SCHLÜTER GmbH Telefon 0 36 1 / 73 99-400 Rudolstädter Straße 34 Telefon 0 36 1 / 73 99-411 99099 Erfurt email bau@schlueter-gruppe.de Erfurt, 05.06.2009 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie das Leistungsverzeichnis für u.a. Bauvorhaben zur Abgabe eines für uns kostenlosen Angebotes. Sollten Sie kein Interesse an der Ausarbeitung des Angebotes haben, bitten wir um eine kurze Faxnachricht. Leistungsverzeichnis: Bauherr: Bauvorhaben: Ausschreibung: LV001 Gerüstarbeiten ALGO Liegenschaftsverwaltung GmbH Rudolstädter Straße 34 99099 Erfurt Energetische Sanierung eines Sechsfamilienhauses Mozartstraße 21a 99867 Gotha SCHLÜTER GmbH Rudolstädter Straße 34 99099 Erfurt Telefon 0 36 1 / 73 99-400 Telefax 0 36 1 / 73 99-411 email bau@schlueter-gruppe.de www.schlueter-gruppe.de Abgabe bis: 29.06.2009 Ausführung ab: 13.07.2009 Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Winfried Hüther Anbieter: Angebotssumme (Netto):
2 Gerüstarbeiten ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. 1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 1.3 Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: - Erschwerniszulagen, soweit die hierfür ursächlichen Umstände vom Auftragnehmer zu vertreten sind - Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn - Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit - Entgelt für übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z. B. Auslösung, Fahrgeld, Personaltransportkosten, Verpflegungszuschuß, Übernachtungskosten) - Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil) - Gemeinkosten der Baustelle - allgemeine Geschäftskosten - vermögensbildende Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten - Art der ausgeführten Leistung - Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe) - Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte - Materialverbrauch - bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und Fahrzeuge enthalten sämtliche Aufwendungen, wie - Kosten für Bedienungspersonal - Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie - Vorhaltung - Reparaturkosten
3 Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze gelten frei Baustelle unabgeladen. 1.4 Der Einheitspreis ist in DM anzugeben. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderem folgende Leistungen abgegolten: - Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschließlich aller Lade- und Transportleistungen - Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe - Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff. (VOB/C). Nicht abgegolten sind: - Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es sich nicht um Nebenleistungen handelt. Das Herstellen der Baufreiheit umfaßt unter anderem: -- das Bereitstellen je eines Hauptanschlusses für Wasser und Elektroenergie auf der Baustelle entsprechend der benötigten Leistung, jedoch ohne Verbrauchsmeßeinrichtung, -- das Abstecken der Hauptachsen der Gebäude oder baulichen Anlagen sowie der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer rechtsmängelfrei zur Durchführung der Bauarbeiten vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird, -- das Schaffen notwendiger Höhenfestpunkte, oder das Festlegen vorhandener Höhenbezugspunkte in unmittelbarer Nähe der Gebäude und baulichen Anlagen, -- das Bereitstellen von Lagerplätzen, Zufahrtsstraßen und Anschlußgleisen im gewerbeüblichen oder vereinbarten Umfang, -- das rechtzeitige Fertigstellen der erforderlichen Vorleistungen durch den Auftraggeber oder in seinem Auftrag handelnder Dritter, - Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits bereitgestellten Materials. In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen: - alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das
4 Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen. 1.5 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nichtbestätigte Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. 1.6 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.b. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehler). 1.7 Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. 1.8 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 1.9 Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff. ( VOB/C). 1.10 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. 1.11 Werden unter 2.1 - Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff.) genannt, so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und Gütebestimmung. 1.12 Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen. 1.13 Sofern nichts anderes festgelegt ist, gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3 (Ausführung) der DIN 18 299 (VOB/C), abweichende Regelungen in den DIN 18 300 ff. haben Vorrang. 1.14 Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten
5 Regeln der Technik entsprechen, wenn nichts anderes ausgeschrieben ist. Werden bautechnische Regeln aufgeführt, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, daß diese Regelungen Vertragsbestandteil werden. 2. BESONDERE HINWEISE 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus den DIN 18451 -Gerüstarbeiten, 4420 - Arbeits- Schutzgerüste, 4421 - Traggerüste, 4422 - Fahrgerüste. Netzschutzgerüste müssen der Sicherheitsregel ZH 1/560 der Schriftenreihe der gewerblichen Berufsgenossenschaften entsprechen. 2.2 Vorleistungen und Baufreiheit Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/-10 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 2.3 Baustelleneinrichtung Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzurechnen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. 2.4 Kostenabgrenzung Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächten ist mit den Einheitspreisen abgegolten. 2.5 Abfallbeseitigung Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfaßt die Verwertung entsprechend den Vorschriften bzw. die erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns entsprechend den Vorschriften und behördlichen Auflagen.
6 2.6 Verbindung zu anderen Gewerken In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der Gewerke -... -... -... zu beachten. 2.7 Allgemeine Angaben zur Bauausführung Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzusprechen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewährleisten. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Werden mehrere Wandflächen eingerüstet, so sind grundsätzlich in jeder Belagsebene Übergänge an den Ecken vorzusehen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, daß die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, daß die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. 2.8 Besondere Angaben zur Bauausführung 2.9 Besondere Angaben zur Baustelle Die Gerüste sind in einer Frist von... Tagen nach Freimeldung durch die Bauleitung abzubauen.
7 2.10 Besondere Nutzungsanforderungen Erforderliche Tragfähigkeit der Gerüste:... 3. ABRECHNUNGSHINWEISE Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (mit gleicher Einheit) dar.
8 1.15 Standgerüste, längenorientiert 1.15.010 Schutzgerüst als längenorientiertes Standgerüst, Fanggerüst nach DIN EN 12810, Fanglagenklasse FL 1 (Absturzhöhe bis 2,0 m), Klasse Schutzwände SWD 1 (1,0 bis 2,0 m), verankern nach Wahl des AN. Einrüstung wie folgt: Einrüstung für Dacharbeiten, Gerüst bekleidet mit Schutznetzen, auf geneigten Dächern. Standfläche waagerecht, Höhe der obersten Gerüstlage über 8 bis 13 m. Vorhaltedauer: 4 Wochen. 61,210 m...,.....,.. 1.15 Standgerüste, längenorientiert Gesamt =
9 1.20 Standgerüste, flächenorientiert 1.20.010 Arbeitsgerüst als flächenorientiertes Standgerüst, Systemgerüst DIN EN 12810, Lastklasse 3, gleichmäßig verteilte Verkehrslast 2,00 kn/m2, Systembreitenklasse SW15, Klasse der lichten Höhe: H1, ohne Bekleidung (A), vertikaler Zugang mit einer Leiter (LA), vorhandene tragende Konstruktion nach der statischen Berechnung. Vorhaltedauer: '4' Wochen. 593,010 m²...,.....,.. 1.20 Standgerüste, flächenorientiert Gesamt =
10 1.25 Gerüstabdeckung, -bekleidung 1.25.010 Bekleidung an vorbeschriebenem Gerüst als Staubschutz mit Planen, lichtdurchlässig, Dicke '0,75 mm', Einzelgröße, einschl. zusätzlich erforderlicher Gerüstverankerungen. Vorhaltedauer: '4' Wochen. 593,010 m²...,.....,.. 1.25 Gerüstabdeckung, -bekleidung Gesamt =
11 1.30 Besondere Leistungen 1.30.010 Einholen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse, da ein Teil des Gerüstes, ca. 14m, auf den Gehweg Stielerstraße aufgestellt werden muß, außerdem befindet sich eine Straßenampel in diesem Bereich. 1,000 psch...,.....,.. 1.30 Besondere Leistungen Gesamt =
12 1.90 Gebrauchsüberlassung über die Zeit hinau 1.90.010 Gebrauchsüberlassung des vorbeschriebenen Schutzgerüstes, Dauer der Einsatzzeit '1' Woche. Abrechnung nach Meter. 61,210 m...,.....,.. 1.90.020 Gebrauchsüberlassung des vorbeschriebenen Arbeits-Standgerüstes, Dauer der Einsatzzeit '1' Woche. Abrechnung nach Quadratmeter. 593,010 m²...,.....,.. 1.90.030 Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Gerüstbekleidung, über die vereinbarte Einsatzzeit hinaus. Dauer der Einsatzzeit '1' Woche. Abrechnung nach Quadratmeter. 593,010 m²...,.....,.. 1.90 Gebrauchsüberlassung über die Zeit hinau Gesamt =
13 1.99 1.99.010 Stundenlohnarbeiten Eventual-Position Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Fachvorarbeiterstunden. 0,000 h...,.. Nur EP 1.99.020 Eventual-Position Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Facharbeiterstunden. 0,000 h...,.. Nur EP 1.99.030 Eventual-Position Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Helferstunden. 0,000 h...,.. Nur EP 1.99 Stundenlohnarbeiten Gesamt =
14 ZUSAMMENSTELLUNG POS.NR BEZEICHNUNG 1.15 Standgerüste, längenorientiert = 1.20 Standgerüste, flächenorientiert = 1.25 Gerüstabdeckung, -bekleidung = 1.30 Besondere Leistungen = 1.90 Gebrauchsüberlassung über die Zeit hinau = 1.99 Stundenlohnarbeiten = Summe Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten = Netto-Summe = 19,0 % MwSt. = Brutto-Summe = Wir erkennen den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich an.......... Ort Datum Rechtsgültige Unterschrift