Abfälle trennen. Danke. Foto: Swiss Olympic (retuschiert) Zentrale Empfehlungen. ecosport.ch EVENT. profil



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Transkript:

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Inhaltsverzeichnis Anwendungshinweise A Einleitung 3 B Massnahmen 5 1. ALLGEMEIN 5 2. ABFALL UND LITTERING 5 3. VERKEHR UND TRANSPORT 6 4. ENERGIE UND INFRASTRUKTUR 7 5. NATUR UND LANDSCHAFT 8 6. LEBENSMITTEL 8 7. LÄRM 9 8. ETHIK UND SOZIALES 9 C Dienstleistungen von 10 A Einleitung 1. Sinn und Zweck, die nationale Umweltplattform von Swiss Olympic, weist Sportveranstalter auf wichtige Umweltanliegen hin und unterstützt sie bei der Umsetzung entsprechender Massnahmen. Sportveranstalter, Sportsupporter und Bewilligungsbehörden finden in den «zentralen Empfehlungen» einfache und wirksame Massnahmen, mit denen sie die Umwelt schonen und die nachhaltige Entwicklung an Sportveranstaltungen fördern können. Der frühzeitige Einbezug der «zentralen Empfehlungen» ermöglicht eine effiziente und effektive Umsetzung der Massnahmen. Bereits mit wenigen Massnahmen tragen Sie wesentlich zur Schonung der Umwelt und nachhaltigen Entwicklung bei. Sportveranstalter benutzen die «zentralen Empfehlungen» als Leitfaden bei der Planung ihrer Veranstaltung: Beauftragen Sie eine verantwortliche Person aus Ihrem OK mit der Planung und Umsetzung von Umweltmassnahmen. Sportsupporter verknüpfen ihre Leistungen an die Umsetzung von Umweltmassnahmen: Geben Sie die «zentralen Empfehlungen» an den Sportveranstalter weiter. Bewilligungsbehörden nutzen die «zentralen Empfehlungen» als Entscheidungshilfe zur Beurteilung der Unterstützungswürdigkeit von Sportveranstaltungen: Gewähren Sie Beiträge an Veranstalter, die Massnahmen aus den «zentralen Empfehlungen» umsetzen. 3

2. Bewilligungen Die meisten Sportveranstaltungen müssen für verschiedene Bereiche gesetzliche Bewilligungen bei den zuständigen Behörden einholen. Dies gilt insbesondere für Sportveranstaltungen im Wald, im Landwirtschaftsgebiet, auf Gewässern und auf Schnee. Eine Umsetzung der «zentralen Empfehlungen» setzt das Vorhandensein der nötigen Bewilligungen voraus. 3. Weiterführende Infos unter www. Unter www. finden Sie eine Fülle von weiterführenden Informationen zu den einzelnen Themenbereichen. Nutzen Sie die Plattform und finden Sie erprobte, einfache und wirksame Massnahmen zur Schonung der Umwelt. 4. und IG saubere Veranstaltung Die «zentralen Empfehlungen» wurden in Zusammenarbeit mit der «IG saubere Veranstaltung» erstellt, einem Zusammenschluss von Kantonen, Städten und Gemeinden, die sich für saubere Veranstaltungen ohne Abfallberge und Littering einsetzen und neutrale Informationen abseits kommerzieller Interessen bieten. Weitere Informationen unter www.saubere-veranstaltung.ch Zentrale Empfehlungen von B Massnahmen Die «zentralen Empfehlungen» fassen die wichtigsten Massnahmen aus acht Themenbereichen zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zusammen. Sie haben allgemeinen Charakter und können keine Spezialfälle abdecken. Für die Realisierung von Massnahmen sind Informationen zu finden unter: www.. 1. ALLGEMEIN 1.1 Bestimmen Sie eine Person im OK, die für den Bereich Umwelt/Nachhaltigkeit verantwortlich ist. 1.2 Erstellen Sie für Ihre Veranstaltung ein Nachhaltigkeitskonzept. Optimieren Sie Ihre Massnahmen, indem Sie deren Wirkung beobachten und analysieren. 1.3 Führen Sie Ihre Veranstaltung nach folgenden Prioritäten durch: 1. Vermeiden (z.b. Einsatz von Mehrwegbechern); 2. Vermindern (z.b. Anreise mit öffentlichem Verkehr fördern); 3. Kompensieren (z.b. CO2-Ausstoss kompensieren). 1.4 Informieren und instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden, Mitorganisatoren, Teilnehmenden und Zuschauerinnen über die Umweltmassnahmen und leiten Sie sie bei der Umsetzung der Massnahmen an. 2. ABFALL UND LITTERING 2.1 Schenken Sie Getränke in Mehrwegbecher mit mindestens CHF 2.- Pfand aus. Dort, wo es die Sicherheitsbestimmungen erlauben, können auch (Mehrweg-)Gläser oder Porzellantassen eingesetzt werden. 2.2 Sorgen Sie dafür, dass PET-Flaschen vollständig dem Recycling zugeführt werden (Pfand CHF 2.-). Es wird empfohlen mit Pfandchips zu arbeiten, damit nicht auch für Flaschen aus dem Supermarkt das Pfand abgeholt werden kann. 2.3 Geben Sie Speisen in spülbarem Mehrweggeschirr mit mindestens CHF 2.- Pfand ab. Dort, wo es die Sicherheitsbestimmungen erlauben, kann auch traditionelles Porzellangeschirr abgegeben werden. 4 5

6 2.4 Für Verpflegungsstände ohne Sitzgelegenheiten respektive Verkauf über die Gasse verzichten Sie auf jegliche Teller-Unterlagen für Esswaren. Verwenden Sie stattdessen das System Packs ins Brot oder geben Sie maximal eine Serviette und/oder ein Pergament-Papier ab. 2.5 Verzichten Sie auf Wegwerfprodukte wie (kompostierbares) Einweggeschirr, Aluminiumdosen, Einweg-Glasflaschen, Tetrapacks, Dekoration, etc. 2.6 Geben Sie Senf, Mayonnaise und Ketchup aus einem Spender ab. Schenken Sie Getränke aus, die aus Grossbehältern in Mehrwegbecher abgefüllt oder von Konzentrat aufgemischt sind (Zapfsystem). 2.7 Minimieren Sie die Verteilung von Drucksachen. Vereinbaren Sie mit Ihren Sponsoren, dass auf das Verteilen von Gratismustern und Flyern in grossem Umfang verzichtet wird. 2.8 Stellen Sie im Publikumsbereich genügend Abfallbehälter auf. Sorgen Sie dafür, dass die Abfallbehälter regelmässig geleert werden und dass während des Anlasses das Reinigungspersonal präsent ist. Faustregel: Abfallbehälter im Abstand von 25 Metern aufstellen. 2.9 Abfalltrennung im Publikumsbereich funktioniert nur beschränkt. Sammeln Sie die Abfälle stattdessen im Backstage-Bereich (also hinter der Theke) getrennt nach PET, Karton/Papier, Glas, Aluminiumdosen, organischen Abfällen, Restmüll, etc. und sorgen Sie für eine korrekte Entsorgung bzw. ein korrektes Recycling der gesammelten Materialien. 3. VERKEHR UND TRANSPORT 3.1 Wählen Sie Veranstaltungsorte so aus, dass sie von der nächsten Haltestelle des öffentlichen Verkehrs in Fussdistanz (max. 500m) erreichbar sind oder organisieren Sie einen Shuttle-Dienst. 3.2 Stimmen Sie den Beginn und das Ende der Veranstaltung zeitlich auf die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel ab. Informieren Sie die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs über Ihren Anlass und die erwartete Anzahl Teilnehmende und Besucher. 3.3 Informieren Sie die Teilnehmenden umfassend über Fahrpläne und Wege zu den Haltestellen in den Ausschreibungsunterlagen, auf Ihrer Website und vor Ort. 3.4 Bieten Sie ein Kombiticket (Eintritts-/Startgeld und ÖV-Ticket) an. 3.5 Fördern Sie den Langsamverkehr, indem Sie an möglichst attraktiver Lage genügend und deutlich gekennzeichnete Abstellplätze für Fahrräder zur Verfügung stellen und die Wege für Fussgänger und Radfahrer gut sichtbar markieren. 3.6 Bieten Sie nur Parkplätze an, wenn dies unbedingt nötig ist. Bewirtschaften Sie die Parkplätze, d.h. verlangen Sie eine Parkgebühr. Gestalten Sie die Tarife in Abhängigkeit der Fahrzeugbelegung. 3.7 Bevorzugen Sie für Material- und Personentransporte verbrauchs- und schadstoffarme Fahrzeuge. 4. ENERGIE UND INFRASTRUKTUR 4.1 Nutzen Sie bestehende Gebäude, Parkplätze, Routen, Parcours und Pisten. 4.2 Wählen Sie wenn immer möglich Standorte, die an das Stromnetz angeschlossen sind. 4.3 Achten Sie bei der Auswahl der Gebäudeinfrastruktur auf einen effizienten Energie- und Wasserverbrauch (z.b. Minergie-Standard). 4.4 Gehen Sie sparsam mit Energie um. Verwenden Sie energieeffiziente Geräte und Stromsparlampen, lassen Sie Licht (auch Flutlichtanlagen) und Geräte nicht unnötig laufen und überheizen Sie die Räume nicht. 4.5 Decken Sie den Strombedarf für die Veranstaltung wenn immer möglich mit zertifiziertem Strom aus erneuerbaren Energien (Gütesiegel «naturemade star»). 4.6 Falls der Einsatz von Dieselgeneratoren nötig ist, verwenden Sie Dieselgeneratoren, welche mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind. 4.7 Sorgen Sie dafür, dass das Abwasser aus den sanitären Anlagen über die Kanalisation oder mit Tankwagen wie gesetzlich vorgeschrieben in der Abwasserreinigungsanlage entsorgt wird. 4.8 Stellen Sie genügend Toiletten zur Verfügung (mindestens 1 pro 150 Personen). Achten Sie darauf, dass die sanitären Anlagen während des ganzen Anlasses sauber sind und genügend Toilettenpapier vorhanden ist. 4.9 Stellen Sie sämtliche Infrastruktur (Start-/Zielgelände, Tribünen, Parkplätze, mobile sanitäre Anlagen, etc.) wenn möglich auf versiegelten Untergrund. Falls die Infrastruktur auf unversiegeltem Untergrund (Wiese, Feld, Waldweg usw.) aufgebaut werden muss, beachten Sie das Merkblatt «Freizeitveranstaltungen auf der grünen Wiese» auf www.. 7

8 4.10 Sorgen Sie für die Wiederherstellung des Geländes nach der Veranstaltung und planen Sie die dafür notwendigen Finanzen ein. Dies gilt insbesondere bei Provisorien und Ergänzungsbauten. 4.11 Achten Sie auf möglichst kurze Transportwege für gemietetes oder gekauftes Material. Berücksichtigen Sie Anbieter aus Ihrer Region. 4.12 Bringen Sie Teilnehmende und BesucherInnen in Unterkünften in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsschwerpunkt unter oder organisieren Sie einen Transportdienst. 4.13 Kompensieren Sie die CO2-Emissionen der Veranstaltung durch Unterstützung eines Klimaschutzprojekts. 5. NATUR UND LANDSCHAFT 5.1 Sorgen Sie dafür, dass sämtliche behördliche Bewilligungen und Einwilligungen von Grundeigentümern für die Durchführung Ihrer Sportveranstaltung im Aussenbereich schriftlich vorliegen. 5.2 Schonen Sie empfindliche Gebiete wie Fluss-, Bach- und Seeufer oder Moore vor Publikumszutritt. Meiden Sie die Schutzgebiete. 5.3 Passen Sie die Streckenführung und die Zuschauerbereiche so an, dass geschützte und störempfindliche Gebiete gemieden und keine Gewässer verunreinigt werden. 5.4 Sorgen Sie dafür, dass nach dem Anlass alle Materialien (z.b. Becher oder Abschrankungen) aus dem Veranstaltungsareal entfernt und korrekt entsorgt werden. Planen Sie dafür die nötigen Helfer ein. 5.5 Verzichten Sie für die Präparierung von Skipisten oder Loipen auf die Verwendung von Hilfsstoffen. 6. LEBENSMITTEL 6.1 Vereinbaren Sie mit den Standbetreibern, dass Saisongemüse und -früchte angeboten werden. Verzichten Sie auf Produkte, welche mit dem Flugzeug importiert wurden. 6.2 Verwenden Sie Produkte aus der Region und bevorzugen Sie lokale Firmen für den gesamten Verpflegungsbereich. 6.3 Bieten Sie Fair Trade-Produkte an (z.b. Kaffee, Schokolade, O-Saft oder Nüsse von Max Havelaar). 6.4 Bieten Sie mindestens ein vegetarisches Menü an. 6.5 Verwenden Sie Produkte aus biologischem Anbau und tiergerechter Haltung (z.b. Knospe). 7. LÄRM 7.1 Prüfen Sie, ob sich die Lautsprecheranlagen auf Innenräume beschränken lassen. 7.2 Achten Sie bei der Beschallung von Aussenräumen darauf, dass diese konzentriert erfolgt. 7.3 Verzichten Sie in lärmempfindlichen Gebieten (in Wohngebieten, in der Nähe von Schutzgebieten und im Wald) auf die unterhaltungsmässige Beschallung mit Musik. Richten Sie Lautsprecherboxen und Bühne so aus, dass Nachbarn so wenig wie möglich beschallt werden; limitieren Sie die Lautstärke oder schränken Sie den Betrieb zeitlich ein. 7.4 Informieren Sie die Anwohner über die Art der Veranstaltung und die Dauer. 7.5 Achten Sie bei Auf- und Abbauarbeiten darauf, dass diese nicht zwischen 22.00 und 07.00 Uhr durchgeführt werden, damit die Anwohner in der lärmempfindlichen Nachtzeit geschützt sind. 8. ETHIK UND SOZIALES 8.1 Etablieren Sie ein Rauchverbot in allen Indoor-Räumen und sorgen Sie für rauchfreie Wettkampf- und Zuschauerplätze. 8.2 Halten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutz beim Verkauf von alkoholischen Getränken strikte ein. Falls Sie alkoholische Getränke ausschenken, erstellen Sie dazu ein Jugendschutzkonzept. 8.3 Verkaufen Sie Mineralwasser stets günstiger als alkoholische Getränke. 8.4 Vermeiden Sie Werbung und Sponsoring durch die Tabak- und Alkoholindustrie, insbesondere bei Veranstaltungen für unter 16-Jährige. 8.5 Bestimmen Sie einen Sicherheitsverantwortlichen und erstellen Sie ein Sicherheitskonzept. 8.6 Weisen Sie in der Ausschreibung Ihrer Sportveranstaltung auf die Dopingbekämpfung hin und unterstützen Sie Antidoping Schweiz in der Ausübung ihrer Arbeit. 8.7 Wählen Sie Produkte (Give-Aways, Textilien, Merchandising-Artikel, Drucksachen, Beschilderungen etc.) nach sozialen und ökologischen Aspekten aus. 8.8 Achten Sie auf Behindertentauglichkeit und Geschlechterneutralität. 9

Für Sportveranstalter C Dienstleistungen von EVENTprofil 10 EVENT profil Das EVENTprofil von hilft Ihnen bei der Planung, Evaluation und Kommunikation Ihrer Sportveranstaltung. Es führt Sie systematisch durch Aktivitätsfelder und Massnahmen und evaluiert Ihr aktuelles Engagement. Zur Kommunikation Ihres Events können Sie das Icon auf Ihren Online- Kanälen und in Ihren Printprodukten nutzen. Verschiedene Vorlagen bieten Ihnen Unterstützung bei der Kommunikation Ihres Engagements. Besonders engagierte Sportveranstaltungen können das Visual «nachhaltig engagiert» beantragen. > www./eventprofil Jährlich 30 000 Franken Fördergelder Sportveranstalter mit einem EVENTprofil können ausserdem Förderbeiträge für ihre innovativen und nachhaltigen Massnahmen beantragen. prüft die eingereichten Gesuche periodisch und vergibt jährlich insgesamt 30 000 Franken. Mehr Informationen und das Antragsformular finden Sie auf unserer Webseite. > www./unterstuetzung Eventmaterial stellt Ihnen Eventmaterial und Promotionsmittel kostenlos zur Verfügung. > www./eventmaterial Klimaneutral gedruckt. Name Ihrer Veranstaltung nachhaltig hal engagiert Die neun Prinzipien der Ethik-Charta im Sport Gemeinsam für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport. 1 Gleichbehandlung für alle. Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen. 2 Sport und soziales Umfeld im Einklang. Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar. 3 Stärkung der Selbst- und Mitverantwortung. Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt. 4 Respektvolle Förderung statt Überforderung. Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler. 5 Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung. Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt. 6 Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe. Physische und psychische Gewalt sowie jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert. Sensibilisieren, wachsam sein und konsequent eingreifen. 7 Absage an Doping und Drogen. Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums, der Verabreichung oder der Verbreitung sofort einschreiten. 8 Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports. Risiken und Auswirkungen des Konsums frühzeitig aufzeigen. 9 Gegen jegliche Form von Korruption. Transparenz bei Entscheidungen und Prozessen fördern und fordern. Den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Finanzen und Wetten regeln und konsequent offenlegen.

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