebe /-stellen (1) Der Vorpraktikumsbetrieb soll über qualifizierte Ausbilder verfügen (Meister, Ingenieure etc.) oder als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein. Mit dem Vorpraktikumsbetrieb ist jeweils ein Praktikantenvertrag zu schließen. Die fachlichen Inhalte des Vorpraktikums richten sich im Einzelnen nach den Bedürfnissen des entsprechenden Praktikumsbetriebs und werden vom Studiengang Umweltschutz aufgrund der Vielfältigkeit der Praktikantenstellen nicht näher bestimmt. Geeignete Arten von Betrieben nennt Anhang 2. (2) Adressen von Vorpraktikumsbetrieben sind u.a. zu erfragen bei den Arbeitsämtern, bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Landwirtschaftskammern. Eine Vermittlung von Vorpraktikumsstellen über den Studiengang Umweltschutz ist in der Regel nicht möglich. (3) Das Vorpraktikum, das im Ausland absolviert wird, wird dann anerkannt, wenn es in Betrieben, wie in Anhang 2 aufgeführt, geleistet wurde. Im Einzelfall entscheidet das Praktikantenamt des Studienganges über die Anerkennung. 5 Nachweis des Vorpraktikums (1) Der Nachweis eines geeigneten Berufsabschlusses als Vorpraktikum geschieht durch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. Gesellenbriefs zugleich mit den Bewerbungsunterlagen für einen Studienplatz. (2) Als Nachweis des Vorpraktikums sind dem Praktikantenamt bis spätestens zwei Wochen nach Studienbeginn ein Zeugnis des Betriebes und ein Berichtsheft vorzulegen. Die Vorlage des Praktikantenvertrags reicht nicht aus. Inhalt des Zeugnisses: - Beginn und Ende des Vorpraktikums - Tätigkeiten des Praktikanten - Beurteilung durch den Ausbilder/Betreuer Inhalt des Berichtsheftes: - Wochenberichte über die geleisteten Arbeiten (je Woche ca. 1 DIN A 4-Seite mit stichwortartiger Auflistung der Tätigkeiten an den einzelnen Werktagen) (3) Das Berichtsheft ist vom zuständigen betrieblichen Betreuer auf seine Richtigkeit hin zu prüfen und zu unterschreiben. Falls das Vorpraktikum bis zum Bewerbungsschluss für die Studienplatzvergabe noch nicht ab geschlossen wurde, ist mit den Bewerbungsunterlagen eine vorläufige Bescheinigung des Vorpraktikumsbetriebes über Beginn und Ende sowie der Tätigkeiten des Praktikanten einzureichen. 6 Anerkennung von sonstigen berufspraktischen Tätigkeiten als Vorpraktikum Über die Anerkennung von berufspraktischen Tätigkeiten und über die Anrechnung auf die geforderte Vorpraktikumsdauer entscheidet das Praktikantenamt des Studienganges Umweltschutz. Es kann in besonderen Fällen zusätzlich zu dem Nachweisen gemäß 5 weitere Unterlagen verlangen. Die Entscheidung wird dann schriftlich mitgeteilt.

Studienplan U - 24 - Version 1.5 vom 27.06.2007 7 Praktikantenamt Zur Beratung in Fragen des Vorpraktikums steht während der Vorlesungszeiten das Praktikantenamt des Studienganges Umweltschutz zur Verfügung. Die Sprechzeiten werden im Studiengang Umweltschutz bekannt gegeben. Bingen, den 24.05.2006 gez. Prof. Dr. Ralf-D. Zimmermann Leiter des Praktikantenamtes

Studienplan U - 25 - Version 1.5 vom 27.06.2007 Anhang 1 Zur Zulassung anerkannte Berufsabschlüsse und geregelte Ausbildungsgänge: Anlagenmechaniker Augenoptiker Automateneinrichter Automobilmechaniker Baumschüler Bauschlosser Bautechniker, Bauzeichner Bergmechaniker Bergvermessungstechniker Betriebsschlosser Biologielaborant Biologisch-technischer Assistent Biotechniker Bohrwerkdreher Brauer und Mälzer Brunnenbauer Büchsenmacher, Bürokaufmann Büromaschinenmechaniker Chemiefacharbeiter Chemielaborant Chemikant Chemiewerker Chemisch-technischer Assistent, Chemotechniker Chirurgiemechaniker Datenverarbeitungskaufmann Dreher Elektroanlagenelektroniker Elektroanlageninstallateur Elektroassistent Elektroinstallateur Elektromaschinenbauer Elektromaschinenbaumonteur Elektromechaniker Elektroniker Elektrotechniker Energieanlagenelektroniker Energieelektroniker Fachgehilfe in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen Feinblechner Feingeräteelektroniker Feinmechaniker Fernmeldeelektroniker Fernmeldehandwerker

Studienplan U - 26 - Version 1.5 vom 27.06.2007 Fernmeldeinstallateur Fernsehtechniker Fischwirt Flugzeugmechaniker Forsttechniker Forstwirt Funkelektroniker Funkgerätemechaniker Gartenbautechniker Gärtner (Baumschule bzw. Landschaftsbau) Gas- und Wasserinstallateur Gießereitechniker Gießereimechaniker Glaser Glashüttentechniker, Groß - und Außenhandelskaufmann Heizungs- und Lüftungsbauer, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechniker Heizungsinstallateur Hochdruckschlosser Holztechniker Hüttentechniker Industrieelektroniker Industriekaufmann Industrielackierer Industriemechaniker Informatikkaufmann Informations- und Telekommunikationskaufmann Informatikassistent Informationselektroniker Ingenieur-Assistent Installateur Isolierer (Wärme-, Kälte-, Schallschutz) Justizfachangestellter Kachelofen- und Luftheizungsbauer Karosserie- und Fahrzeugbauer Karosserie- und Fahrzeugbautechniker Kfz.-Elektriker Kfz.-Mechaniker Kfz.-Schlosser Klempner Kommunikationselektroniker Konstruktionsmechaniker Kunststoffschlosser Kunststofftechniker Kupferschmied Lacklaborant Landbautechniker

Studienplan U - 27 - Version 1.5 vom 27.06.2007 Landmaschinentechniker Landwirt Landwirtschaftlich-technischer Assistent Landwirtschaftlich-technischer Laborant Ledergerber Logistiker Maschinenbauer Maschinenbaumechaniker Maschinenbautechniker Maschinenbauschlosser Maschinenschlosser Maschinenzeichner Mathematisch-technischer Assistent Mechaniker Mechatroniker Medizinisch-technischer Assistent Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent Medizintechniker Mess- und Regelmechaniker Mess- und Regeltechniker Metallbauer Metallbautechniker Milchwirtschaftlicher Laborant Modellbauer Molkereifachmann Nachrichtengerätemechaniker Pferdewirt Pflanzenschutzlaborant Pharmakant Pharmazeutisch-technischer Assistent Physikalisch-technischer Assistent Physiklaborant Physiktechniker Prozessleitelektroniker Radio- und Fernsehtechniker, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Revierjäger Rohrinstallateur Rohrnetzbauer Schiffsmechaniker Schlosser Schneidwerkzeugmechaniker Schornsteinfeger Schreiner Speditionskaufmann Staatl. geprüfter Assistent für BWL Staatl. geprüfter Assistent für Informatik Staatl. geprüfter Veterinärmedizinisch-Technischer Assistent Stahlbauschlosser

Studienplan U - 28 - Version 1.5 vom 27.06.2007 Stoffprüfer (Chemie) Straßenbauer Straßenbautechniker Techniker im Bergbau Techniker der Betriebsinformatik Techniker für Betriebswissenschaft Techniker für Brautechnik Techniker für Weinbau und Kellerwirtschaft Techniker Chemietechnik Techniker für Farb- und Lacktechnik Techniker für Milchwirtschaft- und Molkereitechnik/Molkereiwesen Technischer Assistent für biologische und chemische Laboratorien Technischer Assistent für Metallografie und Werkstoffkunde Technischer Assistent an naturkundlichen Museen und Forschungsinstituten Technischer Zeichner Textillaborant Textilmechaniker Textiltechniker Tierwirt Tischler Umweltschutztechniker Umweltschutz-Technischer Assistent Universalfräser Verfahrenstechniker Verfahrensmechaniker Ver- und Entsorger Vermessungstechniker Verpackungsmittelmechaniker Versicherungskaufmann Verwaltungsfachangestellter Veterinärmedizinischer Laborant Veterinärmedizinisch-technischer Assistent Wasserbauwerker Wasser- und Kulturbautechniker Werkstoffprüfer Werkzeugmacher Werkzeugmechaniker Winzer Wirtschaftsassistent Zahntechniker Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Zerspanungsmechaniker Zweiradmechaniker Zytologie-/Morphologie-Assistent

Studienplan U - 29 - Version 1.5 vom 27.06.2007 Anhang 2 Geeignete Praktikumsbetriebe (Auswahl): I. Technischer Bereich - Bundes- bzw. Landesanstalten/-ämter für Umwelt(schutz) - Technische Umweltbehörde bei Stadt, Kreis, Bezirksregierung bzw. Regierungspräsidium - Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt oder (Landes-) Stelle für Immissionsschutz - Umweltschutzabteilung eines Industrieunternehmens - Chemisches Untersuchungsamt bzw. -anstalt/institut/labor - Untersuchungs- bzw. Forschungslabor für Luft-, Schall-, Wasser-, Abwassermessungen - Institute und Ingenieurbüros für Immissionsschutz (z.b. Planungsbüros, Messstellen nach BImSchG) - Institute und Messstellen für Strahlen- bzw. Arbeitsschutz - Berufsgenossenschaften in Bereichen Chemie, Metall - Unternehmen bzw. Verband der Wassergewinnung oder Wasseraufbereitung - Landesamt/-anstalt für Wasser(wirtschaft) und für Abfall - Wasserwirtschaftsamt - Abwasserverband bzw. Kläranlage mit Labor - Unternehmen bzw. Verband der Abfallbehandlung bzw. -verwertung, Verbrennung, Sondermülldeponie, Recycling, Kompostierung, Energietechnik und Energiewirtschaft - Unternehmen des Anlagenbaus für umwelttechnische Anlagen - Umweltschutzverband (anerkannt) - Biologisches Institut bzw. Forschungs- oder Untersuchungsanstalt (Labortätigkeit) - Bodenkundliches Institut oder Labor (Labortätigkeit) - Geologische Landesämter bzw. -anstalten (Labortätigkeit) - Wetterämter II. Ökologischer Bereich - Bundes- bzw. Landesanstalt/-amt für Ökologie, Naturschutz, Umwelt(schutz), Boden - Naturschutz-, Landespflege-, Landschaftsbehörde bei Stadt, Kreis, Bezirksregierung bzw. Regierungspräsidium - Unternehmen des Landschaftsbaus bzw. Baumschule - Büro/Institut für Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, UVP/UVS - Biologische bzw. limnologische Station - Vogelschutzwarte (Staatl.) - Biologisches Institut bzw. Forschungs- oder Untersuchungsanstalt (Freilandarbeit) - Forstamt, Forstdirektion - Wasserwirtschaftsamt - Naturschutz- bzw. Umweltschutzverband (anerkannt) oder -zentrum etc. - Bodenkundliches Institut oder Labor (Freilandarbeit) - Landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Forschungs- bzw. Untersuchungsanstalt (Freilandarbeit) - Pflanzenschutz-Abteilung der Industrie (mit Versuchsfeld) III. Rechtlich-/wirtschaftlicher Bereich (Schwerpunkt Umwelt) - Staatsanwaltschaft - Verwaltungsgerichte

Studienplan U - 30 - Version 1.5 vom 27.06.2007 - Anwaltskanzlei - Rechtsabteilung im Landesumweltministerium, Bezirksregierung, Regierungspräsidium, Umweltbundesamt, Landratsamt oder Stadtverwaltung - Versicherungen - Unternehmensberatungen - Finanz- und Steuerverwaltung - Wirtschaftlicher Bereich in Industrie und Gewerbe - Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen, Hörfunk und Fernsehen - Kommunal- und Justizverwaltung