= Rundschreiben Nr. 2/2014



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Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Transkript:

= Fälligkeiten + 17. März + monatliche MwSt.- Einzahlung und Saldo MwSt.- Jahreserklärung Einzahlung Lohnsteuern und Sozialbeiträge mit Mod. F24 Einzahlung der im Vormonat getätigten Steuereinbehalte mit Mod. F24 (z. B. Quellensteuer auf Freiberuflerrechnungen) = Rundschreiben Nr. 2/2014 Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie über die aktuellen Themen informieren mente näher erläutern: 11. März 2014 und die folgenden Argu- Versendung der erhaltenen Absichtserklärung (monatliche und vierteljährliche MwSt.- Abrechnung), wenn Rechnungen ohne MwSt. registriert worden sind Vidimationsgebühr ihv. 309,87 für Kapitalgesellschaften mit Stammkapital bis zu 516.456,90, ansonsten 516,46 + 25. März + Versendung der monatlichen Intrastat-Meldungen + 31. März + Versendung der Meldung an die Finanzverwaltung für mehrjährige energetische Wiedergewinnungsarbeiten für welche der Steuerabsetzbetrag von 55% - 65% in Anspruch genommen werden möchte 1) Vorsicht bei Werkverträgen für die Bereitstellung von Personal 2 2) Verrechnung von MwSt.-Guthaben 2 3) Streichung San Marino aus Liste der Steuerparadiese 3 4) IRE-Meldung für mehrjährige energetische Wiedergewinnungsarbeiten 3 5) ENEA-Meldung 3 6) Kunden- und Lieferantenliste 4 7) Bonus auch für Freiberufler 5 8) Registergebühr für Mietverträge mit F24 5 9) Änderungen des Formblattes RW 5 10) Absetzbarkeit Leasing 5 11) Benzinkarte 6 12) Flash-News 6 Meldung der monatlichen Umsätze mit Steuerparadiesen mit einem Rechnungsbetrag über Euro 500 (sog. Black-List- Meldung; San Marino ist kein Steuerparadies mehr) telematische Meldung über Einkäufe aus San Marino, die im Monat Februar getätigt wurden = Seite 1 von 7

= Achtung Die reine Bereitstellung von Personal im Zuge eines Werkvertrages kann ein verstecktes Arbeitsverhältnis darstellen 1) Vorsicht bei Werkverträgen für die Bereitstellung von Personal In letzter Zeit wurden Werkverträge, die nur für den Einsatz von Personal abgeschlossen wurden, öfters kontrolliert. Dabei geht es um die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag. Bei einemem Werkvertrag unterliegen die Arbeiter und Angestellten den Weisungen des Auftragnehmers und sind weder der Kontrolle noch der Aufsicht des Auftragge- bers unterlegen. Weitere Eigenschaften eines Werkvertrages sind die Übernahme des eigenen Unternehmerrisikos, die Organisation der notwendigen Mittel zur Ausfüh- rung des Werkes sowie das Einstehen für den Leistungserfolg. Werden hingegen Arbeitsanweisungen, sowie Arbeitsabläufe zur Erreichung des Vertragsziels vom Auftragsgeber und NICHT vom Auftragnehmer organisiert und werden zudem noch die Werkzeuge und Maschinen des Auftraggebers verwendet, so spricht dies für eine Arbeitnehmerüberlassung und nicht für einen Werkvertrag. Wenn bei einem Werkvertrag, die oben genannten Voraussetzungen fehlen und er sich deshalb als verstecktes Arbeitnehmerverhältnis entpuppt, bringt dies eine Reihe von Strafen mit sich, angefangen von den unterlassenen Lohnsteuern und Sozialabgaben bis zur fehlerhaften Erklärung des Modells 770. Wir bitten Sie deshalb dieser Angelegenheit vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken und alle möglichen Beweise (Fotos, Sicherheitspläne, usw.) zu sammeln und aufzu- bewahren um eine evtl. Beanstandung widerlegen zu können. 2) Verrechnung von MwSt.-Guthaben Verrechnung von MwSt- Guthaben: - bis 5.000 frei - 5.000 bis 15.000 ab 16. des Folgemonats NACH Versendung MwSt.-Jahreserklärung über Entratel/Fisconline - > 15.000 mit Bestätigungsvermerk Wir erinnern daran, dass die Verrechnung von MwSt.-Guthaben den hier folgenden Einschränkungen unterliegen: Die Schwelle für die freie Verrechnung des MwSt.-Guthabens zum 31. Dezember 2013 mit anderen Steuern (horizontale Kompensierung / Verrechnung) kann bereits ab dem 16. Jänner 2014 erfolgen, jedoch bis max. Euro 5.000. MwSt.-Guthaben zwischen Euro 5.000 und Euro 15.000 können hingegen erst am 16. Tag des Folgemonats NACH der Versendung der MwSt.-Jahreserklärung mit anmittels Einzahlungsvordruck F24, das Euro 5.000 überschreitet, muss zwingend in elektronischer Form über den Kanal der Fi- nanzverwaltung Entratel oder Fisconline erfolgen. Zahlungen mittels Homederen Steuern verrechnet werden. Die Verrechnung eines MwSt.-Guthaben oder Internetbanking sind in diesem Fall nicht mehr möglich. = Seite 2 von 7

3) Streichung San Marino aus Liste der Steuerparadiese Rechnungen ab dem 23.02.2014 von San Marino nicht mehr in der Black List Ab 23. Februar 2014 wurde die Republik von San Marino von der Liste der Steuerpa- radiese (der sog. Black List -Staaten) gestrichen. Geschäftsvorfälle, die nach In- krafttreten des Dekretes zwischen Italien und der Republik San Marino getätigt wur- den, sind folglich nicht mehr in der periodischen Black List Meldung anzugeben. Jene Umsätze, die bis zum 23. Februar getätigt und registriert worden sind, müssen noch im Mehrzweckvordruck im Feld BL gemeldet werden. 5) ENEA-Meldung Mod. IRE für mehrjährige energetische Wiedergewinnungsarbeiten und Zahlungen in verschiedenen Jahren 4) IRE-Meldung für mehrjährige energetische Wiedergewinnungsarbeiten Die Steuerpflichtigen, die den Steuerabsetzbetrag von 65% für energetische Wiedergewinnungsarbeiten an Gebäuden in Anspruch nehmen wollen, müssen bis zum 31.. März 2014 eine Meldung (Mod. IRE) an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln, wenn die energetischen Maßnahmen am Gebäude Ende Dezember 2013 noch nicht abgeschlossenen worden sind und folglich im Jahr 2014 weitere Spesen anfallen. Die Meldung muss nur die 2013 getragenen Ausgaben enthalten. Die Meldung ist somit notwendig, wenn z. B. Wiedergewinnungsarbeiten im Jahr - 2013 begonnen worden sind und 2014 fertiggestellt werden - 2012 begonnen worden sind, 2013 fortgeführt und 2014 fertiggestellt werden - 2013 begonnen worden sind, 2014 fortgeführt und 2015 fertiggestellt werden mit der jeweiligen Angabe, der im betreffenden Jahr getragenen Spesen, sofern die Zahlung in mehreren Jahren erfolgt. Eine Meldung ist somit notwendig, wenn die Arbeiten 2013 begonnen wurden und 2014 fortgeführt werden und wenn in beiden Jahren Zahlungen durchgeführt wur- den bzw. werden. Die Versendung kann vom Steuerpflichtigen selbst oder von einer zur elektronischen Versendung zugelassenen Person durchgeführt werden. Die verspätete oder unterlassene Abgabe der Meldung beeinträchtigt nicht die Zuerkennung des Absetzbetrages, jedoch wird eine Verwaltungsstrafe in Höhe von mindestens Euro 258 bis Euro 2.065 verhängt. Bei Abschluss der Arbeiten ENEA-Meldung innerhalb 90 Tagen Bei Abschluss der Arbeiten für den Steuerabsetzbetrag von 65% ist innerhalb von 90 Tagen eine Meldung an die ENEA mit einem eigens vorgesehenen Modell zu mant im Jahr 2013 Wiedergewinnungsarbeiten und stellt diese noch im selben Jahr fertig. Die Zahlung erfolgt ebenfalls noch im Jahr chen. Beispiele: a) Herr Mustermann beginnt 2013. Die Meldung an die ENEA ist innerhalb 90 Tage nach Fertigstellung zu versenden. Die IRE-Meldung ist hingegen nicht notwendig, da die Arbeiten sowie die Zahlung im selben Jahr stattgefunden haben. b) Die Muster GmbH hat 2013 Wiedergewinnungsarbeiten begonnen und diese 2014 fertiggestellt. Die Zahlung wurde vollständig im Jahr 2014 getätigt. = Seite 3 von 7

Die ENEA-Meldung ist innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung zu versenden. Die IRE- Meldung ist hingegen nicht notwendig, da die Zahlungen nur im Jahr 2014 getätigt worden sind. c) Frau Musterfrau hat im Jahr 2013 Wiedergewinnungsarbeiten begonnen und diese 2014 fertiggestellt. Die Zahlungen wurden sowohl 2013 als auch 2014 vor- genommen. Die ENEA-Meldung ist innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung zu versenden. Die IRE- Meldung ist für die 2013 getragenen Spesen innerhalb 31. März 2014 zu versenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Steuerabsetzbetrag von 65% verlängert wor- den ist und bis Ende 2014 ausgedehnt wurde. Der Steuerabsetzbetrag für Umbauarbeiten von 50% wurde bis Ende 2015 verlängert (für Kondominien bis zum 30.6.2015), jener für den Ankauf von Möbeln bis 31.12.2014. Fälligkeit: - 10.4 Monatsabrechner - 20.4 Quartalsabrechner Für Kunden mit interner Buchhaltung führt die Kanzlei die Erstellung und den Versand durch. Bei externer Buchhaltung Zusendung der Unterlagen bis zum 31.3 6) Kunden- und Lieferantenliste Die Kunden- und Lieferanteliste ist bekanntlich jene Meldung, in welcher sämtliche MwSt.-relevanten Umsätze, unabhängig vom Betrag, von italienischen MwSt.- Subjekten telematisch ans Steueramt übermittelt werden. Meldung für das Jahr 2013: Einzelhändler, Gastwirte, Hoteliers und Reisebüros müssen nur jene Tageseinnahmen einzeln und namentlich (bzw. mit Steuernummer des Kunden) melden, wenn der Betrag von 3.600 Euro inklusive MwSt. überschritten wird. Diese MwSt. Subjekte müs- sen für die Tageseinnahmen nur dann eine Rechnung ausstellen, wenn sie vom Kun- den ausdrücklich verlangt wird, sie sind jedoch von der Führung des Ausgangsrech- nungsregisters befreit. Somit gilt die Meldepflicht für Umsätze ohne Pflicht zur Rech- nungsausstellung erst ab einem Betrag von Euro 3.600 inklusive MwSt. Wie bisher sind Erwerbe und Umsätze, für welche eigene Meldungen an die Finanzverwaltung vorgesehen sind, nicht zu melden (Strom, Gas, Wasser, Telefon, Leasing, Darlehen und Liegenschaften sowie Intrastat, Exporte und Zahlungen, die mittels Kreditkarte oder Debitkarte durgeführt worden sind). Fälligkeiten: - 10. April 2014 für jene mit monatlicher MwSt.-Abrechnung - 20. April 2014 für jene mit vierteljährlicher MwSt.-Abrechnung. Für Kunden, für welche unsere Kanzlei die Buchhaltung führt, nehmen wir die Erstel- lung und Versendung der Kunden- und Lieferantenliste termingerecht vor. Jene, mit eigener Buchhaltung, müssen uns innerhalb 31. März 2014 die entspre- chenden Daten zukommen lassen. ab 2014 sind sämtliche Rechnungen, unabhängig vom Rechnungsbetrag zu melden. Neuigkeiten für 2014: Für die Kunden- und Lieferantenliste des Jahres 2014, die im April 2015 zu versenden ist, wurden die Regeln für Einzelhändler, Gastwirte und Reisebüros abgeändert. Man hat nun alle Rechnungen, unabhängig vom entsprechenden Betrag getrennt zu erfassen und zu melden. = Seite 4 von 7

7) Bonus auch für Freiberufler Absetzbetrag auf 50 % reduziert für Sanierungsarbeiten bei gemischt genutzten Immobilien Für Wiedergewinnungsarbeiten, die auf Liegenschaften durchgeführt werden, die gemischt für private und gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten genutzt werden, steht der Absetzbetrag aufgrund der gemischten Nutzung in einem auf 50% reduziertem Ausmaß zu. Werden somit außerordentliche Instandhaltungen ndhaltungen in der Höhe von Euro 50.000 auf einer Immobilie vorgenommen, welche sowohl für Wohnzwecke als auch zur Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit genutzt wird, dann steht der IRPEF-Absetzbetrag in der Höhe von Euro 12.500 zu. Dies entspricht 50% berechnet auf die Hälfte der getragenen Kosten. Dieselbe Reduzierung von 50 Prozent gilt auch für den Absetzbetrag, welche beim Kauf von Möbeln und elektrischen Haushaltsgeraten in Anspruch genommen wer- den kann. Zahlung der Registergebühr für Mietverträge mit Vordruck F24 8) Registergebühr für Mietverträge mit F24 Die Einnahmenagentur hat einen neuen Vordruck, Mod. F24 ELIDE für die Zahlung der Registergebühr für Mietverträge vorgesehen Die neuen Zahlungsmodalitäten können bereits ab 1. Februar 2014 verwendet wer- den und ab 1. April gilt der Vordruck zwingend. Eine Verrechnung mit Guthaben ist nicht möglich. Sämtliche Investitionen im Ausland sind im Vordruck RW anzugeben, ohne bisherige Schwelle von Euro 10.000 9) Änderungen des Formblattes RW Das Formblatt RW des UNICO 2014 muss von natürlichen Personen abgefasst werden, die über Vermögen im Ausland verfügen (Immobilien, Schmuck, Kunstgegense, Antiquitäten oder Güter, die in öffentlichen Registern eingetragen sind) sowie Finanzinvestitionen nen im Ausland getätigt haben. tände, Lizenzen und Patente, Im Formblatt RW sind jetzt alle im Ausland gehaltenen Investitionen unabhängig von deren Höhe anzugeben. Die bisherige Schwelle von Euro 10.000 ist abgeschafft worden. Es wird nun auch nicht mehr auf den Stand zum Jahresende abgestellt. Es müssen daher auch die Investitionen angeführt werden, die in der Zwischenzeit ver- äußert bzw. aufgelöst worden sind. Für Leasingverträge, die ab dem 1.1.2014 abgeschlossen werden gilt die Regel der halben Abschreibungsdauer. Bei Immobilien gelten 12 Jahre 10) Absetzbarkeit Leasing Die ab 1. Januar 2014 abgeschlossenen Leasingverträge unterliegen einigen neuen Regeln. So wurde unter anderem die Gleichbehandlung von Unternehmen und Freiberuflern bei der Absetzbarkeit vorgenommen. Die Dauer des Leasingvertrages ist nicht mehr mit der steuerlichen Absetzbarkeit gekoppelt. Man hat allein auf die ordentliche Abschreibungsdauer eines bestimmten Gegenstandes abzustellen, der durch den Abschreibungssatz festgelegt wird. Es gilt nun: - für bewegliche Güter, die Hälfte der Abschreibungsdauer (ermittelt nach den ordentlichen Abschreibungssätzen) - für Liegenschaften innerhalb von 12 Jahren. = Seite 5 von 7

Für die gemischt genutzten Gütern, wie z. B. PKW, der sowohl privat als auch beruf- lich verwendet wird, entspricht die Abzugsfähigkeit der Leasingraten der ordentli- chen Abschreibung und somit 48 Monaten bzw. 4 Jahre. Keine Benzinkarte mehr notwendig, wenn die Zahlung des Treibstoffes sämtlicher Fahrzeuge in elektronischer Form erfolgt 11) Benzinkarte Beim Erwerb von Benzin oder Diesel für die Betriebsfahrzeuge kann auf die Ausstellung und Führung der sogenannten Treibstoffkarte verzichtet werden, wenn die Zahlungen in elektronischer Form durch Kreditkarte oder andere Zahlungskarten vorgenommen werden. Es ist jedoch festzuhalten, dass die elektronische Zahlung für sämtliche Fahrzeuge angewendet werden muss. Somit wird die Erleichterung wahr- scheinlich nur die Kleinunternehmer und Freiberufler interessieren, die in der Regel nur einen PKW verwenden. Zudem ist zu erwähnen, dass der Steuerzahler, welcher die Treibstoffkarten bewusst erhöht ausstellt, eine Straftat begeht,, da es sich um die Fälschung von Buchhal- tungsdokumenten handelt. Dasselbe gilt für den Steuerberater bzw. Buchhalter, wel- cher die Treibstoffkarten seines Kunden ergänzt. Achtung: Wir bitten Sie daher die Treibstoffkarte vollständig ausgefüllt in unserer Kanzlei abzugeben (d.h. mit Datum, Kilometerstand, Gesamtsumme und Teilsumme, Gesellusw.). Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass unvollständige Treibstoffkarten gänzlich nicht absetzbar schaftsdaten, Unterschrift des Tankstellenbetreibers sind. 12) Flash-News - Einzahlung Vidimationsgebühr der Gesellschaftsbücher: die Einzahlung erfolgt für Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschaftkapital bis zu Euro 516.456,90 mittels F24 in der Höhe von Euro 309,87 und für jene mit einem höheren Gesell- schaftskapital idh. von Euro 516,46 (Kodex 7085 und Bezugsjahr 2014). Kapitalgesellschaften, die nach dem 1.1.2014 gegründet worden sind, müssen die Jahres- gebühr mittels Posterlagschein einzahlen. - Black List Meldung nur noch über Mehrzweckvordruck: im Vordruck sind ab nun auch die Daten des rechtlichen hen Vertreters der Gesellschaft mit Sitz in einem Steuerparadies, mit welcher Umsätze getätigt werden, anzugeben. Dies bedeu- tet, dass sich der italienische Meldepflichtige vom Geschäftspartner eines Steu- erparadieses den Namen, Geburtsdatum und -ort des gesetzlichen Vertreters mitteilen lassen muss. - Aufschub Einführung POS-Gerät für Freiberufler: Für alle Unternehmen und Frei- berufler wird die Pflicht zur Anschaffung eines POS-Gerätes auf den 30. Juni 2014 verschoben. - Inail Fälligkeit auf 16. Mai aufgeschoben: Mit der Dringlichkeitsverordnung Nr. 4/2014 wurde die Fälligkeit der INAIL-Prämienzahlung und der Übermittlung der Lohnnachweise 2013 vom 17. Februar 2014 auf den 16. Mai 2014 verschoben. = Seite 6 von 7

- Mieten können nun wieder in bar bezahlt werden: Kürzlich wurde festgelegt, dass Mieteinnahmen nur noch mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln durchgeführt werden dürfen. Dies wurde jetzt wieder ausgesetzt. Somit dürfen Bargeld- zahlungen für Mieten bis zu Euro 1.000 durchgeführt werden, wenn eine doku- mentierte Bestätigung vorliegt. - SMS Service bei Aruba PEC-Adresse: Aruba bietet die Möglichkeit den SMS Ser- vice zu aktivieren, mit welchem Ihnen beim Empfang einer Nachricht über die PEC-Adresse eine SMS-Nachricht auf Ihr Handy geschickt wird. Für jegliche weitere Information können Sie sich gerne an Ihre Berater wenden. Ihr Beraterteam = Seite 7 von 7