Sicher fahren und transportieren. in der Fleischwirtschaft. Informationsbroschüre



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Transkript:

Sicher fahren und transportieren in der Fleischwirtschaft Informationsbroschüre Sicher fahren und transportieren

Inhaltsverzeichnis 2 0 Einleitung... 3 1 Innerbetrieblicher Transport... 4 1.1 Organisation... 5 1.2 Verkehrswege... 6 1.3 Heben und Tragen... 8 1.4 Kutterwagen...10 1.5 Räucherwagen...12 1.6 Hubwagen...14 1.7 Mitgängergeführter Hubstapler...16 1.8 Gabelstapler...18 1.9 Rohrbahn...20 2 Verkehr... 22 2.1 Gefährdungen im Straßenverkehr...23 2.2 Betriebliche Maßnahmen...24 2.3 Fahrsicherheitstraining...26 2.4 Stress und Müdigkeit...28 2.5 Laden und sichern...30 Sicher fahren und transportieren

3 0 Einleitung Bedeutung Straßenverkehrsunfälle und Arbeitsunfälle beim innerbetrieblichen Transport spielen in der Fleischwirtschaft eine große Rolle. Sie haben gravierende wirtschaftliche und soziale Folgen. Jeder vierte Unfall ereignet sich beim Fahren oder Transportieren. Viele Unfälle sind so schwer, dass es zu lebenslangen körperlichen Einschränkungen und zu Rentenzahlungen kommt. Rund 40 Prozent der neuen Unfallrenten des Bereichs Fleischwirtschaft beziehen sich auf diese Unfallursachen. Hinzu kommen noch erhebliche Sachschäden an der Ware, an Fahrzeugen und Gebäuden. Die Ermittlung der Gefährdungen und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen sind auf diesem Themenfeld besonders lohnenswert. In der Schwerpunktaktion Risiko raus Sicher fahren und transportieren widmet sich die BGN diesem Thema besonders intensiv. Einleitung Transport und Verkehr In der Fleischwarenindustrie und im Fleisch verarbeitenden Handwerk sind vom Eingang des Rohproduktes über die verschiedenen Verarbeitungsstufen bis zum Verkauf des Fertigproduktes vielfältige Transportarbeiten zu bewältigen. Dabei kommen teilweise Fahrzeuge und Transporthilfsmittel zum Einsatz, teilweise wird mit Muskelkraft getragen. Unfälle, die sich auf dem Weg von zu Hause zum Arbeitsplatz (und auf dem Rückweg) ereignen, sind so genannte Wegeunfälle und fallen damit in den Bereich der versicherten Arbeitsunfälle. Gerade die Straßenverkehrsunfälle haben häufig besonders schwerwiegende Folgen. Über 80 Prozent der tödlichen Unfälle in der Fleischwirtschaft ereignen sich im Straßenverkehr. Tipps Die Broschüre enthält Tipps zum: Sicheren Umgang mit Transportmitteln Gestalten der Verkehrswege Aufstellen von innerbetrieblichen Regeln Richtigen Heben und Tragen von Lasten Vermeiden von Verkehrsunfällen Verhalten des Einzelnen Einrichten einer betrieblichen Organisation Ausführen einer geeigneten Ladungssicherung Nutzen Sie auch die Beratungen und Schulungen durch die BGN-Ansprechpartner vor Ort. Machen Sie mit: Risiko raus Sicher fahren und transportieren! Jeder vierte Unfall in der Fleischwirtschaft ereignet sich beim Fahren oder Transportieren.

1 Innerbetrieblicher Transport

5 1.1 Organisation Transportunfälle verursachen neben Personenschäden vor allem hohe Sachschäden für den Betrieb. Daher muss jeder Betrieb, der Unfallschäden und damit Kosten reduzieren möchte, seinen Einfluss auf die Transportsicherheit im Betrieb erhöhen. Dies lässt sich durch unterschiedliche technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen umsetzen. Eine Kombination aus mehreren Maßnahmen hat dabei immer die größte Wirkung. Transportoptimierung sollte das oberste Ziel sein, denn beim Transport, der nicht stattfindet, wird auch kein Unfall verursacht. Was kann der Betrieb noch tun, um Unfälle zu verhindern? Hier einige Beispiele: Organisation Technische Maßnahmen: Die Sicherheit der einzelnen Transportmittel und deren Überprüfung ist Voraussetzung für einen unfallfreien innerbetrieblichen Transport. Mit Hilfe der Technik kann zudem das Verhalten des Einzelnen, z. B. durch Tempobegrenzungen der Flurförderzeuge, beeinflusst werden. Organisatorische Maßnahmen durch den Betrieb: Eine gute und übersichtliche Organisation bedarf einer kontinuierlichen kritischen Überprüfung des aktuellen Zustandes und der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten. Dazu gehören Maßnahmen wie die Formulierung klarer Regeln und deren regelmäßige Kommunikation. Beispiele für organisatorische Maßnahmen: Notwendigkeit der Transportwege überprüfen/transportwege reduzieren: Was muss sein bzw. wo sind Wege überflüssig? Arbeitsabläufe überprüfen um Hektik zu reduzieren: Wie können wir einfacher und effektiver arbeiten? Regelmäßige Überprüfung der Transportunfälle: Was können wir aus Unfällen und Beinaheunfällen lernen? Regeln für den Transport festlegen und öffentlich machen, deren Einhaltung kontrollieren und konsequent bei Übertretungen reagieren: Was passiert bei Geschwindigkeitsüberschreitungen? Was passiert, wenn Kreuzungen übersehen und Stopp- Stellen überfahren wurden? Alkoholverbot im Betrieb aussprechen und durchsetzen. Generelles Drogenverbot beachten. Pausen einplanen: Wie kann die Konzentration der Mitarbeiter erhalten werden? Verantwortung der Führungskräfte bei der Überprüfung der Regeln und Durchsetzung der Konsequenzen stärken: Wie übermittle ich als Führungskraft die Regeln an die Mitarbeiter? Wie reagiere ich bei Regelverletzungen? Regelmäßige Besprechungsrunden/Sicherheitsgespräche mit den Mitarbeitern im Transport: Welche kritische Situationen kennen wir? Welche Lösungen sind aus unserer Sicht denkbar? Was sollte jeder wissen, der in unserem Betrieb Waren transportiert? Sicherheitstag Transport durchführen. Arbeitsschutzmanagementsysteme, wie das BGN- Gütesiegel Sicher mit System, einführen. Personenbezogene Maßnahmen: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahrtätigkeiten zur Aufdeckung gesundheitlicher Risiken durchführen: Gibt es auf Seiten des Mitarbeiters Risiken? Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit den Flurförderzeugen schulen (gefährliche Situationen erkennen; sicheres Verhalten trainieren).

1.2 Verkehrswege 6 Trennung von Verkehrsweg und Fußgängern beachten Wichtig: Umsichtige Planung von Verkehrswegen Kennzeichnung des Anfahrschutzes Verkehrswege sind für den innerbetrieblichen Fußgänger- und Fahrzeugverkehr bestimmte Bereiche. Meistens sind die Verkehrswege eines Betriebs auch gleichzeitig die Flucht- und Rettungswege. Flucht- und Rettungswege sind durch grünweiße Schilder gekennzeichnet. Fluchtwege enden an Notausgängen und dienen dazu, im Falle von Gefahr den Betrieb so schnell wie möglich zu verlassen. Rettungswege sollen es dem Rettungspersonal ermöglichen, im Notfall schnell und zielgerichtet Rettungsaktionen durchführen zu können. Gefahren Keine festgelegten Verkehrswege. Auf Verkehrswegen besteht die Gefahr von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen. Durch unzureichende Gestaltung der Verkehrswege kann es zu Zusammenstößen kommen. Starke Nutzung der Verkehrswege. Unübersichtliche Verkehrswege. Hindernisse erschweren bzw. verhindern die Nutzung der Verkehrswege. Beschäftigte können durch in der Nähe vorbeiführende Verkehrswege gefährdet werden. Materiallagerung im Verkehrsweg.

7 Verkehrswege Umsichtiges Verhalten an Kreuzungspunkten Kennzeichnung der Verkehrswege Flucht- und Rettungswege kennzeichnen und freihalten Beispiel für getrennte Verkehrswege Maßnahmen Technische Maßnahmen: Verkehrswege müssen leicht und sicher begehbar bzw. befahrbar sein. Verkehrswege müssen eben und trittsicher sein, d. h. sie dürfen keine Löcher, Rillen oder Stolperstellen aufweisen. Der Belag muss rutschhemmend sein und darf bei Gebrauch nicht glatt werden. Abmessungen der Verkehrswege nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes (Richtungs- bzw. Gegenverkehr) ausrichten. Verkehrswege müssen als solche erkennbar sein. Sie müssen von den übrigen Flächen sichtbar abgegrenzt werden. Das gilt auch für Gehwege, wenn sie vom Fahrverkehr getrennt werden sollen. Verkehrswege für Fahrzeuge an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerüberwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen. Verkehrswege in ausreichendem Sicherheitsabstand zu Fußwegen und Arbeitsplätzen führen. Verkehrswege während der Dauer der Benutzung ausreichend beleuchten. Unübersichtliche Stellen mit Hilfsmitteln, wie z. B. Kugelspiegeln, versehen. An Kreuzungspunkten die notwendige Rundumsicht gewährleisten. Stufen und Absätze und andere Hindernisse durch schwarz-gelbe Markierungsstreifen kennzeichnen, damit sie als Gefahrstellen besonders ins Auge fallen. Organisatorische Maßnahmen: Die Verkehrswege freihalten, damit der betriebliche Verkehr sicher und reibungslos abläuft und sie im Notfall als Flucht- bzw. Rettungswege zur Verfügung stehen. Die Nutzung der Verkehrswege durch betriebliche Vorgaben klar regeln (z. B. Tempobegrenzungen, Vorfahrtsregeln). Lagerfläche für Material festlegen. Jährlich unterweisen.

1.3 Heben und Tragen 8 Korrektes Heben aus der Hocke Rückenbeschwerden als Folge von falschem Heben und Tragen Falsches Heben Schwere Lasten immer mit Hebehilfe oder zu zweit tragen Im Arbeitsablauf ist es immer wieder erforderlich, zu bearbeitendes Material zu verschiedenen Arbeitsplätzen zu transportieren. Die Last anzuheben, zum nächsten Arbeitsplatz zu tragen und dort wieder abzusetzen, ist die übliche Praxis. Wenn es sich dabei aber um Einzellasten von mehr als 10 kg handelt, ist dies eine Beanspruchung des Muskel- und Bewegungsapparates, die je nach individueller Konstitution zu Überlastungsreaktionen des Körpers führen kann. Diese können kurzfristig sein, wie Rückenschmerz oder Hexenschuss. Es können aber auch Dauerschäden, wie Gelenkverschleiß und Bandscheibenvorfälle, entstehen. Oberstes Ziel sollte daher sein, dass Hebe- und Tragevorgänge von schweren Lasten im Arbeitsablauf möglichst minimiert werden. Technische Maßnahmen: Organisatorische Maßnahmen: Möglichst Transportmittel einsetzen (Hubwagen, Rollies, Sackkarren und Rohrbahnen). Höhenunterschiede, über die gehoben werden muss, beseitigen z. B. durch Rollbahnen und Hebehilfen. Kontinuierlich die Möglichkeit überprüfen, Hebehilfen einzusetzen. Arbeitsabläufe so planen, dass Hebe- und Tragetätigkeiten minimiert werden; insbesondere kein Heben mit Rotation zur Seite, z. B. beim Umsetzen von Eurokisten. Gefährdungsbeurteilung nach Leitmerkmalmethode Heben, Halten, Tragen bzw. Ziehen, Schieben durchführen. Hilfe unter www.baua.de. Grenzgewichte beim Heben und Tragen nicht überschreiten*: Frauen Männer Im Allgemeinen zumutbar** < 10 kg < 15 kg Unter Einschränkungen und 10 15 kg 15 25 kg unter optimalen Bedingungen Mit Schutzmaßnahmen oder > 15 kg > 25 kg in Ausnahmefällen * Insgesamt darf körperlich anstrengende Arbeit nur körperlich geeigneten Personen zugeteilt werden. Dabei müssen Konstitution, Gesundheitszustand und Alter berücksichtigt werden. ** Ausnahmen: Jugendliche, Ältere, Leistungsgeminderte sowie Frauen gem. Mutterschutzgesetz.

9 Einsatz einer Hebehilfe Hebehilfe zum Wechseln von Folienrollen Nach Möglichkeit Hubwagen oder Sackkarre einsetzen Heben und Tragen Organisatorische Maßnahmen (Fortsetzung): Heben und Tragen schwerer Lasten reduzieren: Transportmengen auf mehrere Einheiten aufteilen Weglängen beim Transport begrenzen (max. 10 m ohne Absetzen) Materialien in kleineren Einheiten bestellen Wenn trotzdem noch schweres Heben erforderlich ist, sollte dies zu zweit erfolgen. Personenbezogene Maßnahmen: Mitarbeiter zum richtigen Heben und Tragen unterweisen: Körpernah und beidhändig symmetrisch Heben möglichst gerade, mit senkrechter Wirbelsäule aus den Knien heraus Ohne Zwangshaltung, Verdrehung und Seitneigung Rückenschule zur Stärkung der Rückenmuskulatur. Richtige und gesunde Schuhe mit festem Sitz und fester Ferse, mit flachen breiten Absätzen und ausgeformtem Fußbett zur Verfügung stellen. Trotzdem ist es wichtig, sich bei der Arbeit zu bewegen. Der menschliche Bewegungsapparat ist eher zur dynamischen Bewegung gebaut als zum Stillhalten. Einsatz von Hebehilfen Eine Hebehilfe ist ein Gerät, das zur leichteren Handhabung von Lasten dient. Dadurch können Arbeitsabläufe deutlich effizienter und für den Mitarbeiter schonender ausgeführt werden. Der konsequente Einsatz von Rollis, Sackkarren und Hubwagen, z. B. beim Transport von Kisten, erspart das Tragen von Lasten und verringert die körperliche Belastung. Trotzdem müssen die Lasten immer wieder umgesetzt und Höhenunterschiede durch Anheben und Absetzen ausgeglichen werden. Diese teilweise erhebliche Wirbelsäulenbelastung lässt sich durch den Einsatz von Hebehilfen vermindern. Eine fahrbare Hebehilfe ermöglicht das problemlose Anheben bzw. Absenken der Materialkisten auf die jeweils erforderliche Arbeitshöhe auf Knopfdruck, je nach Bauart bis zu einer Last von 150 kg. Zudem können die Lasten, auch Kistenstapel, bequem von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz verfahren werden. Hebehilfen finden im Betrieb viele weitere Einsatzgebiete, wie etwa beim Wechsel von Folienrollen in der Verpackung. Da sich Arbeitsabläufe verändern, sollte kontinuierlich überprüft werden, ob ein Einsatz von Hebehilfen das Heben und Tragen von Waren verringern und gleichzeitig den Arbeitsablauf erleichtern könnte.

1.4 Kutterwagen 10 Kutterwagen immer schieben, nicht ziehen Handgriffe benutzen, Quetschungen vermeiden Der Kutterwagen hat ein Fassungsvermögen von 200 bis 300 Litern und wird auf vier Rollen fortbewegt. Die Rollen sind kreuzförmig angeordnet, jeweils eine Rolle an den beiden Längsseiten der Behältergrundfläche und zwei Rollen in der Mitte. Die mittleren Rollen sind erhöht montiert oder im Durchmesser größer, wodurch sich der Wagen lenken lässt. Eine Kutterfüllung kann, je nach Füllgut, bis zu 300 kg wiegen. Gefahren Das große Gewicht des Kutterwagens kann zu Fußverletzungen führen. Beim Befahren von Rampen und Schrägen kann der Kutterwagen abrutschen. Das Nichtbenutzen der Handgriffe kann zu Finger- und Handverletzungen beim Rangieren führen. Die nicht lärmbewusste Handhabung der Kutterwagen führt zu vermeidbaren Lärmemissionen (z. B. beim Zusammenprallen, Stapeln, seitlichen Umwerfen, Ein- und Ausfahrvorgang in/aus Hub- und Beschickungseinrichtungen, Schütteln in den Hub- und Beschickungseinrichtungen, Abrollvorgang). Erheblicher Kraftaufwand erforderlich.

11 Lärmgeminderter Kutterwagen Stets auf unbeschädigte und leichtgängige Rollen achten Maßnahmen Technische Maßnahmen: Es ist stets auf unbeschädigte, leichtgängige Wagenrollen zu achten. Der Einsatz von lärmgeminderten Kutterwagen vermindert die Lärmbelastung der Mitarbeiter erheblich. Organisatorische Maßnahmen: Der Kutterwagen muss möglichst geschoben werden, um Fußverletzungen zu vermeiden. Beim Befahren von Rampen und Schrägen auf das Abrutschen des Kutterwagens achten. Handgriffe des Kutterwagens verwenden, um Handverletzungen zu vermeiden. Zusammenstöße von Kutterwagen verhindern. Kutterwagen bei der Planung der Verkehrswege mit berücksichtigen. Kutterwagen in Hub- und Beschickungseinrichtungen nur wenn unbedingt erforderlich schütteln. Wagentransporte durchdacht organisieren. Jährlich unterweisen. Nur körperlich geeignete Personen mit dem Kutterwagen hantieren lassen. Personenbezogene Maßnahmen: Sicherheitsschuhe tragen (um Fußverletzungen zu vermeiden). Beim Reinigen des Kutterwagens mit dem Hochdruckreiniger Gehörschutz tragen. Kutterwagen

1.5 Räucherwagen 12 Räucherwagen immer schieben, nicht ziehen Innen liegende Handgriffe benutzen Quetschgefahr bei Nichtbenutzung der Handgriffe Räucherwagen bestehen aus einem Rahmensystem, in das mit Ware behängte Räucherstäbe aus Holz oder Metall eingelegt werden können. Unter dem Rahmensystem sind in der Regel sechs, nicht lenkbare Rollen angebracht.

13 Beim Umgang mit dem Räucherwagen immer Sicherheitsschuhe tragen Leichtgängigkeit der Rollen prüfen Optimal: Ebenerdige Einfahrt in Räucherkammer; ansonsten: Vorsicht beim Hantieren mit herausklappbarer Ladebrücke Gefahren Kippgefahr beim falschen Beladen der Räucherwagen z. B. zu hoher Schwerpunkt, ungleichmäßige oder schwankende Beladung. Die Kippgefahr besteht besonders bei unebenem Boden und Schrägen. Beim Einschieben des Räucherwagens in die Rauchkammer besteht Quetschgefahr der Hände. Durch das Ziehen des Wagens wächst die Gefahr von Fußverletzungen. Die herauskippende Ladebrücke der Rauchkammer kann zu Fußverletzungen führen. Erheblicher Kraftaufwand erforderlich. Maßnahmen Technische Maßnahmen: Auf unbeschädigte, leichtgängige Wagenrollen achten. Organisatorische Maßnahmen: Vor dem Beladen des Räucherwagens die Rollen und tragenden Teile auf Beschädigungen überprüfen sowie die Leichtgängigkeit der Rollen prüfen. Den Räucherwagen von unten nach oben beladen, um den Schwerpunkt so tief wie möglich zu halten. Keine Schrägen mit dem Räucherwagen befahren (Ausnahme: Ladebrücke der Rauchkammer). Innen liegende Handgriffe beim Rangieren, Ein- und Ausfahren aus der Rauchkammer benutzen. Räucherwagen immer schieben (Ausnahme: Herausfahren aus der Rauchkammer). Vor dem Herausfahren des Räucherwagens aus der Rauchkammer Ladebrücke herunterklappen. Nur körperlich geeignete Personen mit dem Räucherwagen hantieren lassen. Jährlich unterweisen. Räucherwagen Personenbezogene Maßnahmen: Sicherheitsschuhe tragen (um Fußverletzungen zu vermeiden).

1.6 Hubwagen 14 Hubwagen immer ziehen Schieben des Hubwagens nur beim Rangieren Hubwagen mit langer Gabel einsetzen Hubwagen werden überall dort eingesetzt, wo Paletten oder ähnliche Stückgüter transportiert werden müssen. Handgeführte nicht elektrische Hubwagen besitzen meist keine Bremse. Eine einmal in Bewegung gebrachte Last muss allein mit der eigenen Körperkraft wieder abgebremst werden.

15 Hubwagen nicht als Roller verwenden Gefahren Beim Hantieren mit Hubwagen immer Sicherheitsschuhe tragen Auf Querverkehr an Kreuzungen achten Die Hauptgefahr ist in der bewegten und beschleunigten Last zu sehen. Dadurch kann es zu Fußquetschungen kommen. Bremsungen können nur mit Körperkraft durchgeführt werden. Es besteht die Gefahr von Zusammenstößen. Falscher Transport über Schrägen kann zum Kippen der Lasten führen und zum nicht mehr kontrollierbaren Wegrollen. Maßnahmen Technische Maßnahmen: Geräte mit langer Deichsel einsetzen. Geräte mit Anfahrhilfe verringern den Kraftaufwand beim Anfahren. Organisatorische Maßnahmen: Auf Fußgänger- und Querverkehr an betrieblichen Kreuzungen achten. Nur so schnell fahren, dass die Last jederzeit gebremst werden kann. Bodenunebenheiten, wie Abflüsse, umfahren. Hubwagen nicht zur Personenbeförderung verwenden. An Steigungen und Gefällen befindet sich die Last stets talseitig und der Fahrer bergseitig (im Gegensatz zum mitgängergeführten Hubstapler). Auf freie Sicht beim Rangieren und Transportieren achten. Geräte jährlich durch befähigte Person prüfen. Arbeitstäglich Sicherheitscheck durchführen. Fahrer regelmäßig (mindestens jährlich) unterweisen. Befahrbarkeit der Verkehrswege zu jeder Jahreszeit gewährleisten (Schnee räumen, Eis entfernen, ausreichende Beleuchtung). Hektik verringern (vorausschauende Planung). Nur bei geeigneten Bodenverhältnissen (rutschhemmende Böden, keine großen Bodenvertiefungen) einsetzen. Personenbezogene Maßnahmen: Beim Hantieren mit dem Hubwagen besteht die Gefahr von Fußquetschungen. Daher immer Sicherheitsschuhe tragen. Schutzhandschuhe tragen beim Hantieren mit Lasten. Kleidung an Umgebungstemperatur anpassen. Bei Schrägen: Last immer unten, Führer oben Hubwagen

1.7 Mitgängergeführter Hubstapler 16 Tastschalter am Deichselkopf verhindert Einquetschen Beim Hantieren mit Hubstaplern Schutzhelm und Sicherheitsschuhe tragen Im Gegensatz zum Hubwagen können Hubstapler auch Stapelarbeiten durchführen. Mitgängergeführte Hubstapler werden von einer Person, die mitgeht (Mitgänger) vom Boden aus geführt. Die Fahrbewegung erfolgt in der Regel durch einen Elektroantrieb. Gefahren Fußquetschungen durch das Absetzen der Last oder durch das Überfahren des Fußes mit dem Hubstapler. Der Staplerführer kann zwischen Deichsel und einem Hindernis eingeklemmt werden. Anfahren anderer Mitarbeiter. Beschädigung von baulichen Einrichtungen. Quetsch- und Scherstellen am Hubmast. Herabfallende Gegenstände können zu Kopf- und Körperverletzungen führen. Explosions- und Brandgefahr, Gefahr durch elektrischen Strom und Gefahr durch Verätzungen an Batterie-Ladestationen. Hektik, Stress. Bei Schrägen: Führer immer unten, Last oben Maßnahmen Technische Maßnahmen: Geräteauswahl an den Einsatzzweck anpassen (Tragkraft, Gabellängen, Höhe des Hubgerüstes, Anbaugerät, Fahrwegsbreite, Breite Regalgang, elektrostatische Aufladung). Reifenauswahl auf Bodenbelag abstimmen.

17 Eine Fußschutzleiste am Hubstapler verhindert Fußverletzungen Durch Schlüssel gegen unbefugtes Benutzen sichern Durchgriffschutz als technische Sicherheitsmaßnahme Täglicher Sicherheitsscheck, regelmäßige Wartung Durch eine Bremse wird der Hubstapler bei Loslassen der Handhabungselemente (Schalter) sofort zum Stillstand gebracht. Der breitflächige Tastschalter am Deichselkopf ändert sofort die Laufrichtung des Hubstaplers, wenn die Gefahr besteht, dass der Staplerführer zwischen der Deichsel und einem Hindernis eingeklemmt wird. Schlüsselschalter/Codierschalter lassen den Betrieb nur für speziell ausgewähltes Personal zu. Am Hubmast muss ein Durchgriffschutz mit gutem Durchblick vorhanden sein. Eine Ausrüstung bzw. Nachrüstung mit aktiver Fußschutzleiste an der Rahmenkante verhindert Fußverletzungen. Ladegeräte nur in Räumen mit ausreichender Lüftung platzieren. Wenn möglich, Trockenbatterie einsetzen. Eine Personenbeförderung ist verboten. Der Hubstapler ist kein Ersatz für Hebebühnen. Zum gelegentlichen Heben von Personen nur auf das Gerät abgestimmte und zugelassene Arbeitsbühne benutzen und Einsatz nur auf ebenem Boden durch besonders unterwiesenes Personal (kein Ersatz für Hebebühnen). Befahrbarkeit der Verkehrswege zu jeder Jahreszeit gewährleisten (Schnee räumen, Eis entfernen, ausreichende Beleuchtung). Hektik verringern (siehe auch Kapitel 2.1). Geräte jährlich durch befähigte Personen prüfen. Fahrer regelmäßig (mindestens jährlich) unter Einbeziehung des Tragfähigkeitsdiagramms unterweisen. Keine brennbaren Stoffe im Bereich der Ladestation (Rauchverbot) und regelmäßige Prüfung der Ladegeräte. Organisatorische Maßnahmen: Täglich Sicherheitscheck durchführen. Stapler nur bei geeigneten Bodenverhältnissen (rutschhemmende Böden, keine großen Bodenvertiefungen) einsetzen. Bodenunebenheiten, wie Abflüsse, umfahren. An Mitarbeitern mit ausreichendem Abstand vorbeifahren. Last immer so tief wie möglich transportieren. Schwere Lasten sichern, so dass ein Umkippen samt Stapler verhindert wird. An Steigungen und Gefällen befindet sich die Last bergseitig und der Fahrer talseitig (im Gegensatz zum Hubwagen). Solange sich noch eine Last auf der angehobenen Gabel befindet, darf das Gerät nicht verlassen werden. Personenbezogene Maßnahmen: Schutzhelm und Sicherheitsschuhe tragen. Schutzhandschuhe tragen beim Hantieren mit Lasten. Kleidung an Umgebungstemperatur anpassen. Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille und Schutzhandschuhe (Säureschutz) beim Füllen/Kontrollieren der Batterie tragen. Hubstapler

1.8 Gabelstapler 18 Vor Beginn der Fahrt anschnallen Bügeltür als Rückhalteeinrichtung Wichtig: Richtige Platzierung von Ladestationen Frontsitz-Gabelstapler werden für Stapel- und Transportarbeiten eingesetzt. Der Fahrer fährt auf dem Gerät mit. In der Regel sitzt er mit Blick in Richtung der Gabeln. Der Antrieb ist entweder elektrisch oder es ist ein Verbrennungsmotor, beispielsweise für Diesel oder Flüssiggas. Gefahren Anfahren von Personen und Gegenständen. Kollidieren mit anderen Fahrzeugen und Gebäudeteilen. Fahren des Gerätes durch unbefugte Personen. Umkippen mit dem Gerät. Absturz des Gerätes, insbesondere an Rampen. Herunterfallen von Gegenständen beim Stapeln und Abnehmen von Lasten. Unzureichende Sicht bei Dunkelheit oder durch zu hohe Last. Verletzen beim Hantieren mit der Last. Abrutschen, Stürzen, Umknicken beim Auf- und Absteigen. Schwingungsübertragung auf Fahrer sowie Kälte, Witterung und Lärm. Abgase beim Verbrennungsmotor, besonders in Räumen. Explosions- und Brandgefahr beim Batterieladen, Leckagen, Tanken und Flüssiggasflaschenwechsel. Verätzungen durch Batteriesäure. Technische Maßnahmen: Geräteauswahl auf Einsatzzweck anpassen (Tragkraft, Gabellängen, Höhe des Hubgerüstes, Fahrwegsbreite, Breite des Regalgangs, Türhöhen, Beleuchtung, elektrostatische Aufladung). Gerät mit erhöhter Sicherheit gegen zu schnelles Kippen einsetzen. Geräte mit fester Kabine oder Bügeltür als Fahrerrückhalteeinrichtung einsetzen, um den Fahrer beim möglichen Kippen des Gerätes auf dem Sitz zu halten. Schutzdach für ungewollt herabfallende Gegenstände. Abstimmen der Reifen auf den Fahrbahnbelag. Ergonomie beachten (Einsatz von: Drehkabine oder drehbare Fahrersitze, leicht einstellbarer schwingungsgedämpfter Fahrersitz, Witterungsschutz bei Fahrten im Freien, klimatisierte Fahrerkabine). Laserscanner etc. ermöglichen ein Erkennen von Personen im rückwärtigen Bereich. Überwachungskameras am Gerät sorgen für die Sicht nach vorne bei großen Lasten und bei Rückwärtsfahrten. Gerät nach Gebrauch vor unbefugtem Zugriff sichern (persönlicher Fahrschlüssel, Codierschalter). Batterieladegeräte nur in Räumen mit ausreichender Lüftung platzieren.

19 Beim Fahren Gabelzinken und Last bodenfrei anheben Nach dem Abstellen Schlüssel ziehen Vor jedem Arbeitstag Sicherheitsscheck durchführen Regelmäßige Unterweisung der Fahrer Organisatorische Maßnahmen: Aufstellen einer Verkehrsregelung. Stapler nur bei geeigneten Bodenverhältnissen einsetzen (rutschhemmende Böden, keine großen Bodenvertiefungen). Regelmäßig Geräte prüfen (einschließlich Batterieladegeräte durch befähigte Person). Fahrer unter Einbeziehung des Tragfähigkeitsdiagramms regelmäßig unterweisen. Zum Heben von Personen nur zugelassene Arbeitsbühne benutzen und nur durch besonders unterwiesenes Personal. Keine brennbaren Stoffe im Bereich der Ladestationen. Entsprechendes Ausrüsten des Staplers beim Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr (Blinker, Beleuchtung, etc.). Der Fahrer benötigt einen zusätzlichen Führerschein für das Fahren im Straßenverkehr. Was ist bei der Fahrerauswahl zu beachten? Mindestens 18 Jahre alt und persönlich geeignet (z. B. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (G 25)). Ausbildung als Fahrer über mindestens 20 Lehreinheiten mit Prüfung (zusätzliche Ausbildung für die gerätespezifischen Anforderungen und besonderen Stapler sowie Anbaugeräte wie Arbeitsbühnen). Schriftlicher Fahrauftrag. Was muss der Fahrer berücksichtigen? Fahren des Gerätes nur mit schriftlichem Fahrauftrag. Arbeitstäglich Sicherheitscheck durchführen und protokollieren. Vor dem Losfahren anschnallen und/oder Bügeltür schließen (Fahrerrückhalteeinrichtung immer benutzen). Verkehrsregeln einhalten. Verantwortungsbewusst und vorausschauend fahren. Beim Verlassen Fahrzeug gegen unbefugtes Fahren sichern. Störungen sofort melden. Personenbezogene Maßnahmen: Sicherheitsschuhe tragen und bei Bedarf Schutzhandschuhe und Schutzhelm. Spezielle persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille und Chemikalienschutzhandschuhe tragen beim Füllen/ Kontrollieren der Batterie, Einmalhandschuhe beim Tanken. Gabelstapler

1.9 Rohrbahn 20 Höchstbelastung der Rohrbahn einhalten Rohrbahnweichen nie in Mittelstellung stehen lassen Seitliche Führungsschienen als Absturzsicherung Rohrbahnen sind Einrichtungen zur Erleichterung des innerbetrieblichen Transports. Für den Transport an Rohrbahnen werden Rohrbahnhaken eingesetzt, deren Eigengewicht etwa zwischen 1.250 g und 1.400 g liegt. Meist werden sie über Kopf geführt oder gefördert. Gefahren Abstürzen eines Hakens von der Rohrbahn (vor allem beim Abnehmen von Ware und Leerhaken). Abrutschen, Herabfallen von Lasten. Rohrbahnhaken sind so gestaltet, dass das Haken- Unterteil drehbar im Oberteil gelagert ist. Die jeweilige Belastbarkeit ist aus der Kennzeichnung ersichtlich. Wird der Haken überlastet, kann es zur Verformung kommen, so dass ein sicheres Umschlingen der Rohrbahn nicht mehr gewährleistet ist. Einquetschen durch Last. Herabfallen von Lasten von Verladeschwenkarm und Elevator. Lärm durch Verschieben von Haken.

21 Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter Gefahr durch steckengebliebenen Haken in Durchgang Verladeschwenkarm formschlüssig verbinden Schutzhelm tragen bei fehlenden Schutzeinrichtungen Maßnahmen Technische Maßnahmen: Rohrbahn und Haken ausreichend dimensionieren. Ausreichende Sicherheitsabstände zu festen Bauteilen, Einrichtungen und Arbeitsplätzen einhalten. Fangnetze oder seitliche Führungsschienen anbringen, vor allem wenn Rohrbahnen über Verkehrswegen verlaufen. Abhängesicherungen (sog. Abhängestelle) einbauen und farblich markieren zum sicheren Abnehmen der Ware vom Haken. Wegfahrsicherung bzw. Sperren und Gleitbremsen bei Gefälle in Rohrbahnen einbauen. Stopper zum Sichern der Bahnenden verwenden. Kunststoffweichen oder beschichtete Rohrbahnhaken zur Lärmreduzierung einsetzen. Nur Normhaken verwenden. Verformte Haken aussondern. Abhängesicherungen farbig kennzeichnen. Rohrbahn regelmäßig prüfen, warten und schmieren. Organisatorische Maßnahmen: Regeln im Umgang mit Rohrbahn und Haken festlegen, z. B.: Abhängen der Ware nur an markierten Abhängestellen. Auf formschlüssigen Anschluss des Verladeschwenkarms achten. Verformte Haken beseitigen. Leerhaken nicht im Bündel schieben, sondern zum Einsatzort tragen. Leerhaken nicht an Türen oder Durchgängen hängen lassen. Personenbezogene Maßnahmen: Unterhalb von Rohrhochbahnen (Rinder-Rohrbahnen) Schutzhelm tragen, wenn die Gefahr des Absturzes besteht vor allem schwerer Anschlinghaken. Unter Niederrohrbahnen (wie z. B. bei Schlachtbändern oder Elevatoren) Schutzhelm tragen, wenn die Haken mechanisch gefördert werden und Schutzeinrichtungen nicht wirken. Mitarbeiter im Umgang mit Rohrbahn und Haken unterweisen. Rohrbahn

2 Verkehr

23 2.1 Gefährdungen im Straßenverkehr Situationen im Straßenverkehr werden dann zur Gefahr, wenn der Fahrer abgelenkt, beschäftigt oder belastet ist. Dies kann einerseits durch Gedanken, andererseits durch körperliche Bedingungen wie Müdigkeit oder Schmerzen geschehen. Auch die Überschätzung des eigenen Fahrkönnens und die falsche Einschätzung der Fahrsituation bewirkt, dass Gefahren nicht ausreichend oder zu spät erkannt werden und der Fahrer nicht mehr angemessen reagieren kann. Die Ursachen für Verkehrsunfälle werden in drei Kategorien aufgeteilt. Gefährdungen im Verkehr 1. Ursachen aufgrund des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsbedingungen Bei den Ursachen aufgrund des Arbeitsplatzes unterscheidet man in Ursachen aufgrund der Arbeitsorganisation und Ursachen aufgrund sozialer Bedingungen. Ursachen aufgrund der Arbeitsorganisation Zeitdruck/Stress am Arbeitsplatz. Arbeitszeitregelungen z. B. können flexible Arbeitszeiten die Anzahl der Wegeunfälle reduzieren. Anzahl der Arbeitsstunden. Monotonie führt zu einer stärkeren körperlichen und geistigen Ermüdung als körperlich und geistig abwechslungsreiche Arbeiten. Ursachen aufgrund sozialer Bedingungen am Arbeitsplatz Fehlende gegenseitige Wertschätzung am Arbeitsplatz. Konflikte oder Probleme am Arbeitsplatz z. B. zwischen Mitarbeitern, Mitarbeitern und Führungskräften bzw. mit Kunden. 2. Ursachen aufgrund der Person des Fahrers Einstellung gegenüber Verkehrsrisiken z. B. setzen sich junge Fahrer eher risikoreicheren Situationen aus als ältere. Probleme und Stimmungen werden auf die Straße übertragen. Mangelnde Fahrerfahrung. Alkohol und Drogen (insbesondere Restalkohol!). 3. Ursachen aufgrund der momentanen Fahrsituation bzw. aufgrund des Fahrzeugs Müdigkeit. Abgelenktsein. Ungünstige Straßen- und Witterungsbedingungen. Sicherheitswidriges Verhalten anderer. Mangelhafte Fahrzeugbeschaffenheit (z. B. Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Sichtverhältnisse). Beladungszustand. 1. Ursache Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen, z. B. Hektik, Zeitdruck Fehlende Pausen, Überstunden Betriebsklima/Führungsverhalten Verkehrsunfall 3. Ursache momentane Situation, z. B. Müdigkeit Informationsflut/Überforderung in der Fahrsituation Fahrzeugbeschaffenheit 2. Ursache Fahrer/Fahrerin, z. B. Momentane Stimmungen Überschätzung der eigenen Fahrtätigkeit Restalkohol

2.2 Betriebliche Maßnahmen 24 Regelmäßige Wartung der Dienstfahrzeuge Klarer Hinweis: Verkehrsregeln beachten Sicherheit auf Betriebsfahrten ist kein Zufall. Nicht nur der Fahrer und sein Verhalten beeinflussen das Unfallgeschehen im Verkehr. Der Betrieb hat vor allem, wenn es um Betriebsfahrten geht Einflussmöglichkeiten. Hier gilt wie bei allen Gefährdungen: die Kombination mehrerer Maßnahmen erhöht deren Wirkung. Was kann der Betrieb tun? Technische Maßnahmen: Nur verkehrssichere Fahrzeuge verwenden. Regelmäßige Wartung und Inspektion der Dienstfahrzeuge. Ausstattung der Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen (z. B. Rangierwarneinrichtungen mit Kamera/ Monitorsystem, ESP). Freisprechanlage. Anbringen von Navigationssystemen entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers (nicht im Sichtfeld). Trittsichere und fest angebrachte Aufstiege. Ergonomische Sitze. Passive Sicherheitseinrichtungen (Airbag).

25 Betriebliche Maßnahmen Planung von Dienstfahrten: Sicherheit und Pausen berücksichtigen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Konsequentes Alkohol- und Drogenverbot aussprechen Organisatorische Maßnahmen: Sicherheit im Verkehr als Unternehmensziel festlegen: Welche Verantwortung haben Führungskräfte und Mitarbeiter? Gemeinsame Überprüfung der Gefährdungen auf Dienstfahrten und Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten (Austausch im Arbeitsschutzausschuss, Runder Tisch): Wo liegen nach Meinung der Fahrer die Gefährdungen? Welche Maßnahmen können die Gefährdungen reduzieren? Gute Planung von Dienstfahrten: Ist die Sicherheit von Fahrer und Ladung ein wichtiges Ziel bei der Planung? Werden ausreichend Pausen eingeplant? Festlegung von klaren Regeln für Betriebsfahrten: Wie sollen die Mitarbeiter sich im Straßenverkehr verhalten? (z. B. Einhaltung von Verkehrsregeln, Pausenregelung, Nutzung der Kommunikationstechnik beim Fahren, Umgang bei Müdigkeit). Regelmäßige Überprüfung der Fahrerlaubnis. Festlegung von verbindlichen Kontrollen und Konsequenzen bei Regelverstoß: Was passiert, wenn die Regeln nicht befolgt werden? (die Konsequenz ist wichtig, nicht die Härte der Strafe!). Betriebliche Aktionen zur Verkehrssicherheit. Ziele: eigenes Fahrverhalten überdenken und richtiges Verhalten üben. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern. Personenbezogene Maßnahmen: Untersuchung durch den Betriebsarzt zur Aufdeckung gesundheitlicher Risiken (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit nach G 25): Gibt es auf Seiten des Mitarbeiters Risiken? Regelmäßige Unterweisungen. Ziel: Ständiges Bewusstmachen der Gefährdungen. Alkohol- und Drogenverbot. Meldung von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Sicherheitstrainings für Mitarbeiter anbieten. Die BGN fördert aktiv die Teilnahme an Pkw-Fahrsicherheitstrainings. Ziel: Grenzsituationen erleben, Gefahren aufzeigen, Sicherheitsverhalten trainieren (siehe Kapitel 3.3). Gesundheitsförderungsmaßnahmen (z. B. Seminar zum Umgang mit Stress). Unterweisung der Mitarbeiter zur Nutzung der Sicherheitstechnik im Fahrzeug.

2.3 Fahrsicherheitstraining 26 Die BGN unterstützt Fahrsicherheitstrainings Training mit dem eigenen oder dem Dienstfahrzeug Brenzlige Situationen im Straßenverkehr kennt jeder Autofahrer. Irgendwie meistert man sie meistens glücklich, ohne dass ein Unfall geschieht. Das Fahrsicherheitstraining knüpft an die persönlichen Erfahrungen und Fragen der Teilnehmer an. Jeder Teilnehmer lernt sein eigenes Fahrzeug und sich selbst als Fahrer besser kennen. Er lernt Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu vermeiden oder durch Notmanöver zu meistern. Ob blutiger Fahranfänger oder ausgebuffter Profi: Profitieren werden beide auf jeden Fall.

27 Fahrsicherheitstraining Auch für Motorrad oder Lkw Sicheres Beherrschen des Fahrzeuges in extremen Situationen Fahrsicherheitstraining Das eintägige Sicherheitstraining für Pkw-Fahrer, Motorradfahrer oder Lkw-Fahrer wird von erfahrenen und speziell ausgebildeten Trainern geleitet. Es wird sowohl auf einem der im ganzen Bundesgebiet verteilten Sicherheitstrainingsplätze als auch mobil angeboten. Die Fahrübungen werden mit dem eigenen Auto bzw. mit dem Betriebsfahrzeug durchgeführt. Es steht genügend Platz zur Verfügung, um Fahrmanöver mit dem eigenen Fahrzeug oder dem Firmenfahrzeug auszuprobieren, die auf der Straße nicht möglich sind. Die Handhabung des Fahrzeugs in extremen Situationen (wie rutschige oder vereiste Fahrbahn, unterschiedliche Untergründe, Schleudern des Fahrzeugs, richtiges Bremsverhalten) kann gefahrlos getestet werden. Fahr und Spar mit Sicherheit Neben dem klassischen Fahrsicherheitstraining auf dem Übungsplatz gibt es auch das Training Fahr und Spar mit Sicherheit. Hier wird vermittelt, wie man spritsparend und zugleich sicher fahren und die Umwelt schonen kann. Ein zertifizierter Trainer besucht Betriebe und schult eine Gruppe von maximal sechs Mitarbeitern pro Training in sicherer und sparsamer Fahrweise auf den eigenen Fahrzeugen im realen Straßenverkehr. Zuschuss Weil ein Sicherheitstraining dazu beiträgt, Unfälle zu vermeiden, wird es von der BGN finanziell unterstützt. Die Mitglieder und Versicherten der BGN erhalten Zuschüsse zu den angebotenen Trainings, die anteilige Bezahlung der Teilnehmergebühren erfolgt durch die BGN. Für weitere Zielgruppen, wie Fahrradfahrer, gibt es auch spezielle Trainingsmaßnahmen. Informationen zu Ansprechpartnern und Plätzen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bgn-fleischwirtschaft.de auf der Seite Risiko raus oder unter Tel.: 06131/785-389.

2.4 Stress und Müdigkeit 28 Hektik und Zeitdruck vermeiden Geschwindigkeit der Belastungssituation anpassen Stress und Müdigkeit im Straßenverkehr sind die häufigsten Ursachen für Fehler im Fahrverhalten. Warum beeinflusst das persönliche Stresserleben unser Fahrverhalten? Jede Person kann nur eine bestimmte Anzahl von Informationen aufnehmen und verarbeiten. Ist der menschliche Arbeitsspeicher aufgrund privater Sorgen, betrieblicher Probleme oder Müdigkeit blockiert, werden Reaktionen im Straßenverkehr verlangsamt oder wichtige Informationen, z. B. das Stehenbleiben an einer roten Ampel, gehen verloren. Studien weisen außerdem darauf hin, dass jeder vierte tödliche Autobahnunfall durch Einschlafen am Steuer verursacht ist. Darum Müdigkeitserscheinungen ernst nehmen und aktiv dagegen vorgehen!

29 Bei Müdigkeit Pause einlegen Kurzschlaf von maximal 10 15 Minuten Pausen aktiv gestalten Stress und Müdigkeit Was tun gegen Stress und negative Stimmungen? Druck ablegen, den Zielort in einer bestimmten Zeit erreichen zu müssen. Gelassen bleiben, auch bei Drängelaktionen anderer. Geschwindigkeit reduzieren. Unnötige Informationsquellen reduzieren (z. B. Autoradio, Handy). Bewusst entspannen: Aktive Pause einlegen. Kurze Bewegungseinheit an der frischen Luft (Schultern fallen lassen und lockern, Gesichtsmuskeln lockern). Körper strecken. Sich mit positiven Vorsätzen selbst beruhigen: Ich bin und bleibe ganz ruhig!, Ich schaffe es!, Morgen ist auch noch ein Tag. Laut lachen! Bildlich eine Entspannungssituation aus der Vergangenheit vorstellen (z. B. am Strand im Urlaub, auf einem Berg beim Wandern). Bei Ärgerreaktion über eine Verkehrssituation, langsam rückwärts von drei auf null zählen und danach tief durchatmen. Was tun bei Müdigkeit am Steuer? Pause einlegen! Kurzschlaf von max. 10 15 Minuten (evtl. trainieren!). An der frischen Luft bewegen. Körper strecken und laut gähnen. Muskeln dehnen. Für gutes Klima im Auto sorgen. Fenster immer wieder öffnen. Bei langen Fahrten bewusst leicht essen. Kaffee hat zwar eine relativ kurzfristige Reaktion auf den Körper. Diese ist jedoch nicht von Dauer. Lässt die Wirkung nach, kommt die Müdigkeit umso schneller. Bei häufigem Genuss lässt die Reaktion zudem nach.

2.5 Laden und sichern 30 Höhenverstellbare Ladeschwinge für Tierkörper Rutschhemmende Matte Unfälle bei der Be- und Entladung haben Personen- und Sachschäden des Unternehmens zur Folge. Im Straßenverkehr können von unzureichenden Ladungssicherungsmaßnahmen bei der Be- und Entladung auch unbeteiligte Dritte betroffen sein. Zudem wirkt sich verrutschende, verrollende oder pendelnde Ladung ungünstig auf das Fahrverhalten, das Anhalten und auf die Ladung aus. Gefahrguttransport Der Transport von Gefahrgut ist meist nicht die Hauptaufgabe, kommt aber immer wieder vor. Egal ob es sich um die Propangasflasche für den Imbissstand handelt, die Ölsprühdosen, den Kanister Rauchharzentferner oder eine Treibgasladung für das Bolzenschussgerät. Dabei sind jedoch wichtige Regelungen zu beachten, um die Ware sicher ans Ziel zu bringen und dabei niemanden zu gefährden. Nähere Hinweise hierzu finden Sie im Gefährdungskatalog der Aktion sowie in der Berufsgenossenschaftlichen Information Gefahrgutbeförderung im Pkw (BGI 744). Verantwortung Im Zusammenhang mit dem Laden und Sichern sind alle verantwortlich, die eine Pflicht nach der Ladungssicherung trifft. Zu nennen sind hier: Absender, Verlader, Frachtführer, Fahrzeugführer, Halter. Dieses gilt unabhängig davon, um welche Positionshierarchie es sich handelt (Unternehmer, Führungskraft oder Arbeiter). Gefahren Massenkräfte, die beim Anfahren oder Bremsen eines Fahrzeuges sowie bei einem Ausweichmanöver oder einer Kurvenfahrt auftreten und die Ladung in Bewegung setzen oder kippen können. Ungleichmäßige Verteilung der Last auf der Ladefläche. Überladung des Fahrzeuges. Unzureichende Belastbarkeit von Laderaumbegrenzungen. Lose gepackte Ladungseinheiten. Ladungsdruck auf Türen und Klappen. Wegrollendes Fahrzeug. Anfahren von Personen. Sturz beim Ein- und Aussteigen. Ausrutschen im Laderaum, Absturz von Laderampen. Unzureichende Festlegung der Verantwortung und/oder Verständigung Fahrzeugführer-Verlader.

31 Transport Schweinehälften mit Ankerstange Transporter mit passgenauen Einbauten Mit Zurrbändern und Schrumpffolie gesicherte Ladeeinheiten Maßnahmen Technische Maßnahmen: Lückenlosen Formschluss beim Stauen der Güter herstellen. Hilfsmittel: z. B. Ankerstangen. Ladegüter auf rutschhemmendes Material legen. Ladung mit Zurrgurten auf die Ladefläche pressen (Niederzurren). Formschlüssige Zurrkraft durch Direktzurren nutzen. Nach dem Be- und Entladen Tore schließen und Ladebrücken in Ausgangsstellung. Wegrollsicherung (Unterlegkeil vorzugsweise mit Kontakt zur Ampelsteuerung, Feststellbremse, kleinster Gang) für Fahrzeuge einsetzen. Ladebleche mit Verschiebesicherung verwenden. Hochgestellte Ladebleche gegen Umfallen sichern. Für ausreichende Beleuchtung sorgen. Organisatorische Maßnahmen: Zur Ladung passendes Fahrzeug benutzen und Lastverteilungsplan beachten. Ladefläche oder Rohrbahn frei von Verunreinigungen oder Beschädigungen halten. Ladeeinheiten beförderungssicher zusammenstellen (z. B. Palettenware einschrumpfen). Ladungssicherung vor Fahrantritt, nach kurzer Fahrt oder extremen Fahrmanövern, z. B. Bremsen, kontrollieren. Beim Rückwärtsfahren mit festgelegten Handzeichen einweisen lassen. Auf- und Absteigen von Ladeflächen nur über feste Zugänge (z. B. Leitern). Hilfsmittel, z. B. Ladebrücken und Zurrgurte, vor der Verwendung auf augenscheinliche Mängel prüfen. Tragfähigkeiten der Untergründe, z. B. Ladebrücken und Ladeflächen, beachten. Beim Öffnen der Türverriegelung mit Ladungsdruck rechnen. Geeignetes und geschultes Personal einsetzen. Betriebsanweisungen erstellen. Wegfahren von Ladestelle nur nach Freigabe durch Ladepersonal. Laden und sichern Ladungssicherungsmaßnahmen Personenbezogene Maßnahmen: Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzhelm) zur Verfügung stellen. Mitarbeiter unterweisen. Beteiligte betriebsfremde Personen einweisen.

Sicher fahren und transportieren Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Fleischwirtschaft Lortzingstraße 2 55127 Mainz Telefon 06131 785-1 Telefax 06131 785-342 Internet: www.bgn.de E-Mail: praevention-mainz@bgn.de