Einführung. Einführung



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Transkript:

Einführung Die Unruhe in Deutschlands Metallbaubetrieben wird immer größer die DIN EN 1090 kommt. Dabei mussten sich die Hersteller von tragenden Bauteilen aus Stahl oder Aluminium eigentlich schon früher auf die neue DIN EN 1090 ff. einstellen, die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte nämlich schon am 17.12.2010, die im Bundesanzeiger folgte am 16.02.2011. Die neue Norm DIN EN 1090-1 regelt im Grunde die Ausführung und Herstellerqualifikation von Stahlbauten. Der Standard ersetzt die bisherige Norm DIN 18800-7 (der frühere große Schweißeignungsnachweis). Die DIN EN 1090-1 bildet somit die entscheidende Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Stahlbau- und Aluminiumkonstruktionen. Die Herstellerbetriebe müssen sich hierfür durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle zertifizieren und überwachen lassen. Achtung Aufträge für Metallbauten (z.b. geschweißte Stahltragwerke) dürfen ab 01.07.2014 nur noch an Fachbetriebe vergeben werden, welche die normativen Anforderungen erfüllen und von einer anerkannten (notifizierten) Stelle geprüft und zertifiziert sind. Die DIN EN 1090-1 gilt seit 01.01.2011 als harmonisierte Norm zur Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011. Mit dieser Verordnung wird erstmals für einen kompletten Produktsektor des Neuen Konzepts (New Approach) der bisherige Weg der Formulierung wesentlicher Anforderungen in einer Richtlinie mit anschließender nationaler gesetzlicher Umsetzung in jedem Mitgliedstaat aufgegeben. Die EU-Bauproduktenverordnung ist am 01.07.2013 als nationales Recht in Kraft getreten, sie löst die bisherige Bauproduktenrichtlinie (RL 89/106/EWG) ab. Der Ständige Ausschuss für das Bauwesen hat in Brüssel auf seiner Sitzung am 23. und 24.01.2012 beschlossen, die Übergangsfrist zur Umstellung auf die DIN EN 1090-1 bis zum 01.07.2014 zu verlängern (sogenannte Koexistenzphase). Diese Verlängerung gilt aber ausschließlich für die Bundesrepublik. Stahltragwerke, die früher in die europäischen Mitgliedsländer geliefert werden, müssen schon jetzt eine Zertifizierung nach DIN EN 1090-1 nachweisen. Verlängerung in Brüssel durchgesetzt Die DIN-EN-1090er-Reihe besteht aus drei Teilen: Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken Grundlage für die Errichtung und Instandhaltung von baulichen Anlagen ist die jeweils geltende Landesbauordnung. Betriebe, die geschweißte Stahl- bzw. Aluminiumtragwerke herstellen oder an vorhandenen Stahltragwerken schweißen, müssen nachweisen, dass sie über qualifiziertes Personal und geeignete betriebliche Einrichtungen verfügen. Zertifizierte Betriebe müssen ihre Eignung regelmäßig überprüfen lassen. Hierzu zählt verständlicherweise die Erfüllung schweißtechnischer Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834 in der entsprechenden 0 Qualitätsstufe. Einführung Spätestens ab dem 01.07.2014 müssen alle Hersteller von Metallbauten nach DIN EN 1090-1 zertifiziert sein. Die Koexistenz mit der DIN 18800-7 wird dann beendet es dürfen also im bauaufsichtlichen Bereich nur noch Bauteile bzw. Produkte mit CE-Zeichen in Entscheidender Stichtag: der 01.07.2014 Seite 3

den Verkehr gebracht werden. Die Grundvoraussetzung für eine Zertifizierung nach DIN EN 1090-1 ist die Einführung und Aufrechterhaltung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Mithilfe dieses Systems beschreibt der Hersteller, wie er seine Bauteile fertigt und mit welchen Maßnahmen er die erforderlichen Qualitätsmerkmale sicherstellt. Die Anforderungen an Stahl- bzw. Aluminiumbauten werden in der DIN EN 1090-2 bzw. -3 geregelt. Konformität ist das Ziel Anforderungen an Schweißbetriebe richten sich nach Ausführungsklassen Bei Anwendung der DIN-EN-1090er-Familie mit den dort genannten und auf das herzustellende Bauprodukt anwendbaren Anforderungen kann der Hersteller davon ausgehen, die grundlegenden Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung erfüllt zu haben. Es wird in diesem Fall von der sogenannten Konformitätsvermutung ausgegangen. Der Hersteller kann also die Konformität bezüglich der Einhaltung der relevanten Normen gegenüber seinem Auftraggeber erklären und das notwendige CE-Zeichen anbringen. Die vom Schweißfachbetrieb zu erfüllenden Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Ausführungsklasse. Für die Benennung der Ausführungsklasse wird die Abkürzung EXC (abgeleitet vom englischen Begriff Execution Classes) verwendet. Es gibt insgesamt vier Ausführungsklassen: EXC 1, EXC 2, EXC 3 und EXC 4. Die Einordnung in die Ausführungsklasse erfolgt in Abhängigkeit von der Beanspruchung des Tragwerks, vom Stahlwerkstoff und Schweißverfahren und von anderen Kriterien. Tab. 1: Einordnung in Ausführungsklassen (EXC) EXC 1 Tragwerke mit folgenden Eigenschaften: EXC 2 EXC 3 bis zwei Geschosse, aus Walzprofilen, ohne biegesteife Kopfplattenstöße druck- und biegebeanspruchte Stützen bis 3 m Knicklänge Biegeträger mit bis zu 5 m Spannweite und Auskragung bis 2 m Verkehrslast bis 2,5 kn/m 2, E-Last bis 2 kn Rampen mit maximal 30 geneigter Belastungsebene, Achslasten bis maximal 63 kn, Nutzlasten bis 17,5 kn/m 2 in einer Höhe von 1,25 m Treppen und Geländer in Wohngebäuden landwirtschaftliche Gebäude, z.b. Scheunen, Gewächshäuser Wintergärten an Wohnhäusern Einfamilienhäuser bis vier Geschosse Gebäude, die selten von Personen betreten werden, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder Flächen mit häufiger Nutzung durch Personen das 1,5-Fache der Gebäudehöhe beträgt In diese Klasse fallen alle Bauteile aus Stahl, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 oder EXC 4 zuzuordnen sind. Vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft: großflächige Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten/Stadien Gebäude mit mehr als 15 Geschossen vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumina folgende nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke oder deren Bauteile: Geh- und Radwegbrücken Straßenbrücken Eisenbahnbrücken Kranbahnen Seite 4

EXC 4 alle Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt Straßen- und Eisenbahnbrücken über dicht besiedeltem Gebiet oder Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotenzial Sicherheitsbehälter in Kernkraftwerken nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumina Betriebe im Geltungsbereich der Klasse EXC 1 müssen über eine WPK nach DIN EN 1090-1 verfügen und geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißer-Prüfungsbescheinigung nach DIN EN 287-1 beschäftigen. Betriebe im Geltungsbereich der Klassen EXC 2, EXC 3 und EXC 4 müssen eine qualifizierte Schweißaufsichtsperson und geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißer-Prüfungsbescheinigung nach DIN EN 287-1 sowie Schweißverfahren mit gültiger Qualifikation verwenden. Die europäische DIN EN 287-1 dürfte noch im Laufe des Jahres 2013 das Zeitliche segnen. Sie wird ersetzt durch die internationale DIN EN ISO 9606-1, die im Februar als Entwurf in Deutschland veröffentlicht wurde. Schweißbetriebe aller Ausführungsklassen sind künftig generell verpflichtet, ein System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) einzurichten, zu dokumentieren und aufrechtzuerhalten. Hierdurch wird gewährleistet, dass die geschweißten Tragwerke oder Bauteile davon den geforderten Eigenschaften genügen. Die DIN EN 1090-1 verlangt vom Schweißfachbetrieb ein Zertifikat über die WPK und ein Schweißzertifikat, die von einer anerkannten Stelle nach einer Erstprüfung (Erstüberwachung) ausgestellt werden. Der Schweißfachbetrieb unterliegt einer regelmäßigen Überwachung der WPK. Das Überwachungsintervall beträgt maximal drei Jahre. Tipp Eine sehr ausführliche und vertiefende Darstellung zu diesem Thema von Jürgen Bialek finden Sie in den WEKA-Praxislösungen unter dem Titel Die neue DIN EN 1090 Einführung und praktische Umsetzung im Schweißbetrieb. Seite 5

Abb. 1: Zertifizierungsablauf Vor allem kleine Unternehmen sind verunsichert Die neue 1090er-Familie hat wie schon oben erwähnt gerade bei kleineren Betrieben zu massiver Verunsicherung geführt. Während große Unternehmen die von der Norm geforderten systematischen und strukturellen Veränderungen in aller Regel relativ einfach Seite 6

umsetzen können, da sie schon seit Jahren gezwungen waren, ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 einzuführen, sieht dies bei den sogenannten KMU ganz anders aus. Besonders gefürchtet wird hier der zusätzliche finanzielle und zeitliche Aufwand, der durch die WPK aber auch durch die damit zusammenhängende Verschärfung der Anforderungen an die Schweißanweisungen bzw. Verfahrensprüfungen verursacht werden wird. Prozessplanung, -steuerung und -dokumentation gehören in vielen Metallfachbetrieben nicht zum gängigen Unternehmensalltag. Es ist ganz klar, dass sich die Zeit und auch die damit zusammenhängenden politischen Entscheidungen nicht zurückdrehen lassen. Es geht jetzt vor allem darum, die Auswirkungen der Umstellung von DIN 18800-7 auf DIN EN 1090 zu minimieren. Auch kleineren Unternehmen bleibt nichts anders übrig, als sich zertifizieren zu lassen. Worum es in dieser Broschüre geht Einige kleine Unternehmen konnten schon in der jüngsten Vergangenheit spüren, dass sich die Verhältnisse verändert haben nicht wenige Architekten haben nämlich bereits damit begonnen, gänzlich auf Eurocodes umzusteigen. Logische Folge: Wer nicht zertifiziert ist, kommt bei Aufträgen nicht zum Zug. Da also der Zertifizierung nicht entkommen werden kann, gilt es, die Änderungen als Chance zu begreifen. Es ist sicherlich nicht alles schlecht, was die neue Norm beinhaltet. Die Implementierung eines strukturierten Qualitätsmanagementsystems, wie sie von der DIN EN 1090 gefordert wird, ist nämlich im Grunde für jedes Unternehmen vorteilhaft. Erst wenn der betriebliche Ablauf auf Prozessebene betrachtet werden kann, werden Mängel und Verschwendungen aufgedeckt und nur dann lassen sich entsprechende Verbesserungsmaßnahmen nachhaltig durchführen. Trotzdem gilt es, auch bei notwendigen Maßnahmen den Aufwand und die damit zusammenhängenden Kosten zu minimieren. Im ersten Kapitel der Broschüre werden vor allem die Grundlagen der DIN EN 1090 behandelt und die Strukturen und Besonderheiten der neuen Regeln aufgezeigt ohne die geht es nicht. Das zweite Kapitel ist dem wohl für die meisten Unternehmen wichtigsten Bereich gewidmet den technischen Regeln der DIN EN 1090-2 zum Erstellen von Stahltragwerken. Das nächste Kapitel behandelt die DIN EN 1090-3, das Pendant mit Aluminium. In Kapitel 4 geht es um den Ablauf der Zertifizierung und die damit beabsichtigte, für alle Metallfachbetriebe überlebensnotwendige Berechtigung, das CE-Kennzeichen zu verwenden. In Kapitel 5 wird die qualifizierte Schweißanweisung (WPS) behandelt hier gibt es massive Änderungen, es werden aber auch durchaus überlegenswerte normkonforme Alternativen zur geforderten Qualifizierung von Schweißverfahren vorgestellt. Kapitel 6 fokussiert die Qualifizierung aufgrund von Standardschweißverfahren eine besonders für kleinere Betriebe mehr als spannende Lösung. Kapitel 7 enthält einen Anwenderbericht aus der Praxis hier hat ein Unternehmer auf das Modell Standardschweißanweisungen gesetzt. Das letzte Kapitel stellt Ihnen eine Auswahl von Schweißgeräteanbietern, die ihre Schweißstromquellen mit WPS vertreiben, vor und zeigt Ihnen die verschiedenen Optionen. Zur Ergänzung finden Sie darüber hinaus ein Literatur- und Normenverzeichnis. Zertifizierung als Chance Der Aufbau der Broschüre Seite 7