Forschungskooperation Internationale Energieagentur

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Transkript:

Programmverantwortung Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Programm-Management: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG) Forschungskooperation Internationale Energieagentur Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit für Projekte der IEA Ausschreibungen ab 2011 (Einreichung und Abwicklung über den ecall) Version Februar 2014 für Projekte im Rahmen der Forschungskooperation Internationale Energieagentur gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Hinweise... 4 2. Auszahlungsmodalitäten... 6 3. Berichtswesen... 7 3.1 Tätigkeitsberichte... 7 3.2. Ergebnisbericht... 7 3.3. Kurzdarstellung... 8 3.4. Zeitpunkt der Berichtsabgabe... 8 3.5. Änderungen im Projektverlauf... 8 4. Übermittlung der Berichte im ecall... 9 5. Hinweise für Publikationen und Projekt- Präsentationen... 11 6. Hinweise für Veranstaltungen, Working Party-, Exco- und Task-Meetings... 13 IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 2 von 14

Sehr geehrter Fördernehmer/ Auftragnehmer! Österreich nimmt seit fast 40 Jahren aktiv am Energy Technology Collaboration Programme der Internationalen Energieagentur (IEA) teil. Diese Arbeiten werden mittels internationalen Kooperationsprojekten (Task, Annex) innerhalb von Programmen (Implementing Agreements) durchgeführt. Innerhalb dieser Kooperationsprojekte arbeiten führende Vertreter aus den jeweiligen Teilnehmerländern an der Lösung von FTE-Fragen von gemeinsamem Interesse. Grundlegende Entscheidungen über die internationalen Aktivitäten (wie z.b. Beitritte zu Implementing Agreements und Tasks) werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie getroffen. Wesentliches Anliegen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ist die internationale Vernetzung österreichischer forschungs- und technologiebezogener Spitzenleistungen. Durch diesen Auftrag haben Sie auch eine wichtige Vermittlungsfunktion zwischen österreichischen und internationalen F&E-Aktivitäten. Deshalb ist es wichtig die Projektergebnisse gut und verständlich aufzubreiten und die Vernetzung national sowie international zu forcieren. Deshalb werden im Folgenden Hinweise zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit gegeben. Sie dienen der Verbesserung des Know-how-Transfers und der öffentlichkeitsrelevanten Maßnahmen zur Stärkung des Erscheinungsbildes der österreichischen Aktivitäten in der IEA. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Im Interesse des Textflusses und der Lesefreundlichkeit werden nach Möglichkeit geschlechts-unspezifische Termini verwendet. Alle Bezeichnungen schließen durchgehend die weibliche Form ein. IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 3 von 14

1. Allgemeine Hinweise Im Rahmen der Projektdurchführung ist das Programmmanagement der Abwicklungsstelle FFG (Bereich Thematische Programme) die primäre Anlaufstelle. Sie werden ersucht, bei allen Eingaben und Schreiben Ihre sechsstellige FFG-Projektnummer anzugeben. Die Vorlagen für die Zwischen- und Endberichte sowie für die Zwischen- und End(ab)rechnungen finden Sie unter: http://www.ffg.at/iea, Bereich Vorlagen Berichtslegung Kontakt Abwicklungsstelle FFG: Programmmanagement Forschungskooperation Internationale Energieagentur (IEA) - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Sensengasse 1, 1090 Wien Programmleitung IEA DI Maria Bürgermeister Tel.: +43 (0)5 7755-5040 Fax: +43 (0)5 7755-95040 E-Mail: Maria.Buergermeister@ffg.at Programmmanagement IEA DI Karin Hollaus Tel.: +43 (0)5 7755 5046 E-Mail: Karin.Hollaus@ffg.at Programmverantwortung: Forschungskooperation Internationale Energieagentur (IEA) Programmverantwortung Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Abteilung für Energie- und Umwelttechnologien Leitung: DI Michael Paula Verantwortlich für die Programmlinie: Mag. Sabine Mitter Kontakte BMVIT: Mag. Sabine Mitter Tel: 01/71162-652915 Email: Sabine.Mitter@bmvit.gv.at Programmverantwortung im bmvit Kontakt für: IEA Allgemein, CERT, End-Use Working Party, Heat Pumps, Solar Heating and Cooling, Experts Group R&D Priority Setting IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 4 von 14

DI (FH) Isabella Zwerger Tel: 01/71162-652918 E-Mail: Isabella.Zwerger@bmvit.gv.at Kontakt für: Energy Efficient Buildings and Community Systems Ing. Michael Hübner Tel: 01/71162-652922 E-Mail: Michael.Huebner@bmvit.gv.at Kontakt für: Electric Networks R&D, Demand Side Management, Efficient Electrical End-Use Equipment, International Smart Grids Action Network, Photovoltaik Power Systems DI Theodor Zillner Tel: 01/71162-652925 E-Mail: Theodor.Zillner@bmvit.gv.at Kontakt für: Fossil Fuel Working Party, Fluidised Bed Conversion, Green House Gas, Clean Coal Centre, Advanced Fuel Cells, Solar Paces, Solar Heating and Cooling, Wind Energy Systems IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 5 von 14

2. Auszahlungsmodalitäten Im Werkvertrag für F&E Dienstleistungen sind das pauschale Entgelt für die vereinbarte Leistung und der Auszahlungsplan festgehalten. Die Auszahlung erfolgt in Raten. Für jede Zahlung ist eine Rechnung zu legen. Leistungsnachweis für die Auszahlung einer Rate sind: Werkvertrag retour Zwischenbericht (ZB) geprüft Endbericht (EB) geprüft Sobald die Leistung erbracht ist (bzw. zum vertraglich vereinbarten Datum), sind folgende Schritte vorgesehen: Abrechnung für Projekte OHNE Partner: AuftragnehmerIn übermittelt Leistungsnachweis (Werkvertrag, ZB, EB) an FFG. Die FFG prüft die Leistung und fordert die/den AuftragnehmerIn auf, eine Rechnung zu übermitteln. AuftragnehmerIn übermittelt die Rechnung an die FFG. FFG prüft die Beträge und zahlt an AuftragnehmerIn aus. Abrechnung für Projekte MIT Partnern (Konsortien): ARGE-Leitung übermittelt Leistungsnachweis (Vertrag, ZB, EB) an die FFG. Die FFG prüft die Leistung und fordert die ARGE-Leitung auf, die gesammelten Teilrechnungen (ARGE- Partner und eigene) samt Rechnungsauflistung zu übermitteln. ARGE-Partner senden ihre Teilrechnungen (adressiert an FFG) an ARGE-Leitung. ARGE-Leitung übermittelt die gesammelten und geprüften Teilrechnungen zusammen mit der Rechnungsauflistung an die FFG. FFG prüft die Beträge und zahlt an ARGE-Leitung aus. ARGE-Leitung leitet die jeweiligen Beträge an die ARGE Partner weiter. IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 6 von 14

3. Berichtswesen Unter 2 Punkt 2.2 ihres Werkvertrages wurde folgende Auflage definiert, welche die Berichtslegung im Rahmen des Projektes regelt: 1. Grundlage des Berichtswesens ist der Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Das Projektergebnis der publizierbare Ergebnisbericht ist eine für Österreich maßgeschneiderte Publikation, um die Information aus den Tasks/Annexen national zu verbreiten und muss mit Projektende bereitgestellt werden. Zu den im Werkvertrag für F&E Dienstleistungen festgelegten Berichtslegungsterminen sind etwaige Zwischenberichte (Tätigkeitsberichte) via Berichtsfunktion des ecall-systems vorzulegen. Am Ende der Werkvertragslaufzeit ist der Endbericht bestehend aus Tätigkeitsbericht, Ergebnisbericht und dem aktualisierten Datenblatt für die Kurzdarstellung auf der IEA Homepage sowie der Rechnungsauflistung übermittelt werden. Weitere uploads (z.b. Präsentationen, Protokolle, ) als Teil der Berichtslegung sind möglich und müssen ebenfalls via ecall System vorgelegt werden. Achtung! Zur Berichtserstellung müssen die unter http://www.ffg.at/vorlagen-berichtslegung-iea vorgegebenen Formularvorlagen verwendet werden. 3.1. Tätigkeitsberichte Der Tätigkeitsbericht ist ein FFG-internes Dokument, welches zur inhaltlichen/technischen Prüfung verwendet wird, die Daten in diesem Bericht werden vertraulich behandelt und nicht nach außen gegeben. Ziel von Tätigkeitsberichten ist es, die tatsächlich durchgeführten Arbeiten zu dokumentieren, die vorläufigen Ergebnisse schlüssig zu beschreiben sowie (bei Zwischenberichten) einen Ausblick auf den weiteren Projektverlauf zu geben. Abweichungen zu den vertraglich vereinbarten Arbeiten sind zu begründen. Die Tätigkeitsberichte sind interne Dokumente und werden nicht publiziert. Die Tätigkeitsberichte sind gemäß Vorlage (http://www.ffg.at/vorlagen-berichtslegung-iea) zu erstellen, alle Kapitel sind vollständig auszufüllen. 3.2. Ergebnisbericht Die vereinbarte Leistung, der erarbeitete Inhalt des Werkes, wird in einem Ergebnisbericht zu Projektende vorgelegt. Im Ergebnisbericht ist jedenfalls der Erkenntnisgewinn nachvollziehbar darzustellen, der eine Forschungs- & Entwicklungstätigkeit bedingt. Der Ergebnisbericht ist als in sich geschlossener Bericht zu verfassen, welcher sinngemäß an eine breite Öffentlichkeit gerichtet ist. Der Ergebnisbericht wird auf der Website www.nachhaltigwirtschaften.at publiziert. Vertrauliche Inhalte müssen nicht dargestellt werden, der Ergebnisbericht beinhaltet jedoch die wesentlichen Informationen über die Ziele, die Inhalte, die Ergebnisse, Schlussfolgerungen des Projektes und den Beitrag zur Programmlinie. Verweise auf einen nicht öffentlichen Anhang bzw. auf Arbeitspakete aus dem Antrag sind zu vermeiden. Der Umfang hat mindestens 25 Seiten (inklusive Deckblatt, Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis) zu betragen. IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 7 von 14

Der Ergebnisbericht ist gemäß Vorlage (http://www.ffg.at/vorlagen-berichtslegung-iea) zu erstellen, alle Kapitel sind vollständig auszufüllen. 3.3. Kurzdarstellung Mit dem Endbericht ist auch ein aktualisiertes Datenblatt für die Kurzdarstellung auf der IEA Homepage zu übermitteln. 3.4. Zeitpunkt der Berichtsabgabe Der Zeitpunkt für die Abgabe der Berichte ist im Vertrag festgelegt. Der Endbericht (Tätigkeitsbericht, Ergebnisbericht und aktualisiertes Datenblatt für die Kurzdarstellung auf der IEA Homepage sowie Rechnungsauflistung) ) ist am Ende der Werkvertragslaufzeit fällig! Projektbedingte Verzögerungen in Bezug auf die Abgabe der Zwischenberichte und des Endberichts sind bis spätestens ein Monat vor dem betreffenden Abgabetermin bei der FFG per ecall Nachricht bekannt zu geben und es ist um eine entsprechende kostenneutrale Fristerstreckung anzusuchen. Die Fristerstreckung ist stichhaltig zu begründen. 3.5. Änderungen im Projektverlauf Inhaltliche Änderungen können nur in wohlbegründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Es bedarf der Genehmigung durch die FFG (schriftliches Ansuchen als Anhang an eine ecall-nachricht), ohne Genehmigung können Kosten gegebenenfalls nicht anerkannt werden. Etwaige Ansuchen auf Kostenumschichtungen (zwischen Partnern und/oder Kostenkategorien) - sowie andere Änderungen im Projektverlauf - sind mittels eines formlosen schriftlichen Schreibens in Form einer ecall-nachricht der FFG unmittelbar zur Kenntnis zu bringen. IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 8 von 14

4. Übermittlung der Berichte im ecall Nachdem der Vertrag zwischen Ihnen und der FFG errichtet wurde, wird Ihr Projekt im ecall auf den Status Laufendes Projekt gestellt. In diesem Status können Sie im Menüpunkt AUSWAHL unter anderem Zwischenberichte bzw. Endberichte erstellen. Zwischenberichte: Zur Übermittlung eines Zwischenberichts wählen Sie bitte Zwischenbericht erstellen. In weiterer Folge können Sie unter dem Menüpunkt BERICHT den Zwischenbericht im pdf-format unter Teil A: Inhaltlicher Bericht und die vorläufige Rechnungsauflistung (ohne Rechnungsnummern) im xls-format unter Teil B: Tabellenteil zum Bericht hochladen. Nachdem alle erforderlichen Dokumente in Ihrer endgültigen Fassung hochgeladen wurden, müssen Sie unter dem Menüpunkt ABSCHLUSS das Projekt bzw. den Bericht wieder abschließen, erst dann gilt der Bericht als formal korrekt eingereicht (Die endgültige Rechnungsauflistung sowie alle Rechnungen übermitteln Sie nach Aufforderung durch Ihre Projektbetreuung als Anhang zu einer ecall-nachricht bzw. postalisch.) IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 9 von 14

Endbericht: Für die Übermittlung des Endberichts wählen Sie im Menüpunkt AUSWAHL bitte Endbericht erstellen. In weiterer Folge können Sie dann unter dem Menüpunkt BERICHT die erforderlichen Dokumente hochladen. Der Endbericht besteht aus min. 4 Teilen und ggf. weiterer Anhänge: 1. Tätigkeitsbericht (pdf-format) 2. Rechnungsauflistung (xls-format) 3. Ergebnisbericht (Word-Format) 4. aktualisierte Version des Datenblatts für die Kurzdarstellung auf der IEA Homepage (Word-Format) Der Tätigkeitsbericht muss unter dem Menüpunkt BERICHT im pdf-format unter Teil A: Inhaltlicher Bericht und die vorläufige Rechnungsauflistung (ohne Rechnungsnummern) im xls-format unter Teil B: Tabellenteil zum Bericht hochgeladen werden. ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass beim Endbericht zusätzlich zum inhaltlichen Bericht im pdf-format (Tätigkeitsbericht) und zur Rechnungsauflistung im xls-format eine Version des Ergebnisberichts in einem bearbeitbaren Format (Word-Format) übermittelt werden muss. Zur Übermittlung des Ergebnisberichts können Sie im Menüpunkt BERICHT einen weiteren Anhang erstellen. Der Ergebnisbericht in einem bearbeitbaren Format (Word-Format) muss, bevor er hochgeladen wird, komprimiert und in eine ZIP-Datei umgewandelt werden. Dies ist erforderlich, da aus technischen Gründen im ecall nur Dateien im pdf-, xls- und zip-format hochgeladen werden können. Für die spätere Publizierung (Layoutierung und Lektorat) des Berichts muss er jedoch in einem bearbeitbaren Format (Word-Format) vorgelegt werden. Ebenso muss die aktualisierte Version des Datenblatts für die Kurzdarstellung auf der IEA Homepage im Word-Format komprimiert als ZIP-Datei über den ecall übermittelt werden. Hierzu können Sie im Menüpunkt BERICHT einen weiteren Anhang erstellen. Nachdem alle geforderten Dokumente übermittelt wurden, muss der Antrag bzw. der Bericht unter dem Menüpunkt ABSCHLUSS eingereicht werden, erst dann gilt der Endbericht als formal korrekt eingereicht. ACHTUNG! Die endgültige Rechnungsauflistung sowie alle Rechnungen übermitteln Sie nach Aufforderung durch Ihre Projektbetreuung als Anhang zu einer ecall-nachricht bzw. postalisch. IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 10 von 14

5. Hinweise für Publikationen und Projekt- Präsentationen Unter 2 Punkt 2.2 ihres Werkvertrages wurde folgende Auflage definiert, welche das Publikationswesen im Rahmen des Projektes regelt: 1. Für die Programm-Website des bmvit (http://www.nachhaltigwirtschaften.at/iea/) muss die FFG vom/von der ProjektleiterIn halbjährlich proaktiv über Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Projekt sowie über relevante laufende Publikationen der IEA im betreffenden Task / Annex (z.b. Newsletter, Statusberichte, Technologieberichte, etc.) informiert werden. 2. Auf Aufforderung des bmvit sind Informationsmaterialien zum Projekt / Task / Annex in deutscher und englischer Sprache zu erarbeiten. Die Webseite www.nachhaltigwirtschaften.at/iea soll vom Auftragnehmer dazu genutzt werden alle relevanten Publikationen der Tasks/Annexes sowie der Implementing Agreements darzustellen. INKLUSIVE DOWNLOADMÖGLICHKEITEN! Das Publikationsformular dient der Verbreitung und dem Ergebnistransfer in Österreich und soll Information zu folgenden Publikationen unbedingt erhalten: Newsletter Jahresberichte Taskberichte Strategic Plans Darüber hinaus kann das Formular weitere relevante Publikationen wie Handbücher, Statusberichte, Positionspapiere, Länderberichte, Marktberichte etc. beinhalten. ACHTUNG! Die im Publikationsformular abgefragte Information muss für jede Publikation zur Verfügung gestellt werden. Bitte übermitteln Sie die gesammelten Infomationen im Word-Format als Anhang an eine ecall Nachricht. Diese übermittelten Informationen werden aufbereitet und unter www.nachhaltigwirtschaften.at/iea/publikationen und auf der jeweiligen Seite des Implementing Agreements bzw. Tasks/Annexes dargestellt. IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 11 von 14

Verwendung der Logos Auf jeder Publikation, jedem Veranstaltungsprogramm bzw. auf Websites und Ähnlichem, die Ihre Projekte darstellen, müssen die Logos des bmvit, des Programms IEA Forschungskooperation und der FFG sichtbar aufscheinen. Die Logos stehen Ihnen unter www.nachhaltigwirtschaften.at/materialien zum Download zur Verfügung. Sollten Sie Fragen bei der Verwendung der Logos haben oder die Logos in einem anderen Dateiformat benötigen, so wenden Sie sich bitte an das Programm-Management der FFG. Veröffentlichungen oder Artikel über das Projekt in (Fach-)Zeitschriften müssen folgenden Passus beinhalten: Dieses Projekt wird im Rahmen der IEA-Forschungskooperation im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie durchgeführt. Auf Websites, die Ihre Projekte vorstellen, müssen die Logos und der oben genannte Passus enthalten sein sowie ein entsprechender Link zu www.nachhaltigwirtschaften.at/iea hergestellt werden. IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 12 von 14

6. Hinweise für Veranstaltungen, Working Party-, Exco- und Task-Meetings Unter 2 Punkt 2.2 ihres Werkvertrages wurden folgende Auflagen definiert, welche die Meldung und Abstimmung von Veranstaltungen regelt: 1. Für die Programm-Website des bmvit (http://www.nachhaltigwirtschaften.at/iea/) muss die FFG vom/von der ProjektleiterIn halbjährlich proaktiv über Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Projekt informiert werden. 2. Alle Kommunikations- und Vernetzungsaktivitäten (Veranstaltungen, Workshops,) sind in enger Abstimmung mit dem bmvit und der FFG zu planen und durchzuführen. 3. Die Teilnahme an den vom bmvit veranstalteten nationalen IEA Vernetzungsaktivitäten ist für die AuftragnehmerInnen verpflichtend. 4. Kurzberichte und Stellungnahmen über die im Projektantrag angeführten Meetings sowie die offiziellen Protokolle müssen innerhalb eines Monats nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung dem bmvit und der FFG (via ecall) übermittelt werden. Veranstaltungen des Auftraggebers: Die Teilnahme an Veranstaltungen (z.b. Vernetzungsworkshops, Strategieworkshops,...), die vom Auftraggeber organisiert und durchgeführt werden, ist für geladene Auftragnehmer verpflichtend. Veranstaltungen und Workshops sowie Task-Meetings und ExCo-Treffen in Österreich im Rahmen des Projektes Mit dem Projekt in Zusammenhang stehende Veranstaltungen und Workshops in Österreich sind mit dem Auftraggeber abgestimmt durchzuführen. Dabei ist auf die Trägerrolle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in geeigneter Weise hinzuweisen. Bitte kontaktieren Sie mindestens 12 Wochen vor der geplanten Veranstaltung die Kontaktperson im bmvit und stimmen Sie die Gestaltung der Einladung, Teilnahme, Begrüßung etc. ab. Die relevanten österreichischen Vertreter in der Working Party http://www.nachhaltigwirtschaften.at/iea/struktur/index.html und im Exco sollten ebenfalls eingeladen und nach Möglichkeit eingebunden werden. ACHTUNG! Bitte geben Sie rechtzeitig eine Veranstaltungsinformation unter http://www.nachhaltigwirtschaften.at/iea/veranstaltungen/index.html (Veranstaltungshinweise) ein und senden Sie eine Informationsnachricht via ecall an die FFG. Nach der Veranstaltung können noch Veranstaltungsunterlagen zum Download angeboten werden, die Datenbank verfügt über ein umfangreiches Archiv. Internationale Veranstaltungen und Konferenzen im Zusammenhang mit dem Projekt Internationale Veranstaltungen und Konferenzen im Zusammenhang mit dem Projekt bzw. dem Thema sind den bmvit-kontaktpersonen rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen. ACHTUNG! Bitte geben Sie auch für diese Veranstaltungen eine Veranstaltungsinformation unter http://www.nachhaltigwirtschaften.at/iea/veranstaltungen/index.html (Veranstaltungshinweise) ein und senden Sie eine Informationsnachricht via ecall an die FFG. IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 13 von 14

Task-Meetings im Ausland Kurzberichte und Stellungnahmen über die im Projektantrag angeführten Meetings sowie die offiziellen Protokolle müssen innerhalb eines Monats nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung dem bmvit und der FFG (via ecall) übermittelt werden. Exco-Meetings/Workshops, Working Party Meetings/Workshops Österreichische Positionen, die in Exco-Meetings und Working Party Meetings eingebracht werden sind mit den bmvit-kontaktpersonen im Vorfeld der Meetings abzustimmen. Die Meetings und Workshops und die daraus erzielten Ergebnisse müssen protokolliert und im Zuge der Berichtslegung nachgewiesen werden. IEA Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Seite 14 von 14