PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die Kosten des Betriebsrats Umfang und Grenzen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers Erfahren Sie das Wichtigste zu: den Vergütungs bzw. Freizeitausgleichsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei Wahrnehmung von Betriebsratsarbeiten außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit den Ansprüchen auf Erstattung von Fahrt- und Reisekosten wegen Betriebsratsarbeit den Ansprüchen auf Arbeitsbefreiung für Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit den Ansprüchen und Durchsetzungsmöglichkeiten der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen dem Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern dem Erstattungsanspruch der Kosten für die Hinzuziehung von Sachverständigen, insbesondere eines Rechtsanwalts den Freistellungsgrundlagen der geänderten Rechtsprechung zum Anspruch auf Überlassung von (modernen) Informations- und Kommunikationsmitteln dem Umfang der Bereitstellung von Sachmitteln und Büropersonal den Rechten des Betriebsrats auf den Bezug von Fachliteratur der Bekanntgabe der Kosten des Betriebsrats in der Betriebsversammlung den sonstigen Kosten des Betriebsrats, die bei Ausübung seiner Tätigkeit entstehen
Zum Thema: Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in 40 BetrVG geregelt, dass der Arbeitgeber die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats zu tragen hat. Demnach muss das Unternehmen seinem Betriebsrat Räume, sachliche Mittel und Büropersonal in erforderlichem Umfang zur Verfügung stellen. Ergänzt wurde die Regelung des 40 Abs. 2 BetrVG im Jahre 2001 durch die Aufnahme von Informations- und Kommunikationstechnik, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen hat. Nach 37 Abs. 7 BetrVG ist der Arbeitgeber außerdem gehalten, die Kosten für erforderliche Schulungen von Betriebsratsmitgliedern zu übernehmen. Ferner kann der Betriebsrat gemäß 80 Abs. 3 BetrVG unter bestimmten Voraussetzungen Sachverständige hinzuziehen, deren Kosten der Arbeitgeber ebenfalls zu tragen hat. Trotz der damit unmissverständlich festgelegten Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ergeben die unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes wie eine Vielzahl aktueller Entscheidungen des BAG und der Instanzgerichte in jüngster Vergangenheit verdeutlicht immer wieder Ansatzpunkte für Meinungsverschiedenheiten und gerichtliche Streitigkeiten. So lässt sich über die Frage, in welchem Umgang Räume, Sachmittel und Büropersonal für die Tätigkeit des Betriebsrats erforderlich sind, insbesondere Informations- und Kommunikationstechnik (wie Computer, Internetzugang, Notebook oder Handy) sowie Büropersonal, trefflich streiten. Auch darüber, ob eine Schulungsmaßnahme Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats bzw. seiner jeweiligen Mitglieder erforderlich sind, vertreten die Betriebspartner häufig unterschiedliche Positionen. Der Streitvermeidung zwischen beiden Seiten dient insoweit allein die neutrale und sachgerechte Information über die neueste Rechtsprechung des BAG zu Umfang und Grenzen der arbeitgeberseitigen Kostentragungspflicht. Der Besuch dieses Seminars empfiehlt sich den Führungskräften, Personalverantwortlichen sowie Betriebs- und Personalräten, um die Konfliktpunkte, die das brisante Thema in sich birgt, gering zu halten und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Unsere langjährig tätigen Referenten können Ihnen hierzu wertvolle Hinweise geben. +++PfA-Inhouse-Seminare+++ -Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und sozialrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse- Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Veranstaltungsangebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: 0 22 34/69 45 25 Fax: 0 22 34 / 69 43 45 oder unter E-Mail: seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer und Personalverantwortliche von Unternehmen sowie Betriebsräte und Mitglieder der Personalausschüsse. Es handelt sich um ein Seminar gemäß Abs. 6 BetrVG / Abs. 6 BPersVG. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Ihre Referenten Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Unser Service-Team steht Ihnen unter 0 22 34-69 45 25 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung und freut sich, Ihnen behilflich sein zu dürfen. Dr. Christian Ehrich Richter am Arbeitsgericht in Köln Dr. Christian Ehrich ist seit vielen Jahren Richter am Arbeitsgericht in Köln und kennt daher die Probleme des Arbeitsrechts von beiden Seiten. Auch als Autor zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen ist er vielfältig in Erscheinung getreten. Über seine richterliche Kompetenz und Qualifikation hinausgehend, hat Herr Dr. Christian Ehrich die Leitung von Schulungsveranstaltungen für Personalführungskräfte und Betriebsräte in allen Themenbereichen des Arbeitsrechts zu einem gefragten wie auch geschätzten Referenten gemacht. RAin Stephanie Buscher Fachanwältin in Köln Frau Rechtsanwältin Stephanie Buscher ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und für die renommierte, international arbeitende Societät DAHL - Rechtsanwälte & Advokater in Köln tätig. Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwältin Buscher liegen im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes. Dabei berät Rechtsanwältin Buscher Unternehmen und Arbeitnehmer in allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus berät Rechtsanwältin Buscher zu allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts einschließlich des Vertragsrechts und des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neben ihrer Anwaltstätigkeit kann Rechtsanwältin Buscher auf eine mehrjährige Erfahrung als Referentin für arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Seminare zurückblicken.
Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Mittwoch, den 25. August 2010, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Dienstag, den 07. September 2010, in Frankfurt a. M. im InterCity Hotel Airport Dienstag, den 28. September 2010, in Köln im NH Köln MediaPark Genießen Sie Ihren Aufenthalt am Rande der Hektik Inmitten des pulsierenden Lebens der Metropole, im dynamischen Stadtteil Friedrichshain unweit von Berlin-Mitte gelegen, heißt Sie das NH Berlin-Alexanderplatz herzlich willkommen. Hier genießen Sie allen Komfort und befinden sich direkt am Puls der kulturellen Hochburg Berlin. Kategorie: 4-Sterne Das direkt auf dem Flughafengelände gelegene InterCity Hotel Frankfurt Airport besticht mit einem Ambiente in frohen Farben und konsequentem Design. Das zur Steigenberger-Gruppe zählende Haus ist modern und unkonventionell und bietet den richtigen Rahmen für unsere Veranstaltung. Der Airport-Shuttle-Service sorgt für eine problemlose Anreise. Die lichtdurchfluteten Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Kategorie: 4 Sterne NH Berlin Alexanderplatz Landsberger Allee 26-32 10249 Berlin Telefon: 030 / 4226130 Telefax: 030 / 22613300 InterCityHotel Frankfurt Airport CargoCity Süd 60549 Frankfurt Tel.: (0 69) 69 70 99 Fax: (0 69) 69 70 9 4 44 Genießen Sie Ihren Aufenthalt am Rande der Hektik und nur wenige Meter vom pulsierenden Zentrum der Stadt. In bester Innenstadtlage im Media Park, direkt am KölnTurm unweit der Kölnmesse gelegen, heißt Sie das luxuriöse NH Hotel Media Park herzlich willkommen. Von hier aus haben Sie die besten Voraussetzungen, die Millionenstadt Köln zu entdecken. Sie erreichen die schönsten Sehenswürdigkeiten und besten Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß in weniger als 10 Min.Kategorie: 4-Sterne NH Köln MediaPark Im Media Park 8b 50676 Köln Telefon 0221 / 271 50 Mittwoch, den 20. Oktober 2010, in Stuttgart im mo.hotel Das [mo.hotel] befindet sich in zentraler Lage im Stuttgarter Stadtteiles Vaihingen. Zur Innenstadt, Neuen Landesmesse, Flughafen, Musical Hallen und die ausgezeichneten Verkehrsanbindungen bieten den optimalen Ausgangspunkt für alle Unternehmungen in und um die Landeshauptstadt Stuttgart. Hier finden Sie herzliche Gastlichkeit in einem Ambiente aus Design und moderner Architektur und entdecken Sie selbst, was diese Haus zu "mehr als einem Hotel" macht. Kategorie 4 Sterne Dienstag, den 23. November 2010, in München im Best Western Cristal mo.hotel Hauptstrasse 26 70563 Stuttgart Telefon: 0711 28056-0 Direkt im Münchner Zentrum gelegen, bietet das Best Western Hotel Cristal eine gehobene Ausstattung in angenehm persönlicher Atmosphäre. Durch die Bahnhofsnähe hat das Haus eine sehr gute Verkehrsanbindung. Die erst kürzlich eröffneten Tagungsräume verfügen über modernste Technik, sind von Tageslicht durchflutet und laden ein zu konzentriertem und entspanntem Arbeiten. Kategorie: 4 Sterne Best Western Cristal Schwanthaler Straße 36 80336 München 81925 München Tel: (0) 89-55 111-0 Fax: (0) 89-55 111-992
Die Kosten des Betriebsrats Umfang und Grenzen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Seminar-Gebühr 340,00 zzgl. MwSt. Mittwoch, den 25. August 2010, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Dienstag, den 07. September 2010, in Frankfurt a. M. im InterCity Hotel Airport Dienstag, den 28. September 2010, in Köln im NH Köln MediaPark Mittwoch, den 20. Oktober 2010, in Stuttgart im mo.hotel Dienstag, den 23. November 2010, in München im Best Western Cristal Anmeldung bitte ausfüllen und an: 0 22 34-69 43 45 faxen... Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax E-Mail mit Übernachtung von Nichtraucher Raucher ohne Übernachtung bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen E-Mail: seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de