Bausteine einer sinnvollen Berufsorientierung



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Transkript:

BWK Fö Modulentwicklung Berufswahlkoordinatorinnen/Berufswahlkoordinatoren an Förderschulen 2005/2006/2007 Bausteine einer sinnvollen Berufsorientierung Der neue Erlass zur Berufsorientierung fordert eine Reflexion der bisherigen schuleigenen Konzepte sowie eine wenn notwendig - systematische Erweiterung derselben. Vision bedeutet für uns in diesem Prozess: Wir stellen grundlegende Elemente in Form von Bausteinen dar. Sie können für die Entwicklung der bisherigen Schulkonzepte benutzt werden: als Diskussionsgrundlage, als Ideenpool, als Orientierung für eine notwendige Systematisierung. Baustein Individuelle berufliche Förderplanung Ziel Die individuelle berufliche Förderplanung gewährleistet eine kontinuierliche Begleitung des Schülers/ der Schülerin im Prozess der Berufswahlfindung. Sie führt ihn/sie an die Übernahme von Verantwortung für seinen/ihren beruflichen Werdegang heran, indem sie den Schüler/die Schülerin zu kontinuierlicher Reflexion seiner berufsbezogenen Entwicklung auffordert. Die Förderplanung wird dokumentiert und sie liefert Ansatzpunkte für die Beratung. Sie mündet in einen individuellen Transferplan für den Übergang Schule-Beruf/Arbeit (z.b. in der Form eines Portfolios wie dem Berufswahlpass plus) Inhalt Der Prozess der individuellen Förderplanung als ein allgemeines Element sonderpädagogischer Arbeit wird erweitert um den Bereich der Berufsorientierung. Ein individueller beruflicher Förderplan wird entwickelt, aufbauend auf den bisher erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen (Ist-Stand). Das schuleigene Konzept zur Berufsorientierung liefert für alle Beteiligten die Grundlage für die Gestaltung und Entwicklung des Förderplanprozesses. Es ermöglicht eine Standortbestimmung ebenso wie die Entwicklung von Perspektiven für die/den Einzelne/n. Einbezogen in die Förderplanung werden die allgemeinen Förderpläne, die Ergebnisse von Kompetenzfeststellungsverfahren sowie die Bewertungen in den Bereichen des praktischen Lernens, hier insbesondere die Rückmeldungen aus den Betriebspraktika. Anne Born/Toni Caruso/Matthias Heidelbach/Wolfgang Icks Dezember 2007

Elemente der individuellen beruflichen Förderplanung können sein: Ist-Stand-Erhebung zu Beginn der Klasse 7 anhand des Förderplanes und der Zeugnisse aus der Klasse 6 Workshops zum Thema Meine persönlichen und beruflichen Wünsche für die Zukunft mit anschließender Realitätsprüfung dieser Wünsche auf der Grundlage eines Vergleichs der Anforderungen des Berufsbildes mit dem möglichen Schulabschluss, den der Schüler/die Schülerin voraussichtlich erwerben kann. Förderplangespräche 1. Im Erstgespräch werden mögliche Förderbereiche und Förderziele auf der Grundlage der Selbst- und Fremdeinschätzung berufsbezogener Kompetenzen (standardisierter Bogen 1 ), der Erfahrungen im Unterricht, der Erfahrungen in Praktika und aufgrund der eigenen Berufswünsche gemeinsam festgelegt. 2. Folgegespräche beinhalten die Entwicklung seit dem vorangegangen Förderplangespräch, die erfolgten Maßnahmen und die besonderen Absprachen und Vereinbarungen. Es folgt eine Zielvereinbarung mit Beschreibung des Ziels und entsprechenden konkreten Teilzielen sowie eine Beschreibung der Maßnahmen, die den Schüler/die Schülerin zum Ziel hinführen könnten. Immer wieder wird dialogisch ein Abgleich zwischen den beruflichen Zielen und Wünschen mit dem aktuellen Kompetenzprofil durchgeführt. Individuell werden die Eltern in die Planungsgespräche einbezogen werden, um ihre Rolle für einen gelingenden Unterstützungsprozess der Berufswahlorientierung zu klären. Gegebenenfalls wird die Beteiligung der Jugendhilfe eingefordert. 3. Im Abschlussgespräch wird ein Überblick über die erworbenen Kompetenzen geschaffen. Hier fließen die Beratungsergebnisse der BA ein. Die Berufs- oder Arbeitswünsche der Schülerin/des Schülers werden nochmals auf ihre Umsetzung in der Realität hin überprüft. Wichtige Adressen für die nachschulische Bildung werden besprochen und in schriftlicher Form dem Schüler/der Schülerin und den Eltern überreicht. 4. Der Lehrer/die Lehrerin bleibt im ersten nachschulischen Jahr Ansprechpartner/in für die außerschulischen Beratungsinstanzen, für die Bildungsinstitutionen sowie für die ehemaligen Schüler/innen und Eltern. Beispielhaft sei hier die Nachbetreuung im BUS-Projekt (Beruf und Schule) erwähnt. 1 http://www.bielefeld.swa-programm.de/projekt_b/foerderplan.pdf (Hrsg.: B. Hüttenhölscher, B.Koch, J.Kortenbusch) 2

Prozessbegleitende Dokumentation 1. der Förderplangespräche in einem vorgegebenen Format z.b. Förderplan berufliche Integration 1 s. vorh. Seite und Kapitel in diesem Modul II 2. der Aktivitäten und Entwicklungsschritte des Schülers/der Schülerin in einem Portfolio, wie z.b. der Berufswahlpass. Kompetenzfeststellung Diese kann schulintern und außerschulisch erfolgen, z.b. durch Einsatz standardisierter Tests (Hamet, Melba u.a.) in der Schule, in Jugendwerkstätten oder bei anderen Anbietern sowie durch den Psychologischen Eignungstest bei der BfA. Einordnung des Bausteins in die Schullaufbahn Empfohlen wird der Beginn der individuellen beruflichen Förderplanung ab der Klasse 7 oder 8 und sie wird weitergeführt bis zum Ende der Klasse 10 bzw. bis zu dem Jahr der Vollendung der Vollzeitschulpflicht.. 3

Außerschulische Beratung Ziel Ziel der außerschulischen Beratungsangebote ist es in Zusammenarbeit mit der Schule einen möglichst schnellen, nahtlosen und erfolgreichen Übergang des Schülers/der Schülerin in Beruf oder Arbeit zu ermöglichen. Inhalt Der Prozess der Passung von Berufswunsch und individuellen Kompetenzen erfährt nun noch einmal wichtige Akzente durch die außerschulischen Akteure in der Rolle der Vermittler zwischen Schule und Berufs- bzw. Arbeitswelt. Für die Schulabgänger und abgängerinnen der Schule für Emotionale und Soziale Entwicklung ist die allgemeine Berufsberatung zuständig. Agentur für Arbeit (AfA) Im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6.11.07-411(ABl.NRW.12/07) wird in Abschnitt 3 die Zusammenarbeit von Berufsberatung und Schule in ihren Grundsätzen, Aufgaben und in ihrer Ausgestaltung festgelegt. Dieser Erlass fordert auf zu einer verstärkten Entwicklung der Kooperation zwischen Schule, AfA und Wirtschaft. Die AfA benennt jeder Schule einen Berufsberater. Für besonders benachteiligte Jugendliche nach SGB III, 19 unterhält die AfA eine zusätzliche Abteilung, die Abteilung für Rehabilitations-Beratung. Die Schulabgänger und abgängerinnen der Förderschulen Lernen gehören zur Gruppe der Benachteiligten Jugendlichen. Sie haben damit den Rehabilitations- Status, der ihnen das Recht einräumt an einer Berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) teilzunehmen. Für die Schulabgänger und abgängerinnen der Förderschule für Emotionale und Soziale Entwicklung ist die allgemeine Berufsberatung zuständig. Elemente der allgemeinen Berufsberatung Einzelberatung im Arbeitsamt Sprechstunden im Arbeitsamt und eventuell in der Schule Eignungstest Ausbildungsvermittlung Informationsveranstaltung in der Schule für Schüler, Eltern und Lehrer 4

Elemente der Reha-Beratung Die Agentur für Arbeit stellt eine/n Rehabilitations-Berater/in für jede Förderschule Lernen bereit. Diese/r geht in die Schulen und berät im Übergang. Er/Sie bleibt über die Schule hinaus Ansprechpartner/in für die Jugendlichen. Informationsveranstaltung in der Schule für die Eltern und Schüler/Schülerinnen der Klassen 8 bis 10 zum Thema Was kommt nach der Schule? Informationsveranstaltung zu den Angeboten der Berufsberatung und zu möglichen Berufsbildern Erster individueller Kontakt mit den Schülern und Schülerinnen in der Schule, möglichst schon in Klasse 9. Die Schüler und Schülerinnen berichten von ihren Berufswünschen und von ihren Kompetenzen. Sie werden aufgefordert ihre Stärken und Schwächen zu benennen. Feedbackgespräche zwischen Berater/in und BWK bzw. auch der Klassenleitung nach den jeweiligen Beratungsschritten. Psychologischer Eignungs- und Leistungstest in der Agentur für Arbeit. Die Termininformation der Schule findet über die Klassenleitung statt. Individuelles Gespräch mit den Schülern/Schülerinnen und ihren Eltern. Die Ergebnisse des Eignungstests werden besprochen. Der Berater schlägt Möglichkeiten der nachschulischen Förderung bzw. der Möglichkeiten zur Ausbildung vor. Vermittlung individueller Förderangebote gemäß der Neuen Förderstruktur der BA. Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Vermittlung von Ausbildungsbegleitenden Hilfen (AbH). Jugendbüros für Arbeit und Beruf Jugendbüros werden meist geführt von freien Trägern der Jugendhilfe oder von Bildungsträgern. Sie unterstützen Jugendliche bei allen Fragen zum Thema Beruf und Ausbildung. Mögliche Elemente Betreuung im Berufsfindungsprozess Hilfen bei der Suche von Praktika, Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche, Berufsvorbereitung Hilfen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen Vorbereitung auf Einstellungstests und Vorstellungsgespräche Unterstützung bei Ämtergängen und persönlichen Problemen 5

Beratung während der Ausbildung z.b. Information und Organisation von Hilfsangeboten, Abstimmung von Arbeitsplatzanforderungen des Betriebes mit den Fähigkeiten des Jugendlichen Case-Management Das Case-Management ist ein Modell arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit. Es ist ein Instrument zur Integration benachteiligter Jugendlicher und es unterstützt sie in der Entwicklung und Umsetzung der Berufswahlorientierung und der Berufswahl bzw. auch in der Suche nach Arbeit, indem es passgenaue Hilfen vermittelt und die Unterstützungssystem in der Lebenswelt der/des Jugendlichen identifiziert und aktiviert. 2 Elemente Beratung: Kernstück des Verfahrens Anamnese/ Assessment / Diagnose: Die hier gesammelten Daten und Informationen dienen der Erstellung eines bedarfsorientierten individuellen Hilfeplans. Hilfeplanung: Definition von Teilzielen und Aufgaben sowie Festlegung von Rechten und Pflichten Leistungssteuerung: Organisation und Bereitstellung eines Hilfeangebotes Einordnung des Bausteins in die Schullaufbahn Information Klassen 8,9,10 Individuelle Beratung wünschenswert ab Klasse 9, Klasse 10 sowie nachschulisch 2 INBAS: Info-Brief Nr.1/2003, www.kompetenzagenturen.de 6

Praktika Ziel Zu den Bildungsinhalten der Sekundarstufe I gehört die Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt. Wichtigster Bestandteil für die Schülerinnen und Schüler ist die Durchführung von Betriebspraktika. Ziel ist es, unterschiedliche Berufs- und Arbeitsfelder kennen zu lernen und den Alltag im Betrieb zu erleben. Diese berufliche Orientierung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine Auseinandersetzung mit ihren Stärken und Interessen und gibt ihnen einen ersten Überblick, welche Anforderungen im fachlichen, persönlichen und sozialen Bereich im gewählten Berufsfeld erwartet werden. Inhalt Im Rahmen von Tages-, Block-, Jahrespraktikum oder BUS-Klasse haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, genauere Vorstellungen bezüglich ihrer Berufsund Arbeitsperspektiven zu entwickeln. Dabei steht zunächst die Orientierung (Kennen lernen des Berufsalltages) und später die Erprobung (Vergleich Kompetenzen- Erwartungen) im Vordergrund. Ein besonderer Stellenwert kommt dabei dem Praktikumsbegleiter/der Praktikumsbegleiterin in Schule und Betrieb zu. Elemente der individuellen Praktikumsbegleitung: Praktikumsvorbereitung: Informationsbeschaffung über ausgewähltes Berufsfeld Rechte und Pflichten als Praktikantin/Praktikant Hilfe bei der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen Praktikumsbegleitung: Beratungsgespräche über Praktikumsverlauf mit Zielvereinbarung Besprechung: Praktikumsmappe Praktikumsnachbereitung: 7

Ausführliches Abschlussgespräch mit Fremd-/Selbsteinschätzung Schriftliche Beurteilung / Zeugnis Bewertung der Praktikumsmappe Dokumentation der Leistung im Berufswahlpass Plus / Individuellen Förderplan Weitere Zielplanung Einordnung des Bausteins in die Schullaufbahn Mit Erreichen des 14. Lebensjahres gehen die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Erreichen der jeweiligen Klassenstufe zweimal pro Schuljahr ins Betriebspraktikum. 8

Kompetenzprofil Ziel Um den Jugendlichen ihre besonderen Fähigkeiten und Stärken bewusst zu machen, ihnen zu helfen, ihre Interessen zu erkennen und berufliche Perspektiven aufzuzeigen, hat die Erarbeitung eines individuellen Kompetenzprofils in der Berufsorientierung einen hohen Stellenwert. Auf der Grundlage von Selbst- und Fremdeinschätzung, sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, festgestellte Stärken auszubauen und Schwächen zu kompensieren. Inhalt Die Erarbeitung eines Kompetenzprofils basiert zum einen auf der Grundlage der individuellen beruflichen Förderplanung - die die Stärken und Förderbedürfnisse des Einzelnen anhand der Bereiche emotionale und soziale Entwicklung sowie im Bereich des Lern- und Arbeitsverhaltens aufzeigt -, zum anderen auf Grundlage der z.b. im Berufswahlpass plus dokumentierten berufsweltbezogenen Interessen und Fähigkeiten sowie der z.b. in Betriebspraktika gesammelten beruflichen Erfahrungen. Dabei sind neben einer realistischen Selbsteinschätzung des Jugendlichen die Fremdeinschätzung seines sozialen Umfeldes, der Schule, der Praktikumsstellen sowie externer Berater (Agentur für Arbeit, Kompetenzagentur) wichtig. Einordnung des Bausteins in die Schullaufbahn Mit der Erarbeitung eines Interessen- und Stärkenprofils im Bereich der Schlüsselkompetenzen wird in der individuellen Förderplanung ab Klasse 1 begonnen, eine Ausrichtung auf berufliche Perspektiven beginnt ab Klasse 7. 9

Praktische Lernangebote in der Schule Ziel Die praktischen Lernangebote sollen den Schülern und Schülerinnen handelnde Erfahrungen in verschiedenen Lernbereichen ermöglichen. Sie können grundlegende Erfahrungen machen und ihre Stärken und Schwächen sowie ihre Interessen in den unterschiedlichen Lernfeldern erleben. Theoretisches Wissen wird umgesetzt und angewandt. Inhalt Unter den praktischen Lernangeboten der Schule versteht man zum einen die Fächer Werken, Hauswirtschaft und Technisches Zeichnen, zum anderen andere Unterrichtsformen wie Lernen mit außerschulischen Experten, Schülerfirmen, Arbeitsgemeinschaften, BUS - Klasse und Projekte. In Werken, Hauswirtschaft und Technischem Zeichnen werden den Schüler/innen grundlegende Arbeitstechniken vermittelt, die sie umfangreich praktisch erproben. Im Rahmen des Einsatzes von Experten aus der Arbeitswelt, können die Schüler/innen ihr Wissen vertiefen und sie können sich mit den betrieblichen Arbeitsanforderungen auseinandersetzen. In Schülerfirmen können die Schüler/innen Verantwortung übernehmen und grundlegende wirtschaftliche und betriebliche Regeln handelnd erlernen. In Projekten, Arbeitsgemeinschaften und anderen praktischen Lernformen (Praxistage, Ehrenamt) machen die Schüler ganzheitliche Erfahrungen und wenden ihr theoretisches Wissen handelnd an. In einer BUS-Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit ihre erworbenen Kompetenzen in einem Jahrespraktikum in Betrieben an zwei aufeinander folgenden Tagen zu erproben. Sinnvolle Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Busprojekt sind: vorläufig abgeschlossene Berufsorientierung, das heißt: realistischer Berufswunsch, Zustimmung der Schülerin/des Schülers und der Eltern/ Erziehungsberechtigten und erfolgreiche Praktika in den Schuljahren davor. 10

Einordnung des Bausteins in die Schullaufbahn Mit Hauswirtschaft, Werken und Technischem Zeichnen sollte möglichst schon im 5. Schuljahr begonnen werden. Projekte und Arbeitsgemeinschaften mit der Ausrichtung zur Berufsorientierung beginnen in der Regel ab Klasse 7. Das Lernen mit Experten aus der Arbeitswelt und das Arbeiten in Schülerfirmen sind in der Regel ein Angebot ab Klasse 8. Das Angebot der BUS-Klasse wird in der Regel in der Jahrgangsstufe 10 durchgeführt. 11

Ökonomische Bildung Ziel Die Rahmenvorgaben für die ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I 3 dienen in der Förderschule als inhaltlicher und organisatorisch-didaktischer Leitfaden für die Gestaltung der Berufsorientierung der Klassen 5 bis 10. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, ihren Übergang von der Schule ins Berufsleben aktiv mitzugestalten. Sie erhalten einen inhaltlichen Einblick in die Komplexität der unterschiedlichen Berufsbilder, der Anforderungsprofile der Wirtschaft, der Bewerbungsbedingungen und abläufe, der wirtschaftlichen Grundstrukturen, ihrer Rechte und Pflichten, der lebenspraktischen Anforderungen und in die individuellen Möglichkeiten nach Schule. Dadurch soll ihre Handlungskompetenz bezüglich ihrer Urteils- und Entscheidungsfähigkeit gefördert werden. Außerdem unterstützt das inhaltliche Angebot die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der jungen Menschen, indem sie auf zukünftige Lebenssituationen vorbereitet werden. Inhalt Inhaltlich baut die Ökonomische Bildung auf den fachlichen Lernzielen des Sachunterrichts der Primarstufe auf. Als wichtiger Baustein des Berufsorientierungsprozesses an der Förderschule dient der Unterricht der Ökonomischen Bildung zusammen mit den Gesprächen der individuellen Förderplanung auch als Reflexionsangebot. Insbesondere die individuellen Erfahrungen in den Praktika und in den praktischen 3 Hrsg. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder, NRW, 1/2004 12

Lernangeboten der Schule können innerhalb der fachlichen Angebote des Fachs reflektiert werden. Folgende Inhalte sollten angeboten werden: Eigene Stärken und Schwächen Welche Berufsbilder/Berufe gibt es? Wie funktioniert ein Betrieb? Welche beruflichen Kompetenzen werden erwartet? Wie ist ein Arbeitsplatz aufgebaut? Sicherheit am Arbeitsplatz Praktikumsvorbereitung Praktikumsnachbereitung Bewerbung Was kommt nach der Schule? Kontoführung Verträge (Miet-/Handyverträge) Wohnen Einordnung des Bausteins in die Schullaufbahn Grundsätzlich wird das Fach Ökonomische Bildung ab der Klasse 5 unterrichtet. In den Klassen 5-7 bieten sich neben den praktischen Lernangeboten (Werken, Hauswirtschaft, Textil ) auch epochale Projektangebote an. Ab der Klasse 7 kann das organisatorische Projekt Schülerfirma die Inhalte der Ökonomischen Bildung vermitteln. In der Klassen 9 und 10 steht die Fokussierung auf den Übergang von der Schule in den Beruf an. 13